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Bilanz für das Jahr 2020

08.01.2021

Das IFRS Centre of Excellence in Frankfurt hat eine neue Ausgabe von 'IFRS fokussiert' erstellt, die einen Überblick über die neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen in den International Financial Reporting Standards (IFRS) gibt, die erstmals für am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahre anzuwenden sind.

Daneben werden die Standards und Interpretationen im Überblick vorgestellt, für die eine freiwillige vorzeitige Anwendung grundsätzlich gestattet ist. Dabei wurde der 31. Dezember 2020 als Redaktionsschluss zugrunde gelegt. Die potenziellen Auswirkungen neuer bzw. geänderter Standards, die der IASB nach dem 31. Dezember 2020, aber vor dem Datum der Veröffentlichung des Jahresabschlusses herausgibt, sind ebenfalls zu berücksichtigen und im Anhang darzustellen.

Außerdem ist zu beachten, dass nicht alle neuen oder geänderten Standards oder Interpretationen zum Redaktionsschluss das Endorsement-Verfahren der EU erfolgreich durchlaufen haben. Der Newsletter enthält jeweils einen Vermerk, ob eine Verlautbarung bereits übernommen wurde.

Sie können sich den Newsletter mit dem Titel Bilanz für das Jahr 2020 hier herunterladen.

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Stellungnahme von Accountancy Europe zur ad personam-Beauftragung des Präsidenten des EFRAG-Boards

08.01.2021

Accountancy Europe hat eine Stellungnahme an den Präsidenten des EFRAG-Boards, Jean-Paul Gauzès, zu dessen ad-personam-Mandat übermittelt. Gauzès war von EU-Kommissar Dombrovskis am 25. Juni 2020 in einer persönlichen Mandatierung gebeten worden, sich Gedanken über eine Restrukturierung von EFRAG zu machen, sollte die Organisation mit der Entwicklung nicht-finanzieller Berichtsstandards beauftragt werden.

Neben Vorschlägen und Kommentaren zu einem Beirat, der vorgeschlagenen Struktur, Fragen des Konsultationsprozesses und der erforderlichen Finanzierung geht die Stellungnahme auch auf die Zusammenarbeit mit anderen Standardsetzern und Initiativen ein. Accountancy Europe betont, dass man einen "Baustein"-Ansatz zur Standardsetzung für die Berichterstattung über nicht-finanzielle Informationen (NFI) unterstützt: Die Grundlage wären globale Standards, um Markttransparenz zu gewährleisten, die durch die Koordination, Kooperation und Konsolidierung globaler NFI-Initiativen erreicht werden, und zusätzliche "Blöcke" von EU-NFI-Berichterstattungsstandards könnten dann, wo nötig, hinzugefügt werden.

Unter diesem Szenario, so hält Accountancy Europe fest, bestünde die Rolle von EFRAG darin, die globalen NFI-Berichterstattungsstandards für die Anwendung in Europa zu übernehmen und den zusätzlichen "Block" von EU-NFI-Berichterstattungsstandards zu entwickeln, der für die politischen Ziele der EU wichtig ist. In der Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass die internationale Zusammenarbeit in diesem Zusammenhang der beste Weg vorwärts ist:

Daher schlagen wir vor, dass EFRAG mit der IFRS-Stiftung, CDP, der Value Reporting Foundation, dem Climate Disclosure Standards Board (CDSB) und der Global Reporting Initiative (GRI) zusammenarbeitet, um die jeweiligen Rollen und Aufgaben festzulegen, um Ineffizienzen (z. B. bei den Ergebnissen und der Finanzierung) zu vermeiden und die dringenden Probleme zeitnah zu lösen.

Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite von Accountancy Europe.

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DRSC-Quartalsbericht zum vierten Quartal 2020 mit Beitrag zur Übernahme von IFRS 17 in der EU

08.01.2021

Der Bericht des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zum 4. Quartal 2020, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/IFRS IC, anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG sowie des DRSC und seiner Fachgremien informiert, steht jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

Der kommentierende Beitrag stammt diesmal von Götz Treber und Hans-Jürgen Säglitz vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Ihr Kommentar trägt den Titel "IFRS 17 Versicherungsverträge – Leinen los für die große Fahrt!".

Zugang zum Quartalsbericht auf der Internetseite des DRSC haben Sie hier.

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Großbritannien beginnt mit eigener Übernahme der IFRS

07.01.2021

Nach dem Ende der Übergangsfrist am 31. Dezember 2020 hat Großbritannien aufgehört, EU-Recht anzuwenden. Die zu diesem Zeitpunkt von der EU übernommenen IFRS wurden als von Großbritannien übernommene IFRS in das inländische britische Recht übernommen. Der Minister für Wirtschaft, Energie und Industriestrategie, dem die Befugnis zur Übernahme internationaler Rechnungslegungsstandards übertragen wurde, während sich der UK Endorsement Board (UKEB) noch im Aufbau befindet, hat nun zwei Änderungen an den IFRS zur Anwendung in Großbritannien übernommen.

Die übernommenen Änderungen sind:

  • Interest Rate Benchmark Reform — Phase 2 (Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16); und
  • Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 (Änderungen an IFRS 4).

Die Internetseite des UKEB, die am 5. Januar 2021 freigeschaltet wurde, bietet einen Bericht zum Übernahmestatus (ähnlich dem EFRAG-Statusbericht), der zeigt, welche Änderungen bereits übernommen wurden und welche Übernahmen noch ausstehen. Den ersten Bericht finden Sie hier.

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Koreanische Übersetzungen aller Agendaentscheidungen

07.01.2021

Der koreanische Standardsetzer Korea Accounting Standards Board (KASB) hat koreanische Übersetzungen aller Agendaentscheidungen veröffentlicht, die bislang vom IFRS Interpretations Committee herausgegeben wurden.

Die 145 Agendaentscheidungen sind diejenigen, die von 2011 bis Juni 2020 vom IFRS Interpretations Committee finalisiert wurden und öffentlich verfügbar sind.

Zugang zu den übersetzten Agendaentscheidungen auf der Internetseite des KASB haben Sie hier.

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EFRAG ernennt zwei neue TEG-Mitglieder

07.01.2021

Der Board der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Ernennung von zwei neuen Mitgliedern des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) bekanntgegeben. Zwei weitere Mitglieder wurden für eine weitere Amtszeit berufen.

Bei den zwei neuberufenen Mitgliedern handelt es sich um Dennis Jullens (Adressatenvertreter) und Massimo Tosoni (Versicherungsbranche). Die jeweiligen Berufungen wurden mit Wirkung zum 1. April 2021 ausgesprochen.

Zwei aktuelle Mitglieder von EFRAG TEG wurden mit Wirkung zum 1. April 2021 für eine zweite Amtszeit wiederberufen: Erlend Kvaal and Olivier Scherer.

Ein Sitz in TEG ist noch vakant und soll mit einem Mitglied mit Rechnungslegungs-/Prüfungshintergrund besetzt werden, das aus dem europäischen Wirtschaftsraum mit Ausnahme von Deutschland, Frankreich, Italien oder Spanien stammen soll. Eine Aufruf für Bewerbungen wird demnächst veröffentlich werden.

Weitere Details entnehmen Sie bitte der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

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Zweite Stellungnahme von Deloitte zur ad personam-Beauftragung des Präsidenten des EFRAG-Boards

06.01.2021

Obwohl ad personam um seine Meinung gebeten, hat der Präsident des EFRAG-Boards im Oktober 2020 öffentlich um Rückmeldungen zum möglichen Bedarf an Änderungen in der Governance und Finanzierung von EFRAG gebeten, falls diese mit der Entwicklung von europäischen Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung in einer überarbeiteten Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung beauftragt werden sollte. Im Dezember 2020 fasste er die erhaltenen Rückmeldungen in einem Dokument zusammen, das erneut zur Konsultation gestellt wurde und zu dem die europäischen Mitgliedsfirmen von Deloitte jetzt Stellung genommen haben.

Wir wiederholen, dass wir Maßnahmen zugunsten globaler Initiativen unterstützen, weil die zu behandelnden Probleme globale Probleme sind und globale Lösungen benötigen. Unternehmen haben globale Liefer- und Wertschöpfungsketten, sind globalen Risiken ausgesetzt und haben globale Investoren. Am wichtigsten ist, dass Themen wie der Klimawandel und das Erreichen der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung internationale Lösungen erfordern.

In unserer Stellungnahme halten wir Folgendes fest: 

  • Wir unterstützen die Vorschläge in Bezug auf den neuen Auftrag von EFRAG und den Konsultationsprozess, wie im Dokument beschrieben.
  • Wir unterstützen die Beibehaltung der derzeitigen Infrastruktur und Rolle in Bezug auf die Finanzberichterstattung.
  • Wir unterstützen die Idee einer erweiterten Generalversammlung, die alle Aktivitäten von EFRAG abdeckt.
  • Wir unterstützen die Vorschläge für ein EFRAG-(Aufsichts-)Gremium, das sich um die Leitung und Verwaltung der Gesamtorganisation sowie um die Aufsicht über alle EFRAG-Gremien kümmern würde.
  • Wir unterstützen, dass der Board für Finanzberichterstattung und der Board für nichtfinanzielle Berichterstattung die letztendliche Entscheidungsbefugnis in Fragen der Finanzberichterstattung bzw. der nichtfinanziellen Berichterstattung haben.
  • Im Bereich der nichtfinanziellen Berichterstattung wird der Board für nichtfinanzielle Berichterstattung in dem Maße, in dem EFRAG mit Standardsetzungsaktivitäten betraut wird, wahrscheinlich mehr fachliche Kompetenzen benötigen als der derzeitige EFRAG Board.
  • Es wird wichtig sein, die Ansichten der EU-Mitgliedstaaten/nationalen Behörden zur nichtfinanziellen Berichterstattung einzuholen.
  • In Bezug auf die EU-Institutionen und -Behörden schlagen wir deren Teilnahme als Beobachter mit Rederecht auf jeder Ebene der EFRAG-Organisation vor, wo dies relevant ist.
  • In Bezug auf die Vertretung des privaten Sektors und der Zivilgesellschaft sprechen wir uns nachdrücklich für eine öffentlich-private Partnerschaft für EFRAG aus.
  • Wir unterstützen eine enge Einbindung und/oder Zusammenarbeit zwischen EFRAG und den identifizierten wichtigen internationalen Standardsetzungsorganisationen für nichtfinanzielle Berichterstattung.
  • Um die EFRAG-Struktur in die Lage zu versetzen, ihre mögliche Mission für die Standardsetzung im Bereich der nichtfinanziellen Berichterstattung erfolgreich zu erfüllen, wird sie zusätzliche kompetente operative Ressourcen auf der Ebene des EFRAG-Stabs benötigen.
  • In Anbetracht der vorgeschlagenen Governance-Struktur und der Notwendigkeit einer langfristigen Finanzierung sowie der Tatsache, dass das Ziel darin bestünde, möglicherweise Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung zu entwickeln, sind wir schließlich der Ansicht, dass die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten den Großteil der Finanzierung bereitstellen sollten.

Unsere englischsprachige Stellungnahme können Sie sich hier in voller Länge herunterladen.

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DRSC-Stellungnahme zum ad-personam-Mandat des Präsidenten des EFRAG-Boards

06.01.2021

Der Verwaltungsrat des DRSC hat heute seine Stellungnahme an den Präsidenten des EFRAG-Boards, Jean-Paul Gauzès, zu dessen ad-personam-Mandat übermittelt. Gauzès war von EU-Kommissar Dombrovskis am 25. Juni 2020 in einer persönlichen Mandatierung gebeten worden, sich Gedanken über eine Restrukturierung von EFRAG zu machen, sollte die Organisation mit der Entwicklung nicht-finanzieller Berichtsstandards beauftragt werden.

Obwohl ad personam um seine Meinung gebeten hatte der Präsident des EFRAG-Boards im Oktober 2020 öffentlich um Rückmeldungen zum möglichen Bedarf an Änderungen in der Governance und Finanzierung von EFRAG gebeten, falls diese mit der Entwicklung von europäischen Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung in einer überarbeiteten Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung beauftragt werden sollte. Die erhaltenen Rückmeldungen und die Schlüsse, die Gauzès daraus zog, wurden im November 2020 in einem Dokument zusammengefasst, das erneut zur Konsultation gestellt wurde.

Der Verwaltungsrat des DRSC teilt die Ansicht von Gauzès, dass EFRAG im Fall einer möglichen Mandatsausweitung eine erweiterte Struktur benötige. Im Gegensatz zum Präsidenten des EFRAG-Boards sieht er die vollständige Duplizierung der bestehenden Struktur tendenziell kritisch: Zum einen werde die dringend erforderliche Konnektivität gerade nicht gestärkt, wenn künftig zwei fachliche Boards entscheidungsbefugt sein sollen; zum anderen seien die Anforderungen an die personelle und finanzielle Ausstattung zu erwägen, wobei Mitspracherechte nur zahlenden Mitgliedern vorbehalten bleiben sollten. Zur Legitimität der Arbeit in der nicht-finanziellen Säule sei zwar eine breitere Einbindung von Interessengruppen erforderlich. Diese dürfe aber nicht als Vorwand dienen, die Struktur des Vereins und die Befugnisse seiner Gremien und Organe zu unterlaufen. Eine Einbindung sei vielmehr über Konsultation und Beiräte sicherzustellen.

Schließlich weist der Verwaltungsrat nachdrücklich auf eine enge Verzahnung mit globalen Entwicklungen hin: Die nicht-finanzielle Säule solle so weit wie möglich an internationale Produkte und Prozesse angedockt werden und nicht das Rad neu erfinden. Doppelte Regelungen hülfen letztlich niemandem und verursachten lediglich zusätzliche Kosten.

Die englischsprachige Stellungnahme steht Ihnen auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

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Hochinflationäre Rechtskreise - aktualisierte Beobachtungsliste der IPTF verfügbar

06.01.2021

In IAS 29 'Rechnungslegung in Hochinflationsländern' werden allgemeine Leitlinien für die Beurteilung, ob die Volkswirtschaft eines bestimmten Rechtskreises als hochinflationär anzusehen ist, definiert und zur Verfügung gestellt. Allerdings nennt der IASB keine bestimmten Rechtskreise. Die International Practices Task Force (IPTF) des US-amerikanischen Zentrums für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ) beobachtet den Status 'hochinflationärer' Länder. Obwohl die Task Force diese Beobachtung für Zwecke der Anwendung von US-GAAP durchführt, ähneln ihre Kriterien für die Identifizierung solcher Länder denen für die Identifizierung "hochinflationärer Volkswirtschaften" nach IAS 29.

Im Agendapapier für die Sitzung am 10. November 2020, das jetzt verfügbar ist, wird die folgende Sichtweise der Gruppe zum Ausdruck gebracht:

Länder, in denen die kumulative Inflation in den letzten drei Jahren über 100% betrug:

  • Argentinien
  • Iran
  • Libanon
  • Simbabwe
  • Sudan
  • Südsudan
  • Venezuela

Länder, in denen die vorhergesagte kumulative Inflation in den letzten drei Jahren über 100% betrug:

  • Surinam

Länder, in denen die kumulative Inflation in jüngster Vergangenheit über drei Jahre über 100% betrug:

In dieser Katergorie finden sich in dieser Periode keine Einträge.

Länder, in denen die kumulative Inflation in jüngster Vergangenheit über drei Jahre nach einer Hochinflation in einer diskretionären Periode über 100% betrug:

In dieser Katergorie finden sich in dieser Periode keine Einträge.

Länder, in denen die vorhergesagte kumulative Inflation zwischen 70% und 100% liegt oder in denen in der laufenden Periode ein deutliche Steigerung (mehr als 25%) der Inflation auftrat:

  • Angola
  • Haiti
  • Jemen
  • Liberia

Die IPTF weist auch darauf hin, dass es weitere Länder geben könnte, deren kumulative Inflationsraten in den letzten drei Jahren 100% überschritten haben oder die aus anderen Gründen überwacht werden sollten, die aber nicht in die Analyse einbezogen werden, da die erforderlichen Daten nicht verfügbar sind. Als Beispiel wird Syrien angeführt.

Das Agendapapier mit exakten Zahlen, detaillierten Erläuterungen der Berechnung und Anmerkungen der IPTF finden Sie auf der Internetseite des CAQ.

 

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Sitzungen des IFRS-Fachausschusses des DRSC: Papiere für die 95. Sitzung, Tagesordnung für die 96. Sitzung

05.01.2021

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 11. Januar und am 25. Januar 2021 per Videokonferenz tagen. Für die erste Sitzung wurden jetzt die Papiere, für die zweite eine Tagesordnung zur Verfügung gestellt.

Während seiner 95. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

  • Interpretationsaktivitäten
  • IASB Entwurf ED/2020/4 Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16)

Die entsprechenden Papiere finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während seiner 96. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

Die genaue Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

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