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ISSB richtet Arbeitsgruppe von Rechtskreisvertretern ein

27.04.2022

Der International Sustainability Standards Board (ISSB) hat heute die Bildung einer Arbeitsgruppe aus Vertretern verschiedener Rechtskreise bekannt gegeben, die einen Dialog zur Verbesserung der Kompatibilität zwischen den Entwürfen des ISSB, die derzeit zur Stellungnahme stehen, und den laufenden Initiativen der Rechtskreise zu Nachhaltigkeitsangaben aufnehmen soll.

Der ISSB wird im nächsten Quartal ein neues Beratungsgremium — das Sustainability Standards Advisory Forum — einrichten, um den regelmäßigen Dialog mit einer Vielzahl von Rechtskreisen und deren Beratung auf hoher Ebene zu erleichtern.

Um die rechtzeitige Entwicklung der globalen Grundlinie zu unterstützen, hat der ISSB jetzt außerdem die neue Arbeitsgruppe gebildet, die sich aus Vertretern mehrerer Rechtskreise zusammensetzt, die aktiv an der Standardsetzung im Bereich der Nachhaltigkeitsangaben arbeiten. Die Arbeitsgruppe wird die Kompatibilität dieser Initiativen erörtern, um festzustellen, wie die globale Grundlinie, die and den Bedürfnissen der globalen Marktteilnehmer ausgerichtet ist, dazu beitragen kann, die Effizienz der Berichterstattung für Unternehmen in diesen Rechtskreisen zu optimieren, und wie diese Rechtskreise entsprechend ihren Bedürfnissen auf der globalen Grundlinie aufbauen können.

Mitglieder der Arbeitsgruppe sind das chinesische Finanzministerium, die Europäische Kommission, EFRAG, die japanische Finanzdienstleistungsbehörde, das Vorberietungskomitee für den kommenden japanischen Standardsetzer, die britische FCA und die US-amerikanisch SEC.

Sitzungen der Arbeitsgruppen sind im Mai und Juli angesetzt.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

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Mitschnitte von der Sitzung des Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung

27.04.2022

Am 26. April 2022 hat der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung des DRSC per Videokonferenz getagt. Von den einzelnen Sitzungsteilen sind jetzt Mitschnitte verfügbar.

Während seiner 5. Sitzung hat der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung die folgenden Themen besprochen:

  • ESRS 1
  • ESRS G1-G3
  • ESRS S1-S4
  • ESRS E2-E5
  • Klimaberichterstattung

Die entsprechenden Mitschnitte finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

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IASB schließt Forschungsprojekt zu Pensionsleistungen mit Zusammenfassung der bisherigen Erkenntnisse ab

26.04.2022

Im Anschluss an die Agendakonsultation 2015 nahm der Board ein Projekt in seine Forschungspipeline auf, um zu prüfen, ob Vorschläge für eine eng umrissene Änderung von IAS 19 für Pensionsleistungen, die von der Rendite eines bestimmten Pools von Vermögenswerten abhängen, erarbeitet werden sollen. Dieses Projekt wird nun eingestellt.

Bei der Anwendung von IAS 19 verwendet ein Unternehmen Annahmen über die erwartete Rendite des Referenzvermögens, um die Höhe der an die Arbeitnehmer zu zahlenden Pensionsleistungen zu schätzen, und wendet einen Abzinsungssatz an, um den Barwert der geschätzten Pensionsleistungen zu bestimmen.

Die erwartete Rendite des Referenzvermögens, die zur Schätzung des Betrags der an die Arbeitnehmer zu zahlenden Versorgungsleistungen verwendet wird, spiegelt die dem Referenzvermögen innewohnende Variabilität wider. IAS 19 schreibt einen Abzinsungssatz vor, der unter Bezugnahme auf die Marktrenditen hochwertiger Unternehmensanleihen am Ende des Berichtszeitraums ermittelt wird. Wenn die Arbeitnehmer nur an den realisierten Renditen des Referenzvermögens teilhaben können, kann die Anwendung des Abzinsungssatzes nach IAS 19 zu einer Überbewertung der Pensionsverpflichtung führen. Dies führt zweifellos zu Informationen, die für die Adressaten der Abschlüsse nicht relevant sind.

Ziel des Forschungsprojekts war es, zu beurteilen, ob es möglich ist, die Überbewertung der Pensionsverpflichtung zu beseitigen, indem eng umrissene Änderungen an IAS 19 entwickelt werden, ohne andere Aspekte von IAS 19 zu beeinflussen.

Der Board identifizierte zwar eine Lösung (ein gedeckelter Ansatz), um das Problem anzugehen (auch wenn sie als konzeptionell mangelhaft eingestuft wurde), kam aber zu dem Schluss, dass aber die Kosten für den Abschluss des Projekts den Nutzen überwiegen würden.

Der Board hat deshalb im Oktober 2021 entschieden, das Projekt nicht weiterzuführen, und als Abschluss des Projekts heute eine Projektzusammenfassung veröffentlicht. Projektzusammenfassungen sind Übersichten über Informationen, die der Öffentlichkeit bereits durch Sitzungsunterlagen des IASB zur Verfügung stehen. Sie enthalten kein neues Material und sind nicht Teil der IFRS.

Zugang zur englischsprachigen Projektzusammenfassung haben Sie auf der Internetseite des IASB.

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Hochinflationäre Rechtskreise - aktualisierte Informationen in Bezug auf die Türkei

26.04.2022

Die International Practices Task Force (IPTF) des US-amerikanischen Zentrums für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ), die den Status 'hochinflationärer' Länder beobachtet, hat neue Informationen zur Situation in der Türkei veröffentlicht.

Der Nachtrag, der vom 16. März 2022 datiert, spiegelt wesentliche Änderungen der Inflationsraten in der Türkei seit der Veröffentlichung der Gesamtliste wider, die vom 6. November 2021 datiert.

In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf unseren kürzlich veröffentlichten iGAAP in Focus-Newsletter, der sich mit Fragen befasst, die sich im Zusammenhang mit der inflationären Situation in der Türkei ergeben, und Hinweise zur Anwendung von IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern in diesem Zusammenhang gibt.

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DRSC-Diskussionsveranstaltung zu immateriellen Werten

25.04.2022

Am 4. Mai 2022 bietet das DRSC eine öffentliche Diskussionsveranstaltung zur künftigen Berichterstattung über immaterielle Werte an.

Diskutiert werden sollen die sich abzeichnenden europäischen Vorgaben zu einer vermehrten Berichterstattung über immaterielle Werte, die voraussichtliche Befassung des IASB im Hinblick auf künftige Änderungen am IFRS-Regelwerk zur verbesserten Berichterstattung über immaterielle Werte sowie die verschiedenen Aktivitäten nationaler Standardsetzer. Ein wesentlicher Punkt der Diskussionen wird das EFRAG-Diskussionspapier zu immateriellen Werten sein.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

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Accountancy Europe sendet Brief an Kommissarin McGuinness zu europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards

25.04.2022

Accountancy Europe hat einen Brief an die EU-Kommissarin Mairead McGuinness zur Entwicklung zweckmäßiger und effektiver europäischer Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS) verfasst und darin einige wichtige Anmerkungen gemacht, die berücksichtigt werden müssen, damit die ESRS ein erfolgreiches Instrument für die EU und ihren ehrgeizigen Plan, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen, werden können.

Das Schreiben beginnt mit der klaren Aussage, dass die Angabevorschriften der ESRS, wie sie derzeit in den Arbeitspapieren der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) Project Task Force (PTF) enthalten sind, nicht dazu beitragen werden, die Ziele des Grünen Deals der Europäischen Kommission zu erreichen, und erklärt dann, warum:

  • Zu komplexe oder aufwändige Berichterstattungssysteme bergen die Gefahr, dass wenig hilfreiche Widerstände entstehen und die Einführung verlangsamt wird. Die Vorschriften der ESRS sind jedoch sehr präskriptiv und umfassen Hunderte von Datenpunkten.
  • Die Einhaltung eines soliden Konsultationsprozesses ist von entscheidender Bedeutung, um Unterstützung für die künftige Übernahme zu schaffen, auch wenn der Zeitdruck für die EU, ihrer Selbstverpflichtung nachzukommen, verständlich ist. Wenn genügend Zeit für die Stellungnahme zu den Entwürfen eingeräumt wird, wird dies unter anderem die Einbeziehung der Interessengruppen und die öffentliche Akzeptanz sicherstellen und somit die Standards legitimieren.
  • Die Entwicklung von ESRS muss einem prinzipienbasierten Ansatz folgen, da ein solcher Ansatz die Verbindung zwischen der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Finanzberichterstattung unterstützen wird, die einem prinzipienbasierten Ansatz folgt (einschließlich der übernommenen IFRS).
  • Um Standards zu entwickeln, die zu einer Veränderung der Geschäftsmodelle von Unternehmen führen und die Ziele des Grünen Deals erreichen, ist ein abgestufter Ansatz erforderlich.
  • ESRS müssen klare und effiziente Berichterstattungsstandards sein, um die Prüfbarkeit zu gewährleisten und das Risiko des Green Washing zu vermeiden.
  • Die ESRS müssen global abgestimmt sein und auf Bestehendem aufbauen, was auch EU-Unternehmen helfen würde, die andere ausländische klimabezogene Angaben einhalten müssen, wenn die Verwendung internationaler Angaben ermöglicht würde. Unterschiedliche Terminologie, Definitionen und Konzepte und die Nichtverwendung international anerkannter Begriffe sowie unterschiedliche Angabenziele und -vorschriften beeinträchtigen die globale Kompatibilität.

Das Schreiben schließt mit folgender Feststellung:

[D]ie vorgeschlagenen ESRS müssen möglicherweise in einem frühen Stadium einen iterativen Verbesserungsprozess durchlaufen, um sicherzustellen, dass sie die Erfüllung der Ziele des Europäischen Grünen Deals erleichtern und mit den kommenden internationalen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Einklang stehen.

Das vollständige Schreiben in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite von Accountancy Europe.

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Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung diese Woche

25.04.2022

Der IASB wird vom 25. bis 28. April 2022 in seinen Räumen in London tagen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Die folgenden Tagesordnungspunkte sollen erörtert werden:

Lageberichterstattung

Der IASB wird in dieser Sitzung die Erörterung der Rückmeldungen zu seinen Vorschlägen für ein überarbeitetes Leitliniendokument zur Lageberichterstattung fortsetzen, wie im Entwurf ED/2021/6 Lageberichterstattung dargelegt. Der IASB wird in dieser Sitzung nicht um Entscheidungen gebeten.

Primäre Abschlussbestandteile

Der IASB wird die Diskussion über den Vorschlag im Entwurf fortsetzen, der vorsieht, dass ein Unternehmen, das in der Gewinn- und Verlustrechnung eine Analyse der betrieblichen Aufwendungen nach Funktionsbereichen vorlegt, in einer einzigen Anhangangabe eine Analyse der gesamten betrieblichen Aufwendungen nach ihrer Art offenlegen muss. Der IASB wird einen partiellen Matrixansatz in Erwägung ziehen und bittet um Rückmeldungen zum vorgeschlagenen Umfang für zukünftige Papiere zu diesem Thema. Der Stab gibt keine Empfehlungen ab und bittet den IASB nicht um eine Entscheidung.

Agendakonsultation

Der IASB sollte nach Empfehlung des Stabs ein Projekt zur Standardpflege und einheitlichen Anwendung in Bezug auf klimabezogene Risiken sowie Forschungsprojekte zu immateriellen Vermögenswerten und zur Kapitalflussrechnung und damit zusammenhängenden Themen in die Pipeline aufnehmen. Er empfiehlt außerdem eine Reserveliste von Projekten: Geschäftssegmente und Preisbildungsmechanismen für Schadstoffe. Projekte zu Kryptowährungen und verbundenen Transaktionen sowie Angaben zur Unternehmensfortführung sollten nicht in das Arbeitsprogramm aufgenommen werden.

Standardpflege und einheitliche Anwendung

Auf seiner Sitzung im März 2022 beschloss das IFRS Interpretations Committee die Finalisierung einer Agendaentscheidung als Reaktion auf eine Einreichung über eine Sichteinlage mit Nutzungsbeschränkungen. Die IASB-Mitglieder werden gefragt, ob sie Einwände gegen die Agendaentscheidung haben.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9

Der IASB wird auf dieser Sitzung die Rückmeldungen zur Bewertung der vertraglichen Cashflow-Merkmale eines finanziellen Vermögenswertes diskutieren. Die meisten Stellungnehmenden teilten die Ansicht, dass die Bewertung der vertraglichen Cashflow-Merkmale im Allgemeinen wie beabsichtigt funktioniert.

Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU

Der IASB hat auf seiner Sitzung im März 2022 einen Ansatz zur Entwicklung von Änderungsvorschlägen zu den Angabevorschriften im IFRS für KMU beschlossen, der zu einer Übereinstimmung zwischen diesen Angabevorschriften und dem Entwurf ED/2021/7 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben führen würde. Der IASB wird auf dieser Sitzung über die Ausnahmen von diesem Ansatz beraten.

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

Der Stab hat weitere Untersuchungen zu den praktischen Bedenken durchgeführt, die von Interessengruppen zu den vorläufigen Sichtweisen des IASB geäußert wurden, wonach Unternehmen Informationen über die spätere Wertentwicklung von Unternehmenszusammenschlüssen und quantitative Informationen über erwartete Synergien aus Unternehmenszusammenschlüssen offenlegen müssen. Der IASB erhält in dieser Sitzung eine Zusammenfassung der Forschungsergebnisse des Stabs. Das Agendenpapier enthält auch Informationen über die Projektplanung und darüber, inwiefern diese Forschung für diese Planung relevant ist. Der IASB wird in dieser Sitzung nicht um Entscheidungen gebeten.

Bilanzierung nach der Equity-Methode

Der IASB hat im Oktober 2020 das Ziel und den Ansatz des Equity-Methoden-Projekts diskutiert und darüber entschieden. Der IASB hat dieses Projekt zuletzt im Oktober 2021 erörtert. Der IASB wird auf dieser Sitzung die Analyse des Stabs zum Erwerb eines zusätzlichen Anteils an einem assoziierten Unternehmen ohne Änderung des maßgeblichen Einflusses erörtern und eine Zusammenfassung der Forschungsergebnisse zu den Änderungen an den IFRS, die sich aus dem Projekt zum Rahmenkonzept, dem Projekt zu Unternehmenszusammenschlüssen und dem Projekt zu gemeinsamen Vereinbarungen ergeben, vorstellen.

Angabeninitiative — Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben

Der IASB veröffentlichte im Juli 2021 den Entwurf ED/2021/7 Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben, in dem vorgeschlagene reduzierte Angabenvorschriften enthalten sind. Der IASB wird auf dieser Sitzung die Rückmeldungen aus Stellungnahmen und Einbindungsveranstaltungen zu dem Entwurf erörtern. Der IASB wird nicht gebeten, Entscheidungen zu treffen. Während die meisten Stellungnehmenden dem Ziel des Standardentwurfs zustimmten, gab es gemischte Meinungen zum vorgeschlagenen Anwendungsbereich und zu der Frage, ob der IASB mit den vollen IFRS statt mit dem IFRS für KMU hätte beginnen sollen.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Diskussionen und Entscheidungen des Boards ergänzen.

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EFRAG benennt Nachhaltigkeits-TEG

25.04.2022

Die Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Mitglieder des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) für seine Nachhaltigkeitsberichterstattungssäule bekanntgegeben.

Als deutsche Mitglieder wurden Philippe Diaz (WWF), Dr. Klaus Hufschlag (Deutsche Post AG) und Dr. Julia Menacher (Allianz SE) ernannt. Dr. Thomas Schmotz (DRSC) vertritt den deutschen Standardsetzer als Country Liaison Mitglied.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

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Papiere für die kommenden Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC

22.04.2022

Am 26. April 2022 wird der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung des DRSC per Videokonferenz tagen. Am 28. und 29. April 2022 folgt eine Sitzung des Fachausschusses Finanzberichterstattung. Für beide Sitzungen sind jetzt die Papiere verfügbar.

Während seiner 5. Sitzung wird der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung die folgenden Themen besprechen:

  • ESRS 1
  • ESRS G1-G3
  • ESRS S1-S4
  • ESRS E2-E5
  • Klimaberichterstattung

Die entsprechenden Papiere finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während seiner 5. Sitzung wird der Fachausschuss Finanzberichterstattung die folgenden Themen besprechen:

  • Interpretationsaktivitäten
  • DRS 21 Kapitalflussrechnung – Ausweis von erhaltenen Zuwendungen/Zuschüssen
  • EFRAG-Diskussionspapier zu immateriellen Werten

Die entsprechenden Papiere finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

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Ergebnisse der Sitzung des IFRS Interpretations Committee im April 2022

21.04.2022

Das IFRS Interpretations Committee hat am Mittwoch, den 20. April 2022 getagt und die eingegangenen Stellungnahmen zu einer vorläufigen Agendaentscheidung diskutiert.

Stellungnahmen zu einer vorläufigen Agendaentscheidung

IFRS 15 — Prinzipal versus Agent: Software-Wiederverkäufer: Als Ergebnis seiner Sitzung im November 2021 veröffentlichte das Committee eine vorläufige Agendaentscheidung zu der Frage, ob ein Wiederverkäufer von Softwarelizenzen in Bezug auf die dem Kunden zur Verfügung gestellten Standardsoftwarelizenzen ein Prinzipal oder ein Agent ist. Die meisten Stellungnehmenden stimmten der Analyse und den Schlussfolgerungen des Committees zu, äußerten sich jedoch zu verschiedenen Aspekten der vorläufigen Agendaentscheidung. Alle Mitglieder des Committees stimmten der Empfehlung des Stab zu, die Agendaentscheidung mit einigen redaktionellen Änderungen zu finalisieren.

Administrativer Sitzungsteil

Laufende Arbeiten: Die folgenden neuen Sachverhalte wurden dem Committee noch nicht vorgelegt:

  • Konsolidierung einer nicht-hochinflationären Tochtergesellschaft durch eine hochinflationäre Muttergesellschaft (IAS 29 & IAS 21)
  • Gruppe von Versicherungsverträgen, die Cashflows in einer Fremdwährung generieren (IFRS 17 & IAS 21)

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