Juli

ARC unterstützt die Verabschiedung von fünf IFRS/IFRIC

17.07.2009

Auf der gestrigen Sitzung des Regelungsausschusses für Rechnungslegung der Europäischen Kommission (Accounting Regulatory Committee (ARC) stimmten alle EU-Mitgliedstaaten für eine Verabschiedung der Kommissionsverordnungen für die Anwendung der folgenden Standards in Europa: .

Auf der gestrigen Sitzung des Regelungsausschusses für Rechnungslegung der Europäischen Kommission (Accounting Regulatory Committee (ARC) stimmten alle EU-Mitgliedstaaten für eine Verabschiedung der Kommissionsverordnungen für die Anwendung der folgenden Standards in Europa:

IFRIC 9/IAS 39 Eingebettete Derivate

IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS (überarbeitet)

IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben (geändert)

IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer

IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden

Der nächste Schritt für die Übernahme besteht in der Verabschiedung der erforderlichen Verordnungen durch die Kommission.

Aktualisierter Bericht zur Übernahme der IFRS in der EU

17.07.2009

EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.

Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 17. Juli 2009 herunter (in englischer Sprache, 132 KB). Die Aktualisierung spiegelt die Entscheidungen des ARC bei dessen gestriger Sitzung (siehe unsere Nachricht) sowie den Entwurf einer Empfehlung von EFRAG zu den Änderungen an IFRS 2 wider.

Wir nehmen Stellung zum vorgeschlagenen Handbuch zur XBRL-Verfahrensweise

17.07.2009

Deloitte hat seine Stellungnahme zum IASCF-Entwurf Handbuch der Verfahrensweise für die XBRL-Tätigkeiten übermittelt.

Wir unterstützen die Bemühungen der IASCF, einen qualitativ hochwertigen Standardsetzungsprozess für seine XBRL-Tätigkeiten formal zu gestalten. Statt auf die spezifischen Fragen des Entwurfs zu antworten oder zu jedem Element des Standardsetzungsprozesses Stellung zu nehmen, haben wir Erwägungen identifiziert, von denen wir glauben, dass sie sowohl für die Entwicklung eines wirkungsvollen Stnadardsetzungsprozesses als auch für die Förderung einer erfolgreichen Auslieferung, Übernahme und anhaltenden Anwendung der IFRS-Taxonomie entscheidend sind. Unsere Stellungnahme können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 26 KB). Alle zurückliegenden Stellungnahmen finden Sie hier.

Neuer Vorsitzender des Aufsichtsrats von EFRAG

17.07.2009

Pedro Solbes Mira, das frühere Mitglied der Europäischen Kommission mit Verantwortung für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten (1999-2004) und Minister für Wirtschaft und Finanzen in Spanien (2004-2009) ist mit sofortiger Wirkung zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats von EFRAG ernannt worden.

Die Presseerklärung von EFRAG finden Sie hier (in englischer Sprache, 89 KB).

Globales Forum der Ersteller tagt am 28. Juli

17.07.2009

Das Globale Forum der Ersteller des IASB wird am Dienstag, 28. Juli 2009, vom 10 bis 16 Uhr in den Büroräumen des IASB in London tagen.

Der Zweck des Globalen Forums der Ersteller besteht darin, Input zu Konzepten und Vorschlägen, die der IASB entwickelt, zu geben und dem IASB Rat zu Praxisauswirkungen seiner beabsichtigten Vorschläge auf die Abschlussersteller anzubieten. Die Sitzungen sind öffentlich. Die Tagesordnung für die Sitzung ist nachfolgend wiedergegeben, die einzelnen Papiere finden Sie hier.

Tagesordnung für das Weltweite Forum der Ersteller, 28. Juli 2009

Morgen (10:00-12:30):

Arbeitsprogramm und Tätigkeiten des IASB

Arbeitsprogramm des IASB

Rückmeldungen zu für jüngste Projekte erhaltene Stellungnahmen

Entwicklungen in bestimmten Rechtskreisen (Europäische Union/USS/Asien)

Leasingverhältnisse

Leistungsverpflichtungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (einschließlich Pensionen)

Darstellung des Abschlusses – Erörterung der Erfolgsdarstellung und des sonstigen Gesamtergebnisses

Nachmittag (13:15-16:00):

Finanzinstrumente (Ersetzung von IAS 39)

Aktueller Diskussionsstand

vom beizulegenden Zeitwert abweichende Klassifizierung

Wertminderungsmodell

Erwartete Verluste

Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

Ertragsteuern

Rahmenkonzept – Bewertung

CESRs Überprüfung der Durchsetzung der IFRS in Europa

16.07.2009

Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat Berichte zu einer Selbsteinschätzung und einer Prüfung durch Fachleute (sog. Peer Review) im Hinblick auf die Durchsetzung der IFRS und anderer Finanzangaben (wie denen in Prospekten) durch 29 nationale 'Aufsichten' quer durch Europa veröffentlicht.

Die Durchsetzung in Europa wird mit zwei verwandten Standards geregelt: CESR Standard Nr .1 Durchsetzung von Standards zu Finanzinformationen in Europa (März 2003, in englischer Sprache, 151 KB) und CESR Standard Nr. 2 Koordinierung der Durchsetzungsmaßnahmen(April 2004, in englischer Sprache, 92 KB). Viele der in Standard Nr. 1 genannten Prinzipien beziehen sich unmittelbar auf die IFRS, einschließlich des beispielhaft genannten Prinzips Nr. 20:

Prinzip Nr. 20

Um die Harmonisierung der Durchsetzungspraxis zu fördern und einen einheitlichen Ansatz der Aufsichten hinsichtlich der Anwendung der IFRS sicherzustellen, wird eine Koordinierung der von den Aufsichten oder anderer, von diesen beliehenen Organe vorher und nachher getroffenen Entscheidungen Platz greifen. Wesentliche kontroverse Bilanzierungssachverhalte werden an die Organe übermittelt, die für das Setzen von Standards oder Interpretationen verantwortlich sind. Von den Aufsichten werden keine allgemeinen Anwendungsleitlinien zu den IFRS herausgegeben.

CESR für seine Überprüfung für 2009 in zwei Stufen durch:

Zunächst beurteilten die Mitglieder von CESR ihre Anwendung jedes der vier Prinzipien im CESR Standard Nr. 2 selbst, indem sie Fragen beantworteten, die man für jedes Prinzip gegen einen Satz von Bezugspunkten geschaffen hat.

Sodann führte ein mit Fachleuten besetzter Interessenverband, das Review Panel, eine Prüfung durch Fachleute dazu durch, wie die nationalen Aufsichten den Standard angewendet haben.

Unter den Ergebnisse finden sich folgende:

Die Selbsteinschätzung ergab, dass weniger als die Hälfte (45%) der Mitglieder von CESR den Standard vollumfänglich in ihrer täglichen Beaufsichtigung anwenden.

Die Prüfung durch Fachleute durch das Review Panel offenbarte, dass etwas weniger als ein Drittel der Mitglieder von CESR den Standard vollumfänglich anwendeten und dass deutlich mehr als die Hälfte der Mitglieder von CESR die Prinzipien insgesamt gar nicht angewendet haben.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

Abschlussbericht zu CESRs Überprüfung der Umsetzung von Standard Nr. 2 durch Fachleute (222 KB)

Bericht von CESR zur Selbsteinschätzung der Umsetzung von Standard Nr. 2 (737 KB)

Presseerklärung von CESR (110 KB)

Bericht von CESR zur Umklassifizierung von Finanzinstrumenten

16.07.2009

Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat eine Untersuchung über die Anwendung der Änderungen an IAS 39 und IFRS 7 im Hinblick auf die Umklassifizierung von Finanzinstrumenten in den Jahresabschlüssen 2008 von 100 großen Finanzunternehmen der EU abgeschlossen.

Die Zielsetzung der Studie bestand darin, (a) zu untersuchen, wie Finanzunternehmen in Europa die Umklassifizierungsänderungen angewendet haben, und (b) zu untersuchen, ob Unternehmen die diesbezüglichen Angabevorschriften in IFRS 7 befolgt haben. Die 100 Unternehmen bestanden aus 22 Finanzunternehmen, die im FTSE Eurotop 100 Index enthalten sind und 78 anderen Finanzunternehmen in Europa. CESR fand dabei Folgendes heraus:

61% aller untersuchten Unternehmen nutzten in ihrem Jahresabschluss 2008 das Wahlrecht zur Umklassifizierung.

68% der im FTSE Eurotop enthaltenen Unternehmen nutzten in ihrem Jahresabschluss 2008 das Wahlrecht zur Umklassifizierung, verglichen mit nur 36% im Zwischenabschluss für das dritte Quartal 2008.

Die Auswirkung der Umklassifizierung wirkte sich positiv auf das Ergebnis und auf das sonstige Gesamtergebnis aus. Falls man keine Umklassifizierung vorgenommen hätte, wäre der Gesamtbetrag des in der GuV und im sonstigen Gesamtergebnis ausgewiesenen Ergebnisses 28 Mrd. Euro niedriger als die tatsächlich berichteten Zahlen.

eine unsachgemäße Befolgung der Angabevorschriften in IFRS 7, wenn eine Umklassifizierung stattgefunden hat:

40% aller untersuchten Unternehmen (und etwa ein Drittel der im FTSE Eurotop enthaltenen Unternehmen) gab den Erfolg aus dem umklassifizierten finanziellen Vermögenswerts vor der Umklassifizierung nicht an (ob dieser erfolgswirksam oder im sonstigen Gesamtergebnis erfasst wurde; IFRS 7.12A(d)).

Etwa die Hälfte aller untersuchten Unternehmen (und ungefähr ein Viertel der im FTSE Eurotop enthaltenen Unternehmen) gab den Effektivzinssatz und die erwarteten Beträge der Zahlungsströme nicht an, die man noch zu erlangen erwartet (IFRS 7.12A(f)).

Im Bericht äußert sich CESR besorgt über den Mangel an Angaben.

CESR plant, andere Aspekte der Anwendung von IFRS 7 im Jahr 2008 im Lichte der Finanzmarktkrise zu überprüfen und erwartet, die Ergebnisse dieser Untersuchung im weiteren Verlauf des Jahres zu veröffentlichen. Die Erklärung von CESR zur Anwendung von und Angaben in Bezug auf die Umklassifizierung von Finanzinstrumenten können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 191 KB).

IFRS para PYMEs (IFRS für KMU)

16.07.2009

Unsere kolumbianischen Kollegen haben das erste in einer Reihe spanischsprachiger Merkblätter über den neuen IFRS für KMU veröffentlicht.

Dieses Merkblatt enthält Hintergrundinformationen über den Standard, einen Überblick über seine Inhalte und Beispiele der Ansatz- und Bewertungsvereinfachungen, die im Standard enthalten sind. Das Merkblatt können Sie hier herunterladen (182 KB). Alle unsere spanischsprachigen Ressourcen finden Sie hier.

Stellungnahme des DSR zum Diskussionspapier Leasingverhältnisse

15.07.2009

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahmen zum vom IASB veröffentlichten Diskussionspapier hinsichtlich orgeschlagener Änderungen an der Leasingbilanzierung beim Leasingnehmer (DP/2009/1 'Leasingverhältnisse – Vorläufige Sichtweisen') verabschiedet.

Die Stellungnahme an IASB finden Sie hier, jene an EFRAG hier.

DRSC lädt am 18. August zur Öffentlichen Diskussion nach Frankfurt ein

15.07.2009

Der DSR lädt alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen zu einer Öffentlichen Diskussion am 18. August 2009 ein.

Der DSR lädt alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Dienstag, 18. August 2009, 11.00 Uhr (voraus. bis ca. 16.00 Uhr) ins Airport Conference Center, Frankfurt/Main, Raum K20 zu einem Diskussionsforum zu folgenden Papieren ein:

IASB ED/2009/7 Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung

IASB Bitte um Information (‘Modell der erwarteten Verluste’) Wertminderung finanzieller Vermögenswerte: Ansatz der erwarteten Zahlungsströme

IASB DP/2009/2 Bonitätsrisiko bei der Bewertung von Schulden

Die Papiere stehen auf der Internetseite des DRSC zum Download bereit.

An der Veranstaltung wird auch ein Board-Mitglied des IASB teilnehmen. Sollten sich in den nächsten Wochen noch Änderungen ergeben bzw. weitere Veröffentlichungen zur Diskussion stehen, behält sich das DRSC vor, die Tagesordnung zu ändern.

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter bahrmann@drsc.de bis zum 11. August 2009 an. Das DRSC wird Ihre Anmeldung bestätigen, soweit die Platzkapazität das zulässt. Wenige Tage vor der Diskussion werden die Präsentationen vorab zur Verfügung stehen.

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