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Aktualisierter Vergleich von IFRS und kanadischen Rechnungslegungsgrundsätzen

24.01.2009

Der kanadische Standardsetzer (Accounting Standards Board of Canada, AcSB) verfolgt eine Strategie, die kanadischen Standards durch die International Financial Reporting Standards für öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen zum 1. Januar 2011 zu ersetzen.

Andere Unternehmen können sich freiwillig für die Anwendung der IFRS entscheiden. Um denen, die von dieser Strategie betroffen sind, dabei behilflich zu sein, sich mit den Unterschieden zwischen kanadischen Standards und IFRS vertraut zu machen, hat der Stab des AcSB einen inoffiziellen Vergleich zwischen den bedeutenderen Aspekten von IFRS und kanadischen Standards per 31. Juli 2008 angefertigt. In dem Vergleich werden zudem die derzeit von IASB, FASB und AcSB aktiv verfolgten Projekte dargestellt und in dem Maße kommentiert, wie diese in Arbeit befindlichen Projekte vermutlich zu einer Beseitigung der bestehenden Unterschiede beitragen werden:

Tabellarische Zusammenfassung des Vergleichs zwischen IFRS und kanadischen Rechnungslegungsgrundsätzen in englischer Sprache (33 Seiten, 308 KB)

Ausführlicher Vergleich zwischen den IFRS und kanadischen Rechnungslegungsgrundsätzen in englischer Sprache (128 Seiten, 729 KB)

Tabellarische Zusammenfassung des Vergleichs zwischen IFRS und kanadischen Rechnungslegungsgrundsätzen in französischer Sprache (45 Seiten, 326 KB)

Ausführlicher Vergleich zwischen den IFRS und kanadischen Rechnungslegungsgrundsätzen in französischer Sprache (134 Seiten, 609 KB)

Weitere Informationen zum Übergang auf die IFRS in Kanada

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Mitschrift vom fünften und letzten Tag der IASB-Sitzung im Januar

24.01.2009

Der International Accounting Standards Board kommt von Montag, 19. Januar, bis Freitag, 23. Januar 2009, zu seiner monatlichen Sitzung in London zusammen.

Die Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte steht Ihnen auf einer eigenen Seite zur Verfügung.
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Mitschrift vom vierten Tag der IASB-Sitzung im Januar

24.01.2009

Der International Accounting Standards Board kommt von Montag, 19. Januar, bis Freitag, 23. Januar 2009, zuseiner monatlichen Sitzung in London zusammen.

Die Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte steht Ihnen auf einer eigenen Seite zur Verfügung.
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Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften 2008 nach HKFRS

23.01.2009

Das Deloitte IFRS Centre of Excellence für den asiatisch pazifischen Raum in Hongkong hat eine Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften nach den Rechnungslegungsstandards von Hongkong (Hong Kong Financial Reporting Standards, HKFRS)zum 31. Dezember 2008 herausgegeben.

Die Checkliste zielt darauf ab, den Anwendern zu helfen, festzustellen, ob die Ausweis- und Angabevorschriften der HKFRS sowie der Verordnungen und Vorschriften für die Notierung Hongkonger Unternehmen an der Börse von Hongkong für Abschlüsse zum 31. Dezember 2008 erfüllt sind und alle geforderten Informationen zur Verfügung gestellt werden. Die Checkliste ergänzt den Musterkonzernabschluss 2008 nach HKFRS (s. unsere Meldung vom 15. Januar 2009). Die Checkliste deckt die Ausweis- und Angabevorschriften ab, die für Abschlüsse zum 31. Dezember 2008 in Kraft getreten waren. Sie widmet sich nicht den HKFRS-Anforderungen hinsichtlich Ansatz und Bewertung. Sie können sich die Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften 2008 nach HKFRS kostenfrei herunterladen (in englischer Sprache, 1,64 MB).
Deloitte Comment Letter Image

Wir nehmen Stellung zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRIC 9

23.01.2009

Deloitte hat eine Stellungnahme (in englischer Sprache, 118 KB) zum IASB-Entwurf Eingebettete Derivate - Vorgeschlagene Änderungen an IFRIC 9 und IAS 39 eingereicht.

Wir unterstützen die vorgeschlagenen Änderungen.

Wir glauben jedoch, dass das Zusammenwirken zwischen dem geänderten IAS 39.12 und dem beibehaltenen IAS 39.13 klargestellt werden sollte. Insbesondere sollte deutlich gemacht werden, ob ein Unternehmen einen finanziellen Vermögenswert selbst dann umklassifizieren darf, wenn es das eingebettet Derivat nicht verlässlich bewerten kann, jedoch das gesamte Finanzinstrument und den finanziellen Basisvertrag verlässlich bewerten kann.

Frühere Stellungnahmen von Deloitte finden Sie hier.

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IASB legt zusätzliche Angabepflichten zu IFRS 7 ad acta

23.01.2009

Der IASB hat auf seiner Sitzung am Donnerstagnachmittag entschieden, die Vorschläge, die am 23. Dezember hinsichtlich zusätzlicher Angabepflichten nach IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben – Vorgeschlagene Änderungen an den Angabeerfordernissen im Hinblick auf schuldrechtliche Instrumente im Eilverfahren vorgeschlagen wurden, nicht weiter zu verfolgen, sondern die Angabepflichten im Rahmen des Langfristprojekts erneut zu erwägen.

Wären die Vorschläge verabschiedet worden, hätten die Angaben bereits im Abschluss für 2008 gezeigt werden müssen.
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Heads Up-Newsletter zum IASB-Entwurf ED 10 zu Konsolidierung

23.01.2009

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben eine Sonderausgabe des Heads Up-Newsletters mit dem Titel IASB gibt Entwurf zur Konsolidierung heraus veröffentlicht (in englischer Sprache, 149 KB).

In dem Newsletter wird der IASB-Entwurf ED 10 Konsolidierte Abschlüsse erörtert. Bei einer Fertigstellung würde ED 10 IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS und SIC-12 Konsolidierung — Zweckgesellschaften ersetzen.
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Newsletter zu den Konsolidierungsvorschlägen des IASB

23.01.2009

Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IAS Plus Update-Newsletter mit dem Titel Vorschläge für einen neuen Standard zu Konsolidierung veröffentlicht (in englischer Sprache, 124 KB).

In dem Newsletter wird der IASB-Entwurf ED 10 Konsolidierte Abschlüsse erläutert, mit dem ein neuer Standard vorgeschlagen wird, der die Vorschriften aus IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS und SIC-12 Konsolidierung — Zweckgesellschaftenersetzen soll. Die Kommentierungsfrist endet am 20. März 2009.

In ED 10 wird eine neue Definition von Beherrschung eines Unternehmens vorgeschlagen, die auf eine große Bandbreite von Situationen zutreffen würde und die durch Strukturierung zu umgehen schwieriger würde. Die Vorschläge enthalten auch verbesserte Angabeerfordernisse, die einen Anleger in die Lage setzen würden, das Ausmaß einzuschätzen, zu dem die Berichtseinheit in die Einrichtung spezieller Strukturen involviert ist, sowie die Risiken, denen das Unternehmen durch diese speziellen Strukturen ausgesetzt ist. Die vorgeschlagene Definition lautet:

Eine Berichtseinheit beherrscht an anderes Unternehmen, wenn die Berichtseinheit die Möglichkeit besitzt, die Aktivitäten des anderen Unternehmens so zu leiten, dass das Unternehmen Nutzen für die Berichtseinheit generiert.

Nach IAS 27 lautet die Definition "Möglichkeit, die Finanz- und Geschäftspolitik eines Unternehmens zu bestimmen". "Möglichkeit, die Aktivitäten des anderen Unternehmens zu leiten" ist weiter gefasst als "Möglichkeit, die Finanz- und Geschäftspolitik eines Unternehmens zu bestimmen" und würde daher den Umfang der Konsolidierung ausweiten. So hätte zum Beispiel nach den Vorschlägen eine Berichtseinheit die Möglichkeit, die Aktivitäten eines anderen Unternehmens zu leiten, obwohl es weniger als die Hälfte der Stimmrechte hält.

Frühere Ausgaben des IAS Plus-Newsletter finden Sie hier.

Deloitte Comment Letter Image

Wir nehmen Stellung zu den Vorschlägen zu aufgegebenen Geschäftsbereichen

23.01.2009

Deloitte hat eine Stellungnahme (in englischer Sprache, 117 KB) zum IASB-Entwurf Aufgegebene Geschäftsbereiche - Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 5 eingereicht.

Die Vorschläge zielen darauf ab, die Definition eines aufgegebenen Geschäftsbereichs nach IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereichezu überarbeiten und zusätzliche Angaben über Bestandteile eines Unternehmens zu fordern, die veräußert wurden oder als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert wurden. In unserem Schreiben drücken wir Unterstützung für das gemeinsame Projekt von IASB und FASB aus, in dem eine gemeinsame Definition von und Angabeforderungen für aufgegebene Geschäftsbereiche erarbeitet werden. Wir weisen jedoch darauf hin, dass selbst bei Übernahme dieses Entwurfs keine Konvergenz erzielt würde:

Obwohl wir die Zielsetzung der Konvergenz in dieser vorgeschlagenen Änderung unterstützen, bleiben doch aufgrund von Differenzen im Anwendungsbereich zwischen IFRs 5 und SFAS 144 Bilanzierung von Wertminderungen von Veräußerungen von langfristigen Vermögenswerten weiterhin Unterschiede in der Berichterstattung über aufgegebene Geschäftsbereiche. So werden in SFAS 144 beispielsweise Beteiligungen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, aus dem Anwendungsbereich ausgeschlossen, während das in IFRS 5 nicht der Fall ist. Daher kann die Veräußerung einer Beteiligung, die nach der Equity-Methode bilanziert wird, unter US-GAAP nicht als aufgegebener Geschäftsbereich dargestellt werden; unter IFRS könnte das in Frage kommen. Obwohl diese Unterschiede nicht im Umfang dieses Projekts enthalten sind, sind wir der Meinung, dass die Boards die Unterschiede im Anwendungsbereich in weiteren Konvergenzprojekten berücksichtigen sollten.

Frühere Stellungnahmen von Deloitte finden Sie hier.
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IAS 32 (rev. 2008) Finanzinstrumente - Kündbare Instrumente für die Anwendung in Europa übernommen

22.01.2009

Die Europäische Union hat die Verordnung (EG) Nr. 53/2009 im Amtsblatt vom 22. Januar 2009der Kommission vom 21. Januar 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht.

Mit dieser Verordnung werden die Änderungen an IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung und IAS 1 Darstellung des Abschlusses in Bezug auf Kündbare Instrumente, die der IASB im Februar 2008 verabschiedet hatte, in europäisches Recht übernommen. Mit diesen Änderungen wird Unternehmen bestimmter Rechtsformen (insbesondere Personenhandelsgesellschaften) ermöglicht, ihr gesellschaftsrechtliches Kapital unter bestimmten Bedingungen als Eigenkapital auszuweisen.

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