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Zusammenfassung der Sachverhalte, die nicht in das Arbeitsprogramm von IFRIC aufgenommen wurden, ergänzt

14.11.2007

Wir haben für Sie unsere nach IFRS sortierte Liste der Sachverhalte, die nicht in das Arbeitsprogramm von IFRIC aufgenommen wurden, ergänzt.

Die Liste spiegelt den Stand, der mit den endgültigen Agendaentscheidungen vom November 2007 erreicht wurde, wider und beinhaltet nun über 125 Sachverhalte. Im November 2007 sind die folgenden Sachverhalte hinzugekommen:

IAS 19 – Planänderungen aufgrund von Regierungsmaßnahmen

IAS 19 – Behandlung von Arbeitnehmerbeiträgen

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Tagesordnung der IASB-Sitzung vom November 2007 ergänzt

14.11.2007

Die Tagesordnung für die Sitzung des International Accounting Standards Board für Freitag, den 16. November 2007, ist um die folgenden zwei Punkte ergänzt worden: .

Die Tagesordnung für die Sitzung des International Accounting Standards Board für Freitag, den 16. November 2007, ist um die folgenden zwei Punkte ergänzt worden:

Unternehmenszusammenschlüsse – Der Board wird die Anwendungsdaten für den überarbeiten Standard IFRS 3 und den geänderten Standard IAS 27 erörtern.

Zum beizulegenden Zeitwert kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen – Der Board lässt sich über die Ergebnisse der Gespräche am Runden Tisch vom Montag, den 12. November 2007, unterrichten.

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Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung vom November 2007

14.11.2007

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis Freitag, 13.-16. November 2007, zu seiner Novembersitzung 2007 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen.

Wir haben die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte vom ersten Sitzungstag auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.
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Vorsitzender der SEC äußert sich zum Wegfall der IFRS-Überleitung

13.11.2007

In seiner Ansprache auf der Fachkonferenz der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securites Commissions, IOSCO), die letzte Woche in Tokio stattfand, äußerte sich der Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), Christopher Cox, zu verschieden Themen im Zusammenhang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS).

Er sprach auch über die Möglichkeit, die Anforderung fallen zu lassen, dass ausländische Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren und eine Börsennotierung anstreben, Eigenkapital und Erträge nach US-GAAP überleiten. Lesen Sie die vollständige Ansprache von Christopher Cox in englischer Sprache; einen Auszug haben wir nachfolgend für Sie übersetzt.

Natürlich ist kein aufsichtsbehördlicher Standard perfekt; und die internationalen Standards sind keine Ausnahme. Aber oft überwiegt der Wert einer einheitlichen Sprache die möglichen Kosten und Verwirrungen, die aus vielen verschiedenen Standards entstehen – obwohl jeder einzelnen von diesen mit Recht seine Überlegenheit ins Feld führen könnte. Und genau aus diesem Grund bereitet sich die SEC darauf vor, nächste Woche über eine abschließende Regelung abzustimmen, nach der es Emittenten, die die International Financial Reporting Standards (IFRS) in ihren Heimatländern anwenden, gestattet sein soll, IFRS auch bei der Registrierung bei der SEC zu verwenden, ohne auf US-GAAP überleiten zu müssen*. Und das ist auch der Grund, weshalb wir das Konzept erwägen, auch US-amerikanischen Emittenten diese Wahlmöglichkeit einzuräumen. Unsere Unterstützung internationaler aufsichtsbehördlicher Harmonisierung hat eine lange Tradition und war auch der Grund dafür, dass vor sieben Jahren die SEC ihre Anforderungen für Prospektangaben ausländischer Emittenten an die internationalen Agabestandards der IOSCO anpasste.

*Siehe unsere IAS Plus-Nachricht vom 8. November 2007.

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Europäisches Parlament stimmt über Gleichwertigkeit ab

13.11.2007

Das Europäische Parlament wird am Mittwoch, den 14. November, über einen Verordnungsentwurfab (in englischer Sprache, 121 KB), der die Europäische Rechnungslegungsverordnung dahingehend verändern würde, dass einem außereuropäisches Unternehmen, dessen Aktien auf einem regulierten europäischen Wertpapiermarkt gehandelt werden, gestattet sein soll, bis 2011 weiterhin seine nationalen Rechnungslegungsstandards („Drittlandrechnungslegungsstandards") und nicht IFRS anzuwenden, wenn einer der folgenden zwei Fälle gegeben ist: .

Das Europäische Parlament wird am Mittwoch, den 14. November, über einen Verordnungsentwurfab (in englischer Sprache, 121 KB), der die Europäische Rechnungslegungsverordnung dahingehend verändern würde, dass einem außereuropäisches Unternehmen, dessen Aktien auf einem regulierten europäischen Wertpapiermarkt gehandelt werden, gestattet sein soll, bis 2011 weiterhin seine nationalen Rechnungslegungsstandards („Drittlandrechnungslegungsstandards") und nicht IFRS anzuwenden, wenn einer der folgenden zwei Fälle gegeben ist:

1. Die in dem Drittland für die entsprechenden Rechnungslegungsstandards zuständige Behörde hat sich vor dem 30. Juni 2008 öffentlich verpflichtet, diese Standards vor dem 31. Dezember 2011auf die International Financial Reporting Standards zu verschmelzen, und die beiden folgenden Bedingungen sind erfüllt:

(a) Die in dem Drittland für die entsprechenden Rechnungslegungsstandards zuständige Behörde hat vor dem 31. Dezember 2008 ein Konvergenzprogramm aufgelegt, das sowohl umfassend ist als auch geeignet, bis zum 31. Dezember abgeschlossen zu werden;

(b) das Konvergenzprogramm ist wirksam und ohne Aufschub implementiert, und die für seinen Abschluss notwendigen Ressourcen sind der Implementierung zugewiesen.

2. Die in dem Drittland für die entsprechenden Rechnungslegungsstandards zuständige Behörde hat sich vor dem 30. Juni 2008 öffentlich verpflichtet, vor dem 31. Dezember 2011die International Financial Reporting Standards zu übernehmen, und es werden in dem Drittland wirksame Maßnahmen ergriffen, die den zeitgerechten und vollständigen Übergang auf IFRS zu diesem Datum sicherstellen, oder das Drittland hat mit der EU bis zum 31. Dezember 2008 eine Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung abgeschlossen.

Die Entscheidung über die Gleichwertigkeit nationaler Rechnungslegungsstandards und IFRS wird von der Kommission für jedes Land einzelnen entschieden, aber eine weitere Bedingung wird noch auferlegt: „Die Entscheidung der Kommission muss in allen Fällen bedeuten, dass europäische Emittenten in den Drittländern IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen anwenden können." Es scheint also auf Grundlage dieser Verordnung, dass US-amerikanische Unternehmen, die an einer europäischen Börse zugelassen sind, nicht weiterhin US-GAAP verwenden könnten, wenn nicht gleichzeitig die SEC europäischen Unternehmen gestatten würde, „IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen" anzuwenden. Mit Stand März 2007 werden auf regulierten europäischen Märkten Dividendenpapiere von 102 US-amerikanischen Unternehmen und Darlehenssicherheiten von 131 US-amerikanischen Unternehmen gehandelt.

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Gespräche am Runden Tisch mit dem IASB zu kündbaren Finanzinstrumenten

13.11.2007

Am Montag, den 12. November 2007, bot der IASB öffentliche Gespräche am Runden Tisch zu einem überarbeiteten Entwurf der Änderungen an IAS 32 an.

Die Frage lautet, ob zum beizulegenden Zeitwert kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen als Eigen- oder als Fremdkapital zu klassifizieren sind. Nachfolgend ein kurzer Bericht über die Gespräche, die dazu dienten, die mit dem DRSC gemeinsam erreichten Ergebnisse einer breiteren Öffentlichkeit zur Diskussion zu stellen, insbesondere denjenigen, die bisher nur zum ursprünglichen Entwurf hatten Stellung nehmen können:

33 Einzelteilnehmer und Organisationen nahmen an den Gesprächen teil (unter anderem Liesel Knorr, Präsidentin des DSR, und Dr. Andreas Barckow, Mitglied des DSR und Leiter des IFRS Centres of Excellence von Deloitte Deutschland), acht Boardmitglieder des IASB und mehrere Mitarbeiter des Stabs des IASB.

Der überarbeitete Entwurf kann von der Internetseite des IASB heruntergeladen werden (in englischer Sprache, 888 KB).

Während der Gespräche gab der IASB zu erkennen, dass der Umfang der Änderungen gegenüber dem Entwurf vom Juni 2006 keine erneute Veröffentlichung zur Stellungnahme notwendig machen würde.

Obwohl von einigen Teilnehmern kleinere inhaltliche oder umsetzungsbezogenen Bedenken geäußert wurden, waren fast alle Teilnehmer der Meinung, dass die Änderungen an IAS 32 notwendig seien; der überarbeitete Entwurf fand breite Unterstützung. Die Überarbeitung des Entwurfs führte dazu, dass viele Parteien von ihrer ursprünglich ablehnenden Meinung abwichen und jetzt den Entwurf unterstützen. Die Mitglieder des Stabs werden die bei den Gesprächen vorgebrachten Bedenken noch einmal abwägen, es sind aber keine weiteren größeren Änderungen an dem Entwurf geplant. Der Entwurf wird auf der Sitzung im Dezember 2007 dem Board wieder vorgelegt.

Der IASB ist sich der Tatsache bewußt, dass die Änderungen sobald als möglich verabschiedet werden müssen, da viele Unternehmen eine vorzeitige Anwendung planen. Der Board wird die beinahe endgültige Fassung des Entwurfs auf seiner Internetseite zur Verfügung stellen, sobald dieser vorliegt.

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Europäisches Parlament wird über die Einführung von IFRS 8 abstimmen

13.11.2007

Das Europäische Parlament wird am Mittwoch, den 14. November, über einen Verordnungsentwurf(105 KB) abstimmen, der die Übernahme von IFRS 8 Geschäftssegmente für die Anwendung in Europa bedeuten würde.

Obgleich die Übernahme von IFRS 8 empfohlen wird, werden in dem Verordnungsentwurf eine Reihe von Bedenken und Vorbehalten und ein gewisses Bedauern ausgedrückt.
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Ergebnisse der 114. Sitzung des DSR

13.11.2007

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 5. und 6. November 2007 seine 114. Sitzung in Berlin ab.

Die wesentlichen Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung mit einem Bezug zur internationalen Rechnungslegung sind nachfolgend wiedergegeben. Sie können das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) mit Stand vom November 2007 hier herunterladen (33 KB).

Der DSR diskutierte erneut die Stellungnahme zum Entwurf des IFRS für KMU. Die Verabschiedung dieser Stellungnahme wird in der zweiten Novemberhälfte erfolgen und anschließend auf der Website des DRSC zur Verfügung stehen.

Der Deutsche Standardisierungsrat beschloss die Veröffentlichung des DRS 17 near final draft zur „Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder". Die vorliegende Fassung steht in der 13. Öffentlichen Sitzung, die für den 07.12.2007 geplant ist, zur abschließenden Beschlussfassung an.

Der Standardisierungsrat (DSR) besprach erneut die auf Basis seiner Entscheidungen in der Oktobersitzung überarbeitete Stellungnahme zum IASB-Diskussionspapier Preliminary Views on Insurance Contracts.

Der DSR diskutierte die Inhalte der vorliegenden Version des PAAinE/EFRAG/DSR-Diskussionspapiers Distinguishing between liabilities and equity.

Dem Deutschen Standardisierungsrat lag ein überarbeiteter Stellungnahmeentwurf zum Exposure Draft of Proposed Improvements to IFRSs vor, der erneut besprochen wurde.

Der auf Basis der eingegangenen Stellungnahmen zum veröffentlichten Standardentwurf E-DRS 23 Übernahmerechtliche Angaben und Erläuterungen im Konzernlagebericht überarbeitete Entwurf wurde vom DSR diskutiert. Der Standardentwurf steht in der 13. Öffentlichen Sitzung, die für den 07.12.2007 geplant ist, zur abschließenden Beschlussfassung an..

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IOSCO richtet Projektgruppe zur Subprime-Krise ein

12.11.2007

Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securites Commissions, IOSCO) hat eine Projektgruppe eingerichtet, die der Subprime-Krise gewidmet ist, um die Sachverhalte zu untersuchen, denen sich die Wertpapieraufsichtsbehörden in Folge der kürzlich aufgetretenen Ereignisse auf dem globalen Kreditmarkt gegenüber sehen.

Untern anderem wird die Projektgruppe die Bewertung von Vermögenswerten und Bilanzierungsfragen untersuchen, insbesondere die Bilanzierung von Zweckgesellschaften. Laden Sie sich die Ankündigung der Einrichtung einer Projektgruppe zur Subprime-Krise durch die IOSCO herunter (in englischer Sprache, 53 KB). Nachfolgend finden Sie die Übersetzung eines Auszuges aus der Ankündigung.

Mandat der IOSCO-Projektgruppe hinsichtlich der Bewertung von Vermögenswerten und der Untersuchung von Bilanzierungsfragen:

Im Angesicht der Tatsache, dass Anleger sich eventuell auf die von Kredit-Rating-Agenturen zur Verfügung gestellten Ratings nicht nur als Einschätzung der Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls eines Unternehmens sondern auch als Einschätzung der Liquidität des Produkts verlassen haben könnten, wird die Projektgruppe untersuchen, ob andere Bewertungsmodelle benötigt werden und ob IOSCO in diesem Bereich Bewertungsprinzipien oder Hinweise zur besten ausgeübten Praxis entwickeln sollte.

Die Projektgruppe wird im Hinblick auf die Auswertung möglicher Probleme, die durch die bilanziellen Behandlung von strukturierten Produkten aufgetreten sind, auch erwägen, ob der letztjährige Bericht zu Zweckgesellschaften (special purpose vehicles, SPV) noch einmal durchgearbeitet werden soll, um die Mechanismen genauer zu untersuchen, mit denen Zweckgesellschaften in der Bilanz gehalten werden. Dabei könnten auch mögliche Auswirkungen hinsichtlich von Risikoeinschätzung und Anlegerinformationen bei börsennotierten Unternehmen untersucht werden.

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Verlautbarung von IOSCO zu internationalen Prüfungsstandards

12.11.2007

Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securites Commissions, IOSCO) hat eine Verlautbarung veröffentlicht, in der sie die ihre Unterstützung für die Arbeit des International Auditing und Assurance Standards Boards (IAASB), des für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständigen internationalen Gremiums, zum Ausdruck bringt.

Gleichzeitig wird der Ansatz umrissen, den IOSCO bei möglichen zukünftigen Übernahmen von internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) für die grenzübergreifende Emission von Wertpapieren zu verfolgen gedenkt. Laden Sie sich die Verlautbarung von IOSCO zu internationalen Prüfungsstandards herunter (in englischer Sprache, 44 KB). Nachfolgend finden Sie die Übersetzung eines Auszuges aus der Verlautbarung.

Auszug aus der Verlautbarung von IOSCO zu internationalen Prüfungsstandards

Der Prozess und die Struktur für das Setzen von ISA ist in den letzten Jahren der Gegenstand von Reform- und Verbesserungsbemühungen gewesen. Im Jahr 2003 haben IOSCO und andere aufsichtsrechtliche und internationale Finanzinstitutionen mit dem internationalen Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) zusammengearbeitet, um einen Kanon von Reformen für die internationale Prüfungsstandardsetzung und andere Aktivitäten des IFAC im öffentlichen Interesse zu entwickeln. Diese Reformen schlossen die Einrichtung des internationalen Aufsichtsgremiums im öffentlichen Interesses (Public Interest Oversight Board, PIOB) ein, das die unabhängige Aufsicht über die Standardsetzungsaktivitäten des IAASB und andere Aktivitäten des IFAC von öffentlichem Interesse ausübt und auch andere Prozessveränderungen überwacht. Die Reformen beinhalteten auch Vorkehrungen für eine spätere Einschätzung ihrer Effektivität. IOSCO erkennt den Wert der Arbeiten sowohl des IAASB als auch des PIOB an.

In den letzten Jahren hat der IAASB eine Reihe von neuen und aktualisierten Standards im Rahemn des Klarheitsprojekts des Boards herausgegeben. Weitere überarbeitete Standards werden im Jahr 2008 erwartet. Derzeit ist IOSCO dabei, herauszuarbeiten, unter welchen Bedingungen IOSCO ISA für grenzüberschreitende Zwecke übernehmen könnte und welche Form diese Übernahme annehmen könnte. Das Eingehen des IAASB auf Bedenken des öffentlichen Interesses in seiner Standardsetzung werden für eine solche Übernahme von Bedeutung sein.

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