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Praxiseinsichten in den Übergang auf IFRS

02.04.2009

In einem Artikel der Ausgabe April 2009 der Zeitschrift Financial Executive werden die Ansichten von zwei Verantwortlichen großer Unternehmen (Deutsche Telekom und National Grid) dargestellt, die in ihrem Unternehmen jeweils für den Übergang auf IFRS verantwortlich waren.

Beide betonen die Notwendigkeit einer stabilen Plattform von Rechnungslegungsstandards, bevor man einen IFRS-Übergang angeht. In dem Artikel werden die Schritte nachgezeichnet, die jedes Unternehmen vollzog, sowie die inneren Veränderungen – sowohl praktisch als auch gedanklich –, die notwendig waren. Alle Rechte liegen bei Financial Executives International; die Zurverfügungstellung auf IAS PLUS erfolgt mit freundlicher Genehmigung. Sie können den englischsprachigen Artikel IFRS in drei Jahren möglich... mit einer stabilen Plattform kostenfrei herunterladen (73 KB).
Deloitte Comment Letter Image

Antwort von Deloitte zum zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung

02.04.2009

Deloitte Touche Tohmatsu hat ein Schreiben auf die Einladung zur Stellungnahme der IASCF-Stiftung zum Thema Überarbeitung der Satzung der IASC-Stiftung: Identifizierung von Sachverhalten für den zweiten Teil der Überarbeitung eingereicht (in englischer Sprache, 165 KB).

Unter den im Schreiben vorgeschlagenen Sachverhalten finden sich die folgenden:

Vorschläge von Deloitte für den zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung der IASC-Stiftung

'Prinzipienbasierte' Standards. In der Satzung sollte vorgeschrieben werden, dass "der IASB Rechnungslegungsstandards entwickeln sollte, die auf 'klaren Prinzipien' basieren. Wir würden die Verwendung des Ausdrucks 'klaren Prinzipien' in der Satzung dem Ausdruck 'prinzipienbasiert' vorziehen, bei dem keine Einigkeit über die Bedeutung herrscht".

Konsultationsprozess des IASB.Der IASB sollte sein Handbuch zum Konsultationsprozess ergänzen, um folgendes vom IASB zu fordern:

Anwender sollten eine Möglichkeit haben, Stellung zur Agenda des IASB und zu den entsprechenden Prioritäten zu nehmen.

Vorläufige Sichtweisen, die in Diskussionspapieren dargestellt werden, sollten grundlegend neu erörtert werden, wenn es wesentlichen, wenn auch unkoordinierten Widerstand dagegen gibt.

Bevor man sich auf bestimmten einen Ansatz festlegt, sollte man eine vorläufige Einschätzung der Umsetzbarkeit und der Kosten- und Nutzen- Auswirkungen vornehmen.

Es sollten Feldversuche durchgeführt werden, wenn mit einem Vorschlag bestehende Praxis in vorher ungeprüfter Weise geändert wird.

Beschleunigte Änderungen an Standards. Wir unterstützen die Einrichtung eines eigenen 'beschleunigten' Verfahrens zur Änderung der IFRS nicht.

Standards für gemeinnützige Unternehmen und Unternehmen des öffentlichen Sektors. Die Hauptfunktion des IASB ist im Moment, Rechnungslegungsstandards für den privaten Sektor zu entwickeln. Wir sind der Meinung, dass diese Aufgabenzuweisung angemessen ist und derzeit nicht geändert werden sollte. Der IPSASB sollte ermutigt werden, weiterhin Standards für den öffentlichen Sektor zu entwickeln, die auf den IFRS basieren. Im Laufe der Zeit, aber nicht als gegenwärtige Priorität, sollte sich der IASB Fragen der Bilanzierung von gemeinnützigen Unternehmen widmen.

Zusammenarbeit. Die Satzung sollte nicht dahingehend geändert werden, dass der IASB ermutigt oder verpflichtet wird, mit bestimmten Organisationen zusammenzuarbeiten. In der Satzung ist eine solche Möglichkeit zur Zusammenarbeit bereits festgeschrieben, und der IASB hat dies auch bereits recht erfolgreich mit verschiedenen Organisationen praktiziert.

Überwachungsgremium. Die Satzung sollte dahingehend geändert werden, dass verschiedene Prinzipien, die im Arbeitsabkommen zwischen der IASCF und dem Überwachungsgremium festgeschrieben sind, aufgenommen werden. Dies gilt insbesondere für das Prinzip, dass das Arbeitsabkommen weder die Bedingungen der Beziehungen zwischen den Treuhändern und dem IASB noch die Verantwortlichkeiten der Treuhänder wie in der Satzung festgeschrieben ändert.

Standardbeirat. Die Treuhänder entwickeln Kriterien, anhand derer sie einschätzen können, wie effizient der IASB mit dem Standardbeirat zusammenarbeitet und dessen Ratschläge befolgt.

Finanzierung. Wir sind der festen Überzeugung, dass diejenigen, die die 'Arbeiten' des IASCF nutzen (IFRS und damit in Verbindung stehende Dokumente), den Großteil der Finanzierung der Standardsetzungsaktivitäten der IASCF tragen sollten. Wir sind der Meinung, dass dies am besten in die Hände der lokalen Finanzmarktaufsichten gelegt wird, die wiederum dafür verantwortlich sein sollten, dass Geld von ihren Marktteilnehmern einzutreiben. Dies sollte Ersteller einschließen aber nicht auf diese beschränkt sein.

Offenheit der IASCF. 'Viel von der Kritik, die der IASCF und den Treuhändern im Besonderen gilt, stammt aus einem Mangel an Transparenz und des Verständnisses dessen, was getan wird und wie es getan wird. Wir ermutigen die Treuhänder, ein Dokument zu erstellen, dass die Handlungsabläufe und die Ausübung der Aufsichtsfunktionen erläutert.'

IASCF-Vorsitzender. Wir sprechen uns für die Ernennung eines geschäftsführenden Vorsitzenden der IASCF aus, der weder Mitglied des IASB noch Mitglied des Stabs von IASB oder IFRIC ist.

Weitere Informationen zur Überarbeitung der Satzung finden Sie hier.

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Beispielabschluss 2009 von Deloitte Australien

01.04.2009

Unsere australischen Kollegen haben ihren Beispielabschluss für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 30. Juni 2009 enden, veröffentlicht.

Die australischen Rechnungslegungsstandards sind mit den IFRS identisch. Die Hauptunterschiede im Vergleich zu 2008, die in dieser Publikation dargestellt werden, sind die folgenden:

Änderungen an den Corporate-Governance-Prinzipien und -Empfehlungen der australischen Wertpapierbörse (Australian Stock Exchange, ASX)

AASB 8 Geschäftssegmente (vorzeitige Einführung) (identisch mit IFRS 8)

Interpretation 13 Kundenbindungsprogramme

Bei Veröffentlichung des neuen Beispielberichts hießt es von Seiten Deloitte Australien:

Unser Ziel bei der Veröffentlichung dieser Publikation ist es, Sie zu ermutigen, strenger bei Ihren Angaben in Ihrem Abschluss zu sein. Unter den derzeitigen Marktbedingungen werden die Anwender mehr Informationen zur Annahme der Unternehmensfortführung und zur Liquidität suchen. Es kann an der Zeit sein, gegenwärtige Angaben noch einmal zu prüfen und sicherzustellen, dass die gegenwärtigen Marktbedingungen berücksichtigt werden. Wertminderung von Vermögenswerten ist für die Adressaten von Abschlüssen ebenfalls von Interesse. Die Unternehmensführung sollte sicherstellen, dass ihre Kontrollprozesse stabil und transparent sind und dass die Angaben in den Abschlüssen sowohl der fachlichen Einhaltung der Angabeerfordernisse genügen als auch sinnvolle Informationen liefern, die bei der Entscheidungsfindung und beim Verständnis der Geschäftstätigkeit des Unternehmens helfen.

Der englischsprachige Beispielabschluss wurde in vier Abschnitte unterteilt:

Abschnitt A – Was ist neu in der Finanzberichterstattung? (393 KB). Bietet eine Zusammenfassung der Änderungen an den Verlautbarungen sowie Verknüpfungen auf weitere hilfreiche Informationen.

Abschnitt B – Beispielabschluss (1.083 KB). In Rechnungslegungsstandard AASB 101 Darstellung des Abschlusses (identisch mit IAS 1) wird vorgeschrieben, dass das Unternehmen in den Anhang zum Abschluss eine explizite und uneingeschränkte Bestätigung der Einhaltung der IFRS aufnimmt. Wenn der Abschlussprüfer der Meinung ist, dass mit dem Abschluss die IFRS eingehalten werden, nimmt er einen entsprechenden Hinweis in den Prüfungsbericht auf.

Abschnitt C – Beispielkurzbericht (880 KB). Nach dem australischen Unternehmensgesetz ist es zulässig, dass ein Unternehmen seiner jährlichen Berichtspflicht gegenüber Anteilseignern durch Zurverfügungstellung eines "Kurzberichts für das Jahr erstellt in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsstandards, die für Zwecke dieses Paragrafen verfasst wurden," genügen kann. Im August 2008 führte der australische Standardsetzer AASB 1039 Kurzfinanzberichte ein (hier zu finden).

Abschnitt D – Berichtspflichten (250 KB). Enthält nützliche Informationen zu den Anforderungen hinsichtlich der Erstellung, Prüfung und Einreichung von Abschlüssen sowie Berichtsfristen nach australischem Recht und den entsprechenden Vorschriften.

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IPSASB schlägt Übernahme von IAS 41 für den öffentlichen Sektor vor

01.04.2009

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants, IFAC) hat den Entwurf ED 36 Landwirtschaft herausgegeben.

Dieser Entwurf ist Teil des globalen Konvergenzprogramms des IPSASB, das am 31. Dezember 2009 abgeschlossen sein und im Wesentlichen die internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) mit den bis zum 31. Dezember 2008 in Kraft getretenen IFRS verschmelzen soll. Mit ED 36 wird ein IPSAS vorgeschlagen, der mit IAS 41 Landwirtschaft konvergiert ist. Es gibt eine begrenzte Zahl von Änderungen, die die Einheitlichkeit der IPSAS insgesamt sicherstellen sollen. Diese Änderungen beinhalten unter anderem die Anerkenntnis, dass in manchen Rechtskreisen biologische Vermögenswerte für Nominalbeträge übertragen oder veräußert werden können. Sie können der Entwurf von der Internetseite des IFAC Internetseite des IFAC herunterladen. Die Kommentierungsfrist endet am 30. Juni 2009.
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Einführung in die IFRS (dänisch)

31.03.2009

Unsere dänischen Kollegen haben die Publikation IFRS – Einführung in die International Financial Reporting Standards (Introduktion til de internationale regnskabsstandarder) veröffentlicht.

In diesem 314 Seiten umfassenden Buch in dänischer Sprache werden jeder IFRS/IAS einschließlich der relevanten Interpretationen (IFRIC/SIC) sowie die wesentlichen Unterschiede zwischen IFRS und dänischen den Rechnungslegungsvorschriften zusammengefasst. Die Veröffentlichung enthält auch eine kurze Einführung der Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche Umstellung auf IFRS, hilfreiche Checklisten zu den wesentlichen Unterschieden zwischen IFRS und den dänischen Rechnungslegungsvorschriften sowie zu dänischen Bilanzierungsvorschriften, die selbst dann angewendet werden müssen, wenn das Unternehmen nach IFRS Rechnung legt. IFRS - Einführung in die International Financial Reporting Standards (in dänischer Sprache, 5,015 MB) können Sie hier herunterladen. Falls Sie Druckexemplare bestellen möchten (ISBN: 978-87-89152-00-4), senden Sie bitte eine E-mail an ifrs-publikationer @ deloitte.dk.
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FCAG erstellt Bericht für die G-20-Mitglieder

31.03.2009

Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) des IASB hat einen Brief an Premierminister Brown geschrieben (in englischer Sprache, 45 KB), der Gastgeber des nächsten G-20-Gipfel sein wird.

In dem Schreiben ist ein Bericht über die FCAG enthalten — Gründungsumstände, Zusammensetzung, Aufgabe und gegenwärtige Aktivitäten und Fortschritte —, den Brown den Teilnehmern des Gipfels zur Kenntnis bringen soll. So sollen die G-20-Mitglieder auf das Bestehen und die Aktivitäten der FCAG aufmerksam gemacht und auf das Erscheinen des FCAG-Berichts im Juli 2009 hingewiesen werden. Über die Arbeit der FCAG heißt es in dem Schreiben:

 

Die FCAG erwägt, wie mit Verbesserungen der Finanzberichterstattung das Vertrauen der Anleger in die Finanzmärkte verbessert werden kann, und bemüht sich, Sachverhalte zu identifizieren, die der sofortigen Aufmerksamkeit oder langfristiger Erwägungen der Boards bedürfen, sowie Input und Ratschläge dazu zu liefern. Derzeit erörterte Themen beinhalten unter anderem die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert (einschließlich Marktbewertungen), Kreditrückstellungen sowie strukturierte Unternehmen und andere außerbilanzielle Vehikel. Die FCAG prüft außerdem die Aufsicht über die Boards, den Standardsetzungsprozess in dringenden Umständen und den Nutzen der Konvergenz der Standards beider Boards. Im Rahmen seiner Arbeit erwägt der Board auch die verschiedenen Studien, die im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise erarbeitet wurden.

 

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EFRAG-Übernahmeempfehlung und Auswirkungsanalyse zum neustrukturierten IFRS 1

31.03.2009

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Konsultationsprozess zum neustrukturierten IFRS 1 abgeschlossen und eine Auswirkungsanalyse erstellt.

EFRAG empfiehlt eine Übernahme für die Anwendung in der EU. In der entsprechenden Presserklärung von EFRAG finden Sie Verknüpfungen auf die Auswirkungsanalyse und das Empfehlungsschreiben.
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IASB schlägt neuen Standard zu Ertragsteuern vor

31.03.2009

Der IASB hat zu Stellungnahmen zu einem Entwurf eingeladen, der IAS 12 Ertragsteuern mit einem neuen Standard ersetzen soll.

In dem vorgeschlagenen Standard (im Entwurf ED/2009/2 Ertragsteuern dargestellt) wird der grundsätzliche Ansatz aus IAS 12 zur Bilanzierung von Ertragsteuern, der Ansatz über temporäre Differenzen, beibehalten. Das Ziel dieses Ansatzes ist es, künftige Steuerauswirkungen vergangener Ereignisse und Geschäftsvorfälle jetzt zu erfassen und nicht zu warten, bis die Steuern zu zahlen sind oder erstattet werden. Obwohl dieses Prinzip im vorgeschlagenen Standard beibehalten wird, schlägt der IASB vor, die meisten der Ausnahmen in IAS 12 zu streichen, um die Bilanzierung zu vereinfachen und das Prinzip des Standards zu stärken. Darüber hinaus schlägt der IASB eine geänderte Struktur des Standards vor, die die Anwendung erleichtern soll. Die Kommentierungsfrist endet am 31. Juli 2009. Der IASB hat eine englischsprachige Presseerklärung zur Veröffentlichung des Entwurfs herausgegeben, in der Sie auch eine Verknüpfung auf den Entwurf finden.
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IASB gibt Entwurf zu Ausbuchungen heraus

31.03.2009

Der IASB hat zu Stellungnahmen zu seinem Entwurf von Vorschlägen eingeladen, die der Verbesserung der Anforderungen in IAS 39 hinsichtlich der Ausbuchung von Finanzinstrumenten dienen sollen.

Ausbuchung bedeutet Entfernung eines Finanzinstruments aus dem Abschluss eines Unternehmens. Dies tritt ein, wenn des Unternehmen den Vermögenswert nicht länger beherrscht oder nicht länger die Verpflichtung hat, eine finanzielle Schuld zu erfüllen. Der IASB schlägt außerdem vor, die derzeit in IFRS 7 enthaltenen Angabepflichten zu verbessern. Dies soll besonders für Situationen gelten, in denen ein Unternehmen ein fortwährendes Engagement in einem finanziellen Vermögenswert hat, der nach den Vorschlägen ausgebucht würde. Der Ausbuchungsentwurf (ED/2009/3 Ausbuchung) ist Teil der umfassenden Überprüfung des IASB hinsichtlich außerbilanzieller Aktivitäten; im Dezember 2008 hatte der IASB den Entwurf ED 10 zu Konsolidierung herausgegeben, um die Vorschriften hinsichtlich der Feststellung zu verschärfen, welche anderen Unternehmen von einem Unternehmen beherrscht werden und daher zu konsolidieren sind. Der IASB wird öffentliche Gespräche am Runden Tisch anbieten, um grundlegend die Meinungen aus dem Anwenderkreis zu den Vorschlägen zu Ausbuchung und Konsolidierung einzuholen (Daten werden noch bekanntgegeben). Stellungnahmen zum Ausbuchungsentwurf müssen bis zum 31. Juli 2009 eingehen. Der IASB hat eine englischsprachige Presseerklärung zur Veröffentlichung des Entwurfsherausgegeben, in der Sie auch eine Verknüpfung auf den Entwurf finden.

Kurze Zusammenfassung der Vorschläge:Mit den vorgeschlagenen Änderungen würde der Ausbuchungsansatz für finanzielle Vermögenswerte in IAS 39 durch einen Ansatz ersetzt, der dem bisherigen Ansatz in folgenden Punkten ähnelt:

(a) Es werden die gleichen Kriterien für die Bestimmung, ob der übertragene Teil eines finanziellen Vermögenswerts für eine Einschätzung der Ausbuchbarkeit in Frage kommt, verwendet (mit einigen zusätzlichen Leitlinien, die bekannten Anwendungssachverhalten aus der Praxis gelten);

(b) es wird ein Test auf Beherrschung verwendet (der allerdings im Gegensatz zu IAS 39 Vorrang hat);

(c) viele der Ausbuchungsergebnisse werden ähnlich sein (mit der festzuhaltenden Ausnahme von Übertragungen wie beispielsweise Rückkaufvereinbarungen, die leicht zu erwerbende finanzielle Vermögenswerte betreffen).

Der vorgeschlagene Ansatz weicht jedoch von IAS 39 dahingehend ab, dass nicht verschiedene Elemente verschiedener Ausbuchungskonzepte zusammengefügt werden, sondern dass der Schwerpunkt auf einem einzigen Element liegt (Beherrschung). Deswegen weist der vorgeschlagenen Ansatz im Gegensatz zu IAS 39 die folgenden Punkte nicht auf:

(a) einen Test zur Einschätzung der behaltenen Chancen und Risiken,

(b) bestimmte Durchleitungsvorschriften und

(c) eine Vorschrift für das übertragende Unternehmen (im Fällen, in denen eine Ausbuchung nicht in Frage kommt), einen finanziellen Vermögenswert im Umfang seines fortwährenden Engagements anzusetzen und zu bewerten.

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Ende der Stellungnahmefrist – Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise

31.03.2009

Wir erinnern Sie daran, dass Stellungnahmen zur Bitte um Input von der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) am 2. April 2009 fällig werden.

Die FCAG ersucht um Rückmeldungen zu einer Reihe Fragen, die sie dabei unterstützen soll, Bilanzierungs- und Rechnungslegungsthemen im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise zu erörtern und Empfehlungen gegenüber IASB und FASB auszusprechen.

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