Mit
Datum vom 16.10.2007 hat das Bundesministerium der Justiz die
Eckpunkte des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
veröffentlicht.
Ziel der Reform ist es, eine moderne
Bilanzierungsgrundlage zu schaffen, mit der das deutsche Bilanzrecht
an die internationalen Rechnungslegungsstandards angepasst wird. Im
Vordergrund der Reform stehen zum einen die Deregulierung und
Kostensenkung - insbesondere für die kleinen und mittelständischen
Unternehmen - durch Erleichterungen im Bereich der
Rechnungslegungspflichten und zum anderen die Verbesserung der
Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses. Im Rahmen der
Deregulierung werden vor allem mittelständische Unternehmen
(Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften) von
handelsrechtlichen Buchhaltungs- und Bilanzierungspflichten befreit.
Im Rahmen der Verbesserung der Aussagekraft des handelsrechtlichen
Jahresabschlusses werden handelsrechtliche Wahlrechte eingeschränkt,
wird die Bilanzierungspflicht für selbstgeschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie die Bewertung der zu
Handelszwecken erworbenen Finanzinstrumente zum Zeitwert eingeführt,
werden Rückstellungen zukünftig realistischer bewertet und die
Berichterstattung über Zweckgesellschaften verbessert.