Januar

IDW-Stellungnahme zur Anhebung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen im HGB

08.01.2024

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) Stellung zur vorgeschlagenen Anhebung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen nach der Bilanzrichtlinie genommen.

In seiner Stellungnahme gegenüber dem BMJ begrüßt das IDW die angestrebte schnelle Umsetzung der Erleichterungen. Nach dem Vorschlag des BMJ sollen die Spielräume der EU-Richtlinie genutzt werden, um die Entlastungen sowohl betragsmäßig als auch zeitlich im maximal möglichen Umfang an die Wirtschaft weiterzugeben. Das IDW begrüßt es, dass der Vorschlag zur raschen Umsetzung in ein bereits weit fortgeschrittenes Gesetzgebungsverfahren eingebunden werden soll. Die angehobenen Schwellenwerte können nach dem Vorschlag bereits rückwirkend für das Geschäftsjahr 2023 Anwendung finden. Positiv ist aus Sicht des IDW auch die Klarstellung in der Begründung, wonach für Zwecke des Zweijahresvergleichs auch für den früheren Abschlussstichtag bereits die angehobenen monetären Schwellenwerte zugrunde gelegt werden dürfen.

Die Anregungen des IDW betreffen lediglich wenige Verbesserungen und Klarstellungen in der vorgesehenen Übergangsvorschrift bzw. in der zugehörigen Begründung.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Stellungnahme auf der Internetseite des IDW.

DRSC-Stellungnahme zur Anhebung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen im HGB

08.01.2024

Das DRSC hat gegenüber dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) Stellung zur vorgeschlagenen Anhebung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen nach der Bilanzrichtlinie genommen.

Das DRSC stimmt den vorgeschlagenen Änderungen zu. Insbesondere befürwortet das DRSC die Inanspruchnahme der Mitgliedstaatenoptionen der delegierten Richtlinie 2023/2775. Anregungen äußert das DRSC zur konkreten Ausgestaltung der im Änderungsvorschlag vorgesehenen Möglichkeit einer vorgezogenen erstmaligen Anwendung der neuen Schwellenwerte.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und der Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC.

Zusammenfassung von der Sitzung des ASAF im Dezember 2023

08.01.2024

Der Stab des IASB hat eine Zusammenfassung der Erörterungen des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) bei dessen Sitzung am 4. Dezember 2023 in London veröffentlicht.

Die folgenden Themen wurden erörtert (die Nummern in Klammern verweisen auf die entsprechenden Textziffern in der Zusammenfassung):

  • Planung der Themen für die nächste ASAF-Sitzung und Rückmeldungen von der letzten ASAF-Sitzung (1-3): Die ASAF-Mitglieder erörterten die Themen für die nächste Sitzung, die am 25. und 26. März 2024 stattfinden soll und bei der es unter anderem um preisregulierte Geschäftsvorfälle und um Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht gehen wird.
  • Primäre Abschlussbestandteile (4–12): Die IASB-Mitglieder erörterten die Schritte nach der Veröffentlichung von IFRS 18. Dazu gehörten die Kernaussagen, die der IASB in seiner Kommunikationsstrategie für den künftigen Standard zu verwenden gedenkt, sowie der Zweck, der Zeitplan und die Instrumente, die der IASB zur Unterstützung der Umsetzung und einheitlichen Anwendung von IFRS 18 einzusetzen gedenkt.
  • Klimabezogene und andere Unsicherheiten im Abschluss (13–24): Ziel der Sitzung war es, die ASAF-Mitglieder über den aktuellen Stand des Projekts zu informieren und ihre Rückmeldungen zur Entwicklung von Beispielen für Wesentlichkeit und anderen Beispielen einzuholen.

Die Zusammenfassung der Sitzung in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite der IFRS-Stiftung zur Verfügung.

Tagesordnung und Papiere für die Januarsitzung des Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung

08.01.2024

Der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung des DRSC wird am 10. Januar 2024 per Videokonferenz tagen. Für die Sitzung stehen jetzt die Tagesordnung und Papiere zur Verfügung.

Während des öffentlichen Teils seiner 24. Sitzung wird der Fachausschuss die folgenden Themen besprechen:

  • Vorbereitung der Stellungnahme zum Entwurf eines ESRS für KMU zur freiwiliigen Anwendung
  • Verabschiedung der Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Anwendungsleitlinien zur Wertschöpfungskette und zur Wesentlichkeitseinschätzung
  • Entwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes

Die genaue Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

DRSC-Quartalsbericht zum vierten Quartal 2023 mit Beitrag zu Strombezugsverträgen

05.01.2024

Der Bericht des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zum 4. Quartal 2023, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/ISSB, anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG sowie des DRSC und seiner Fachgremien informiert, steht jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

Der kommentierende Beitrag stammt diesmal von Dr. Michael Fechner, Manager Group Accounting Methods bei der Mercedes-Benz Group, und trägt den Titel "Bilanzierung von Energielieferverträgen (PPAs) – dringender Handlungsbedarf".

Zugang zum Quartalsbericht auf der Internetseite des DRSC haben Sie hier.

Zusammenfassung der Ergebnisse der jüngsten Sitzung des Erstellerforums

05.01.2024

Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) haben am Freitag, den 10. November 2023 mit dem globalen Forum der Ersteller (Global Preparers Forum, GPF) in einer hybriden Sitzung getagt. Ein Bericht mit den Ergebnissen der Sitzung wurde jetzt auf der Internetseite der IFRS-Stiftung veröffentlicht.

Die folgenden Themen wurden erörtert:

  • Projekt zu primären Abschlussbestandteilen
  • Projekt zu klimabezogenen und sonstigen Unsicherheiten im Abschluss
  • Bilanzierung nach der Equity-Methode
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15

    Der Bericht von der Sitzung ist auf der Internetseite der IFRS-Stiftung verfügbar.

    Bilanz für das Jahr 2023

    05.01.2024

    Das IFRS and Corporate Reporting Centre of Excellence in Frankfurt hat eine neue Ausgabe von 'iGAAP fokussiert' erstellt, die einen Überblick über die neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen in den International Financial Reporting Standards (IFRS) gibt, die erstmals für am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahre anzuwenden sind.

    Daneben werden die neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen im Überblick dargestellt, die bereits veröffentlicht wurden, aber noch nicht in Kraft getreten sind, weil Unternehmen die potenziellen Auswirkungen deren zukünftiger Anwendung im Anhang angeben müssen. Dabei wurde der 31. Dezember 2023 als Redaktionsschluss zugrunde gelegt.

    Eine freiwillige vorzeitige Anwendung dieser bereits verabschiedeten Standards und Interpretationen setzt für deutsche Unternehmen das erfolgreiche Durchlaufen des Endorsement-Verfahrens der EU voraus.

    Sie können sich den Newsletter mit dem Titel Bilanz für das Jahr 2023 hier herunterladen.

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