Nachrichten

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Mitschrift vom fünften und letzten Tag der Boardsitzung

20.06.2009

Der International Accounting Standards Board kommt von Montag, 15. Juni, bis Freitag, 19. Juni 2009, zu seiner regulären monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen.

Die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschrift vom fünften und letzten Tag, die Beobachter von Deloitte bei der Sitzung getätigt haben, finden Sie hier. Der Board wird ferner mit dem Standardbeirat am 22. und 23. Juni 2009 tagen.
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Öffentliche Diskussion vom 12. Juni 2009

20.06.2009

Das DRSC gibt bekannt, dass neben der Präsentation jetzt auch das Protokoll der öffentlichen Diskussion vom 12. Juni 2009 zum Diskussionspapier des IASB zur Leasingbilanzierung sowie zum Standardentwurf zu Ertragsteuern auf der Internetseite des DRSC veröffentlicht wurde.

Das DRSC gibt bekannt, dass neben der Präsentation jetzt auch das Protokoll der öffentlichen Diskussion vom 12. Juni 2009 zum Diskussionspapier des IASB zur Leasingbilanzierung sowie zum Standardentwurf zu Ertragsteuern auf der Internetseite des DRSC veröffentlicht wurde.

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Ergebnisse der 34. RIC-Sitzung

19.06.2009

Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC hat am 26. Mai 2009 seine 34. Sitzung in Berlin abgehalten.

Im RIC-Ergebnisbericht (58 KB) werden die wesentlichen Beschlüsse wiedergegeben, die im Rahmen dieser Sitzung getroffen wurden.
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Spanische Übersetzung von IFRS-Publikationen von Deloitte

19.06.2009

Unsere kolumbianischen Kollegen haben spanische Übersetzungen zweier IFRS-Publikationen von Deloitte erstellt.

Unsere kolumbianischen Kollegen haben spanische Übersetzungen der folgenden IFRS-Publikationen von Deloitte erstellt (das englischsprachige Original finden Sie jeweils darunter):

Boletín de Actualización IAS Plus, Abril 2009: Cambios propuestos a la contabilidad de los impuestos a los ingresos (31 KB) IAS Plus Update-Newsletter April 2009: Changes proposed for income tax accounting (103 KB)

Boletín de presentación de reportes en los Estados Unidos para compañías que no tienen sede en los Estados Unidos – Edición de Marzo-Abril de 2009 (390 KB) Global IFRS and Offerings Services-Newsletter – März-April 2009 (243 KB)

Unsere internationalen Kollegen haben eine eigene Seite mit Materialien in spanischer Sprache eingerichtet: Pagina de Recursos en Español.

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Mitschrift vom vierten Tag der Boardsitzung

19.06.2009

Der International Accounting Standards Board kommt von Montag, 15. Juni, bis Freitag, 19. Juni 2009, zu seiner regulären monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen.

Die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschrift vom vierten Tag, die Beobachter von Deloitte bei der Sitzung getätigt haben, finden Sie hier. Der Board wird ferner mit dem Standardbeirat am 22. und 23. Juni 2009 tagen.
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IASB stellt die Bilanzierung anteilsbasierter Vergütungen im Konzern, die in bar erfüllt werden, klar

18.06.2009

Der IASB hat heute Änderungen an IFRS 2 'Anteilsbasierte Vergütungen' herausgegeben, mit denen die Bilanzierung von in bar erfüllten anteilsbasierten Vergütungen im Konzern klargestellt wird. Die Änderungen stellen eine Reaktion auf Bitten an den IASB dar, klarzustellen, wie eine einzelne Tochtergesellschaft in einem Konzern bestimmte anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen in ihrem eigenen Abschluss bilanzieren soll.

Im Rahmen dieser Vereinbarungen erhält das Tochterunternehmen Güter oder Dienstleistungen von Arbeitnehmern oder Lieferanten, aber das Mutterunternehmen oder ein anderes konzernunternehmen hat diese Arbeitnehmer oder Lieferanten zu bezahlen. Der IASB hat seine ursprünglichen Vorschläge vor dem Hintergrund der eingegangenen Stellungnahmen überarbeitet. Die heute veröffentlichten Änderungen stellen Folgendes klar:

  • Den Anwendungsbereich von IFRS 2. Ein Unternehmen, das Güter oder Dienstleistungen im Rahmen einer anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung erhält, muss diese Güter oder Dienstleistungen bilanzieren, unabhängig davon, welches Unternehmen im Konzern die zugehörige Verpflichtung erfüllt, und unabhängig davon, ob die Verpflichtung in Anteilen oder in bar erfüllt wird.
  • Das Zusammenwirken von IFRS 2 und anderen Standards. Der Board hat klargestellt, dass in IFRS 2 ein "Konzern" die gleiche Bedeutung hat wie in IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS, das heißt, er beinhaltet nur ein Mutterunternehmen und seine Tochterunternehmen.

Mit den Änderungen von IFRS 2 werden auch Leitlinien in den Standard aufgenommen, die vormals in IFRIC 8 Anwendungsbereich von IFRS 2 und IFRIC 11 Konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit eigenen Anteilen nach IFRS 2 enthalten waren. Daher hat der IASB IFRIC 8 und IFRIC 11 zurückgezogen. Datum des Inkrafttretens für die Änderungen sind Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen. Sie sind rückwirkend anzuwenden. Ein frühere Anwendung ist zulässig. Die Änderungen an IFRS 2 stehen eIFRS-Abonnenten ab heute zur Verfügung. Gedruckte Ausgaben (ISBN 978-1-907026-09-6) werden in Kürze zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 101 KB).

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Weitere Internetsendung des IASB zum IAS 39-Projekt

18.06.2009

Am Dienstag, 23. Juni 2009, wird der IASB zwei live ausgestrahlte Internetsendungen abhalten, um interessierte Kreise hinsichtlich des Fortschritts beim umfassenden Projekt des IASB zur Ersetzung von IAS 39 auf dem Laufenden zu halten.

Die Intersendungen sind den Erörterungen des Boards gewidmet, die in dieser Woche stattgefunden haben. Die Internetsendungen bestehen aus Präsentationen zweier Mitglieder des IASB-Stabs; an die Präsentation schließt sich ein Abschnitt zu Fragen und Antworten an, bei dem registrierte Teilnehmer Fragen an die Stabsmitarbeiter des IASB senden können, die von diesen beantwortet werden. Jede Internetsendung wird einschließlich des Frage-und-Antwort-Teils etwa eine Stunde dauern. Details der Internetsendungen:

Thema der Internetsendung: Projekt zur umfassenden Überprüfung von IAS 39

Datum: Dienstag, 23. Juni 2009

Uhrzeiten: 11:00 und erneut um 17:00 (MESZ)

Referenten: Gavin Francis, IASB-Direktor für Kapitalmärkte, und Sue Lloyd, Leitende Fachliche Beraterin

weitere Informationen und Registrierung

Projektseite auf der Internetseite des IASB

Projektseite auf IAS PLUS

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Zwei Verlautbarungen des IDW

18.06.2009

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den IDW Rechnungslegungshinweis: Zulässigkeit degressiver Abschreibungen in der Handelsbilanz vor dem Hintergrund der jüngsten Rechtsänderungen (IDW RH HFA 1.015) verabschiedet.

Die Verlautbarung berücksichtigt, dass mit dem BilMoG die umgekehrte Maßgeblichkeit aufgehoben wurde. Auch die Änderungen im Steuerrecht hinsichtlich der (steuerlichen) Anwendbarkeit der degressiven Abschreibung flossen ein. Der HFA äußert sich in der Verlautbarung zu den Voraussetzungen, unter denen in den Geschäftsjahren 2008 bis 2010 Vermögensgegenstände auch handelsrechtlich degressiv abgeschrieben werden können bzw. - unter Beachtung des Grundsatzes der Bewertungsstetigkeit - weiter degressiv abzuschreiben sind. Der IDW Rechnungslegungshinweis wird in Heft 7/2009 der IDW Fachnachrichten sowie im WPg Supplement 3/2009 veröffentlicht werden.

Des Weiteren steht der schon früher angekündigte Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Übergangsregelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (IDW ERS HFA 28), jetzt auf der Internetseite des IDW zur Verfügung. Sie finden ihn in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen.

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Einladung zur Einreichung von ungeklärten bzw. strittigen Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise

18.06.2009

In seiner 34. Sitzung hat das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) am 26. Mai 2009 beschlossen, eine Verlautbarung zu Bilanzierungsfragen im Hinblick auf die Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf den IFRS-Abschluss zu veröffentlichen.

Diese Verlautbarung soll spezifische Problemstellungen, die sich durch die Finanzmarktkrise ergeben haben, beispielsweise zu folgenden Themen erörtern:

die bilanzielle Behandlung von

Kurzarbeitergeld,

Lebensarbeitszeitkonten,

Restrukturierungsmaßnahmen,

Leistungen aus Anlass der Beendigung von Arbeitsverhältnissen,

Auftragsstornierungen und Vertragsanpassungen,

Vertragsstörungen im Rahmen von Finanzierungen und

Einzelfragen zur Wertminderung finanzieller und nicht finanzieller Vermögenswerte.

Ersteller und Abschlussprüfer sowie die interessierte Öffentlichkeit werden in diesem Zusammenhang gebeten, bis zum 14. August 2009 weitere Sachthemen und Problemstellungen von allgemeinem Interesse bzw. konkretisierende Hinweise zu den oben genannten Beispielen unter besonderer Herausstellung der Bilanzierungsprobleme im Rahmen der Finanzmarktkrise beim RIC einzureichen (info@drsc.de).

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US-amerikanischer Plan zur Regulierungsreform betrifft auch Rechnungslegung

18.06.2009

Der amerikanische Präsident Obama hat einen umfassenden Plan zur Regulierungsreform herausgegeben (in englischer Sprache, 2.160 KB), der "unser Finanzsystem modernisieren und seine Integrität schützen" soll.

Im Plan sind einige Vorschläge zur Rechnungslegung enthalten. Unter anderem wird im Plan des Präsidenten Folgendes vorgeschlagen:

Es gibt eine Vorschrift, nach der alle Finanzunternehmen, die ein bedeutendes Risiko für das Finanzsystem insgesamt darstellen, einer starken koordinierten Aufsicht und Regulierung unterliegen sollen.

Die Marktdisziplin und -transparenz sollen gestärkt werden, um die Märkte stark genug zu machen, systemumfassendem Druck standzuhalten und den möglichen Zusammenbruch einer oder mehrerer großer Finanzinstitute zu verkraften.

Das Vertrauen in die Märkte soll durch Einrichtung einer Schutzbehörde, der Consumer Financial Protection Agency, wiedergewonnen werden, die sich ganz darauf konzentrieren soll, die Endverbraucher in den Märkten für Kredit-, Spar- und Zahlungstransaktionen zu schützen.

Der Regierung sollen Werkzeuge an die Hand gegeben werden, die notwendig sind, um in Finanzmarktkrisen zu agieren, damit sie nicht gezwungen ist, sich zwischen Staatsbürgschaften und einem Finanzkollaps zu entscheiden.

Insgesamt sollen die internationalen Regulierungsstandards und die internationale Zusammenarbeit verbessert werden.

Bilanzierungsfragen werden im Rahmen der Empfehlungen zur Stärkung der Kapital- und allgemeinen Aufsichtsbestimmungen für Banken und Bankholdinggesellschaften angesprochen. Die übergreifende Empfehlung in diesem Bereich in Bezug auf Bilanzierung lautet:

Die Rechnungslegungsstandardsetzer – der Financial Accounting Standards Board (FASB), der International Accounting Standards Board (IASB) und die SEC – sollten die Rechnungslegungsstandards überprüfen, um festzustellen, wie Finanzunternehmen dazu gebracht werden können, mehr zukunftsgerichtete Verhaltensweisen in Bezug auf Kreditverlustrückstellungen einzuführen, die eine größere Bandbreite von zur Verfügung stehenden Kreditinformationen berücksichtigen. Die Bilanzierungsregeln in Bezug auf den beizulegenden Zeitwert sollten auch überprüft werden, wobei das Ziel sein sollte, Änderungen zu identifizieren, die den Nutzern von Abschlüssen sowohl Informationen über den beizulegenden Zeitwert bieten als auch größere Transparenz hinsichtlich der Kapitalströme, die die Unternehmensführung dadurch zu erzielen erwartet, dass sie die Anlagen hält.

Bestimmte Aspekte der Rechnungslegungsstandards haben prozyklische Tendenzen, das heißt, sie haben die Tendenz gezeigt, Wirtschaftszyklen zu verstärken. So nehmen beispielsweise in wirtschaftlich guten Zeiten die Rückstellungen für Kreditverluste ab, weil in der jüngsten Vergangenheit wenig Kreditverluste eingetreten sind. Bei der Bestimmung ihrer Kreditverlustrückstellungen sollte den Unternehmen vorgeschrieben werden, mehr zukunftsgerichtet zu denken und Faktoren in Erwägung zu ziehen, die dafür sorgen könnten, dass Kreditverluste von den jüngsten Entwicklungen der Vergangenheit abweichen. Dies würde vermutlich dazu führen, dass schon früher im Wirtschaftszyklus höhere Rückstellungen gebildet werden. In der gegenwärtigen Krise hätte ein solch früherer Ansatz von Verlustrückstellungen die Prozyklizität verringern können, während den Nutzern von Abschlüssen immer noch die notwendige Transparenz in Hinblick auf die Änderungen in Kredittrends geboten worden wäre. In ähnlicher Weise führten die Interpretation und die Anwendung von Standards zur Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert während der Krise zu bedeutenden Bedenken in Bezug auf Prozyklizität.

Im Bericht werden im Rahmen der Vorschläge zur Verbesserung der internationalen Regulierungsstandards und der regulatorischen Zusammenarbeit folgende Empfehlungen ausgesprochen:

Verbesserung der Rechungslegungsstandards

1. Wir empfehlen, dass die Rechnungslegungsstandardsetzer die Anwendung der Standards zur Fair-Value-Bilanzierung bis Ende 2009 verdeutlichen und vereinheitlichen, einschließlich der Wertminderung von Finanzinstrumenten.

Die Führer der G-20 haben die Rechnungslegungsstandardsetzer angewiesen, die Standards für die Bewertung von Finanzinstrumenten zu verbessern und die Komplexität der Bilanzierung von Finanzinstrumenten zu reduzieren. Der International Accounting Standards Board (IASB) hat ein Projekt aufgenommen, in dessen Rahmen bis Juli 2009 ein neuer Standard zur Bewertung von Finanzinstrumenten entwickelt werden soll, der International Accounting Standard (IAS) 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, den Standard zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert unter den International Financial Reporting Standards (IFRS), ersetzen und die Komplexität der Bilanzierungsstandards reduzieren soll.

Darüber hinaus haben der Financial Accounting Standards Board (FASB) und der IASB zusätzliche Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zur Verfügung gestellt. Die Standardsetzer prüfen auch die Empfehlungen, die von der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise ('FCAG'), einer hochrangig besetzten Beratungsgruppe, die die Standardsetzer im Dezember 2008 ins Leben gerufen haben, ausgesprochen worden sind.

Als Reaktion auf die jüngsten Änderungen des FASB an seinem Wertminderungsstandard für Schuldtitel hat sich der IASB verpflichtet, Verbesserungen an seinen eigenen Wertminderungsvorschriften im Rahmen seines umfassenden Projekts zu Finanzinstrumenten vorzunehmen; ein Entwurf soll im Oktober 2009 erscheinen. Darüber hinaus hat sich der IASB verpflichtet, mit dem FASB im Rahmen seines umfassenden Projekts zu Finanzinstrumenten zusammenzuarbeiten, um weltweit Einheitlichkeit in den Wertminderungsansätzen zu erreichen.

2. Wir empfehlen, dass die Rechnungslegungsstandardsetzer die Rechnungslegungsstandards für Kreditverlustrückstellungen bis Ende 2009 verbessern, die diese zukunftsgerichteter ausrichten, ohne dabei die Transparenz von Abschlüssen zu gefährden.

In seinem Bericht vom April 2009, in dem es um Prozyklizität im Finanzsystem geht, stellte der FSB fest, dass ein früherer Ansatz von Kreditverlusten durch Finanzunternehmen den prozyklischen Effekt von Abschreibungen in der gegenwärtigen Krise hätte abmildern können. Der FSB empfahl, dass die Rechnungslegungsstandardsetzer eine Verlautbarung herausgeben sollten, nach der der gegenwärtige Ansatz über eingetretene Verluste mehr Raum für Ermessen ließe, als die Banken derzeit ausübten.

Der FSB empfahl außerdem, dass die Rechnungslegungsstandardsetzer konzeptionell andere Ansätze in Bezug auf den Ansatz von Kreditverlusten in Erwägung ziehen sollten wie beispielsweise ein Fair-Value-Modell, ein Modell der erwarteten Verluste und dynamische Rückstellungen.

Wie vom FSB und den Führern der G-20 empfohlen prüfen die Rechnungslegungsstandardsetzer weiter den Sachverhalt der Kreditverlustrückstellungen, was auch die Entwicklung eines Modells der erwarteten Verluste einschließt, das das gegenwärtige Modell der eingetretenen Verluste ersetzen soll.

3. Wir empfehlen, dass die Rechnungslegungsstandardsetzer bis Ende 2009 substantielle Fortschritte bei der Entwicklung eines einzigen Satzes hochwertiger weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards machen.

Die Führer der G-20 haben vereinbart, dass die Rechnungslegungsstandardsetzer bis Ende 2009 substantielle Fortschritte bei der Entwicklung eines einzigen Satzes hochwertiger weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards machen. Der IASB und der FASB haben umfangreiche Anstrengungen unternommen, um die IFRS und die U.S. Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) zu konvergieren, um die Unterschiede in den beiden Sätzen von Rechnungslegungsstandards zu minimieren oder zu beseitigen. Letztes Jahr bestätigten der IASB und der FASB ihr Ziel, allgemeine Konvergenz zwischen den IFRS und US-GAAP bis Ende 2010 zu erzielen, was eine notwendige Bedingung für den vorgeschlagenen IFRS-Einführungsfahrplan der SEC ist. Gegenwärtig erwägt die SEC Stellungnahmen, die zu ihrem vorgeschlagenen Fahrplan eingegangen sind, in dem mehrere Meilensteine gesetzt werden, die im Endeffekt zu einer Anwendung der IFRS durch alle US-Emittenten führen könnten.

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