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Feldversuche zum Entwurf des IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen - Diskussion der Ergebnisse

15.07.2008

Am 7. Juli 2008 haben in Brüssel die in London ansässige ACCA (Association of Chartered Certified Accountants), der französische Standardsetter CNC (Conseil National de la Comptabilité), die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group), die FEE (Fédération des Experts Comptables Européens) und das DRSC (Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee) die Ergebnisse der europäischen Feldversuche zum Entwurf eines International Financial Reporting Standards für nicht börsennotierte Unternehmen (IFRS for Private Entities, IFRS for PE) und mögliche Implikationen für die Zukunft der europäischen Rechnungslegungsnormen diskutiert.

Sowohl aus französischer als auch aus deutscher Sicht wurde von erheblichen Schwierigkeiten bei der Anwendung des vom IASB vorgelegten Entwurfs berichtet. Dennoch war man sich einig, dass der IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen eine wichtige Möglichkeit darstellt, die europäischen Rechnungslegungsnormen für kleine und mittelgroße Unternehmen zu harmonisieren und die derzeitige Vielfalt zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten zu reduzieren.

Liesel Knorr, Präsidentin des DSR, kam zu dem Schluss, dass „diese europäische Veranstaltung erneut zeigt, wie wichtig diese Diskussionen sind. Sie zeigen zum einen, welche unterschiedlichen Ansichten bestehen. Sie zeigen insbesondere aber auch bestehende Gemeinsamkeiten in den Überlegungen zur weiteren Entwicklung des europäischen Bilanzrechts. Die weitgehend ablehnende Haltung Deutschlands in Bezug auf den IFRS for PE wird europaweit offensichtlich nicht geteilt. Damit wird deutlich, dass eine Einwirkung des IFRS for PE auf das europäische Bilanzrecht auf Dauer nicht zu verhindern sein dürfte. Für viele, nicht zuletzt international agierende, europäische Unternehmen ist es erforderlich, sich mit den internationalen Rechnungslegungsnormen auseinanderzusetzen. Dafür stellt der IFRS for PE eine geeignete Grundlage dar. Deutsche Unternehmen und Interessenten tun daher gut daran, sich in diese Diskussion einzubringen, auch wenn hierzulande derzeit die Diskussion um das BilMoG weitere Debatten verdrängt zu haben scheint.‟

Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung des DRSC (80 KB).

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Zusammenfassung von IFRIC abgelehnter Sachverhalte aktualisiert

15.07.2008

Wir haben für Sie unsere nach IFRS sortierte Liste der Sachverhalte, die nicht in das Arbeitsprogramm von IFRIC aufgenommen wurden, ergänzt.

Die Liste spiegelt den Stand, der mit den endgültigen Agendaentscheidungen vom Juli 2008 erreicht wurde, wider und beinhaltet über 135 Sachverhalte. Der folgende Sachverhalt ist neu hinzugekommen:

IAS 39 – Anwendung der Effektivzinsmethode

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Ergebnisse der 122. DSR-Sitzung

15.07.2008

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 30. Juni und 01. Juli 2008 seine 122. Sitzung in Berlin ab.

Die Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung sind nachfolgend wiedergegeben. Sie können das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) mit Stand vom Juli 2008 hier herunterladen (37 KB).

Der Deutsche Standardisierungsrat diskutierte erste Entwürfe der Stellungnahmen zum im Januar 2008 veröffentlichten PAAinE-Diskussionspapier Finanzberichterstattung über Pensionen sowie zum IASB-Diskussionspapier Vorläufige Ansichten zu Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer vom März 2008.

Des Weiteren informierte sich der DSR über Grundsatzentscheidungen des IASB zum jährlichen Verbesserungsprojekt 2008 und diskutierte weitere Änderungsvorschläge.

Die Ergebnisse der Auswertung der Studie „Evaluation des DRSC‟, die anlässlich des 10jährigen Jubiläums des DRSC von der Universität Bochum durchgeführt wurde, gingen in die Diskussion über die zukünftige Strategie des DRSC aus Sicht des DSR ein.

Weiterhin informierte sich der Standardisierungsrat über die beim IASB geplanten Reformbestrebungen im Rahmen der turnusmäßig durchzuführenden Überarbeitung der Satzung und die diesbezüglich geführten Diskussionen.

In Vorbereitung seiner Stellungnahme zum IASB-Diskussionspapier Reduzierung der Komplexität in der Berichterstattung über Finanzinstrumente diskutierte der Standardisierungsrat die in der DSR-Arbeitsgruppe erarbeiteten Vorschläge.

Ein Stellungnahmeentwurf zum Regierungsentwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurde erörtert.

Der DSR setzte seine Diskussion in Bezug auf das Diskussionspapier Vorläufige Ansichten hinsichtlich eines verbesserten Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung – Die Berichtseinheit fort.

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Wir nehmen Stellung zu zwei IAASB-Vorschlägen

15.07.2008

Deloitte hat unlängst Stellungnahmen an den International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) zu zwei vorgeschlagenen internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) eingereicht; diese finden Sie nachfolgend.

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IAASB veröffentlich vier neue ISA und den strategischen Plan für 2009-2011

15.07.2008

Der International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB), das für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige internationale Gremium, hat folgendes veröffentlicht: .

Der International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB), das für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige internationale Gremium, hat folgendes veröffentlicht:

Seine Strategie und den Arbeitsplan für den Zeitraum 2009-2011,

vier neue internationale Prüfungsstandards (International Standard on Auditing, ISA) als Teil seines Klarheitsprojekts.

Die Strategie des IAASB für 2009-2011 setzt drei Schwerpunkte:

Die Entwicklung von Standards;

die Erleichterung und die Überwachung der Einführung dieser Standards; und

das Eingehen auf Bedenken hinsichtlich der Einführung der Standards durch Aktivitäten, die die Verbesserung der Einheitlichkeit der Anwendung in der Praxis gewährleisten sollen.

Die Strategie des IAASB und sein Arbeitsplan 2009-2011 können kostenfrei heruntergeladen werden: www.ifac.org/store.

Die vier endgültigen ISA sind:

ISA 250 (umformuliert) Beachtung von Gesetzen und sonstigen Vorschriften bei der Abschlussprüfung

ISA 510 (umformuliert) Erstprüfung – Eröffnungssalden

ISA 550 (überarbeitet und umformuliert) Nahe stehende Unternehmen und Personen. Die Überarbeitung dieses ISA verdeutlicht die Bedeutung von „nahe stehende Person oder nahe stehendes Unternehmen‟ und erläutert die Verantwortlichkeit des Prüfers dafür, sich hinreichend Hinweise über die erforderliche Rechnungslegung und die Angabe der Beziehungen zu nahe stehenden Personen oder Unternehmen zu besorgen und zu verstehen, wie diese Beziehungen und Geschäftsvorfälle die Darstellung im Abschluss betreffen.

ISA 570 (umformuliert) Unternehmensfortführung

Die vier neuen ISA treten mit den anderen „klargestellten‟ ISA für Prüfungen von Abschlüssen in Kraft, die Berichtsperioden betreffen, die am oder nach dem 15. Dezember 2009 beginnen.

Der IAASB hat zwei englischsprachige Presseerklärungen veröffentlicht:

Presseerklärung zur Strategie und zum Arbeitsprogramm 2009-2011

Presseerklärung zu den vier neuen ISA

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Kommentar zum vorgeschlagenen IASCF-Überwachungsgremium

15.07.2008

Die europäische „Denkfabrik‟ Breugel hat einen Kommentar mit dem Titel Gebt Adressaten von Finanzinformationen eine Stimme als Interessengruppe der IASC-Stiftung (Empower Users of Financial Information as the IASC Foundation's Stakeholders, in englischer Sprache, 179 KB) veröffentlicht.

In diesem Kommentar analysiert Nicolas Véron, ein Forscher bei Breugel, den Entwurf der Reformvorschläge für die Überarbeitung der Führungsstruktur des IASB, der bei den Gesprächen am Runden Tisch erörtert wurde, die von dem Treuhändern der IASC-Stiftung am 19. Juni abgehalten worden waren. Unter anderem sehen die Vorschläge vor, ein Überwachungsgremium einzurichten, das die Aktivitäten der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, überwachen soll. Véron argumentiert, dass Investoren und andere Nutzer von Abschlüssen direkt in dem neuen Gremium vertreten sein sollten:

Die Einrichtung eines neuen Gremiums mit Befugnissen hinsichtlich Treuhänderernennungen und -wiederernennungen ist ein kritischer Schritt für die IASC-Stiftung. Diesem Gremium werden vermutlich in Zukunft noch mehr Befugnisse in anderen Kernbereichen der Führungsstruktur gewährt, unter anderem im Bereich der Finanzierung der Stiftung.

In dieser Hinsicht ist das vorgeschlagene Überwachungsgremium mit bedeutenden Mängeln behaftet. Der Hauptmangel ist, dass die das Überwachungsgremium nicht glaubhaft behaupten kann, Investoren und andere Kapitalmarktnutzer auf globaler Ebene zu vertreten, während diese doch die Hauptinteressengruppe der Stiftung sind.

Darüber hinaus gestatten die Umstände keinen derart engen zeitlichen Rahmen für den ersten Teil der Überarbeitung der Satzung, wie er derzeit vorgeschlagen ist. Die Treuhänder der Stiftung sollten einen Schritt zurück treten und ein überarbeitetes Konzept eines Aufsichtsgremiums als Teil einer Überarbeitung der Satzung erwägen, die in einer Phase 2009 abgeschlossen werden könnte.

Véron kommt zu dem Schluss:„Diese Reform der Führungsstruktur wird bedeutende Auswirkungen auf die zukünftige Form von IFRS-Standards haben und sollte nicht ohne öffentliche Erörterung überstürzt vorangetrieben werden. Als primären Nutzern von Bilanzinformationen sollte Anlegern und anderen Kapitalmarktnutzern gewährt werden, direkt in der zukünftigen Führungsstruktur vertreten zu sein.‟

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Neuer Vergleich zwischen IFRS und indischen Rechnungslegungsstandards

14.07.2008

Unsere indischen Kollegen haben einen Vergleich zwischen IFRS und indischen Rechnungslegungsstandards veröffentlicht (IFRSs and Indian GAAP: A Comparison).

Diese Veröffentlichung (281 KB in englischer Sprache, 48 Seiten) fasst die Strategie zusammen, die das Institut der Wirtschaftsprüfer in Indien (Institute of Chartered Accountants of India, ICAI) bei der Konvergenz von indischen Rechnungslegungsstandards mit den IFRS verfolgt, und bietet einen Vergleich dieser beiden Sätze von Rechnungslegungsstandards zum 31. März 2008.

Zusammenfassung der Strategie des ICAI zur Konvergenz der indischen Rechnungslegungsstandards mit IFRS

Der oben genannte Vergleich zwischen den IFRS und den indischen Rechnungslegungsstandards beinhaltet eine Zusammenfassung der Strategie des ICAI zur Konvergenz der indischen Rechnungslegungsstandards mit IFRS. Nachfolgend die Übersetzung einiger Auszüge:

 

Werden alle Unternehmen IFRS befolgen müssen?

In Anbetracht der Komplexität der IFRS hat das ICAI in seinem Konzeptentwurf die Ansicht vertreten, dass IFRS ab Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. April 2011 beginnen, für Unternehmen, die von öffentlichem Interesse sind, eingeführt werden sollen. Dies sind börsennotierte Unternehmen, Banken, Versicherungen und andere große Unternehmen.

Rechnungslegungsstandards für KMU

Das ICAI hat angedeutet, dass ein eigenständiger Standard auf Basis des IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen entwickelt werden könnte (der kürzlich als Entwurf veröffentlicht wurde), wenn dieser endgültig vom IASB herausgegeben wird. Die gilt unter Vorbehalt notwendiger Änderungen. Um als Rechtskreis eingeordnet zu werden, der IFRS befolgt, ist es nicht notwendig, den IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen zu übernehmen, den der IASB entwickelt.

Format der konvergierten Rechnungslegungsstandards

Das ICAI hat in seinem Konzeptentwurf die Ansicht vertreten, dass das Format der neuen Rechnungslegungsstandards, die für Unternehmen von öffentlichem Interesse eingeführt werden sollen, den IFRS bis hin zur Zählung entsprechen sollten. Die Ordnungsnummer des bestehenden Standards könnte in Klammern angegeben werden, um eine leichtere Identifizierung zu ermöglichen. Aufsichtsrechtliche oder gesetzliche Bestimmungen, die sich nur auf Indien beziehen, können in einem eigenen Abschnitt beigefügt werden, wo dies angemessen ist.

Datum der Einführung von IFRS für Unternehmen von öffentlichem Interesse: Schrittweise oder auf einmal zu einem festgelegten Datum?

Das ICAI hat in seinem Konzeptentwurf die Ansicht vertreten, dass es angemessener sei, alle IFRS gleichzeitig zu einem bestimmten Datum einzuführen (wie es in vielen anderen Ländern gehandhabt wurde) und nicht die IFRS schrittweise einzuführen. Nach Erwägung der derzeitigen wirtschaftlichen Situation, der Zeit, die vermutlich notwendig sein wird, um eine zufriedenstellende fachliche Vorbereitung zu erreichen, und der Zeit, die vermutlich notwendig sein wird, um konzeptionelle Differenzen mit dem IASB zu lösen, hat das ICAI entschieden, dass die IFRS für Unternehmen von öffentlichem Interesse für Berichtsperioden eingeführt werden sollen, die am oder nach dem 1. April 2011 beginnen. Die sollte genug Zeit lassen, damit alle Teilnehmer, die am Berichtsprozess beteiligt sind, die entsprechende Infrastruktur für die Einführung der IFRS aufbauen können.

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Entwurf einer CESR-Verlautbarung zum beizulegenden Zeitwert in illiquiden Märkten

14.07.2008

Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat um Stellungnahmen zum Entwurf einer Verlautbarung mit dem Titel Fair Value Measurement and Related Disclosures of Financial Instruments in Illiquid Markets herausgegeben (Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und verwandte Angaben zu Finanzinstrumenten in illiquiden Märkten).

Die endgültige Verlautbarung soll Erstellern und Prüfern Leitlinien für die Erstellung der kommendem Abschlüsse in der derzeitigen Marktsituation bieten. „CESR erkennt an, dass die Zuständigkeit für das Setzen von Standards, die formelle Interpretation der Standards und die Veröffentlichung allgemeiner Interpretationen bestehender Standards beim IASB und bei IFRIC liegt. Die von CESR ausgeführte Arbeit bleibt im Bereich der Anwendung bestehender IFRS, da die Rolle der Mitglieder von CESR darin besteht, die Zurverfügungstellung von Finanzinformationen durchzusetzen.‟ CESR erbittet Stellungnahmen bis zum 12. September 2008. Die Stellungnahmen werden erwogen, und eine abschließende Verlautbarung soll im Oktober 2008 veröffentlicht werden. Verschiedene Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:

Entwurf der CESR-Verlautbarung zum beizulegenden Zeitwert in illiquiden Märkten (in englischer Sprache, 221 KB)

Presseerklärung von CESR (in englischer Sprache, 78 KB)

unsere IAS PLUS-Seite zur Finanzmarktkrise

Der Ausgangspunkt für die Bewertung von Finanzinstrumenten ist die Einschätzung, ob das Finanzinstrument auf einem aktiven oder einem inaktiven Markt gehandelt wird. Die Bewertung von Finanzinstrumenten auf aktiven Märkten erfolgt anhand der Kursnotierungen. Wenn kein aktiver Markt vorhanden ist, erfolgt die Bewertung durch Verwendung von Bewertungsmethoden, die alle Faktoren berücksichtigen, die Marktteilnehmer bei der Preisfestlegung erwägen würden; unternehmensspezifische Faktoren werden so wenig wie möglich einbezogen. Die Unterscheidung von aktiven und inaktiven Märkten ist daher wichtig bei den Bewertung von Finanzinstrumenten.

Zur Identifizierung von aktiven und inaktiven Märkten wird in der Verlautbarung folgendes hervorgehoben:

Da es sich um Ermessensentscheidungen handelt, ist eine wohl dokumentierte Bewertungsmethodik notwendig. Sie sollte einheitlich über den Zeitverlauf hinweg und für alle Finanzinstrumente sein.

Auch wenn die Anzahl der Transaktionen im Vergleich zu anderen Märkten oder im Vergleich zur Vergangenheit niedrig ist, kann der Markt immer noch aktiv sein.

Die Größe der Bestände von Finanzinstrumenten ist kein Kriterium, nach dem entschieden werden sollte, ob ein Markt als aktiv anzusehen ist.

Unterschiedliche Preisfestlegungsquellen können in einem aktiven Markt bestehen, beispielsweise Preise aus tatsächlichen Transaktionen oder bindenden Angeboten.

Marktpreise können nur dann außer Acht gelassen werden, wenn ausreichend Hinweise vorliegen, dass sie keine verlässliche Quelle für eine Bewertung darstellen.

Zur Verwendung von Bewertungsmethoden hebt CESR hervor:

Sie erfordert ein bedeutendes Urteilsvermögen.

Der Emittent sollte die Kriterien, die Annahmen und die Eingaben in die Bewertungsmodelle dokumentieren, um Einheitlichkeit zu gewährleisten.

Transaktionen in einem Markt, der als inaktiv angesehen wird, bieten oft die relevantesten Eingaben für Bewertungsmodelle.

Das Liquiditätsrisiko und das Klumpenrisiko können zusätzlich zu den Eingaben in die Bewertungsmodelle, die in den Rechnungslegungsstandards genannt werden, relevant sein.

Die Verwendung von Indizes (beispielsweise ABX.HE-Indizes) sollte nur mit großer Vorsicht geschehen.

Im Verlautbarungsentwurf werden dann einige Leitlinien zu Angaben genannt.

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Neue Kommissarin der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht vereidigt

13.07.2008

In unserer Meldung vom 30. Juni 2008 hatten wird darüber berichtet, hat der Senat der Vereinigten Staaten die Nominierung von drei Kommissaren bestätigt.

Am 9. Juli 2008 wurde mit Elisse Walter nun das erste der drei neuen Mitglieder vereidigt. Die englischsprachige Pressemitteilung der SEC können Sie hier einsehen.

Kommissarin Walter hatte zuvor von 1977 bis 1994 im Stab der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) im Büro des Chefsyndikus und in der Abteilung Unternehmensfinanzen gearbeitet, in der sie es bis zur Position des stellvertretenden Chefsyndikus resp. der stellvertretenden Direktorin gebracht hat. Sie wurde für ihre früheren Tätigkeiten bei der SEC u. a. mit dem Rank Award des Präsidenten (mit Auszeichnung), der Auszeichnung für Exzellenz des SEC-Vorsitzenden sowie der Auszeichnung für hervorragende Leistungen der SEC geehrt. Kommissarin Walter war ferner als höhere Beamte bei der Aufsicht über den Warenterminhandel (Commodity Futures Trading Commission, CFTC) und der Regulierungsbehörde für den Finanzsektor (Financial Industry Regulatory Authority, FINRA) tätig.

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Mitschrift von der IFRIC-Sitzung im Juli 2008

12.07.2008

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) tagte am Donnerstag und Freitag, den 10. und 11. Juli 2008, in den Geschäftsräumen des IASB in London.

Wir haben die Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte wie gewohnt auf einer separaten Seite zusammengefasst.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.