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AICPA unterstützt IFRS-Fahrplan der SEC

29.08.2008

Das US-amerikanisches Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hat eine Verlautbarung (in englischer Sprache, 40 KB) zur Unterstützung des IFRS-Fahrplans der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) veröffentlicht.

Darin heißt es, der IFRS-Fahrplan „stelle einen wichtigen Entwicklungsschritt in dem Prozess dar, der nach Meinung des AICPA schließlich zum Übergang von US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen auf internationale Rechnungslegungsstandards für öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen führen wird.‟
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Weitere Informationen über den IFRS-Fahrplan der SEC

28.08.2008

Bei einer Rede während der öffentlichen Sitzung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), auf der die SEC vereinbarte, einen Plan für den Weg hin zu einer Anwendung der IFRS durch US-amerikanische, bei ihr registrierte Unternehmen vorzuschlagen, äußerte sich Kommissarin Elisse B.

Walter zu verschiedenen Aspekten des noch zu veröffentlichen Vorschlags. Einer ihrer Punkte war, dass die Unternehmen, die sich für eine freiwillige vorzeitige Anwendung entscheiden, ihren Abschlüssen eine Überleitung der IFRS-Zahlen auf US-GAAP beifügen sollen müssten. Dies sei notwendig, weil die SEC letztlich zu der Entscheidung kommen könne, dass sie US-amerikanischen nicht vorschreiben wird, ihre Abschlüsse nach IFRS zu erstellen, oder zumindest diese Vorschrift zeitlich hinauszögern könne. Die vollständige Rede von Kommissarin Walter in englischer Sprache finden sie hier; wir übersetzen nachfolgend einen Auszug für Sie.

Am wichtigsten ist, dass wir immer daran denken, dass niemand genau sagen kann, was die Zukunft bringen wird. Ich bin der festen Meinung, dass wir uns auch auf die Alternative vorbereiten müssen, dass die SEC entscheiden wird, die IFRS nicht für US-amerikanische Emittenten zu übernehmen oder zuzulassen. Wie die Meilensteine zeigen, die auf dieser Veranstaltung zum IFRS-Fahrplan vorgestellt wurden, gibt es bedeutende Hürden, die in den nächsten drei Jahren überwunden werden müssen, damit die SEC sich entscheidet, IFRS-Abschlüsse auch von US-amerikanischen Emittenten zu akzeptieren. Daher unterstütze ich auf jeden Fall den Überleitungsvorschlag, der auch als Alternativvorschlag B für die vorzeitige Anwendung bekannt ist. Nach Alternativvorschlag B wäre eine Überleitung solange zur Verfügung zu stellen, bis die SEC weitere Entscheidungen hinsichtlich der Anwendung von IFRS durch US-Emittenten fällt. Ich glaube, dass dieser Überleitungsvorschlag extrem wichtig ist – damit wird die Vergleichbarkeit erhöht, und US-amerikanischen Anlegern ist es eine Hilfe beim Übergang, zu sehen, wie US-Unternehmen ihre Abschlüsse nach IFRS aufstellen. Ich halte die Überleitung auch für unabdingbar, weil so Unternehmen, die IFRS vorzeitig anwenden, einen Weg zurück zu US-GAAP haben, wenn die SEC entscheidet, 2011 die IFRS nicht einzuführen.

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SEC schlägt IFRS-Fahrplan für US-amerikanische, bei ihr registrierte Unternehmen vor

28.08.2008

In unserer Nachricht vom 25. August 2008 hatten wir über die Erwägungen der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) berichtet, zur Stellungnahme zu einem IFRS-Fahrplan für US-amerikanische Unternehmen aufzurufen.

Es liegen jetzt weitere Informationen vor. Am 27. August hat die SEC dafür gestimmt, zu dieser öffentlichen Stellungnahme zu einem "Fahrplan" aufzufordern, nach dem es möglich sein könnte, dass US-amerikanische Emittenten ab 2014 die International Financial Reporting Standards (IFRS) anwenden. Derzeit müssen US-Emittenten US-GAAP anwenden, obwohl ausländische Emittenten (von denen es etwa 1.100 aus 52 Rechtskreisen gibt) IFRS anwenden dürfen. Der Vorschlag sieht eine verpflichtende IFRS-Übernahme durch US-Emittenten vor, die in Abhängigkeit von der Größe der Unternehmen in drei Phasen von 2014 bis 2016 erfolgen könnte:

2014 für große Unternehmen, die am beschleunigten Verfahren teilnehmen,

2015 für alle anderen Teilnehmer des beschleunigten Verfahrens,

2016 für alle anderen bei der SEC registrierten Unternehmen.

Nach dem Vorschlag wäre auch einer begrenzten Gruppe von großen US-Emittenten (abhängig von Branche und Größe) die freiwillige vorzeitige Anwendung der IFRS für Berichtsperioden gestattet, die nach dem 15. Dezember 2009 beginnen (Einreichung bei der SEC 2010). Die verpflichtende IFRS-Übernahme im Jahr 2014 ist allerdings kein Automatismus. 2011 würde die SEC die Fortentwicklung der IFRS anhand bestimmter festgesetzter Meilensteine prüfen und entscheiden, ob die Übernahme 2014, später oder gar nicht erfolgen soll. Weitere Informationen in englischer Sprache finden Sie in der Presseerklärung der SEC. Die SEC hat den vollständigen Text des Vorschlags noch nicht auf ihrer Internetseite zur Verfügung gestellt. Ab Veröffentlichung des Vorschlags im Federal Register gilt eine 60-tägige Kommentierungsfrist. Das US-amerikanische Institut Financial Executives International (FEI) hat ebenfalls eine Presseerklärung veröffentlicht (in englischer Sprache, 27 KB), in der es heißt: "Das FEI unterstützt die heutige Entscheidung der SEC, einen Fahrplan vorzuschlagen, nach dem US-Emittenten Abschlüsse einreichen können, die in Übereinstimmung mit den IFRS erstellt wurden."

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SEC verabschiedet neue Angaberegelungen für ausländische Unternehmen

28.08.2008

Am 27. August 2008 hat die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) einstimmig dafür gestimmt, die Angaberegelungen für ausländische Unternehmen, die Wertpapiere in US-amerikanischen Märkten anbieten, zu aktualisieren und zu modernisieren.

Derzeit gibt es rund 1.100 bei der SEC registrierte ausländische Emittenten und 700 andere ausländische Unternehmen, deren Wertpapiere außerbörslich und ohne Registrierung bei der SEC gehandelt werden: Die englischsprachige Presseerklärung der SEC finden Sie hier. Drei Pakete von Änderungen wurden verabschiedet.

Verbesserung der Berichterstattung durch ausländische Emittenten. Die Frist für die Einreichung von Abschlüssen ausländischer Emittenten wird von sechs auf vier Monate verkürzt. Die Änderungen sehen auch vor, dass ausländische Emittenten ihre Berechtigung, spezielle Formulare zu nutzen und spezielle Regeln anzuwenden, die für ausländische Emittenten zur Verfügung stehen, nur einmal im Jahr prüfen müssen und nicht fortlaufend. Weiterhin sollen die Angaben verbessert werden, die ausländische Emittenten den Anlegern hinsichtlich Wechsel ihres Prüfers und Unstimmigkeiten mit ihrem Prüfer zur Verfügung stellen. Außerdem werden durch die Änderungen die Formulare für die Jahresabschlüsse und die Registrierung, die von ausländischen Emittenten verwendet werden, geändert, um bestimmte Angaben in diesen Formularen zu verbessern.

Ausnahme von der Registrierung. Nach Abschnitt 12g3 der Exchange Act Rule sind ausländische Emittenten von einer Registrierung ihrer Wertpapiere ausgenommen, wenn sie der SEC bestimmte Informationen zur Verfügung stellen, die außerhalb der Vereinigten Staaten veröffentlicht werden. Die entsprechenden Wertpapiere können dann dann ohne Registrierung in den Vereinigten Staaten außerbörslich gehandelt werden. Derzeit nutzen rund 700 Unternehmen diese Ausnahme – eine Auflistung in englischer Sprache finden Sie hier (389 KB). Nach den neuen Regelungen entfallen die derzeitige schriftliche Beantragung und Einreichung weiterer Unterlagen in Papierform, indem ausländische Emittenten automatisch von Abschnitt 12(g) ausgenommen werden, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Wie gegenwärtig auch der Fall ist müssen die Emittenten auch weiterhin ihre Wertpapiere unter dem Exchange Act registrieren lassen, damit diese an einer nationalen Wertpapierbörse notiert oder außerbörslich im US-amerikanischen Freiverkehrshandel gehandelt werden.

Grenzübergreifende Unternehmenszusammenschlüsse und Bezugsrechtemissionen. Die SEC verabschiedete Änderungen, mit denen die Nutzbarkeit von Ausnahmen für Unternehmenszusammenschlüsse, Übernahmeangebote und Bezugsrechtemissionen ausgeweitet und verbessert werden soll. Gleichzeitig sollen durch diese Änderungen Anbieter und Emittenten ermutig werden, US-amerikanischen Wertpapierinhabern zu gestatten, an diesen Transaktionen unter den gleichen Bedingungen teilzunehmen wie andere Wertpapierinhaber. Die SEC stimmte außerdem dafür, Interpretationsleitlinien zu verschiedenen Themen zur Verfügung zu stellen, die in der Praxis grenzüberschreitender Transaktionen oft zu Fragen führen.

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IDW äußert sich zum IESBA-Entwurf zur Unabhängigkeit

28.08.2008

In einem Schreiben (in englischer Sprache, 79 KB) an den internationalen Rat für die Verabschiedung von Standards zur Berufsethik für Wirtschaftsprüfer (International Ethics Standards Board for Accountants, IESBA) hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) die Meinung vertreten, dass die Erbringung interner Revisionsdienstleistungen die Unabhängigkeit des Prüfers nicht beeinträchtigt, wenn diese unwesentlich sind.

Die Vorschläge des IESBA zur Stärkung der Unabhängigkeit des Prüfers vom 30. Mai 2008 sehen keine derartige Ausnahme vor.
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FMA und OeNB legen Forderungen zur Verbesserung der Finanzmarktaufsicht in Österreich vor

27.08.2008

Nach der institutionelle Aufsichtsreform, die mit 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, haben die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) und die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) zwei Forderungspakete geschnürt, die Schwachstellen im Aufsichtsrecht beseitigen sollen: Ein „Off-Balance-Paket", das jene bilanzrechtlichen Schlupflöcher schließen soll, die zu den Problemfällen und Turbulenzen der vergangenen Jahre beigetragen haben, und ein „Aufsichtspaket", das der Aufsicht helfen soll, das Recht noch effizienter und effektiver durchzusetzen.

Folgende Forderungen hinsichtlich der Bilanzierung und Aufsicht von Stiftungsmodellen, derivativen Produkten und Hedging sowie Garantien werden von der FMA und der OeNB im Rahmen des Off-Balance-Pakets geltend gemacht:

Transaktionen mit Stiftungen, ABS- und Off-Shore-SPV sowie Conduits: Die Konstruktionen müssen gegenüber der Aufsicht offen gelegt, in die Bilanz einbezogen und dem Risikomanagement der Bank unterworfen werden. Wird dem nicht nachgekommen, so kann die Aufsicht bei Eigenmittelkonstruktionen deren Anerkennung verweigern.

Bei Derivaten und ähnlichen Produkten sollte die Bilanzierung nicht mehr off-balance erfolgen. Der konkrete Wert ist generell – und nicht erst bei Verlustrealisierung – in der Bilanz zu erfassen, und es bedarf klarer Regelungen, welche Instrumente zum aktuellen Marktwert und welche zu historischen Anschaffungskosten zu bewerten sind. Hedging – also Sicherungsgeschäfte mit Derivaten – muss effektiv sein und dokumentiert werden.

Auch für die Bilanzierung von Garantien besteht ein Bedarf an klareren gesetzlichen Regelungen.

Wesentlich ist, dass sich die neuen Regelungen so weit wie möglich am international anerkannten Rechnungslegungsstandard IAS 39 orientieren.

Weitere Informationen zu den Forderungen von FMA und OeNB finden Sie in der gemeinsamen Presseerklärung (46 KB).

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Deloitte tritt als Hauptsponsor der Konferenz IFRS 2008/09 auf

27.08.2008

Deloitte ist Hauptsponsor der Konferenz IFRS 2008/9 – Strategische Richtung und praxisrelevante Auslegung, die am Mittwoch, den 12. November 2008, in London stattfinden wird.

Zu den Rednern dieser Jahreskonferenz gehören der Vorsitzende des IASB, Sir David Tweedie, der die Eröffnungsrede halten und zum offenen Dialog bereitstehen wird, sowie die Deloitte-Partner Ken Wild und Veronica Poole. Zu den auf der Konferenz abgedeckten Themenblöcken gehören die Prioritäten in der Rechnungslegung aus Sicht der Analysten, Empfehlungen des Finanzstabilitätsforums (Financial Stability Forum, FSF) zu Risikoangaben, Bewertungen und außerbilanziellen Vehikeln, die IFRS aus Sicht des Berufsstands der Prüfer, Bewertungen im Lichte der Finanzmarktkrise, die IFRS im kommenden Jahr, die Auswirkungen der IFRS auf die Geschäftsführung und die Prüfer, die Komplexität der Standards sowie die Wechselwirkung von IFRS und Regulierung. Für weitere Informationen einschließlich des genauen Ablaufs verweisen wir auf die Seite der Konferenz www.iflr.com/ifrs08.
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IT-Auswirkungen einer IFRS-Anwendung für US-Unternehmen

27.08.2008

Unsere amerikanischen Kollegen von Deloitte Consulting LLP (haben eine Broschüre veröffentlicht, in der sie die IT-Auswirkungen für US-amerikanische Unternehmen im Zusammenhang mit dem Wechsel auf IFRS untersuchen.

Zu den abgedeckten Themen gehören:

die Beurteilung der möglichen IT-Auswirkungen

die Frage, wie sich Unternehmen auf systemtechnische Änderungen im Zusammenhang mit der IFRS-Übernahme vorbereiten können

wesentliche Unterschiede zwischen den US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen (Generally Accepted Accounting Principles, GAAP) und IFRS und deren systemtechnische Bedeutung

wesentliche IFRS-Themen, die bei Unternehmen rund um die Welt eine Rolle gespielt haben

Sie können die Publikation IT-Auswirkungen einer IFRS-Anwendung für US-Unternehmen hier herunterladen (in englischer Sprache, 276 KB).

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Börse in Johannesburg fordert von Prüfern 800 Stunden IFRS-Erfahrung

26.08.2008

Die Johannesburger Börse (Johannesburg Stock Exchange, JSE) hat ihre Vorschriften für eine Börsennotierung dahingehend verschärft, dass alle unabhängigen Prüfungsgesellschaften, die ein börsennotiertes Unternehmen prüfen, über erfahrene IFRS-Experten verfügen müssen und sich bei der JSE registrieren lassen müssen.

Folgende Punkte sind durch die neue JSE-Verlautbarung geregelt:
  • Einrichtung eines JSE-Registers für Prüfungsgesellschaften und ihre IFRS-Berater,
  • Vorschrift für jede Prüfungsgesellschaft, die ein börsennotiertes Unternehmen prüfen will, dass sie bei der JSE registriert sein muss,
  • Vorschrift für jede Prüfungsgesellschaft, dass mindestens drei ihrer Prüfer individuell bei der JSE registriert sein müssen,
  • Vorschrift für jede Prüfungsgesellschaft, dass mindestens einer ihrer IFRS-Berater (egal ob extern oder zur Gesellschaft gehörig) bei der JSE registriert sein muss; die Rolle des IFRS-Beraters beinhaltet „fachliche Hilfestellung und Beratung, die das Prüfungsurteil unterstützen‟,
  • Vorschrift, dass die IFRS-Berater eine festgelegte Anzahl von Stunden ,mit der Durchführung praktischer und interpretativer IFRS-Beratung innerhalb der letzten 12 Monate verbracht haben, um über ein umfassendes Arbeitswissen in Bezug auf die IFRS zu verfügen‟;
    • wenn der IFRS-Berater eine Einzelperson ist, sind 800 Stunden IFRS-Erfahrung in den letzten zwölf Monaten vorgeschrieben,
    • wenn der IFRS-Berater eine von zwei Personen ist, die gemeinsam als IFRS-Beratungsgruppe arbeiten, muss jede dieser Einzelpersonen über 500 Stunden IFRS-Erfahrung in den letzten zwölf Monaten vorweisen können.

Die JSE schreibt den an ihr notierten Unternehmen vor, dass sie die IFRS anwenden müssen, und fordert von den Prüfungsgesellschaften die Anwendung der internationalen Prüfungsstandards. Die geänderten Vorschriften für die Börsennotierung können Sie hier einsehen (169 KB). Außerdem haben wir für Sie eine neue Länderseite Südafrika eingerichtet, auf der Sie weitere Nachrichten zur Rechnungslegung in Südafrika finden.

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Wir nehmen Stellung zu einem IAASB-Vorschlag

26.08.2008

Deloitte hat unlängst eine Stellungnahme (in englischer Sprache, 42 KB) an den International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) zu dem vorgeschlagenen internationalen Standard zu Beratungsaufträgen (International Standard on Assurance Engagements, ISAE) 3402 Berichte über die Beratung bei Kontrollen eines Dienstleistungsunternehmens eingereicht.

Alle unsere zurückliegenden Stellungnahmen an den IAASB seit 2004 finden Sie hier.

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