Auf der Tagesordnung stehen die folgenden Themen:
Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Wertminderung: Der IASB wird sich mit den Rückmeldungen befassen, die als Reaktion auf seine Bitte um Informationsübermittlung zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 (Wertminderung) in Bezug auf die Angaben zum Kreditrisiko und sonstige Themen eingegangen sind. Der Stab empfiehlt dem IASB, die von den Interessengruppen aufgeworfenen Fragen zu den Angaben zum Kreditrisiko als mittlere Priorität einzustufen und ein Projekt in seine Forschungspipeline aufzunehmen, um die Angabenvorschriften in IFRS 7 zum Kreditrisiko gezielt zu verbessern. Der Stab empfiehlt dem IASB außerdem, die Frage nach zusätzlichen erläuternden Beispielen für Finanzinstrumente mit besonderen Merkmalen (z. B. zwischen nahestehenden Unternehmen und Personen) als mittlere Priorität einzustufen und in seine Forschungspipeline aufzunehmen. Schließlich empfiehlt der Stab dem IASB, die Überprüfung nach der Einführung abzuschließen.
Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital: Der Stab wird eine allgemeine Zusammenfassung der Rückmeldungen und der wichtigsten Themen aus den Stellungnahmen zum Entwurf zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital und aus den Einbindungsaktivitäten mit Anlegern vorstellen. Der IASB wird in dieser Sitzung nicht um Entscheidungen gebeten werden.
Zweite umfassende Überprüfung des IFRS für KMU: Der IASB wird die erneuten Erörterungen seiner Vorschläge im Entwurf der dritten Ausgabe des IFRS für KMU fortsetzen. Der IASB wird Entscheidungen in Bezug auf Abschnitt 9 Konzern- und Einzelabschlüsse, Abschnitt 23 Erlöse aus Verträgen mit Kunden, Unterschiede zwischen dem Entwurf und IFRS 19 sowie die Vorschriften für den Übergang treffen.
Vorgeschlagene Aktualisierung der IFRS-Taxonomie — Verträge über Strom aus erneuerbaren Energiequellen: Der IASB wird mündlich darüber informiert, wie sich der jüngste Entwurf zu Strombezugsverträgen auf die IFRS-Rechnungslegungstaxonomie auswirkt.
Preisregulierte Geschäftsvorfälle: Der IASB wird die erneuten Erörterungen seiner Vorschläge im Entwurf zu regulatorischen Vermögenswerten und regulatorischen Verbindlichkeiten fortsetzen. Der Stab empfiehlt insbesondere, im endgültigen Standard klarzustellen, dass die ertragsteuerlichen Konsequenzen eines regulatorischen Vermögenswertes oder einer regulatorischen Verbindlichkeit zu einem separaten regulatorischen Vermögenswert oder einer regulatorischen Verbindlichkeit führen können. Der Stab empfiehlt außerdem, dass der endgültige Standard den Vorschlag zur Streichung der temporären Ausnahme in IAS 8:54G beibehält.
Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15: Der IASB wird die Rückmeldungen zu Fragen, die in früheren Sitzungen nicht erörtert wurden, analysieren. Der Stab empfiehlt dem IASB, keine weiteren Maßnahmen zu den von den Stellungnehmenden angesprochenen Anwendungsfragen im Zusammenhang mit der Zuordnung des Transaktionspreises zu den Erfüllungspflichten und anderen Aspekten der Anwendung von IFRS 15 zu ergreifen.
Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Diskussionen und Entscheidungen des Boards ergänzen.