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DRSC weist auf gemeinsame Veranstaltung mit dem ISSB hin

16.05.2022

Das DRSC und der ISSB, in Kooperation mit der Goethe-Universität in Frankfurt am Main und der Deutsche Börse AG, laden ein zu einer Veranstaltung zu den Vorschlägen des ISSB für globale Mindeststandards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ein.

Bis jetzt sind in der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC nur der Termin (21. Juni 2022, 10:00 Uhr – 13:30 Uhr) und der Veranstaltungsort (Goethe-Universität Frankfurt) angekündigt.

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Neue Ausgabe des 'Investor Update'

16.05.2022

Die IFRS-Stiftung hat die neueste Ausgabe der Publikationsreihe herausgegeben, die darauf abzielt, Investoren auf leicht zugängliche Art und Weise über Änderungen in den International Financial Reporting Standards auf dem Laufenden zu halten und ihnen zu zeigen, wie diese Änderungen sich auf ihre tägliche Arbeit auswirken können.

In der 26. Ausgabe sind die folgenden Themen enthalten:

  • Im Profil — Dr. Kenneth Lee, Associate Professorial Lecturer an der London School of Economics and Political Science, Mitglied des Kapitalmarktbeirats
  • zur Kommentierung stehende Dokumente des ISSB
  • aktuelle Nachrichten und Hinweise auf Materialien für Anleger

Die neueste Ausgabe der Investor Updates steht Ihnen hier auf der Internetseite der IFRS-Stiftung zur Verfügung. 

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Empfehlungen der ESMA zu Angaben über die erwarteten Auswirkungen der Anwendung von IFRS 17

16.05.2022

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat eine öffentliche Erklärung zum Thema 'Transparenz bei der Umsetzung von IFRS 17 'Versicherungsverträge'' herausgegeben.

In der Erklärung wird hervorgehoben, wie wichtig es ist, dass Emittenten die Nutzer ihrer Abschlüsse begleiten, damit diese die erwarteten Auswirkungen der Anwendung des neuen Standards auf die Rechnungslegung verstehen.

Die Empfehlungen der ESMA beziehen sich auf die Angabe der erwarteten Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 17 in den Zwischen- und Jahresabschlüssen für 2022.

Wenn die Auswirkungen voraussichtlich bedeutend sein werden, erwartet die ESMA, dass die Emittenten Folgendes tun:

  • Informationen über die bei der Erstanwendung von IFRS 17 zu treffenden wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bereitstellen, wie z. B. die Methoden zur Berechnung des Abzinsungssatzes und die Anwendung der Vorschriften über die Aggregationsebene;
  • die erwarteten Auswirkungen so aufschlüsseln, dass sie für die Adressaten der Abschlüsse entscheidungsnützlich sind; und
  • die Art der Auswirkungen (auf den Ansatz, die Bewertung und die Darstellung) erläutern, damit die Adressaten des Abschlusses die Änderungen und ihre Haupttreiber im Vergleich zu den unter IFRS 4 angewendeten Prinzipien zur Klassifizierung verstehen können.

ESMA fordert die Emittenten außerdem auf, die Auswirkungen der Anwendung von IFRS 17 auf alternative Erfolgskennzahlen, die der Emittent möglicherweise verwendet, zu erläutern, sofern diese Auswirkungen bestehen.

Die englischsprachige Erklärung steht Ihnen auf der Internetseite von ESMA zur Verfügung.

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ESMA-Verlautbarung zu den Auswirkungen des russischen Einmarsches in die Ukraine

16.05.2022

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat eine öffentliche Erklärung zu den Auswirkungen des russischen Einmarsches in die Ukraine auf Halbjahresabschlüsse veröffentlicht.

In der Erklärung wird auf die erheblichen Herausforderungen für die Geschäftstätigkeit und die Auswirkungen der Invasion auf das globale Wirtschafts- und Finanzsystem hingewiesen, und es werden übergreifende Botschaften für Emittenten und Abschlussprüfer formuliert:

  • eine Erinnerung an die wichtigsten Vorschriften der IFRS, die im Zusammenhang mit dem Einmarsch Russlands in die Ukraine anwendbar sein könnten, z. B. Wertminderung von nicht-finanziellen und finanziellen Vermögenswerten und Verlust der Kontrolle;
  • die Erwartungen von ESMA in Bezug auf Angaben in Abschlüssen, z. B. Ermessen, wesentliche Unsicherheiten und Risiken der Unternehmensfortführung;
  • die Erwartungen von ESMA in Bezug auf Angaben in Zwischenberichten der Unternehmensleitung, z.B. direkte und indirekte Auswirkungen des Einmarsches Russlands in der Ukraine und der verhängten Sanktionen auf die strategische Ausrichtung und die Ziele der Emittenten, die Geschäftstätigkeit, das Geschäftsergebnis, die Finanzlage und die Cashflows, die Maßnahmen zur Abmilderung der Auswirkungen und die Risiken der Cybersicherheit; und
  • eine Erinnerung an die Verpflichtungen der Emittenten im Rahmen der Marktmissbrauchsverordnung.

Die englischsprachige Erklärung steht Ihnen auf der Internetseite von ESMA zur Verfügung.

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Fachausschüsse des DRSC — Sitzungen

16.05.2022

Zu verschiedenen Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC wurden jetzt Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt.

Am 12. und 13. Mai 2022 hat der Fachausschuss Finanzberichterstattung des DRSC per Videokonferenz getagt. Von dieser Sitzung sind jetzt Mitschnitte verfügbar. Während seiner 6. Sitzung hat der Fachausschuss die folgenden Themen besprochen:

Die Mitschnitte finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC. Außerdem steht ein Ergebnisbericht von der 5. Sitzung des Fachausschusses zur Verfügung, die am 28. und 29. April 2022 stattfand. Den Ergebnisbericht finden Sie hier.

Am 30. Mai 2022 wird der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung des DRSC per Videokonferenz tagen. Für die Sitzung ist jetzt eine Tagesordnung verfügbar. Während seiner 6. Sitzung wird der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung die folgenden Themen besprechen:

  • ISSB-Entwurf ED/2022/S1 Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen
  • ESRS 2 Allgemeine Angaben sowie Angaben zu Strategie, Unternehmensführung und Wesentlichkeitsbewertung
  • Architektur/ Priorisierung

Die genaue Tagesordnung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC. Außerdem steht ein Ergebnisbericht von der 5. Sitzung des Fachausschusses zur Verfügung, die am 26. April 2022 stattfand. Den Ergebnisbericht finden Sie hier.

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Tagesordnung für die Sitzung des IASB im Mai 2022

13.05.2022

Der IASB wird vom 23. bis 27. Mai 2022 in seinen Räumen in London tagen und zehn Themen erörtern. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der IASB wird folgende Themen erörtern:

  • Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU
  • Angabeninitiative — Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben
  • Dynamisches Risikomanagement
  • Standardpflege und einheitliche Anwendung
  • Aktueller Stand des Arbeitsprogramms des IASB
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9
  • Primäre Abschlussbestandteile
  • Angabeninitiative — Gezielte Überprüfung von Angaben auf Standardebene
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier. Wir werden sie sobald verfügbar um unsere Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung und später um unsere Sitzungsmitschriften ergänzen.

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Tagesordnung für die nächste EEG-Sitzung

11.05.2022

Die Gruppe der aufstrebenden Volkswirtschaften (Emerging Economies Group, EEG) des IASB wird am 16. und 17. Mai 2022 ihre nächste Sitzung als hybride Veranstaltung vor Ort in London und per Videokonferenz abhalten.

Wir fassen die Tagesordnung für die Sitzung nachfolgend für Sie zusammen:

Montag, 16. Mai 2022 (11:30h-15:00h)

  • Begrüßung
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung
    • Aktueller Stand der Arbeiten des ISSB
    • ISSB-Entwurf ED/2022/S1 Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen
    • ISSB-Entwurf ED/2022/S2 Klimabezogene Angaben

Dienstag 17. Mai 2022 (11:30h-14:4h5)

  • IASB-Entwurf ED/2021/4 Mangel an Umtauschbarkeit (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 21)
  • IAS 41 Landwirtschaft
  • Aktueller Stand sonstiger laufender Projekte des IASB

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

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DRSC äußert sich kritisch zur ESRS-Konsultation

11.05.2022

Das DRSC hat sich mit einem Schreiben an die Europäische Kommission und die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) gewendet, in dem das DRSC den kürzlich gestarteten Konsultationsprozess zu den Entwürfen für EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS) kritisiert.

In dem Schreiben hält das DRSC fest, dass die hohe Anzahl der Standardentwürfe und der umfangreiche Fragenkatalog zur Gewinnung der Ansichten relevanter Interessengruppen angesichts der kurzen Kommentierungsfrist von 100 Tagen nicht verhältnismäßig seien. Auch EFRAG sei organisatorisch noch nicht so aufgestellt, dass die Rückmeldungen zu einer solchen Vielzahl von Fragen zeitnah und angemessen ausgeweret werden können. Damit würde das Ziel der Entwicklung qualitativ hoher Berichtsstandards einem wesentlichen Risiko ausgesetzt.

Außerdem unterbreitet das DRSC Vorschläge für einen angepassten Konsultationsprozess. Dabei spricht sich das DRSC unter anderem für einen gestaffelten Prozess aus, in welchem auch die globale Grundlinie von Standards des ISSB deutlich stärker berücksichtigt werden sollte.

Zugang zu dem Schreiben in englischer Sprache haben Sie auf der Internetseite des DRSC.

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Tagesordnung und Papiere für die DPOC-Sitzung nächste Woche

10.05.2022

Die nächste Sitzung des Ausschusses für die Aufsicht über den Konsultationsprozess (Due Process Oversight Committee, DPOC) wird am 17. Mai 2022 als Videokonferenz stattfinden.

Die Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen.

Dienstag, 17. Mai 2022 (12:00h-13:30h)

  • Einführung
  • Agendakonsultation
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12
  • Überprüfungen nach der Einführung — Verbesserung der Kommunication

Der Tagesordnungspunkt zur Verbesserung der Kommunikation im Zusammenhang mit Überprüfungen nach der Einführung betrifft die Beseitigung einer Erwartungslücke, die in Bezug auf den Inhalt von Überprüfungen nach der Einführung und das zu erwartende Ergebnis entstanden zu sein scheint. Um den Interessengruppen die Ziele, das Verfahren und die möglichen Ergebnisse von Überprüfungen nach der Einführung klarer zu vermitteln, ist der Stab dabei, eine aktualisierte Beschreibung der Überprüfungen nach der Einführung für die Internetseite der IFRS-Stiftung zu verfassen. Die Beschreibung basiert auf dem Handbuch für den Konsultationsprozess, versucht aber, die wichtigsten Punkte klarer zu formulieren. In dem Papier für die Sitzung werden die wichtigsten Klarstellungen der Beschreibung im Handbuch für den Konsultationsprozess dargelegt. Es wird auch darauf hingewiesen, dass der DPOC beabsichtigt, das Handbuch für den Konsultationsprozess anlässlich der Gründung des International Sustainability Standards Board (ISSB) zu aktualisieren. Der Stab ist der Ansicht, dass dies ein guter Zeitpunkt sein könnte, um die Beschreibung von Überprüfungen nach der Einführung im Handbuch für den Konsultationsprozess im Einklang mit den Klarstellungen zu verbessern, die derzeit für die Internetseite der IFRS-Stiftung entwickelt werden.

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

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IPSASB startet globale Konsultation zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im öffentlichen Sektor

10.05.2022

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat ein Konsultationspapier 'Advancing Public Sector Sustainability Reporting' veröffentlicht.

In der Einleitung des Konsultationspapiers wird argumentiert, dass es zwar in letzter Zeit erhebliche Fortschritte bei der Entwicklung einer globalen Grundlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im privaten Sektor gegeben hat, die Nachhaltigkeitsberichterstattung im öffentlichen Sektor jedoch noch nicht in gleicher Weise fortgeschritten ist. Gleichzeitig, so heißt es in dem Papier weiter, sind Regierungen in allen Rechtskreisen und auf dem globalen Anleihemarkt in Bezug auf Ausgaben und Beschäftigung von großer Bedeutung. Wie und wo sie das Geld ausgeben, das sie durch die von allen gezahlten Steuern einnehmen, wird daher entscheidend für die erfolgreiche Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen sein.

Das jetzt veröffentlichte Konsultationspapier schlägt vor, dass der IPSASB Folgendes tut:

  • als Standardsetzer für globale, auf den öffentlichen Sektor zugeschnittene Nachhaltigkeitsrichtlinien fungieren und dabei auf seine Erfahrungen, Prozesse und globalen Beziehungen zurückgreifen;
  • erste Leitlinien entwickeln, die sich auf allgemeine Angabenvorschriften für nachhaltigkeitsbezogene Informationen und klimabezogene Angaben konzentrieren; und
  • die Entwicklung von Leitlinien beschleunigt angehen, so dass möglicherweise bis Ende 2023 erste Leitlinien veröffentlicht werden können.

Stellungnahmen zum Konsultationspapier werden bis zum 9. September 2022 erbeten.

Auf der Internetseite des IPSASB finden Sie eine Pressemitteilung sowie eine Zugangsseite für eine Videoeinführung, das Konsultationspapier, einen Überblick über die Konsultation und eine At a Glance-Zusammenfassung.

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