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IFRS Treuhänder - Rede Image

Vorsitzender der IFRS-Stiftung hält Grundsatzrede über globale Rechnungslegungsstandards und Nachhaltigkeitsberichterstattung

29.02.2024

Erkki Liikanen, Vorsitzender der Treuhänder der IFRS-Stiftung, adressierte die Teilnehmer der Abendveranstaltung der Treuhänder der IFRS-Stiftung in Madrid am 28. Februar 2024. Liikanen hob die Rolle der Stiftung bei der globalen Governance, der Strategie und der Beaufsichtigung von Standardsetzungsgremien hervor. Er betonte die Bedeutung der Zusammenarbeit der IFRS-Stiftung mit Treuhändern, die unterschiedliche Fachkenntnisse aus der ganzen Welt vertreten, und unterstrich die Verpflichtung der Stiftung zur Transparenz, wobei alle Sitzungen der GRemien der Stiftung öffentlich abgehalten werden und die Dokumente online zugänglich sind.

Im Rückblick auf den Werdegang der Stiftung skizzierte Liikanen die Gründung der Stiftung als Reaktion auf die Herausforderungen der fragmentierten Rechnungslegungsstandards im späten 20. Jahrhundert. Mit der Annahme internationaler Rechnungslegungsstandards durch die Marktaufsichtsbehörden im Jahr 2000 entstand die IFRS-Stiftung unter der Leitung von Paul Volcker. Heute folgen mehr als 140 Länder den IFRS-Standards, wodurch eine globale Finanzsprache gefördert und grenzüberschreitende Investitionen erleichtert werden. Darüber hinaus adressierte Liikanen die jüngsten Fortschritte der Stiftung im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung, einschließlich der Gründung des International Sustainability Standards Board (ISSB) und der Veröffentlichung der ersten Standards zur Angabe von Nachhaltigkeitsinformationen. Er wies auf die laufenden Bemühungen hin, sich an bestehende Standards anzugleichen und Interessengruppen weltweit in die Weiterentwicklung von Nachhaltigkeitsangaben einzubinden. Darüber hinaus wies er auf die bevorstehende Überarbeitung der primären Abschlussbestandteile durch den IASB im Jahr 2024 hin, die eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Unternehmensberichterstattung im Zuständigkeitsbereich der Stiftung signalisiert.

Das vollständige Redemanuskript in englischer Sprache ist auf der Internetseite der IFRS-Stiftung abrufbar.

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Tagesordnung für die kommende SSAF-Sitzung

29.02.2024

Die IFRS-Stiftung hat eine Tagesordnung und Agendapapiere für die Sitzung des beratenden Forums für Nachhaltigkeitsstandards (Sustainability Standards Advisory Forum, SSAF) veröffentlicht, die am 11. März 2024 in Frankfurt am Main stattfinden wird.

Die Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

Montag, 11. März 2024 (10:30h-17:00h)

  • Konnektivität
  • ISSB-Konsultation zu Agendaprioritäten
  • IFRS-Taxonomie für Nachhaltigkeitsangaben
  • Aktualisierung von Lehrmaterialien zu IFRS S1 und IFRS S2
  • Verbesserung der SASB-Standards
  • Planung der Agenda

Die vollständige Tagesordnung und die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung. 

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DRSC startet zweite Phase der IFRS-Evaluation

29.02.2024

Das DRSC startet in Kürze die zweite Phase einer Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland und lädt alle interessierten Kreise zur Teilnahme an einer virtuellen öffentlichen Podiumsdiskussion am 21. März 2024 ein.

Zentrale Inhalte der Veranstaltung sind die Vorstellung der Zielsetzung und des weiteren Ablaufs der DRSC-Studie und die Diskussion der in der ersten Phase der Studie gewonnenen Zwischenergebnisse in zwei Podiumsdiskussionen. Die Podiumsteilnehmer sind Vertreter sowohl der Ersteller von Unternehmensabschlüssen als auch der Nutzer, Hochschullehrer, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

Hinweis: Am 19. März 2024 wurden auf der Internetseite des DRSC die Podiumsteilnehmer bekanntgegeben.

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Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms von IASB und ISSB (Februar 2024)

29.02.2024

Im Nachgang der IASB- und der ISSB-Sitzung diesen Monat haben wir für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus den Sitzungen und aus anderen Entwicklungen des letzten Monats ergeben haben.

Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 29. Januar 2024.

Stan­dardsetzung

  • Angabeninitiative — Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht ein endgültiger Standard soll jetzt im Mai 2024 herausgegeben werden (zuvor: April 2024)

Standardpflege

  • Ergänzung des Entwurfs zur Prüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU — ein Entwurf wird jetzt im April 2024 erwartet (zuvor: zweites Quartal 2024)
  • Jährliche Verbesserungen an den IFRS —der nächste Projektschritt in den folgenden Teilprojekten sind jetzt endgültige Änderungen, die im dritten Quartal 2024 erwartet werden:
    • Anschaffungskostenmethode (IAS 7) 
    • Angaben zum Kreditrisiko (Umsetzungsleitlinien zu IFRS 7) 
    • Bestimmung eines 'de facto-Agenten' (IFRS 10) 
    • Gewinn oder Verlust bei Ausbuchung (IFRS 7) 
    • Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen durch einen Erstanwender (IFRS 1) 
    • Transaktionspreis (IFRS 9) 
    • Angabe der abgegrenzten Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Transaktionspreis (Umsetzungsleitlinien zu IFRS 7) 
    • Ausbuchung von Leasingverpflichtungen durch den Leasingnehmer (IFRS 9)
  • Klimabezogene und sonstige Unsicherheiten im Abschluss — eine Entscheidung zur weiteren Projektausrichtung wird jetzt im April 2024 erwartet (zuvor: zweites Quartal 2024)
  • Strombezugsverträge — ein Entwurf wird jetzt im Mai 2024 erwartet (zuvor: zweites Quartal 2024)
  • Aktualisierung des Standards zu Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht ein Entwurf wird jetzt im dritten Quartal 2024 erwartet (zuvor: zweites Quartal 2024)
  • Verwendung einer hochinflationären Darstellungswährung durch ein nicht hochinflationäres Unternehmen — ein Entwurf wird jetzt im dritten Quartal 2024 erwartet (zuvor: zweites Halbjahr 2024)

Forschungsprojekte

  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle — eine Projektzusammenssung wird jetzt im April 2024 erwartet (zuvor: zweites Quartal 2024)
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Wertminderungsvorschriften — eine Zusammenfassung der Rückmeldungen (zuvor: eine Projektzusammenfassung) wird jetzt im dritten Quartal 2024 erwartet (zuvor: in der zweiten H2 2024)

Governance

  • ISSB-Agendakonsultation der nächste Projektschritt wird nun eine Zusammenfassung der Rückmeldungen sein, die im zweiten Quartal 2024 veröffentlicht werden soll

Sonstige Projekte

  • IFRS-Taxonomie für Nachhaltigkeitsangaben — eine endgültige Taxonomie wird jetzt im April 2024 erwartet (zuvor: zweites Quartal 2024)

Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen vom 29. Januar 2024 und 29. Februar 2024 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden hier.

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IASB-Podcast zu den jüngsten Boardentwicklungen (Februar 2024)

29.02.2024

Der IASB hat einen Podcast veröffentlicht, in dem der IASB-Vorsitzende Andreas Barckow, die stellvertretende IASB-Vorsitzende Linda Mezon-Hutter und die fachliche Direktorin Nili Shah über die Erörterungen bei der IASB-Sitzung im Februar 2024 sprechen.

In dem Podcast (Dauer ca. 16  Minuten) wird auf die folgenden vier Themen vertieft eingegangen, die der Board während der Sitzung erörtert hat:

  • Änderungen an seinem Arbeitsprogramm;
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle;
  • Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU.

Der Podcast kann hier auf der Internetseite der IFRS-Stiftung abgerufen werden.

DRSC - Sitzung Image

Ergebnisbericht zu der Sitzung des Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung

28.02.2024

Der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung des DRSC hat am 13. Februar 2024 per Videokonferenz getagt. Zu der Sitzung steht jetzt ein Ergebnisbericht zur Verfügung.

Während des öffentlichen Teils seiner 25. Sitzung hat der Fachausschuss die folgenden Themen besprochen:

    Den Ergebnisbericht finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

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    Zusammenfassung der Untersuchungen der nationalen Standardsetzer zum Fällen von Wesentlichkeitsentscheidungen

    27.02.2024

    Die IFRS-Stiftung hat eine umfassende Zusammenfassung herausgegeben, in der die Erkenntnisse der nationalen Standardsetzer im Bereich der Rechnungslegung über die Auswirkungen der Leitlinien zum Ausüben von Ermessen im Zusammenhang mit dem Fällen von Wesentlichkeitsentscheidungen in den IFRS-Rechnungslegungsstandards und den dazugehörigen Materialien aufgeführt werden.

    Das Ausüben von Ermessen im Zusammenhang mit dem Fällen von Wesentlichkeitsentscheidungen verlangt von den Unternehmen, zu beurteilen, ob vernünftiger Weise davon ausgegangen werden kann, dass bestimmte Informationen Anlegerentscheidungen beeinflussen würden.

    Der IASB hat in den Jahren 2017 und 2018 die Definition der Wesentlichkeit verfeinert und Leitlinien sowie Fallstudien bereitgestellt, um fundierte Ermessensentscheidungen zu erleichtern. Im April 2022 veröffentlichte die IFRS-Stiftung einen Forschungsaufruf, da sie eine Partnerschaft mit nationalen Standardsetzern anstrebte, um Forschungsergebnisse und Informationen im Zusammenhang mit den Änderungen und Ergänzungen der IASB-Literatur zum Ausüben von Ermessen im Zusammenhang mit dem Fällen von Wesentlichkeitsentscheidungen zu sammeln.

    Die Ergebnisse der Forschung unterstreichen ein solides Verständnis des Konzepts der Wesentlichkeit. Die Leitlinien von 2017 und 2018 wurden zwar in den einzelnen Regionen unterschiedlich genutzt, aber wo sie umgesetzt wurden, erwiesen sie sich als vorteilhaft. Darüber hinaus plädieren die Ergebnisse der Studie für anhaltende Bemühungen zur Sensibilisierung der Interessengruppen für die verfügbaren Leitlinien. Der IASB ist weiterhin bestrebt, Unternehmen beim Ausüben von Ermessen im Zusammenhang mit dem Fällen von Wesentlichkeitsentscheidungen zu unterstützen, wobei die Erkenntnisse aus der Studie in die laufenden Diskussionen einfließen werden, auch im Rahmen von Projekten wie der Initiative zu klimabezogenen und anderen Unsicherheiten im Abschluss.

    Die nationalen Standardsetzer, die an der Forschungsinitiative teilgenommen und mit Wissenschaftlern aus ihren Rechtskreisen zusammengearbeitet haben, stammen aus Australien, Botswana, China, Malaysia, Mexiko und Neuseeland..

    Die Zusammenfassung der Forschungsergebnisse finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

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    ISSB-Podcast zu jüngsten und kommenden Entwicklungen (Februar 2024)

    27.02.2024

    Die IFRS-Stiftung hat einen Podcast veröffentlicht, in dem der ISSB-Vorsitzende Emmanuel Faber und der stellvertretende Vorsitzende Jingdong Hua über jüngste Entwicklungen beim ISSB sprechen.

    Im Podcast werden folgende Themen besprochen:

    Der Podcast (Dauer ca. 23 Minuten) kann über die Presseerklärung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung abgerufen werden.

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    Entwurf des DRSC zwecks Konsultation veröffentlicht

    27.02.2024

    Das DRSC hat den Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 14 (E-DRÄS 14) 'Änderungen des DRS 18' veröffentlicht.

    Mit E-DRÄS 14 soll DRS 18 Latente Steuern geändert werden.

    Der Anlass der aktuellen Überarbeitung des DRS 18 ist das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen (Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – MinBestRL-UmsG, BGBl. 2023 I Nr. 397 vom 27. Dezember 2023).

    Das MinBestRL-UmsG führt in der Hauptsache das Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindeststeuergesetz – MinStG) ein. Darüber hinaus sind im MinBest-RL-UmsG einige mit der Einführung der Mindeststeuer in Verbindung stehende steuerliche Begleitmaßnahmen sowie Anpassungen des HGB enthalten.

    Die Änderungen des HGB beinhalten eine verpflichtende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern im Jahres- und Konzernabschluss, die sich aus der Anwendung des MinStG oder entsprechender ausländischer Mindeststeuergesetze ergeben (§§ 274 Abs. 3, 306 Satz 5 HGB). Darüber hinaus wurden zur Sicherstellung eines Mindestmaßes an Transparenz und Information der Abschlussadressaten neue Angabepflichten geschaffen (§§ 285 Nr. 30a, 314 Abs.1 Nr. 22a HGB).

    Mit dem vorliegenden E-DRÄS 14 wird somit das Ziel verfolgt, DRS 18 an die aktuelle Gesetzeslage anzupassen. Zudem werden einige redaktionelle Änderungen an dem Standard vorgeschlagen. Schließlich soll der Standard den Namen „Latente Steuern im Konzernabschluss“ erhalten.

    Stellungnahmen werden bis zum 12. April 2024 erbeten. Zugang zum Entwurf haben Sie auf der Internetseite des DRSC.

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    IOSCO-Vorsitzender spricht über die Übernahme der ISSB-Standards

    27.02.2024

    In einer Rede auf dem IFRS-Nachhaltigkeitssymposium am 22. Februar 2024 hob Jean-Paul Servais, Vorsitzender der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO), die Rolle der Rechtskreise bei der Übernahme der ISSB-Standards hervor.

    In seiner Rede sagte Servais, dass es nach der Veröffentlichung der ISSB-Standards und ihrer Bestätigung durch die IOSCO nun an den Rechtskreisen liege, zu überlegen, wie sie die ISSB-Standards in ihrem eigenen lokalen Umfeld übernehmen, anwenden oder sich von ihnen leiten lassen wollen. Seiner Ansicht nach werden diese Entscheidungen der Rechtskreise darüber entscheiden, wie sich Unternehmen verhalten und ob eine globale Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung erreicht werden kann. Er versprach, dass die IOSCO ihre Rolle bei der Unterstützung der Rechtskreise bei der Umsetzung der ISSB-Standards wahrnehmen werde.

    Er würdigte auch die laufenden Bemühungen des ISSB, einen Leitfaden für die Übernahme der Standards zu entwickeln, um die Rechtskreise bei ihren Überlegungen zur Umsetzung der Standards zu unterstützen, sowie Lehrmaterialien bereitzustellen, das den Unternehmen bei der Anwendung der Standards hilft. 

    Den vollständigen Text der Rede finden Sie auf der Internetseite der IOSCO.

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