Europäische Studie zu Eigentumsvorschriften für Abschlussprüfungsgesellschaften

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24.10.2007

Die Generaldirektion Binnenmarkt hat eine unabhängige Studie über auf Abschlussprüfungsgesellschaften anwendbare Eigentumsvorschriften und ihre Auswirkungen auf die Konzentration des Marktes für Abschlussprüfungen veröffentlicht.

In der Studie wird analysiert, ob Änderungen der Eigentumsvorschriften für Abschlussprüfungsgesellschaften zu einer Steigerung der internationalen Teilnehmer auf dem Markt für Abschlussprüfungen beitragen können. Derzeit schreibt die europäische Richtlinie über die Abschlussprüfung vor, dass Abschlussprüfer eine Mehrheit der Stimmrechte an einer Prüfungsgesellschaft halten und den Verwaltungsrat kontrollieren müssen. Lesen Sie hierzu auch die Presseerklärung der Europäischen Kommission (98 KB). Die englischer Sprache verfasste Studie und ein Anhang mit den einschlägigen gesetzlichen Anforderungen für 18 Mitgliedstaaten der EU sind unter folgender Verknüpfung auf der Seite der Europäischen Kommission abrufbar: http://ec.europa.eu/internal_market/auditing/market/index_de.htm.

Wichtigste Schlussfolgerungen der Studie:

Der Markt für Abschlussprüfungen großer börsennotierter Unternehmen wird von den vier großen Abschlussprüfungsgesellschaften dominiert. Die kleineren Prüfungsgesellschaften müssen unter Umständen in den nächsten Jahren erhebliche Investitionen tätigen, um expandieren und auf dem internationalen Markt für Abschlussprüfungen tätig werden zu können.

Aus einer Analyse eines Investitionsmodells, das entwickelt wurde, um derartige potenzielle Expansionspläne bewerten zu können, geht hervor, dass Prüfungsgesellschaften, die sich im Besitz externer Investoren anstelle von Abschlussprüfern befinden, leichter die Entscheidung treffen könnten, auf dem Markt für große Abschlussprüfungen zu expandieren. Einer der Gründe dafür ist, dass die bestehenden Eigentumsstrukturen die Kosten der Prüfungsgesellschaft für die Kapitalbeschaffung um bis zu 10% steigern dürften.

Die Beschränkungen in Bezug auf den Kapitalzugang scheinen indes nur eines von mehreren potenziellen Hindernissen für den Marktzugang zu sein. Auch andere Hemmnisse spielen eine große Rolle: der Ruf der Gesellschaft, die Notwendigkeit der internationalen Deckung, internationale Managementstrukturen und das Haftungsrisiko. Das Haftungsrisiko kann sich in erheblichem Maße auf die Kapitalkosten auswirken und zu einer Kapitalrationierung führen.

Die Prüfungsgesellschaften können auch gute Gründe haben, ihre bisherigen Strukturen beizubehalten: Dies gilt z.B. für die Wahrung ihres Humankapitals. Aus Regulierungssicht waren die bestehenden Eigentumsstrukturen durch die Notwendigkeit gerechtfertigt, die Unabhängigkeit der Prüfungsgesellschaften zu wahren. Die Analyse der Beschlussfassungsprozesse in großen Prüfungsgesellschaften hat jedoch ergeben, dass alternative Eigentumsstrukturen die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer in der Praxis kaum beeinträchtigen dürften. Spezifische Interessenkonflikte könnten durch die Einführung angemessener Schutzmaßnahmen behoben werden.

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