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SEC beginnt erneute Untersuchung, wie regulierte Unternehmen berichten

09.07.2008

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat eine 'ehrgeizige Maßnahme' zur Untersuchung eingeleitet, wie sie Informationen von börsennotierten Unternehmen, Fonds, Händlern und anderen regulierten Unternehmen bezieht und wie sie diese Informationen für Anleger und Märkte verfügbar macht.

Sie nennen das Projekt die Angabeninitiative des 21. Jahrhunderts. In der ersten Phase der Untersuchung werden die Merkmale eines zukünftigen Systems von Angaben herausgearbeitet unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Technologie, der neuen Wege, mittels derer Anleger ihre Informationen beziehen, sowie jüngster Entwicklungen in der Art und Weise, wie Unternehmen ihre von der SEC verlangten Informationen zusammenstellen und berichten. Diese Phase wird bis Ende 2008 abgeschlossen sein. Daran anschließend wird ein beratender Ausschuss berufen werden, der die Fragen im Zuge eines öffentlichen und abgestimmten Prozesses eingehender erwägen wird. Die Pressemitteilung der SEC können Sie hier einsehen (in englischer Sprache).

Angabeninitiative des 21. Jahrhunderts

Bei der Untersuchung wird es sich um eine grundlegende Überdenkung finanzieller Angaben handeln. Das beginnt mit den grundlegenden Zwecken von Angaben aus der Sicht von Anlegern und Märkten. Die Studie zielt darauf ab, die Zielsetzungen eines idealen Systems von Angaben auf Architekturebene herauszuarbeiten. Maßgeblich für die Unternehmen wird die Feststellung sein, wie man die Möglichkeiten der heutigen Informationstechnologie mit den regulatorischen Zielen der SEC und den Bedürfnissen der Anleger integrieren kann.

Die Untersuchung wird eine Überprüfung aller bestehenden Formulare und Berichtsanforderungen der SEC beinhalten und auch der Frage nachgehen, auf welche Weise Informationen der Kommission übermittelt werden, wobei ein besonderer Fokus auf unnötigen Dopplungen besteht. Sie wird auch eine Erwägung verschiedener alternativer Ansätze zur Erlangung und Veröffentlichung von Angabeinformationen beinhalten. Zudem wird man in der Studie Wege untersuchen, dass aufsichtrechtliche Vorschriften zur Sammlung von Informationen so zugeschnitten werden, dass man die beste, gleichzeitige Verteilung von Finanz- und erläuternden Angaben an die Anleger erhält. Und schließlich soll in der Studie untersucht werden, wie sich öffentliche Angaben am besten in die von der SEC vorgeschlagene neue EDGAR-Architektur einbringen lassen, mit der Anleger Daten suchen, zusammenstellen und vergleichen können.

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Neuer Leitfaden zu IFRS 5 in koreanischer Sprache

08.07.2008

Unsere koreanischen Kollegen haben einen 74-seitigen Leitfaden in koreanischer Sprache zu IFRS 5 'Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche' veröffentlicht.

Es handelt sich um eine Übersetzung des englischsprachigen Leitfadens. Sie können sich den Leitfaden zu IFRS 5 in koreanischer Sprache kostenfrei herunterladen (689 KB). Unsere neu angelegte Länderseite Korea bietet Ihnen weitere IFRS-Veröffentlichungen in koreanischer Sprache und Informationen über die Rechnungslegung in Korea allgemein.
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DRSC-Bericht über das zweite Quartal 2008 erschienen

08.07.2008

Der Quartalsbericht des DRSC über das zweite Quartal 2008, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/IFRIC und anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG und des DRSC (DSR/RIC) informiert, kann ab sofort hier heruntergeladen werden (856 KB). .

Der Quartalsbericht des DRSC über das zweite Quartal 2008, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/IFRIC und anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG und des DRSC (DSR/RIC) informiert, kann ab sofort hier heruntergeladen werden (856 KB).

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IASB richtet eigene Seite zur Finanzmarktkrise ein

08.07.2008

Im April 2008 hat das Finanzstabilitätsforum (Financial Stability Forum, FSF) der Gruppe der G7-Minister und Zentralbankdirektoren einen Bericht unterbreitet, in dem Empfehlungen für die Stärkung der Finanzmärkte und -institute ausgesprochen wurden.

Der Bericht war das Ergebnis der Zusammenarbeit der wichtigsten internationalen Organe und Behörden der bedeutendsten Finanzzentren einschließlich des IASB. Es wurden 67 Empfehlungen ausgesprochen, die von den G7-Ministern am 11. April 2008 verabschiedet wurden. Von den Empfehlungen betreffen drei die Verbesserung der Finanzberichterstattung. Diese Empfehlungen bilden den Kern der Reaktionen des IASB auf die Finanzmarktkrise. Der IASB hat jetzt eine eigene Seite zur Finanzmarktkrise eingerichtet, auf der die Reaktionen des IASB dargestellt und auf weitere Äußerungen seitens des IASB verwiesen werden. Unsere entsprechende Seite auf IAS PLUS gibt einen Überblick über die Reaktionen und Meinungsäußerungen weltweit.
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Treuhand-Kammer veröffentlicht zwei weitere Leitliniendokumente zu Prüfungsfragen

08.07.2008

Die Schweizer Treuhand-Kammer hat zwei weitere Dokumente zu Prüfungsfragen veröffentlicht.

Zum einen handelt es sich um Fragen und Antworten zum neuen Revisionsrecht (115 KB), zum anderen um einen Leitfaden zur IT-Prüfung (4.290 KB).
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Arnold Schiller folgt John Kellas als Vorsitzender des IAASB nach

08.07.2008

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat WP Prof.

Dr. Arnold Schiller für eine dreijährige Amtszeit, die mit dem 1. Januar 2009 beginnt, als Vorsitzenden des International Auditing und Assurance Standards Boards (IAASB), das für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige internationale Gremium, benannt. Professor Schiller ist derzeit geschäftsführender Direktor der Aufsichtsbehörde für Finanzinstitute in den Niederlanden. Er ist Mitglied des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht und war von 1999 bis 2006 Vorsitzender von dessen Arbeitsgruppe zu Rechungslegungsfragen. Er war außerdem Präsident des niederländischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (Koninklijk Nederlands Institut van Registeraccountants, NIVRA). Professor Schiller wird John Kellas ersetzen, der seit 2000 für den IAASB und dessen Vorgänger tätig war und seit 2004 als Vorsitzender diente. Die englischsprachige Presseerklärung des IFAC finden Sie hier.
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Neue Deloitte-Leitlinien zu IFRS 3 und IAS 27 sind jetzt verfügbar

08.07.2008

Das Global Office von Deloitte hat Unternehmenszusammenschlüsse und Veränderungen der Eigentümeranteile: Ein Leitfaden zu den überarbeiten Fassungen von IFRS 3 und IAS 27 veröffentlicht.

Im Januar 2008 hat der IASB eine überarbeitete Fassung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse und eine überarbeitete Fassung von IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS herausgegeben. Damit hat der Board die Phase II seines Projekts zu Unternehmenszusammenschlüssen abgeschlossen und wesentliche Konvergenz zwischen den IFRS und US-GAAP erreicht. Dieser Leitfaden im Umfang von 164 Seiten ist hauptsächlich der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen nach IFRS 3 (2008) gewidmet. Wo dies notwendig ist, werden die zugehörigen Vorschriften aus IAS 27 (2008) mit berücksichtigt – insbesondere in Hinblick auf die Definition von Beherrschung, die Bilanzierung nicht beherrschender Anteile und Veränderungen der Eigentümeranteile. Andere Aspekte von IAS 27 (wie beispielsweise die Anforderungen zur Erstellung von Konzernabschlüssen und die detaillierte Vorgehensweise bei der Konsolidierung) werden nicht angesprochen.

Laden Sie sich die englischsprachige Broschüre Business Combinations and Changes in Ownership Interests: A Guide to the Revised IFRS 3 and IAS 27 herunter (647 KB).

Die einzelnen Kapitel des neuen Deloitte-Leitfadens zu IFRS 3 und IAS 27:

  1. Einleitung
  2. Die den überarbeiteten Standards zugrunde liegenden Prinzipien
  3. Bilanzierung nach der Erwerbsmethode
  4. Anwendungsbereich
  5. Bestimmung eines Unternehmenszusammenschlusses
  6. Bestimmung des Erwerbers
  7. Bestimmung des Erwerbszeitpunkts
  8. Ansatz und Bewertung der bestimmbaren erworbenen Vermögenswerte, übernommenen Schulden und nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen
  9. Bestimmung und Bewertung der Gegenleistung
  10. Ansatz und Bewertung des Geschäfts- oder Firmenwertes oder von Gewinnen aus einem günstigen Erwerb
  11. Bilanzierung nach dem Zusammenschluss
  12. Stufenerwerb und Teilveräußerungen
  13. Unternehmenszusammenschlüsse ohne Übertragung einer Gegenleistung
  14. Umgekehrte Unternehmenserwerbe
  15. Datum des Inkrafttretens und Übergangsbestimmungen
  16. Angaben

Anhänge:

Anhang 1 Vergleich zwischen IFRS 3(2008) und IFRS 3(2004) sowie Vergleich zwischen IAS 27(2008) und IAS 27(2003)

Anhang 2 Fortbestehende Unterschiede zwischen den IFRS und US-GAAP

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Mitschrift der Sitzung der Arbeitsgruppe des IASB zu Leistungen an Arbeitnehmer

08.07.2008

Die Arbeitsgruppe des IASB zu Leistungen an Arbeitnehmer ist am Freitag, den 27. Juni 2008, von 10:00 bis 16:30 Uhr zur Sitzung zusammengekommen.

Die Tagesordnung für diese Sitzung wurde entlang der Fragen zusammengestellt, die in der Aufforderung zur Stellungnahme des Diskussionspapiers enthalten sind. Nachfolgend haben wir für Sie die Übersetzung der Mitschrift eines Mitarbeiters von Deloitte übersetzt, der als Beobachter teilgenommen hat.

Mitschrift von der Sitzung der Arbeitsgruppe des IASB zu Leistungen an Arbeitnehmer

27. Juni 2008, London

Einführung

Sir David Tweedie gab eine kurze Einführung in das Projekt und erläuterte dessen Einordnung in das Arbeitsprogramm des IASB. Er wies darauf hin, dass sowohl des Standard des US-amerikanischen Standardsetzers FASB als auch der Standard des IASB als mangelhaft angesehen werden. Obwohl es wünschenswert sei, ein umfassendes Projekt zu Leistungen an Arbeitnehmer aufzulegen, wäre es nicht möglich gewesen, ein solches Projekt innerhalb der 2011-Zeitgrenze abzuschließen. Deshalb sei das Projekt im Umfang begrenzt.

Anwendungsbereich

Der Stab leitete in das Thema dadurch ein, dass er die Fragen aus dem Diskussionspapier noch einmal vorstellte, und wies darauf hin, dass einige Anwender bereits die folgenden Bedenken angemeldet hätten:

Ein umfassendes Projekt wäre immer noch vorzuziehen.

Angaben hätten angesprochen werden sollen.

Die Bilanzierung von leistungsorientierten Plänen hätte klargestellt werden sollen.

Es hätten mehr definitive Leitlinien zur Verfügung gestellt werden sollen, wo Gewinne und Verluste aus Pensionsplänen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden sollen (als Teil der betrieblichen Gewinne und Verluste oder im Rahmen der Aufwendungen und Erträge zur Finanzierung).

Ein Mitglied der Arbeitsgruppe wies darauf hin, dass es notwendig sei, darauf hinzuweisen, dass Angaben zu Diskontierungssätzen für die Erfüllung regulatorischer Anforderungen, die nicht den Marktrenditen für Regierungsanleihen entsprechen, bereits als durch die allgemeinen Angabeforderungen in IAS 1 abgedeckt angesehen werden könnten. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass der Umfang des Diskussionspapiers Verwirrung bei den Anwendern hervorrufen könne, da es sich nicht länger um ein Projekt zur schnellen Lösung der größten Probleme von IAS 19 handele und da die vorgeschlagenen Änderungen weitreichende Auswirkungen haben würden.

Weitere Sachverhalte, die angesprochen werden sollten, waren für manche Mitglieder Pläne mehrerer Arbeitgeber und die Wechselwirkung zwischen den neuen Ansatzerfordernissen und den Erfordernissen aus der Zwischenberichterstattung. Einige Mitglieder zeigten sich besorgt, dass die Aufgabe des Korridors ohne erneute Erörterung der Methode der laufenden Einmalprämien und der ihr zugrunde liegenden Annahmen negative Auswirkungen haben könnte.

Es wurde weiterhin darauf hingewiesen, dass die zunehmende Konvergenz mit den US-GAAP hinsichtlich der Bilanzierung von Leistungen an Arbeitnehmer positiv sei. Ein Mitglied der Arbeitsgruppe merkte an, dass die sofortige Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne oder Verluste aufgrund der Einführung von SFAS 158 in den USA eigentlich kein Thema mehr darstelle, auch wenn es im Vorfeld hiergegen viele Einwände gab, weshalb es umso wichtiger sei, sich auf die Verbesserung der Bilanzierung komplexer Pläne zu konzentrieren, die von den aktuellen Standards nur unzureichend abgebildet würden („broken plans‟).

Außerdem wurde hervorgehoben, dass eine erneute Erörterung des Diskontierungssatzes, der für die Abzinsung der Leistungsverpflichtung verwendet würde, wichtig sei. Einige Mitglieder der Arbeitsgruppe drückte ihre Zustimmung zu dem Vorschlag aus, neben der sofortigen Erfassung auch die Verwendung tatsächlicher Renditen aus Planvermögen zuzulassen.

Dieser Teil der Sitzung wurde vom Stab wie folgt zusammengefasst:

Eine umfassende Überarbeitung wäre gut, aber thematische Beschränkungen sind notwendig.

Sofortige Erfassung wird von allen unterstützt.

Die Bewertung leistungsorientierter Pläne sollte zum Umfang des Projektes gehören.

Fragen bezüglich der Zwischenberichterstattung sollten erörtert werden.

Die Definition von beitragsbasierten Zusagen ist noch fehlerhaft.

Pläne mehrerer Arbeitnehmer sollten aufgenommen werden.

Es wurde darauf hingewiesen, dass Fragen, die nicht durch das Diskussionspapier oder einen daraus entstehenden Standard abgedeckt sind, wahrscheinlich an IFRIC weitergereicht werden.

Ansatz und Darstellung

Der Stab stieß dann eine Diskussion zu Ansatz und Darstellung an. Es wurde hervorgehoben, dass erste Reaktionen eine breite Zustimmung zur sofortigen Erfassung von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten und zur Streichung anderer, aufschiebender Methoden erkennen hätten lassen. Schwerwiegender sei allerdings die Frage, wo diese Gewinne und Verluste ausgewiesen werden sollten. Von den drei Ansätzen, die im Diskussionspapier genannt wurden, schienen Ansatz 1 (Erfassung sämtlicher Änderungen von Pensionsverpflichtung und Planvermögen in der Gewinn- und Verlustrechnung) und Ansatz 3 (Erfassung des Dienstzeitaufwands sowie des Zinsaufwands aus der Aufzinsung der Rückstellung und des angenommenen Zinsertrags aus Planvermögen in der Gewinn- und Verlustrechnung und erfolgsneutrale Erfassung aller anderen Komponenten einschließlich der Unterschiede zwischen angenommenen Zinsertrag und dem tatsächlichen Ertrag aus Planvermögen) jeweils von der Hälfte der Stellungnehmenden unterstützt zu werden.

Einige Mitglieder drückten Bedenken gegen Ansatz 3 aus (Neubewertungsansatz), bei dem eine erwartete Rendite verwendet wird. Andere hielten es für wichtig, dass der Finanzierungscharakter von Leistungen an Arbeitnehmer widergespiegelt würde. Ein Boardmitglied wies darauf hin, dass alle Gewinne ausgeschüttet werden könnten, wenn das Nettoeinkommen nach IFRS die Ausschüttungsbemessungsgrundlage sei. Es wurde auch hervorgehoben, dass es fragwürdig sei, die gesamte leistungsorientierte Verpflichtung in der Bilanz auszuweisen, wenn man nicht wisse, ob das Bewertungsattribut richtig sei. Außerdem hänge die Akzeptanz der Darstellung von Gewinnen und Verlusten auch vom Ergebnis des IASB-Projekts zur Darstellung des Abschlusses ab.

Ein anderes Mitglied der Arbeitsgruppe hielt fest, dass, wenn Ansatz 1 gewählt würde, es klar sein müsse, wo die Gewinne und Verluste in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen würden. Das gelte besonders für Plankürzungen und Erfüllungen. Einige Mitglieder zeigten Bedenken hinsichtlich der Tatsache, dass manche Pläne extern verwaltet würden, dass die Auswirkungen aber so dargestellt würden, als ob das Unternehmen sie verursacht hätte. Die Geschäftsführung könnte dafür verantwortlich gehalten werden. Eines der anwesenden Boardmitglieder sagte, dass die Unterscheidung zwischen betrieblicher Tätigkeit und Finanzierungstätigkeit im demnächst erscheinenden Diskussionspapier zur Darstellung des Abschlusses behandelt würde. In diesem Zusammenhang wurde gefragt, ob das Prinzip des inneren Zusammenhangs die Möglichkeit der Untergliederung von Erträgen und Aufwendungen verbieten würde. Eines der anwesenden Boardmitglieder bestätigte dies.

Es wurde weiterhin festgehalten, dass die Verwendung der erwarteten Rendite aus dem Planvermögen etwas sei, dass bis jetzt noch nicht vorgekommen sei, und dass damit die Rechnungslegung die Realität interpretieren würde. Einer der Anwender hob hervor, dass eine erwartete Rendite als eine irrelevante Information in der Gewinn- und Verlustrechnung angesehen würde. Einige Mitglieder gaben der Meinung Ausdruck, dass die Anwender ein „sauberes‟ Dienstzeitaufwandselement brächten (entweder in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang).

Dieser Teil der Sitzung wurde vom Stab wie folgt zusammengefasst:

Sofortige Erfassung wurde gut aufgenommen; die Bewertung leistungsorientierter Zusagen ist jedoch noch zu klären.

Es gibt keine eindeutige Mehrheit für die Darstellung der versicherungsmathematischen Gewinne nach Ansatz 1 oder nach Ansatz 3; Ansatz 2 (auch als "Finanzierungsansatz" bezeichnet) findet keine Unterstützung.

Sauberer Dienstzeitaufwand ist wichtig.

Beitragsbasierte Zusagen

Der nächste Punkt auf der Tagesordnung war die Definition beitragsbasierter Zusagen als Ersatz für die Kategorie beitragsorientierter Pläne. Der Stab hob hervor, dass alle Pläne, die heute beitragsorientiert sind, in die neue Kategorie fallen würden; ihre Bilanzierung sollte sich jedoch nicht ändern. Durchschnittsgehaltspläne würden ebenfalls unter das Konzept der Beitragsbasierung fallen, hob der Stab hervor. Erste Rektionen auf die Definition von Seiten der Anwender seien gewesen, dass der Anwendungsbereich zu weit gefasst sei. Es wurde erklärt, dass die Bewertung von beitragsbasierten zusagen sowohl verfallbare als auch unverfallbare Zusagen umfassen würde.

Ein Mitglied hob hervor, dass in seinem Rechtskreis viele Pläne wie leistungsorientierte Pläne aussähen aber in Wirklichkeit Cash-balance-Pläne seien; zwischen beiden zu unterscheiden würde als schwierig angesehen. Eines der Mitglieder aus dem US-amerikanischen Wirtschaftsraum wies darauf hin, dass viele US-amerikanische Pläne in die neue Kategorie fallen würden. Andere verliehen nachdrücklich ihrer Meinung Ausdruck, dass die Unterteilung zu weit gefasst wäre und dass in manchen Rechtskreisen nun beinahe 100 Prozent der Pläne in die beitragsbasierte Kategorie fielen.

Ein weiterer Bereich, in dem Bedenken angemeldet wurden, war, dass sich die Bewertung in der Auszahlungsphase bei leistungsorientierten und beitragsbasierten Zusagen unterscheide, auch wenn das Zahlungsprofil identisch sei.

Einige Mitglieder erhoben Bedenken hinsichtlich der Anwendung der Definition, weil sie der Meinung waren, dass sie nicht eindeutig genug sei, um sie auf gegenwärtige und künftige Zusagen anzuwenden.

Der Stab fragte die Mitglieder dann, ob die Festlegung in der Unterscheidung fallengelassen werden könnte. Ein Mitglied antwortete, dass diese Frage mit den Anwendern erörtert werden müsse, deren Regierungen bei der Bestimmung der zugesagten Renditen beteiligt wären. Der Stab gab zur Antwort, dass dies mit einer Maximalbetragsklauselbilanzierung gelöst werden würde (also durch Abspaltung des optionalen Elements). Es schien Übereinstimmung zu herrschen, dass nichts zu tun keine Option wäre, dass aber die Entwicklung eines Prinzips (zu) schwierig sein könnte. Einige Mitglieder äußerten die Meinung, dass dem Board besser gedient sei, wenn man die problematischsten Pläne identifiziere und dann eine Regel schaffe, mit der diese in die beitragsbasierte Kategorie fielen.

Der Stab stieß dann eine Diskussion über die Bewertung beitragsbasierter Zusagen an. Es wurde darauf hingewiesen, dass eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert schwierig sei, da man alle möglichen Ergebnisse berücksichtigen müssen – dies sei bei der Methode der laufenden Einmalprämie nicht notwendig. Andere sagten aus, dass in IAS 39 einige Leitlinien zur Verfügung gestellt würden, aber Pensionszusagen bestünden nicht nur aus Finanzrisiken. Die Versicherungsmathematiker müssten stochastische Modelle für Multi-Szenarien entwickeln, was für die Ersteller finanziell aufwendig wäre (und indirekt auch für ihre Prüfer).

Einige waren der Meinung, dass das eigene Kreditrisiko nicht relevant sei, wenn der Plan voll finanziert sei; der Finanzierungsstatus würde also Auswirkungen darauf haben, wie das eigene Kreditrisiko einzubeziehen sei. Andere wiesen darauf hin, dass es zu Asymmetrien kommen würde, wenn man keine Prämien außer dem Zinsrisiko aufnehme, aber auf der Seite der Vermögenswerte Liquiditäts- und Nichterfüllungsprämien beinhaltet wären. Es wurde vorgeschlagen, auf bestehende Leitlinien in IAS 39 und IFRS 2 hinsichtlich der Bewertung zu verweisen.

Eines der anwesenden Boardmitglieder schlug vor, die problematischsten Pläne, sobald man sie identifiziert habe, in den Anwendungsbereich von IAS 39 aufzunehmen.

Der Stab beschrieb dann zwei der Pläne, die als problematisch angesehen werden:

Zusage 1: Beitrag von X % des Jahresgehalts zuzüglich des Planvermögensertrags sowie einer garantierten Rendite

Zusage 2: Beitrag von X % des gegenwärtigen Gehalts zuzüglich der Rendite eines bestimmten Eigenkapitalindexes

Es wurde klargestellt, dass die Beiträge ohne Risiko in den Index investiert hätten werden können, aber dass bei einer anderen Anlagestrategie die Zusage ein Finanzierungselement hätte.

Ein Mitglied hob hervor, dass der Versuch, Pläne zu identifizieren, Probleme für bestehende Pläne lösen könnten; es würden aber in der Zukunft immer neue Pläne entwickelt.

Der Arbeitsgruppe erörterte dann ausführlich die Auswirkungen der angewendeten Bewertungsmethoden und was der angemessene Diskontierungssatz sei (Vermögensertrag, Anleiheverzinsung, ...). Es wurde vorgeschlagen, den Zeitwert von jeglichen Wahlkomponenten auszuschließen, da dies die Bewertung vereinfachen würde. Einige Mitglieder zeigten sich besorgt hinsichtlich der Modellierung der Risikoprämien, die aufgenommen werden müssten, die dann Risiken von Ereignissen widerspiegeln würden, die nicht wie vorhergesagt eintreten würden. Diese Mitglieder schlugen vor, dass es eine Verknüpfung zum Versicherungsprojekt geben solle.

Eines der anwesenden Boardmitglieder wies darauf hin, dass die Beschränkung des Anwendungsbereichs zu einem Haufen von Regeln führen würde.

Dieser Teil der Sitzung wurde vom Stab wie folgt zusammengefasst:

Der Anwendungsbereich wird als nicht richtig angesehen.

Wie wäre zu bilanzieren, wenn die Rendite von einer dritten Partei garantiert wird?

Gibt es Verknüpfungsmöglichkeiten zum Versicherungsprojekt?

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie ist nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

Weitere Informationen zu diesem Projekt finden Sie hier.

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IFRS Insights – 2. Ausgabe des neuen Newsletters von Deloitte USA

07.07.2008

Unsere amerikanischen Kollegen haben eine neue Veröffentlichung mit dem Titel IFRS Insights ins Leben gerufen.

Sie soll den wachsenden Bedarf US-amerikanischer Unternehmen hinsichtlich aktueller Informationen zu Entwicklungen in den IFRS und die wachsende Nachfrage nach IFRS-Umsetzungshinweisen abdecken. Die neue Publikation stellt sich diesem Informationsbedarf, indem sie die neuesten Entwicklungen in den IFRS aufzeigt, praktische Ratschläge für Unternehmen bietet, die IFRS anwenden wollen, den neuesten Stand des aufsichtsrechtlichen Umfelds darstellt und auf relevante Werkzeuge und Ressourcen verweist. Laden Sie sich die zweite Ausgabe der IFRS Insightsherunter (in englischer Sprache, 205 KB). Sie können den Newsletter auch direkt abonnieren.
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Sechs neue IAS Plus-Newsletter in chinesischer Sprache

07.07.2008

Unsere chinesischen Kollegen haben sechs Sonderausgaben des IAS Plus-Newsletters zu jüngst herausgegebenen Standards und Interpretationen ins Chinesische übertragen.

Nachfolgend finden Sie alle Verknüpfungen. Die Newsletter sind direkte Übersetzungen der englischsprachigen Originale, die Sie hier finden.

IAS Plus-Newsletter zu IFRS 1 und IAS 27 (162 KB)

IAS Plus-Newsletter zu IFRS 3(221 KB)

IAS Plus-Newsletter zu IFRS 8(152 KB)

IAS Plus-Newsletter zu IAS 1(187 KB)

IAS Plus-Newsletter zu IFRIC 12(172 KB)

IAS Plus-Newsletter zu IFRIC 13(147 KB)

Weitere Informationen in chinesischer Sprache finden Sie auf der CAS Plus-Internetseite.

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