Eckpunkte des BilMoG veröffentlicht

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17.10.2007

Mit Datum vom 16.10.2007 hat das Bundesministerium der Justiz die Eckpunkte des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) veröffentlicht.

Ziel der Reform ist es, eine moderne Bilanzierungsgrundlage zu schaffen, mit der das deutsche Bilanzrecht an die internationalen Rechnungslegungsstandards angepasst wird. Im Vordergrund der Reform stehen zum einen die Deregulierung und Kostensenkung - insbesondere für die kleinen und mittelständischen Unternehmen - durch Erleichterungen im Bereich der Rechnungslegungspflichten und zum anderen die Verbesserung der Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses. Im Rahmen der Deregulierung werden vor allem mittelständische Unternehmen (Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften) von handelsrechtlichen Buchhaltungs- und Bilanzierungspflichten befreit. Im Rahmen der Verbesserung der Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses werden handelsrechtliche Wahlrechte eingeschränkt, wird die Bilanzierungspflicht für selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie die Bewertung der zu Handelszwecken erworbenen Finanzinstrumente zum Zeitwert eingeführt, werden Rückstellungen zukünftig realistischer bewertet und die Berichterstattung über Zweckgesellschaften verbessert.

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