Nachrichten

Europaeische Union Image

Vorgeschlagene Änderungen am Europäischen Bankenrecht

15.07.2009

Einige Aspekte der Überarbeitungen seitens der Europäischen Kommission an der Richtlinie betreffend die Kapitalanforderungen von Finanzinstitute mögen Auswirkungen auf die Rechnungslegung haben.

Unter anderem wird in dem Vorschlag der Ruf nach strikteren Pflichten zur Offenlegung des Risikoniveaus laut, denen Banken in Verbriefungen im Handels- und Bankbuch ausgesetzt sind. Es würde ferner klargestellt, dass die Vorschriften zur vorsichtigen Bewertung in den bestehenden Richtlinien auf alle Instrumente angewendet werden sollten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, unabhängig davon, ob sie im Handels- oder Bankbuch der Institute stehen. In dem Vorschlag wird zugestanden, dass es Unterschiede in der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts für Bilanzierungs- und aufsichtsrechtliche Zwecke geben mag: "Wo die Anwendung der vorsichtigen Bewertung zu einem niedrigeren Buchwert als gegenwärtig in der Bilanzierung angesetzt führen würde, ist der absolute Unterschiedsbetrag von den Eigenmitteln abzuziehen." Von den EU-Mitgliedstaaten wird erwartet, dass sie die neuen Vorschriften bis Ende 2010 übernommen haben. Weiterführende Informationen:

Vorgeschlagene Richtlinie (in englischer Sprache, 151 KB)

Presseerklärung (28 KB)

Weiterführende Informationen auf der Internetseite der Europäischen Kommission

Japan Image

IFRS-Ressourcen von Deloitte in japanischer Sprache

15.07.2009

Unsere japanische Mitgliedsfirma Deloitte Touche Tohmatsu LLC hat eine Internetseite mit einer Reihe an IFRS-Ressourcen in japanischer Sprache eingerichtet.

Sie erreichen die Seite über folgenden Link: www.deloitte.com/view/ja_JP/jp/knowledge/ifrs/index.htm. Die Seite beinhaltet eine Seite mit IFRS-Publikationen in japanischer Sprache, darunter die japanische Fassung von Deloittes iGAAP Finanzinstrumente, mit weiterführenden Informationen, wie man die Veröffentlichungen erhalten kann.
Spanische Publikationen Image

Guía de la NIIF 3 y la NIC 27 revisadas

15.07.2009

Unsere spanischen Kollegen haben Combinaciones de Negocios y Cambios en las Participaciones: Guía de la NIIF 3 y la NIC 27 Revisadas veröffentlicht (537 KB, Juni 2009) – eine spanische Fassung der englischen Publikation Unternehmenszusammenschlüsse und Änderungen in den Eigentumsverhältnissen: ein Ratgeber zu den überarbeiteten Standards IFRS 3 und IAS 27.

Dieser 244-seitige Ratgeber behandelt im Wesentlichen die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen nach IFRS 3 (überarbeitet 2008). Wo sachgerecht, werden auch die damit in Bezug stehenden Vorschriften aus IAS 27 (überarbeitet 2008) abgehandelt – vor allem im Hinblick auf die Definition von Beherrschung, die Bilanzierung nicht-beherrschender Anteile und Änderungen in den Eigentumsverhältnissen. Andere Aspekte von IAS 27 (wie die Vorschriften zur Aufstellung von Konzernabschlüssen und das Vorgehen bei der Konsolidierung im Detail) werden nicht behandelt. Es gibt 16 Kapitel nebst Anhängen, in denen (a) die 2008er Fassungen von IFRS 3 und IAS 27 mit den Vorgängerversionen verglichen und (b) die fortbestehenden Unterschiede zwischen IFRS und US-GAAP benannt werden. Alle unsere spanischsprachigen Ressourcen finden Sie hier.
Spanische Publikationen Image

Guía Rápida NIC/NIIF 2009

15.07.2009

Unsere spanischen Kollegen haben Guía Rápida NIC/NIIF 2009 veröffentlicht (1.864 KB, 144 Seiten, Juli 2009) – eine spanische Fassung von IFRSs in your Pocket 2009, die auf den Stand per 31. Mai 2009 aktualisiert wurde.

Der Ratgeber enthält:

ein Vorwort von Cleber Beretta Custodio, dem IFRS-Leiter von Deloitte Spanien

eine Beschreibung des Aufbaus des IASB

eine Chronologie des IASC/IASB

die Anwendung der IFRS rund um die Welt

Zusammenfassungen aller IFRS einschließlich der Interpretationen

kurze Zusammenfassungen der IASB-Agendaprojekte bis zum 31. Mai 2009

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IAS 39 - umfassende Überarbeitung Image

Inhalte des Standardentwurfs zur Klassifizierung und Bewertung

15.07.2009

Gestern Mittag berichteten wir, dass der IASB einen ersten Standardentwurf im Rahmen seines Projekts zur umfassenden Überarbeitung der Standards zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten vorgelegt hat (siehe dazu die nachfolgende Meldung).

Der IASB plant, die Ersetzung von IAS 39 während des Jahres 2010 abzuschließen; verpflichtend werden die Regelungen aber nicht vor Januar 2012 anzuwenden sei. Nachfolgend geben wir einen Überblick über den Standardentwurf.

Überblick über den Standardentwurf zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten

Erstklassifizierung und Bewertungskategorien für FinanzinstrumenteEin finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit würde zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, falls zwei Bedingungen erfüllt sind:

Das Instrument besitzt grundlegende Kreditmerkmale. Ein schuldrechtliches Instrument besitzt grundlegende Kreditmerkmale, falls der Rückfluss an den Halter in einem festen Betrag besteht, über die Laufzeit fixiert ist, über die Laufzeit infolge von Änderungen eines einzigen notierten oder beobachtbaren Referenzzinssatzes schwankt oder einer Kombination aus festem und variablen Rückfluss besteht (wie z.B. LIBOR zzgl. eines fixierten Spreads).

Das Instrument wird auf der Grundlage der vertraglichen Rendite gesteuert. Auch wenn diese Bedingung jener von 'bis zur Fälligkeit gehalten' im bestehenden IAS 39 ähnelt, gibt es keine 'Strafvorschriften' vergleichbar denen in IAS 39, die einem Unternehmen verbieten würden, einen finanziellen Vermögenswert zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten, falls es kürzlich andere finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten vor deren Fälligkeit verkauft hat. Allerdings wäre bestimmte Angaben für die Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wird, erforderlich.

Ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit, die nicht beide Bedingungen erfüllt, wäre zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Dies würde alle Anlagen in Eigenkapitalinstrumente (sowie Derivate auf diese Eigenkapitalinstrumente) umfassen – einschließlich derer, für die keine Preisnotierung auf einem aktiven Markt besteht. M.a.W.: Es gäbe keine Ausnahme zur 'Verlässlichkeit der Bewertung' für Eigenkapitalinstrumente, wie sie derzeit in IAS 39 besteht.

Bestehende IAS 39-Klassifizierungen 'bis zur Fälligkeit gehalten' und 'zur Veräußerung verfügbar' Dieses Klassifizierungen würden beseitigt. Bitte beachten Sie aber, dass im Standardentwurf ein Bilanzierungswahlrecht vorgeschlagen wird, eine Anlagen in Eigenkapitalinstrumenten ergebisneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bewertet (siehe den nachfolgenden Punkt).

Einige Anlagen in Eigenkapitalinstrumenten könnten ergebnisneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden Im Standardentwurf wird vorgeschlagen, einem Unternehmen beim Erstansatz von Anlagen in Eigenkapitalinstrumenten, die nicht zu Handelszwecken, sondern für andere Zwecke als der unmittelbaren Realisierung von Anlageerfolgen gehalten werden, zu gestatten, ein irreversibles Wahlrecht zuzugestehen, die Änderungen im beizulegenden Zeitwert dieser Instrumente im sonstigen Gesamtergebnis auszuweisen. Dividenden solcher Anlagen würden ebenfalls im sonstigen Gesamtergebnis ausgewiesen. Es gäbe keine Umgliederungen aus dem sonstigen Gesamtergebnis in die GuV ('Recycling') und folglich keine Wertminderungsvorschriften.

Eingebettete Derivate Im Standardentwurf wird vorgeschlagen, ein strukturiertes Produkt mit einem Trägervertrag, der im Anwendungsbereich des vorgeschlagenen IFRS ist (d.h. ein finanzieller Trägervertrag) zur Gänze in Übereinstimmung mit dem vorgeschlagenen Klassifizierungsansatz zu klassifizieren. Damit würden die gegenwärtig in IAS 39 bestehenden Bestimmungen beseitigt, wonach eingebettetes Derivat und Trägervertrag getrennt bilanziert werden.

Anlagen in vertraglich nachrangige Beteiligungen (Tranchen) Im Standardentwurf wird vorgeschlagen, die Klassifizierungskriterien auf solche Anlagen anzuwenden, indem vorgeschrieben wird, dass jedwede Tranche, die anderen Tranchen einen Bonitätsschutz eines jeglichen möglichen Ergebnisses gewährt (statt eines wahrscheinlichkeitsgewichteten Ergebnisses) zum beizulegenden Zeitwert angesetzt werden muss, weil die Gewährung eines derartigen Bonitätsschutzes eine Form von Hebelung darstellt und kein grundlegendes Kreditmerkmal.

Fair-Value-Option aufrechterhalten In dem Standardentwurf würde die 'Fair-Value-Option' in IAS 39 aufrechterhalten, nach der ein Unternehmen beim Erstansatz jedweden finanziellen Vermögenswert oder jedwede finanzielle Verbindlichkeit als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten designieren kann, falls durch eine derartige Designation eine Bewertungs- oder Ansatzanomalie beseitigt oder bedeutend verringert wird (zuweilen als 'Bilanzierungsanomalie' bezeichnet).

Klassifizierung wird beim erstmaligen Ansatz festgelegt Nach dem Standardentwurf würde eine nachfolgende Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zwischen den Kategorien der zu fortgeführten Anschaffungskosten und zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente verboten sein.

Datum des Inkrafttretens Der aktuelle Plan (vorbehaltlich einer Überprüfung) sieht vor, dass die neuen Vorschriften nicht verpflichtend vor Januar 2012 in Kraft treten, eine vorzeitige Anwendung jedoch zulässig ist.

Übergang Mit einigen Ausnahmen grundsätzlich rückwirkend.

Spanische Publikationen Image

IFRS – Consideraciones para la industria automotriz

15.07.2009

Unsere kolumbianischen Kollegen haben die spanische Übersetzung des US-amerikanischen IFRS-Umstellungsberichts veröffentlicht.

Unsere kolumbianischen Kollegen haben die spanische Übersetzung des US-amerikanischen IFRS-Umstellungsberichts veröffentlicht:

Estándares internacionales de información financiera. Consideraciones para la industria automotriz (in spanischer Sprache, 201 KB)

International Financial Reporting Standards. Considerations for the Automotive Industry (englische Originalfassung, 301 KB)

Diese Broschüre bietet praxisrelevante Brancheneinsichten zu den IFRS und beinhaltet nützliche Abschnitte zu folgenden Themen:

Verständnis der Auswirkungen der IFRS – einschließlich der Auswirkungen auf Bilanzierung und Finanzen, Steuern, Systeme und personelle Ressourcen – für die Automobilbranche

Wesentliche fachliche Bilanzierungsunterschiede zwischen IFRS und US-GAAP in der Automobilbranche

Beurteilung der Ansätze zu einer IFRS-Umstellung

Entwicklung eines IFRS-Fahrplans

IFRS-Lehren aus den Erfahrungen in Europa

Alle unsere spanischsprachigen Ressourcen finden Sie hier.

e-Learning Image

IFRS e-Learning-Module aktualisiert

14.07.2009

Wir haben kürzlich die nachfolgenden Module des IFRS e-Learning-Programms von Deloitte aktualisiert, um die jüngst erfolgten Änderungen an Standards zu reflektieren: IAS 1, IAS 12, IAS 16, IAS 18, IAS 19, IAS 23, IAS 29, IAS 32/39 (drei Module), IAS 36, IAS 38, IAS 40, IAS 41, IFRS 2 und IFRS 5. Aktualisierungen vieler der verbleibenden Module sind bis Ende August 2009 vorgesehen.

Das IFRS e-Learning-Programm von Deloitte war Ende Januar 2004 aufgesetzt worden. Mehr als 3.000.000 Module wurden mittlerweile über IAS PLUS heruntergeladen. Viele der heruntergeladenen Module werden von mehreren Nutzern verwendet, weil Organisationen berechtigt sind, diese auf ihren eigenen Servern für die interne Nutzung durch ihre Arbeitnehmer oder Auszubildenden zu installieren. Diese Zahlen beinhalten nicht die Module, die Angestellte von Deloitte absolviert haben und die das e-Learning-Programm über interne Netzwerke ansteuern. Sie können das IFRS e-Learning-Programm jederzeit erreichen, indem Sie auf die Glühbirne auf der Startseite von IAS PLUS klicken. 37 Module sind jetzt verfügbar und werden regelmäßig aktualisiert. Wir machen das IFRS e-Learning- Programm von Deloitte im öffentlichen Interesse kostenfrei zugänglich.
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IASB veröffentlicht ersten Standardentwurf im Rahmen der Überarbeitung von IAS 39

14.07.2009

Der IASB hat heute um 13 Uhr MESZ den ersten von drei Entwürfen zur Neuordnung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten herausgegeben.

Der erste Entwurf ist dem Bereich Klassifizierung und Bewertung gewidmet und soll bereits für Geschäftsjahre, die am 31. Dezember 2009 enden, vorzeitig freiwillig angewendet werden können (EU-Übernahme vorausgesetzt). Mit dem Entwurf reagiert der IASB zeitnah auf Forderungen der G-20, die Finanzinstrumentebilanzierung auf neue Beine zu stellen. Für den Entwurf ist eine auf 60 Tage verkürzte Kommentierungsfrist vorgesehen, die dem ehrgeizigen Zeitplan bis zum Ende des Jahres geschuldet ist. Im Oktober wird ein weiterer Entwurf zum Themengebiet der Wertberichtigungen erwartet, für Dezember ist der letzte zum Thema Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen angekündigt.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

IFRS fuer KMU Image

Unterstützung für den neuen IFRS für KMU

14.07.2009

Nachfolgend geben wir Ausschnitte auf Bekanntmachungen wieder, die von einer Reihe wichtiger Organisationen kurz nach der Herausgabe des IFRS für KMU veröffentlicht wurden.

Nachfolgend geben wir Ausschnitte auf Bekanntmachungen wieder, die von einer Reihe wichtiger Organisationen kurz nach der Herausgabe des IFRS für KMU veröffentlicht wurden.

Die Weltbank

Die Weltbank begrüßt die Veröffentlichung des International Financial Reporting Standard (IFRS) für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) durch den International Accounting Standards Board. Die Bank hat beständig vereinfachte Rechnungslegungsvorschriften für KMU in den 95 Berichten zur Befolgung von Standards und Regeln (Reports on Observance of Standards and Codes, ROSC) zu Bilanzierung und Prüfung empfohlen, die bis dato veröffentlicht wurden und 86 Länder abdecken. Der IFRS für KMU stellt eine wertvollen Referenzrahmen für die Rechnungslegung kleinerer Unternehmen zur Verfügung, der mehr auf die Größe und die Eigentumsverhältnisse ihrer Tätigkeit eingeht und sollte ihren Zugang zu Finanzierungen verbessern helfen, sagte Fayezul Choudhury, Vizepräsident des Bereichs Unternehmensfinanzen & Risikomanagement bei der Weltbank. In Ländern, die die IFRS bereits als nationalen Bilanzierungsstandard übernommen haben, werden die Vereinfachungen, die mit dem KMU-Standard eingeführt werden, die lang benötigte Erleichterung bringen.

Internationaler Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC)

Der internationale Wirtschaftsprüferverband und sein Ausschuss für kleine und mittelgroße Praxen begrüßen die Freigabe des International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) durch den International Accounting Standards Board (IASB). IFAC ermutigt seine 157 Mitgliedsorganisationen sorgfältig zu erwägen, wie man den Standard in deren jeweiligen Rechtskreis anwenden kann. "Dieser globale Bilanzierungsstandard stellt einen überaus bedeutenden Schritt auf dem Weg zu globaler Vereinheitlichung der Rechnungslegungspraktiken von KMU dar. Er wird dazu beitragen, die Qualität und Vergleichbarkeit von KMU-Abschlüssen rund um die Welt zu verbessern und KMU bei der Erlangung eines Zugangs zu Finanzierungen helfen", merkt der IFAC-Vorsitzende Ian Ball an und fügt hinzu: "Die Nutznießer werden nicht nur KMU sein, sondern auch deren Kunden, Mandanten und alle sonstigen Nutzer von KMU-Abschlüssen."

Globale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA)

ACCA begrüßt den Abschluss des 'wichtigsten Projekts' des IASB – der neue Standard des IASB für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) wird eine bedeutende Auswirkung auf Millionen von Unternehmen rund um die Welt haben, sagt ACCA anlässlich der Bekanntgabe. Ungeachtet der Bedenken vieler, dass der neue vereinfachte Standard, der immer noch mehr als 200 Seiten umfasst, zu komplex für kleine Unternehmen sei, als dass diese ihn anwenden könnten, zeigen die eigenen Nachforschungen von ACCA auf diesem Gebiet wenig Bedenken [...]. ACCA-Präsident Brendan Murtagh, der Partner in einer Kanzlei ist, sagte: "In meiner Kanzlei können wir uns vorstellen, dass dies von unseren Mandanten sehr schnell und gern als beste Geschäftspraxis angenommen wird. Ein Satz Standards, der von kleineren Unternehmen, deren möglichen Anlegern, Kunden und Lieferanten einfacher verstanden wird, kann Organisationen beim Überleben in diesen harten Handelsbedingungen und beim möglichen Wachstum, wenn sich die gegenwärtige Situation verbessert, nur dienlich sein."

Europäischer Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE)

FEE unterstützt hochwertige, globale prinzipienbasierte Rechnungslegungsstandard für Unternehmen, weil diese die Einheitlichkeit und Transparenz fördern und Unternehmen und deren Beratern dabei helfen, sachgerecht auf neue Entwicklungen in der Wirtschaftswelt zu reagieren. In dieser Hinsicht begrüßt FEE den IFRS für KMU. Unternehmen, einschließlich KMU mit grenzüberschreitender Tätigkeit, Zweigstellen und Tochterunternehmen werden eine Vereinfachung in ihrer Berichterstattung feststellen, indem sie in der Lage sind, einen Standard und Bilanzierungsrahmen zu verwenden und somit in einer Bilanzierungssprache in allen betroffenen Ländern zu sprechen.

Die Anwendung des IFRS für KMU würde nationalen Standardsetzern die Möglichkeit einräumen, nicht länger eigene Standards ausarbeiten und sie auf dem Laufenden halten zu müssen. Das mag auf nationaler Ebene zu einer echten und spürbaren Kostenreduzierung führen. FEE ist der Ansicht, dass die EG-Bilanzrichtlinien kein Hindernis für die Mitgliedstaaten darstellen sollten, die Anwendung des IFRS für KMU zu gestatten. In dem Maße, wie sie gegenwärtig erwägen mögen, dies zu tun, stellt die aktuelle Überarbeitung dieser Richtlinien eine gute Gelegenheit dar, jedwede wahrgenommene Diskrepanz zu beseitigen. Der Markt soll dann entscheiden, ob dieser Standard in Europa verwendet werden sollte.

Konföderation der Wirtschaftsprüfer im asiatisch-pazifischen Raum (Confederation of Asian and Pacific Accountants, CAPA)

CAPA ist der Ansicht, dass der IFRS für KMU kleinen und mittelgroßen Unternehmen rund um die Welt von großem Nutzen sein wird. CAPA plant, den IFRS für KMU allen seinen Mitgliedsorganisationen schmackhaft zu machen, indem sie zu dessen Einführung in deren Rechtskreisen ermuntert. Es war schon immer die erste Priorität von CAPA, den Bedürfnissen und Sachverhalten, die kleine und mittelgroße Unternehmen betreffen, zu dienen. In einer seiner strategischen Bewegungen des Aufbaus von Kapazitäten innerhalb des Berufsstands plant CAPA, 'Schule den Schulenden'-Kurse zum IFRS für KMU durchzuführen. CAPA freut sich darauf, in der Zukunft eine wichtige Rolle bei der Koordinierung der Maßnahmen mit dem IASB zu spielen, um bei der Umsetzung des IFRS für KMU behilflich zu sein.

Amerikanisches Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institute of Certified Public Accountants, AICPA)

"Das AICPA begrüßt die Einführung des IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen als eine alternative Bilanzierungs- und Berichtsmöglichkeit für nicht börsennotierte Unternhemen", sagte der AICPA-Präsident und Vorsitzende Barry Melancon. "Er ist Zeichen eines wachsenden Trends in Richtung einer Alternative für nicht börsennotierte Unternehmen, sowohl in den USA wie in der Welt, und spiegelt die Tatsache wider, dass die Nutzer von Abschlüssen kleiner und mittelgroßer Unternehmen Bedürfnisse haben, die von den Abschlussnutzern börsennotierter Unternehmen abweichen."

Südafrikanisches Institut der Wirtschaftsprüfer (South African Institute of Chartered Accountants, SAICA)

Während man von vielen Ländern erwartet, dass sie den endgültigen IFRS für KMU übernehmen, war Südafrika 2007 das erste Land, das den Standardentwurf des IFRS für KMU als nationalen Standard allgemein akzeptierter Bilanzierungsgrundsätze übernommen hat. Die Absicht einer vorzeitigen Übernahme des Standards bestand zu dieser Zeit darin, Unternehmen von begrenztem öffentlichen Interesse unmittelbar Erleichterungen unter dem seinerzeit noch in der Schwebe befindlichen Ergänzungsgesetz zum Unternehmensrecht zur Verfügung zu stellen [...]. Der IFRS für KMU wird für eine unmittelbare Anwendung zur Verfügung stehen, wenn er in Südafrika vom Accounting Practices Board (APB) zur Herausgabe freigegeben worden ist. Der APB wird dies auf seiner Sitzung im August erwägen.

Webcast Image

Internetsendungen zu IAS 39 – Standardentwurf zu Finanzinstrumenten: Klassifizierung und Bewertung

13.07.2009

Am Mittwoch, 15. Juli 2009, wird der IASB zwei live ausgestrahlte Internetsendungen abhalten, um interessierte Kreise hinsichtlich des Fortschritts beim umfassenden Projekt des IASB zur Ersetzung von IAS 39 auf dem Laufenden zu halten.

Die Intersendungen sind dem für morgen angekündigten Standardentwurf Vorgeschlagene Änderungen an IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – Klassifizierung und Bewertung gewidmet. Die Internetsendungen beinhalten eine Präsentation durch Warren McGregor, Gavin Francis und Martin Friedhoff; an die Präsentation schließt sich ein Abschnitt zu Fragen und Antworten an, bei dem registrierte Teilnehmer Fragen an die Mitarbeiter des IASB senden können, die von diesen beantwortet werden. Jede Internetsendung wird einschließlich des Frage-und-Antwort-Teils etwa eine Stunde dauern. Details der Internetsendungen:

Thema der Internetsendung: Standardentwurf zu vorgeschlagenen Änderungen an IAS 39 – Klassifizierung und Bewertung

Datum und Uhrzeit der ersten Internetsendung: Mittwoch, 15. Juli 2009, 10:30 Uhr (MESZ)

Datum und Uhrzeit der zweiten Internetsendung: Mittwoch, 15. Juli 2009, 16:00 Uhr (MESZ)

Referenten: Warren McGregor, IASB-Mitglied; Gavin Francis, Direktor für Kapitalmarktangelegenheiten; Martin Friedhoff, Projektmanager

weitere Informationen und Registrierung

Projektseite auf der Internetseite des IASB

Projektseite auf IAS PLUS

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