In der Studie wird analysiert, ob
Änderungen der Eigentumsvorschriften für
Abschlussprüfungsgesellschaften zu einer Steigerung der
internationalen Teilnehmer auf dem Markt für Abschlussprüfungen
beitragen können. Derzeit schreibt die europäische Richtlinie über
die Abschlussprüfung vor, dass Abschlussprüfer eine Mehrheit der
Stimmrechte an einer Prüfungsgesellschaft halten und den
Verwaltungsrat kontrollieren müssen. Lesen Sie hierzu auch die
Presseerklärung der Europäischen Kommission (98 KB). Die englischer
Sprache verfasste Studie und ein Anhang mit den einschlägigen
gesetzlichen Anforderungen für 18 Mitgliedstaaten der EU sind unter
folgender Verknüpfung auf der Seite der Europäischen Kommission
abrufbar:
http://ec.europa.eu/internal_market/auditing/market/index_de.htm.
Wichtigste Schlussfolgerungen
der Studie:
| Der Markt für Abschlussprüfungen großer
börsennotierter Unternehmen wird von den vier großen
Abschlussprüfungsgesellschaften dominiert. Die kleineren
Prüfungsgesellschaften müssen unter Umständen in den
nächsten Jahren erhebliche Investitionen tätigen, um
expandieren und auf dem internationalen Markt für
Abschlussprüfungen tätig werden zu können.
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| Aus einer Analyse eines Investitionsmodells, das
entwickelt wurde, um derartige potenzielle
Expansionspläne bewerten zu können, geht hervor, dass
Prüfungsgesellschaften, die sich im Besitz externer
Investoren anstelle von Abschlussprüfern befinden,
leichter die Entscheidung treffen könnten, auf dem Markt
für große Abschlussprüfungen zu expandieren. Einer der
Gründe dafür ist, dass die bestehenden
Eigentumsstrukturen die Kosten der Prüfungsgesellschaft
für die Kapitalbeschaffung um bis zu 10% steigern
dürften.
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| Die Beschränkungen in Bezug auf den Kapitalzugang
scheinen indes nur eines von mehreren potenziellen
Hindernissen für den Marktzugang zu sein. Auch andere
Hemmnisse spielen eine große Rolle: der Ruf der
Gesellschaft, die Notwendigkeit der internationalen
Deckung, internationale Managementstrukturen und das
Haftungsrisiko. Das Haftungsrisiko kann sich in
erheblichem Maße auf die Kapitalkosten auswirken und zu
einer Kapitalrationierung führen.
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| Die Prüfungsgesellschaften können auch gute Gründe
haben, ihre bisherigen Strukturen beizubehalten: Dies
gilt z.B. für die Wahrung ihres Humankapitals. Aus
Regulierungssicht waren die bestehenden
Eigentumsstrukturen durch die Notwendigkeit
gerechtfertigt, die Unabhängigkeit der
Prüfungsgesellschaften zu wahren. Die Analyse der
Beschlussfassungsprozesse in großen
Prüfungsgesellschaften hat jedoch ergeben, dass
alternative Eigentumsstrukturen die Unabhängigkeit der
Abschlussprüfer in der Praxis kaum beeinträchtigen
dürften. Spezifische Interessenkonflikte könnten durch
die Einführung angemessener Schutzmaßnahmen behoben
werden.
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