Mitschrift von den Gesprächsrunden in London

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28.06.2009

Der IASB veranstaltet eine Reihe von Gesprächsrunden mit seinen Adressaten, in denen es um seine jüngsten Vorschläge in ED 10 Konsolidierung und ED/2009/3 Ausbuchung geht.

Es wurden bereits Gesprächsrunden in Nordamerika und Asien abgehalten. Die europäischen Gesprächsrunden fanden am 15. und 16. Juni 2009 in London statt, in Verbindung mit der regulären Sitzung des IASB. Nachfolgend geben wir die vorläufige und nicht offizielle Mitschrift wieder, die Beobachter von Deloitte bei den Gesprächsrunden angefertigt haben.

Mitschrift von den Gesprächsrunden zu Konsolidierung und Ausbuchung
15. und 16. Juni 2009, London

Montag, 15. Juni 2009 – Ausbuchung

Die Teilnehmer drückten eine Präferenz für den Ansatz aus, der in der alternativen Sichtweise zum Standardentwurf vorgestellt wurde, statt für den bevorzugten Ansatz, der im Standardentwurf beschrieben wurde. Dabei brachten die meisten Teilnehmer Bedenken hinsichtlich der Konsequenzen einer Übernahme des bevorzugten Ansatzes vor. Insbesondere schlugen mehrere Teilnehmer einen ausdrücklicheren Risiko-Chancen- Filter im Prozess der Ausbuchung vor, da sie der Ansicht waren, dass die zugrundeliegenden Risiko-Chancen-Positionen ansonsten verloren gingen.

Alternativer, durch fünf IASB-Boardmitglieder unterstützter Ansatz, wie im Standardentwurf ausgeführt

Dem alternativen Ansatz zufolge erfasst der Übertragende, wenn er die Rechte auf identifizierte Zahlungsströme überträgt, den vormals angesetzten Vermögenswert und erfasst alle Rechte und Pflichten, die er im Zuge des Übertragungsvorgangs be- oder erhalten hat. Zum Beispiel würden Termingeschäfte, Verkaufs- und Kaufoptionen, Garantien oder disproportionale Anlagen im Hinblick auf die übertragenen Zahlungsströme nicht zu einem fehlgeschlagenen Verkauf oder dem Ansatz einer Schuld für die erhaltene Gegenleistung führen. Jedwedes Engagement würde erfasst und mit dem beizulegenden Zeitwert am Tag der Übertragung bewertet. Die Zielsetzung bestünde darin, jedwede Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem übertragenen Vermögenswert so zu bilanzieren, als hätte man diese Rechte und Pflichten aus dem Vermögenswert zuvor nicht besessen.

Nach dem alternativen Ansatz könnte ein Übertragender verpflichtet sein, dieselben Angabeleitlinien anzuwenden, wie sie mit der Änderung an IFRS 7 vorgeschlagen wurden. Die vorgeschlagene Änderung an IFRS 7 würde angemessene Informationen zur Verfügung stellen, um Nutzer in die Lage zu versetzen, das Wesen und die Risiken aus dem anhaltenden Engagement des Übertragenden an den ausgebuchten finanziellen Vermögenswerten einzuschätzen. Das gesamte Risiko (einschließlich des Wesens, des zeitlichen Anfalls, der Rangigkeit, des Betrags und der Unsicherheit jedweder Verpflichtungen und Zahlungsabflüsse in Bezug auf das anhaltende Engagement des Unternehmens an einem übertragenen Vermögenswert und die Details über diese Vermögenswerte) würden durch eine Angabe erbracht. Dementsprechend würden mit den vorgeschlagenen Informationen klare Informationen hinsichtlich der Zuordnung der Risiken und ihrer möglichen Auswirkung auf die finanzielle Situation des Übertragenden zur Verfügung gestellt.

Ein Teilnehmer drückte seine Bedenken aus, dass sich der Board in der gegenwärtigen Zeit der Wirtschaftskrise für einen Ansatz ausgesprochen habe, der zu mehr Ausbuchungen von Finanzinstrumenten führen könnte, wenn der Markt die gegenteilige Entwicklung erwarte. Einige Teilnehmer schlugen Ansatzkriterien vor, die die gesamte Risikoposition in der Bilanz statt über Angaben im Anhang zeigten und für Nutzer von Abschlüssen vorzugswürdig seien. Bedenken wurden auch dahingehend laut, dass im Standardentwurf unterschiedliche Kriterien für Übertragenden und Empfänger Anwendung fänden und wie diese ineinander überführt werden könnten.

Die Diskussion wurde fortgesetzt mit Blick auf den Filter des anhaltenden Engagements in den Ausbuchungskriterien. Es wurden mehrere Ideen erörtert; ein Teilnehmer schien der Einführung eines Modells ablehnend gegenüber zu stehen, das inhärente Ausnahmen in sich selbst eingebaut hat (d.h. Kaufoptionen). Teilnehmer gaben auch an, dass eine Art de minimis-Schwelle für das anhaltende Engagement erforderlich sei, um Praxisprobleme bei der Anwendung zu vermeiden.

Das Panel setzte die Diskussion mit dem Test der praktischen Möglichkeit für die Ausbuchung von Instrumenten fort. Die meisten Teilnehmer zeigten hinsichtlich der Stoßrichtung des Vorschlags einverstanden, äußerten aber dessen ungeachtet Vorbehalte aus der Praxis. Vor allem wurden Bedenken laut, dass unterschiedliche Parteien die Kriterien in Abhängigkeit davon in unterschiedlicher Weise auslegen können, an wen die Übertragung erfolgt, und wie die Ausbuchungskriterien anzuwenden seien, wenn die weitere Übertragung aufsichtlichen Beschränkungen unterliegt. Darüber hinaus wies ein Teilnehmer darauf hin, dass eine mögliche Inkonsistenz mit ED 10 bestehe, weil zu dem Schluss gekommen sein mag, dass eine Konsolidierung nicht erforderlich ist, gleichzeitig aber den Ausbuchungstest nicht bestehe.

In der Diskussion wurde dem alternativen Modell große Aufmerksamkeit entgegengebracht, der in dem Standardentwurf enthalten war. Viele Teilnehmer meinten, dass er die wirtschaftliche Realität besser widerspiegele, waren aber auf der anderen Seite der Ansicht, dass der alternative Ansatz im Standardentwurf nicht hinreichend entwickelt worden sei, um sie in die Lage zu versetzen, ihn zu unterstützen. Ein Teilnehmer drückte seine Bedenken dahingehend aus, dass das alternative Modell – auch wenn es konzeptionell reiner sei – für die Nutzer der Abschlüsse noch weniger verständlich sein werde. Bedenken wurden insbesondere im Zusammenhang mit der Erfassung eines Bewertungsgewinns bei Ausbuchung laut, wenn nur ein Teil eines Instruments ausgebucht werde, ohne dass dies dessen Charakter ändere.

Insgesamt äußerten viele Teilnehmer Bedenken hinsichtlich der Geschwindigkeit des Projekts sowie einem wahrgenommenen Mangel an Koordinierung mit dem FASB, die zu einem weiteren Mangel an Konvergenz mit US-GAAP führen könne. Der Stab erläuterte, dass die Geschwindigkeit des Projekts durch die gegenwärtige wirtschaftliche Lage und v.a. Forderungen von Regierungen und Regulatoren bestimmt werde. Der Stab stellte fest, dass das Risiko darin bestünde, dass die Regulatoren ihre eigenen Regeln aufsetzen werden, wenn nicht schnell eine Lösung gefunden werde.

Viele Teilnehmer äußerten Bedenken hinsichtlich der vorgeschlagenen Angaben. Es bestand allgemeine Übereinstimmung, dass ein neuer Rahmen für Angaben benötigt werde: einen, der sie im Gegensatz zur gegenwärtigen Praxis, bei der sie als verpflichtende Checkliste behandelt werde, die sowohl Mindest- als auch Maximalanforderungen für Angaben enthält, prinzipienorientierter gestalte. Vor allem wurde die mögliche Nützlichkeit der Angaben für einige Unternehmen bezweifelt. Die Teilnehmer meinten, dass in einigen Fällen Angaben zu ausgebuchten (oder erst gar nicht in der Bilanz angesetzten Finanzinstrumenten) nützlicher sein könnten als detaillierte Angaben, die den vorgeschlagenen Kriterien nicht entsprächen.

Montag und Dienstag, 15. und 16. Juni 2009 – Konsolidierung

In der Diskussion um ED 10 zur Konsolidierung drückten Teilnehmer ihre Unterstützung für die allgemeinen Prinzipien des Vorschlags aus (d.h. das Modell aus IAS 27/SIC-12). Die meisten stimmten zu, dass Beherrschung, die die Elemente Macht und Ergebnis erfordert, die richtige Grundlage für die Konsolidierung darstelle. Allerdings stellten einige Teilnehmer fest, dass eine endgültige Klarstellung im Standard erforderlich werde, um ihn praktikabel und operabel zu machen.

Eine Mehrheit der Teilnehmer zeigte sich einverstanden, dass Engagement eines Unternehmens im Kleid eines Unternehmen für sich genommen noch keine Beherrschung begründe, allerdings ein nützlicher Indikator für das Bestehen von Kontrolle sei.

Hinsichtlich der Frage möglicher Macht stellte das Panel fest, dass weitere Klarstellungen zu diesem Sachverhalt im Standard und/oder weitere Leitlinien erforderlich sei(en). Viele Teilnehmer wiesen auf den Unterschied bei der Anwendung auf operativ tätige Unternehmen im Gegensatz zu Zweckgesellschaften hin. Die meisten Teilnehmer stimmten darin überein, dass es wenig hilfreich wäre, wenn der Standard die Definition aus den US-GAAP enthielte, wonach 'Macht die Möglichkeit ist, die Geschäfte eines Unternehmen zu lenken, die das Ergebnis am bedeutendsten beeinflussen', und dass weitere Klarstellungen erforderlich würden.

Bei der Erörterung der Angaben machte das Panel dieselben Beobachtungen wie in dem Sitzungsteil zur Ausbuchung. Insbesondere äußerten einige Teilnehmer hinsichtlich unzureichender Angaben zum Risiko Bedenken. Nichtsdestotrotz bestand Übereinstimmung, dass dies eine Überarbeitung der Angabevorschriften erfordere, v.a. eine Überarbeitung der Vorschriften in IFRS 7 und die Entwicklung eines neuen Angaberahmens.

Am 16. Juni wurde die Gesprächsrunde mit einem eigenständigen Sitzungsteil zur Konsolidierung fortgesetzt.

Im Großen und Ganzen unterstützen die Teilnehmer das vorgeschlagene Kontrollmodell, wobei Beherrschung die Elemente Macht und Ergebnis erfordere und so definiert werde. Einige Teilnehmer bevorzugten dennoch die aktuelle Definition von Beherrschung, wie sie in SIC-12 beschrieben wird, weil diese Definitionen wahrscheinlich klar und in der Praxis weithin verständlich seien. Ein Großteil der Aufmerksamkeit in der Diskussion war der Rolle von Chancen und Risiken in der Analyse gewidmet, wobei die meisten Teilnehmer die Sichtweise unterstützten, dass je mehr das Berichtsunternehmen Risiken und Chancen ausgesetzt ist, es umso wahrscheinlicher ist, dass es auch die Macht hat, die Geschäfte dieses Unternehmens zu lenken. Viele Teilnehmer hatten allerdings Bedenken hinsichtlich der Anwendung dieses Modells auf strukturierte Unternehmen und Investmentvehikel. Einige Teilnehmer baten den Stab, eine Verbindung zwischen Ergebnis und Macht in den Standard aufzunehmen. Im Großen und Ganzen äußerten die Teilnehmer die Notwendigkeit einer sorgsamen Überarbeitung des Textes, um ihn klarer, präziser und eindeutiger zu machen.

Besondere Aufmerksamkeit wurde der Bedeutung von Beherrschung bei weniger als der Mehrheit der Stimmrechte zuteil. Es gab unter den Teilnehmern erhebliche Diskussionen, in denen sich die unterschiedlichen Rechtskreise, aus denen diese Teilnehmer kamen, sowie die unterschiedlichen rechtlichen und kulturellen Bedingungen widerspiegelten.

Es gab gemischte Ansichten hinsichtlich der Frage, wann Optionen dem Halter Beherrschung einräumen. Die meisten Teilnehmer stimmten zu, dass Optionen für die Beurteilung einer Notwendigkeit der Konsolidierung insgesamt wichtig sind, drückten aber Bedenken dahingehend aus, wie der Standardentwurf diesbezüglich formuliert worden sei. Insbesondere meinten einige Teilnehmer, dass es die Sicht einer gegenwärtig ausübbaren Option wert sei, untersucht zu werden, wiederholten aber die Notwendigkeit weiterer Leitlinien. Insgesamt wurde der Schluss gezogen, dass auf diesem Gebiet eine größere Klarheit erforderlich sei.

Die Erörterung von Agentenbeziehungen und Doppelrollen zeigte, dass erhebliche Unterscheide in der Praxis und bezüglich der Frage, wie diese geregelt sein sollten, bestanden. Insbesondere drehte sich die Diskussion um Abberufungsrechte als einen der Indikatoren für eine Agentenbeziehung und Doppelrollen, wo die vorgeschlagenen Leitlinien als zweideutig angesehen wurden. Die Teilnehmer baten den IASB um Klärung dieser Fragen.

Die Diskussion wurde dann hinsichtlich des Begriffs von Beherrschung von strukturierten Unternehmen und Investmentvehikeln fortgesetzt. Die Teilnehmer stimmten mit dem Vorschlag überein, dass das Aussehen des Unternehmens für sich genommen noch nicht zu Beherrschung führe. Einige Teilnehmer schlugen vor, dass der Board die Gefährdung hinsichtlich der Variabilität der Ergebnisse in den Begriff der Kontrolle # einbauen sollte. Insgesamt unterstützten die Teilnehmer den Vorschlag, dass operative und strukturierte Unternehmen durch eine einzige Leitlinie abgedeckt werden und ermunterten den Stab, eine weitere Klarstellung der ausstehenden Themen zu versuchen.

Hinsichtlich der Angaben stimmten die Teilnehmer überein, dass einige der vorgeschlagenen Angaben zu präskriptiv und belastend seien, weil sie die Anwendung einer Checklistenmentalität im Prozess der Aufstellung von Abschlüssen fördere. Viele Teilnehmer äußerten Bedenken, dass wichtige Informationen in den umfangreichen vorgeschriebenen Angaben verloren gehen könnten. Vor allem unterstützten sie den Einbezug der Angaben zu Risiken und außerbilanziellen Risikoposition in IFRS 7 statt im neuen Konsolidierungsstandard. Dessen ungeachtet erkannten sie die erweiterten Angaben als von Regulatoren und Analysten gefordert allgemein an.

Zum Schluss sagte die Mitarbeiter des IASB-Stabs, dass sie gern am vorgeschlagenen Zeitplan festhalten und den Standard bis Ende 2009 herausgeben wollten. Das FASB-Mitglied, das an der Gesprächsrunde teilnahm, sagte, dass der FASB beabsichtige, den endgültigen IASB-Standard zur Diskussion zu stellen, sobald er veröffentlicht sei. Man würde dann jegliche Verbesserungen, die man in die US-GAAP aufnähme, an den IASB zur Erwägung weiterleiten.

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei den Gesprächsrunden gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

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