Mitschrift der Sitzung der Arbeitsgruppe des IASB zu Leistungen an Arbeitnehmer

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08.07.2008

Die Arbeitsgruppe des IASB zu Leistungen an Arbeitnehmer ist am Freitag, den 27. Juni 2008, von 10:00 bis 16:30 Uhr zur Sitzung zusammengekommen.

Die Tagesordnung für diese Sitzung wurde entlang der Fragen zusammengestellt, die in der Aufforderung zur Stellungnahme des Diskussionspapiers enthalten sind. Nachfolgend haben wir für Sie die Übersetzung der Mitschrift eines Mitarbeiters von Deloitte übersetzt, der als Beobachter teilgenommen hat.

Mitschrift von der Sitzung der Arbeitsgruppe des IASB zu Leistungen an Arbeitnehmer

27. Juni 2008, London

Einführung

Sir David Tweedie gab eine kurze Einführung in das Projekt und erläuterte dessen Einordnung in das Arbeitsprogramm des IASB. Er wies darauf hin, dass sowohl des Standard des US-amerikanischen Standardsetzers FASB als auch der Standard des IASB als mangelhaft angesehen werden. Obwohl es wünschenswert sei, ein umfassendes Projekt zu Leistungen an Arbeitnehmer aufzulegen, wäre es nicht möglich gewesen, ein solches Projekt innerhalb der 2011-Zeitgrenze abzuschließen. Deshalb sei das Projekt im Umfang begrenzt.

Anwendungsbereich

Der Stab leitete in das Thema dadurch ein, dass er die Fragen aus dem Diskussionspapier noch einmal vorstellte, und wies darauf hin, dass einige Anwender bereits die folgenden Bedenken angemeldet hätten:

Ein umfassendes Projekt wäre immer noch vorzuziehen.

Angaben hätten angesprochen werden sollen.

Die Bilanzierung von leistungsorientierten Plänen hätte klargestellt werden sollen.

Es hätten mehr definitive Leitlinien zur Verfügung gestellt werden sollen, wo Gewinne und Verluste aus Pensionsplänen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden sollen (als Teil der betrieblichen Gewinne und Verluste oder im Rahmen der Aufwendungen und Erträge zur Finanzierung).

Ein Mitglied der Arbeitsgruppe wies darauf hin, dass es notwendig sei, darauf hinzuweisen, dass Angaben zu Diskontierungssätzen für die Erfüllung regulatorischer Anforderungen, die nicht den Marktrenditen für Regierungsanleihen entsprechen, bereits als durch die allgemeinen Angabeforderungen in IAS 1 abgedeckt angesehen werden könnten. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass der Umfang des Diskussionspapiers Verwirrung bei den Anwendern hervorrufen könne, da es sich nicht länger um ein Projekt zur schnellen Lösung der größten Probleme von IAS 19 handele und da die vorgeschlagenen Änderungen weitreichende Auswirkungen haben würden.

Weitere Sachverhalte, die angesprochen werden sollten, waren für manche Mitglieder Pläne mehrerer Arbeitgeber und die Wechselwirkung zwischen den neuen Ansatzerfordernissen und den Erfordernissen aus der Zwischenberichterstattung. Einige Mitglieder zeigten sich besorgt, dass die Aufgabe des Korridors ohne erneute Erörterung der Methode der laufenden Einmalprämien und der ihr zugrunde liegenden Annahmen negative Auswirkungen haben könnte.

Es wurde weiterhin darauf hingewiesen, dass die zunehmende Konvergenz mit den US-GAAP hinsichtlich der Bilanzierung von Leistungen an Arbeitnehmer positiv sei. Ein Mitglied der Arbeitsgruppe merkte an, dass die sofortige Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne oder Verluste aufgrund der Einführung von SFAS 158 in den USA eigentlich kein Thema mehr darstelle, auch wenn es im Vorfeld hiergegen viele Einwände gab, weshalb es umso wichtiger sei, sich auf die Verbesserung der Bilanzierung komplexer Pläne zu konzentrieren, die von den aktuellen Standards nur unzureichend abgebildet würden („broken plans‟).

Außerdem wurde hervorgehoben, dass eine erneute Erörterung des Diskontierungssatzes, der für die Abzinsung der Leistungsverpflichtung verwendet würde, wichtig sei. Einige Mitglieder der Arbeitsgruppe drückte ihre Zustimmung zu dem Vorschlag aus, neben der sofortigen Erfassung auch die Verwendung tatsächlicher Renditen aus Planvermögen zuzulassen.

Dieser Teil der Sitzung wurde vom Stab wie folgt zusammengefasst:

Eine umfassende Überarbeitung wäre gut, aber thematische Beschränkungen sind notwendig.

Sofortige Erfassung wird von allen unterstützt.

Die Bewertung leistungsorientierter Pläne sollte zum Umfang des Projektes gehören.

Fragen bezüglich der Zwischenberichterstattung sollten erörtert werden.

Die Definition von beitragsbasierten Zusagen ist noch fehlerhaft.

Pläne mehrerer Arbeitnehmer sollten aufgenommen werden.

Es wurde darauf hingewiesen, dass Fragen, die nicht durch das Diskussionspapier oder einen daraus entstehenden Standard abgedeckt sind, wahrscheinlich an IFRIC weitergereicht werden.

Ansatz und Darstellung

Der Stab stieß dann eine Diskussion zu Ansatz und Darstellung an. Es wurde hervorgehoben, dass erste Reaktionen eine breite Zustimmung zur sofortigen Erfassung von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten und zur Streichung anderer, aufschiebender Methoden erkennen hätten lassen. Schwerwiegender sei allerdings die Frage, wo diese Gewinne und Verluste ausgewiesen werden sollten. Von den drei Ansätzen, die im Diskussionspapier genannt wurden, schienen Ansatz 1 (Erfassung sämtlicher Änderungen von Pensionsverpflichtung und Planvermögen in der Gewinn- und Verlustrechnung) und Ansatz 3 (Erfassung des Dienstzeitaufwands sowie des Zinsaufwands aus der Aufzinsung der Rückstellung und des angenommenen Zinsertrags aus Planvermögen in der Gewinn- und Verlustrechnung und erfolgsneutrale Erfassung aller anderen Komponenten einschließlich der Unterschiede zwischen angenommenen Zinsertrag und dem tatsächlichen Ertrag aus Planvermögen) jeweils von der Hälfte der Stellungnehmenden unterstützt zu werden.

Einige Mitglieder drückten Bedenken gegen Ansatz 3 aus (Neubewertungsansatz), bei dem eine erwartete Rendite verwendet wird. Andere hielten es für wichtig, dass der Finanzierungscharakter von Leistungen an Arbeitnehmer widergespiegelt würde. Ein Boardmitglied wies darauf hin, dass alle Gewinne ausgeschüttet werden könnten, wenn das Nettoeinkommen nach IFRS die Ausschüttungsbemessungsgrundlage sei. Es wurde auch hervorgehoben, dass es fragwürdig sei, die gesamte leistungsorientierte Verpflichtung in der Bilanz auszuweisen, wenn man nicht wisse, ob das Bewertungsattribut richtig sei. Außerdem hänge die Akzeptanz der Darstellung von Gewinnen und Verlusten auch vom Ergebnis des IASB-Projekts zur Darstellung des Abschlusses ab.

Ein anderes Mitglied der Arbeitsgruppe hielt fest, dass, wenn Ansatz 1 gewählt würde, es klar sein müsse, wo die Gewinne und Verluste in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen würden. Das gelte besonders für Plankürzungen und Erfüllungen. Einige Mitglieder zeigten Bedenken hinsichtlich der Tatsache, dass manche Pläne extern verwaltet würden, dass die Auswirkungen aber so dargestellt würden, als ob das Unternehmen sie verursacht hätte. Die Geschäftsführung könnte dafür verantwortlich gehalten werden. Eines der anwesenden Boardmitglieder sagte, dass die Unterscheidung zwischen betrieblicher Tätigkeit und Finanzierungstätigkeit im demnächst erscheinenden Diskussionspapier zur Darstellung des Abschlusses behandelt würde. In diesem Zusammenhang wurde gefragt, ob das Prinzip des inneren Zusammenhangs die Möglichkeit der Untergliederung von Erträgen und Aufwendungen verbieten würde. Eines der anwesenden Boardmitglieder bestätigte dies.

Es wurde weiterhin festgehalten, dass die Verwendung der erwarteten Rendite aus dem Planvermögen etwas sei, dass bis jetzt noch nicht vorgekommen sei, und dass damit die Rechnungslegung die Realität interpretieren würde. Einer der Anwender hob hervor, dass eine erwartete Rendite als eine irrelevante Information in der Gewinn- und Verlustrechnung angesehen würde. Einige Mitglieder gaben der Meinung Ausdruck, dass die Anwender ein „sauberes‟ Dienstzeitaufwandselement brächten (entweder in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang).

Dieser Teil der Sitzung wurde vom Stab wie folgt zusammengefasst:

Sofortige Erfassung wurde gut aufgenommen; die Bewertung leistungsorientierter Zusagen ist jedoch noch zu klären.

Es gibt keine eindeutige Mehrheit für die Darstellung der versicherungsmathematischen Gewinne nach Ansatz 1 oder nach Ansatz 3; Ansatz 2 (auch als "Finanzierungsansatz" bezeichnet) findet keine Unterstützung.

Sauberer Dienstzeitaufwand ist wichtig.

Beitragsbasierte Zusagen

Der nächste Punkt auf der Tagesordnung war die Definition beitragsbasierter Zusagen als Ersatz für die Kategorie beitragsorientierter Pläne. Der Stab hob hervor, dass alle Pläne, die heute beitragsorientiert sind, in die neue Kategorie fallen würden; ihre Bilanzierung sollte sich jedoch nicht ändern. Durchschnittsgehaltspläne würden ebenfalls unter das Konzept der Beitragsbasierung fallen, hob der Stab hervor. Erste Rektionen auf die Definition von Seiten der Anwender seien gewesen, dass der Anwendungsbereich zu weit gefasst sei. Es wurde erklärt, dass die Bewertung von beitragsbasierten zusagen sowohl verfallbare als auch unverfallbare Zusagen umfassen würde.

Ein Mitglied hob hervor, dass in seinem Rechtskreis viele Pläne wie leistungsorientierte Pläne aussähen aber in Wirklichkeit Cash-balance-Pläne seien; zwischen beiden zu unterscheiden würde als schwierig angesehen. Eines der Mitglieder aus dem US-amerikanischen Wirtschaftsraum wies darauf hin, dass viele US-amerikanische Pläne in die neue Kategorie fallen würden. Andere verliehen nachdrücklich ihrer Meinung Ausdruck, dass die Unterteilung zu weit gefasst wäre und dass in manchen Rechtskreisen nun beinahe 100 Prozent der Pläne in die beitragsbasierte Kategorie fielen.

Ein weiterer Bereich, in dem Bedenken angemeldet wurden, war, dass sich die Bewertung in der Auszahlungsphase bei leistungsorientierten und beitragsbasierten Zusagen unterscheide, auch wenn das Zahlungsprofil identisch sei.

Einige Mitglieder erhoben Bedenken hinsichtlich der Anwendung der Definition, weil sie der Meinung waren, dass sie nicht eindeutig genug sei, um sie auf gegenwärtige und künftige Zusagen anzuwenden.

Der Stab fragte die Mitglieder dann, ob die Festlegung in der Unterscheidung fallengelassen werden könnte. Ein Mitglied antwortete, dass diese Frage mit den Anwendern erörtert werden müsse, deren Regierungen bei der Bestimmung der zugesagten Renditen beteiligt wären. Der Stab gab zur Antwort, dass dies mit einer Maximalbetragsklauselbilanzierung gelöst werden würde (also durch Abspaltung des optionalen Elements). Es schien Übereinstimmung zu herrschen, dass nichts zu tun keine Option wäre, dass aber die Entwicklung eines Prinzips (zu) schwierig sein könnte. Einige Mitglieder äußerten die Meinung, dass dem Board besser gedient sei, wenn man die problematischsten Pläne identifiziere und dann eine Regel schaffe, mit der diese in die beitragsbasierte Kategorie fielen.

Der Stab stieß dann eine Diskussion über die Bewertung beitragsbasierter Zusagen an. Es wurde darauf hingewiesen, dass eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert schwierig sei, da man alle möglichen Ergebnisse berücksichtigen müssen – dies sei bei der Methode der laufenden Einmalprämie nicht notwendig. Andere sagten aus, dass in IAS 39 einige Leitlinien zur Verfügung gestellt würden, aber Pensionszusagen bestünden nicht nur aus Finanzrisiken. Die Versicherungsmathematiker müssten stochastische Modelle für Multi-Szenarien entwickeln, was für die Ersteller finanziell aufwendig wäre (und indirekt auch für ihre Prüfer).

Einige waren der Meinung, dass das eigene Kreditrisiko nicht relevant sei, wenn der Plan voll finanziert sei; der Finanzierungsstatus würde also Auswirkungen darauf haben, wie das eigene Kreditrisiko einzubeziehen sei. Andere wiesen darauf hin, dass es zu Asymmetrien kommen würde, wenn man keine Prämien außer dem Zinsrisiko aufnehme, aber auf der Seite der Vermögenswerte Liquiditäts- und Nichterfüllungsprämien beinhaltet wären. Es wurde vorgeschlagen, auf bestehende Leitlinien in IAS 39 und IFRS 2 hinsichtlich der Bewertung zu verweisen.

Eines der anwesenden Boardmitglieder schlug vor, die problematischsten Pläne, sobald man sie identifiziert habe, in den Anwendungsbereich von IAS 39 aufzunehmen.

Der Stab beschrieb dann zwei der Pläne, die als problematisch angesehen werden:

Zusage 1: Beitrag von X % des Jahresgehalts zuzüglich des Planvermögensertrags sowie einer garantierten Rendite

Zusage 2: Beitrag von X % des gegenwärtigen Gehalts zuzüglich der Rendite eines bestimmten Eigenkapitalindexes

Es wurde klargestellt, dass die Beiträge ohne Risiko in den Index investiert hätten werden können, aber dass bei einer anderen Anlagestrategie die Zusage ein Finanzierungselement hätte.

Ein Mitglied hob hervor, dass der Versuch, Pläne zu identifizieren, Probleme für bestehende Pläne lösen könnten; es würden aber in der Zukunft immer neue Pläne entwickelt.

Der Arbeitsgruppe erörterte dann ausführlich die Auswirkungen der angewendeten Bewertungsmethoden und was der angemessene Diskontierungssatz sei (Vermögensertrag, Anleiheverzinsung, ...). Es wurde vorgeschlagen, den Zeitwert von jeglichen Wahlkomponenten auszuschließen, da dies die Bewertung vereinfachen würde. Einige Mitglieder zeigten sich besorgt hinsichtlich der Modellierung der Risikoprämien, die aufgenommen werden müssten, die dann Risiken von Ereignissen widerspiegeln würden, die nicht wie vorhergesagt eintreten würden. Diese Mitglieder schlugen vor, dass es eine Verknüpfung zum Versicherungsprojekt geben solle.

Eines der anwesenden Boardmitglieder wies darauf hin, dass die Beschränkung des Anwendungsbereichs zu einem Haufen von Regeln führen würde.

Dieser Teil der Sitzung wurde vom Stab wie folgt zusammengefasst:

Der Anwendungsbereich wird als nicht richtig angesehen.

Wie wäre zu bilanzieren, wenn die Rendite von einer dritten Partei garantiert wird?

Gibt es Verknüpfungsmöglichkeiten zum Versicherungsprojekt?

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie ist nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

Weitere Informationen zu diesem Projekt finden Sie hier.

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