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IASB-Vorsitzender erörtert Klimaaspekte und bestehende und künftige Standards

16.03.2022

Auf der ICGN-Konferenz über globale Nachhaltigkeitsstandards erörterte der IASB-Vorsitzende Andreas Barckow, wie die bestehenden IFRS für die Berichterstattung über bestimmte Klimaaspekte verwendet werden können und müssen und was mögliche zukünftige Standards beitragen können.

Barckow begann seine Rede, indem er darauf hinwies, was die bestehenden, prinzipienbasierten Standards bereits vorschreiben: die Berücksichtigung jedes neu auftretenden Risikos (sei es klimabezogen oder nicht) und die Entscheidung, wie sich diese Fragen auf die Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten auswirken können, sowie die Erwägung von Angaben, die erforderlich sind, damit die Adressaten die Auswirkungen bestimmter Ereignisse und Bedingungen auf den Abschluss des Unternehmens verstehen können. Als Beispiele nannte er den Ansatz und die Bewertung von Wertminderungen bei Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten, den Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen für staatliche Abgaben, Beseitigung von Umweltschäden und belastende Verträge sowie die Bewertung von Darlehensverträgen mit klimabezogenen Zielen. Ereignisse und Umstände, die zur Erfassung eines Wertminderungsaufwands geführt haben, müssen ebenso offengelegt werden wie die wichtigsten Annahmen, die getroffen wurden.

Barckow räumte jedoch ein, dass es weit verbreitete Forderungen nach mehr Angaben zur Nachhaltigkeit gibt. Er wendete sich daher der Zukunft der Standardsetzung zu. In diesem Zusammenhang wies Barckow auf zwei Entwicklungen hin: die Agendakonsultation des IASB und die Zusammenarbeit mit dem ISSB. Er merkte an, dass der IASB auf seinen Sitzungen im März und April die Rückmeldungen zu seiner Agendakonsultation weiter erörtern werde, um zu entscheiden, ob und wenn ja, was er in Bezug auf die Bilanzierung klimabezogener Risiken in den Abschlüssen noch tun könne. Der IASB wird unter anderem prüfen, inwieweit das Schulungsmaterial des IASB zum Thema Klima zu einer besseren Erfassung der Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten in den Abschlüssen geführt hat.

Abschließend ging Barckow auf das ein, was er als "Tugendkreis der Standardsetzung" bezeichnete. Während sich der IASB auf den Abschluss konzentriert, der Transaktionen und Ereignisse widerspiegelt, die bis zum Bilanzstichtag stattgefunden haben, wobei einige Annahmen über die Zukunft getroffen werden, soweit sie sich auf ausgewiesene Vermögenswerte und Verbindlichkeiten beziehen, werden die ISSB-Standards die Angabe von Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen vorschreiben, die sich auf die künftigen Cashflows und das Geschäftsmodell des Unternehmens und damit auf den Unternehmenswert auswirken - Aspekte, die wiederum Einfluss auf zukünftige Abschlüsse haben. Barckow schloss:

Gemeinsam können die beiden Boards den Anlegern dabei helfen, diese beiden sich ergänzenden Informationspakete zu einem einzigen, ganzheitlichen Paket zusammenzufügen, um Transparenz, Verantwortlichkeit und Effizienz auf den globalen Kapitalmärkten zu fördern.

Das vollständige Transkript der Rede in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des IASB.

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Zwei neue Mitglieder in den EFRAG-Board für Finanzberichterstattung berufen

16.03.2022

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) gibt bekannt, dass zwei neue Mitglieder als Nachrücker in ihren Board für Finanzberichterstattung aufgenommen wurden.

Für Schweden ersetzt Fredrik Walmeus Anders Ullberg, der seine neue Aufgabe als EFRAG-Verwaltungsratsmitglied angetreten hat, und für Frankreich ersetzt Marie Seiller Patrick de Cambourg, der zum EFRAG-Boardmitglied für Nachhaltigkeitsberichterstattung ernannt wurde.

Eine entsprechende Presseerklärung finden Sie hier auf der Internetseite von EFRAG.

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Bericht von der DPOC-Sitzung im März 2022

16.03.2022

Am 1. März 2022 fand eine Sitzung des Ausschusses für die Aufsicht über den Konsultationsprozess (Due Process Oversight Committee, DPOC) im Rahmen der Treuhändersitzung in Frankfurt und als Videokonferenz statt. EIn Bericht von der SItzung ist jetzt verfügbar.

In Bezug auf IASB-Angelegenheiten wurde der DPOC über die Aktivitäten des IASB und des IFRS Interpretations Committee informiert. Der DPOC wurde über die im Berichtszeitraum veröffentlichten Konsultationsokumente in Kenntnis gesetzt und wurde darauf hingewiesen, dass das Interpretations Committee in seiner März-Sitzung eine erste Anwendungsfrage zu IFRS 17 behandeln wird. Die Aktualisierung umfasste auch das Projekt zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten und praktische Fragen, die sich ergeben würden, wenn der IASB die Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts wieder einführen würde, sowie mögliche Verfeinerungen des Prozesses für die Überprüfung nach der Einführung von Standards.

In Bezug auf ISSB-Angelegenheiten erörterte der DPOC den vom ISSB anzuwendenden Konsultationsprozess. Der DPOC räumte ein, dass sich der ISSB-Prozess im Laufe der Zeit entwickeln muss, wies aber auch darauf hin, dass die Stellungnehmenden zum Konsultationspapier der Treuhänder zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erklärt hatten, dass der vom IASB angewendete transparente Prozess ein wichtiger Motivationsfaktor dafür gewesen sei, die IFRS-Stiftung zur Einrichtung des ISSB zu ermutigen. Der DPOC beschloss, dass der ISSB zunächst den Prozess des IASB anwenden wird, und der DPOC wird proaktiv mit der Leitung des ISSB zusammenarbeiten, um zu prüfen, ob Anpassungen erforderlich sind.

Den vollständigen Bericht in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

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EFRAG veröffentlicht fünften Satz von Arbeitspapieren zu den europäischen Nachhaltigkeitberichterstattungsstandards

15.03.2022

Die Projektarbeitsgruppe für die Entwicklung der EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS) der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat vier weitere Arbeitspapiere zu den ersten Standardentwürfen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht.

Die Papiere reflektieren den aktuellen Arbeitsstand der Standardsetzungsaktivitäten wider, die die Projektarbeitsgruppe nach dem von ihr selbst definierten Entwicklungsprozess durchführt.

Nach der Veröffentlichung von sechs Arbeitspapieren im ersten Satz, drei Papieren im zweiten Satz, einem Papier im dritten Satz, sieben Papieren im vierten Satz enthält der fünfte Satz nun zwei Arbeitspapiere zu Sozialaspekten und zwei Arbeitspapiere zu Governance (alle Verknüpfungen auf die Internetseite von EFRAG):

Die PTF betont erneut, dass die Veröffentlichung dieser Arbeitspapiere Transparenz schaffen soll, jedoch ausdrücklich nicht als öffentliche Konsultation zu verstehen ist; diese sei für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen, der jedoch nicht konkreter genannt wurde. Unter anderem das DRSC ist jedoch der Meinung, dass eine frühzeitige Kommentierung dieser Arbeitspapiere erforderlich ist, weil EFRAG die Entwürfe bereits im Juni 2022 an die Europäische Kommission übergeben soll.

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DRSC-Hintergrundpapier zu Finanzierungsbeiträgen für internationale und europäische Standardsetzungsaktivitäten

15.03.2022

Da deutsche Unternehmen derzeit mit verschiedenen Finanzierungsanfragen bezüglich der Aktivitäten internationaler und europäischer Standardsetzungsinitiativen konfrontiert werden, hat das DRSC ein Papier erarbeitet, in dem die Hintergründe zu diesen Finanzierungsbeiträgen erläutert werden.

Insbesondere geht es in dem Papier um Beiträge an die IFRS-Stiftung für die Aktivitäten von IASB und ISSB und die Beiträge zur Finanzierung der EFRAG-Aktivitäten zur Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung. Eingegangen wird aber auch auf mögliche weitere Finanzierungsbeiträge anderer Stakeholdergruppen und der öffentlichen Hand.

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung:

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Tagesordnung für die Sitzung des IASB im März 2022

11.03.2022

Der IASB wird vom 22. bis 24. März 2022 in seinen Räumen in London tagen und neun Themen erörtern. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der IASB wird folgende Themen erörtern:

  • Agendakonsultation
  • Rohstoffindustrien
  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9
  • Standardpflege und einheitliche Anwendung
  • Primäre Abschlussbestandteile
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
  • Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU
  • Lageberichterstattung

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier. Wir werden sie sobald verfügbar um unsere Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung und später um unsere Sitzungsmitschriften ergänzen.

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Papiere für die kommenden Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC

11.03.2022

Am 17. März 2022 wird der gemeinsame Fachausschuss des DRSC per Videokonferenz tagen. Am 18. März folgen dann Sitzungen des Fachausschusses Finanzberichterstattung und des Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung in getrennten Videokonferenzen. Die Papiere für die verschiedenen Sitzungen wurden jetzt zur Verfügung gestellt.

Während seiner 27. Sitzung wird der gemeinsame Fachausschuss die folgenden Themen besprechen:

  • Arbeitspapiere der EFRAG PTF-ESRS - ausgewählte Themen
  • Einrichtung eines einheitlichen europäischen Zugangspunkts (European Single Access Point, ESAP)

Die Papiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während seiner 4. Sitzung wird der Fachausschuss Finanzberichterstattung die folgenden Themen besprechen:

  • EFRAG-Diskussionspapier zu immateriellen Werten
  • Vorbereitung der ASAF-Sitzung im März 2022
  • Interpretationsaktivitäten
  • IASB-Entwurf ED/2021/10 Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 7 und IFRS 7)
  • IASB-Entwurf ED/2021/9 Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1)

Die Papiere finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während seiner 4. Sitzung wird der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung die folgenden Themen besprechen:

  • ESRS P1 Nachhaltigkeitsberichte
  • ESRS E4 Standard für biologische Vielfalt und Ökosysteme
  • ESRS S1 Allgemeiner Standard zur eigenen Belegschaft /ESRS S4 Andere arbeitsbezogene Rechte
  • ESRS S5 Beschäftigte in der Wertschöpfungskette /ESRS S6 Betroffene Gemeinschaften /ESRS S7 Verbraucher und Endnutzer
  • ESRS E1 Klimawandel

Die Papiere finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

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Mitglieder des EFRAG Nachhaltigkeits-Boards bekanntgegeben

11.03.2022

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Mitglieder ihres Sustainability Reporting Board (SRB) bekanntgegeben.

Der SRB setzt sich aus drei Gruppen zusammen:

  • Europäische Interessengruppen (bis zu acht Mitglieder)
  • Nationale Organisationen (bis zu neun Mitglieder, einschließlich reservierter Sitze für die nationalen Standardsetzer von Frankreich, Deutschland, Italien und Spanien)
  • Organisationen der Zivilgesellschaft (fünf Mitglieder)

Deutschland ist im SRB mit zwei Mitgliedern vertreten: Prof. Dr. Kerstin Lopatta, Universität Hamburg, Mitglied im Fachaausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung des DRSC, und Stefan Schnell, Senior Vice President, Group Reporting & Performance Management, BASF, Mitglied im Verwaltungsrat des DRSC und Mitglied der Projektarbeitsgruppe für die Entwicklung der EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS) von EFRAG.

Eine vollständige Liste der Mitglieder ist auf der Internetseite von EFRAG zu finden.

CMAC - Sitzung Image

Tagesordnung für die kommende Sitzung des Kapitalmarktbeirats

10.03.2022

Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) werden am 17. März 2022 mit dem Kapitalmarktbeirat (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) tagen. Die Tagesordnung für die gemeinsame Sitzung wurde jetzt bekanntgegeben.

Die einzelnen Tagesordnungspunkte sind die folgenden:

Donnerstag, 17. März 2022 (11:00h-15:05h)

  • Begrüßung
  • Aktueller Stand der Arbeiten des IASB (einschließlich Agendakonsultation und ISSB)
  • Primäre Abschlussbestandteile
    • Analyse der betrieblichen Aufwendungen nach Art im Anhang
    • Ungewöhnliche Erträge und Aufwendungen
  • Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen
    • Überblick über die Vorschläge des IASB
  • Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen
    • Weitere Rückmeldungen der Mitglieder zu den Vorschlägen

Die Arbeitspapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

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AASB-Untersuchungen zu immateriellen Vermögenswerten

10.03.2022

Der Stab des australischen Standardsetzers AASB hat ein Papier 'Intangible Assets: Reducing the Financial Statements Information Gap through Improved Disclosures' veröffentlicht.

Das Papier soll die Diskussion über mögliche Lösungen für eine wahrgenommene Informationslücke in den Abschlüssen in Bezug auf immaterielle Vermögenswerte erleichtern, wobei der Schwerpunkt auf Angaben zu nicht erfassten, selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten liegt, die in den Abschlüssen unter Berücksichtigung von Kosten und Nutzen gemacht werden könnten. Es werden folgende Punkte betrachtet:

  • ein Spektrum möglicher Angaben, sei es finanzieller Art (Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder beizulegender Zeitwert) oder nichtfinanzieller Art (quantitativ, nichtquantitativ oder beschreibend), oder eine Kombination aller oder einiger dieser Angaben, die in Abschlüssen gemacht werden könnten;
  • die Arten von Unternehmen, die diese Angaben zu leisten hätten;
  • ob die Angaben vorgeschrieben oder nur empfohlen werden sollten; und
  • wie ein Standardsetzungsprojekt strukturiert und vorangetrieben werden könnte, um zeitnahe Verbesserungen der Angaben zu erreichen.

Das Papier enthält die Schlussfolgerung, dass in einem ersten Schritt Verbesserungen des derzeitigen Ansatzes für die Angaben zu nicht erfassten selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten durch öffentlich rechenschaftspflichtige gewinnorientierte Unternehmen des privaten Sektors in Betracht gezogen werden könnten.

Zugang zum Papier haben Sie auf der Internetseite des AASB.

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