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EFRAG-Einbindungsveranstaltungen zu möglichen europäischen Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung

17.12.2020

EFRAG hat eine Reihe von internetbasierten Einbindungsveranstaltungen angekündigt, mit denen die Sichtweisen der Interessengruppen aus verschiedenen Rechtskreisen zu den vorläufigen Vorschlägen der der neuen Projektarbeitsgruppe veröffentlicht, die Vorarbeiten für mögliche europaspezifische Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung leisten soll.

Die Einbindungsveranstaltungen finden zwischen dem 13. und 22. Januar 2021 statt. Referenten aus dem öffentlichen Sektor, der Privatwirtschaft, von KMU und aus der Zivilgesellschaft aus ganz Europa werden die Veranstaltungen moderieren, die jeweils verschiedene Schwerpunkte haben werden. Unter anderem gibt es länderspezifische Veranstaltung. Die Veranstaltung mit deutschem Fokus am 18. Januar 2021, 15:00h-18:00h wird in deutscher Sprache zusammen mit dem DRSC abgehalten. Referenten werden zwei deutsche Mitglieder der Projektarbeitsgruppe sein: Roman Sauer und Hendrik Fink.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Rresseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Hinweis: Am 11. Januar 2021 stellte EFRAG ein Hintergrundpapier für die Diskussionen zur Verfügung, die ab dem 13. Januar 2021 beginnen sollen. Es ist hier zugänglich.

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Blatt - Nachhaltigkeit Image

Stellungnahme von Accountancy Europe zur Nachhaltigkeitskonsultation der Treuhänder der IFRS-Stiftung

17.12.2020

Accountancy Europe hat bei der IFRS-Stiftung eine Stellungnahme zur Nachhaltigkeitskonsultation der Treuhänder eingereicht.

Ähnlich wie die meisten anderen Stellungnehmenden fordert auch Accountancy Europe globale Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung und sieht die IFRS-Stiftung in der besten Position, dies zu erreichen. In der Stellungnahme heißt es:

Wir unterstützen voll und ganz die Einrichtung eines Sustainability Standards Board (SSB), der sich mit der NFI-Berichterstattung befasst, parallel zum International Accounting Standards Board (IASB). Der SSB würde von der globalen Akzeptanz und Anwendbarkeit, der Aufsicht und dem Konsultationsprozess der IFRS-Stiftung profitieren.

Nichtsdestotrotz werden in dem Schreiben auch einige Punkte genannt, die nach Ansicht von Accountancy Europe von der IFRS-Stiftung weiter bedacht werden sollten:

  • Vernetzte Standardsetzung, die einer klaren Vision folgt;
  • ein zweistufiger Ansatz in Bezug auf Wesentlichkeit;
  • Zusammenarbeit mit globalen und europäischen Interessengruppen; und
  • Aufbau auf der Arbeit von bestehenden Initiativen wie CDP, CDSB, GRI, IIRC und SASB.

Die vollständige Stelllungnahme in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite von Accountancy Europe.

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IFRS-Stiftung gibt Aktualisierung der IFRS-Taxonomie heraus

17.12.2020

Die IFRS-Stiftung hat 'IFRS-Taxonomie 2020 — Update 2 'Interest Rate Benchmark Reform — Phase 2'' veröffentlicht.

Diese Aktualisierung der Taxonomie enthält Elemente, mit denen die Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 abgebildet werden können, die durch Interest Rate Benchmark Reform — Phase 2 im August 2020 eingeführt wurden.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und der Taxonomieaktualisierung auf der Internetseite des IASB.

Blatt - Nachhaltigkeit Image
ESMA Image

ESA antworten auf die Nachhaltigkeitskonsultation der Treuhänder der IFRS-Stiftung

17.12.2020

Die Vorsitzenden der drei europäischen Finanzaufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities, ESA), EBA, EIOPA und ESMA, haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Konsultationspapier der Treuhänder der IFRS-Stiftung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung eingereicht. Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat zusätzlich eine separate Stellungnahme eingereicht.

In ihrer Stellungnahme zur Konsultation stimmen die Vorsitzenden der ESA zu, dass die Verbesserung der Datenverfügbarkeit und der Offenlegung durch Unternehmen ein Schlüsselelement zur Förderung eines nachhaltigen Wachstums ist, und unterstützen nachdrücklich die Entwicklung von global akzeptierten Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung, um die Offenlegung von aussagekräftigen und vergleichbaren Kennzahlen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten zu erleichtern. Sie unterstützen auch, dass internationale Standards auf bestehenden Initiativen einzelner Rechtskreise und internationalen Initiativen aufbauen sollten, einschließlich derer der Europäischen Union. In der Stellungnahme heißt es:

Während die ESA die Europäische Kommission bei der Weiterentwicklung der Taxonomie-Verordnung und der Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung für die Europäische Union uneingeschränkt unterstützen, befürworten die ESA ausdrücklich die Entwicklung von weltweit akzeptierten Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung.

Die ESAs weisen auch darauf hin, dass es wichtig ist, dass die zu entwickelnden Standards berücksichtigen müssen, die sich einzelne Rechtskreise in unterschiedlichen Entwicklungsstadien im Bereich der nachhaltigen Finanzen befinden. Im Schreiben von ESMA wird ausgeführt, dass dies durch die Entwicklung einer gemeinsamen Grundlage erreicht werden könnte, die aus einem weltweit akzeptierten Satz von Standards besteht, die bei Bedarf auf der Ebene der einzelnen Rechtskreise ergänzt werden könnten, um etwaige zusätzliche rechtskreisspezifische Verpflichtungen zu erfüllen.

ESMA weist außerdem darauf hin, dass bei der Einrichtung eines Standardsetzers in diesem Bereich drei Prinzipien zu berücksichtigen sind: unabhängige Governance, Aufsicht durch den öffentlichen Sektor und Fähigkeit der Standards, den Anlegerschutz zu fördern. In der Stellungnahme wird angemerkt:

ESMA ist der Ansicht, dass die IFRS-Stiftung gut aufgestellt ist, um eine Standardsetzungslösung für die nichtfinanzielle Berichterstattung zu implementieren, die mit den oben genannten Prinzipien im Einklang steht. ESMA merkt an, dass die IFRS-Stiftung auch ihre Rolle in der Finanzberichterstattung nutzen könnte, um die dringend benötigte Konnektivität zwischen finanzieller und nichtfinanzieller Berichterstattung zu schaffen.

Über nachfolgende Verknüpfungen haben Sie Zugriff auf die Stellungnahmen:

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Neue Ausgabe des 'Investor Update'

16.12.2020

Der IASB hat die neueste Ausgabe der Publikationsreihe herausgegeben, die darauf abzielt, Investoren auf leicht zugängliche Art und Weise über Änderungen in den International Financial Reporting Standards auf dem Laufenden zu halten und ihnen zu zeigen, wie diese Änderungen sich auf ihre tägliche Arbeit auswirken können.

In der 22. Ausgabe sind die folgenden Themen enthalten:

  • Schlaglicht — Herausforderungen für die Finanzberichterstattung als Ergebnis der Coronavirus-Pandemie
  • Im Profil — Florian Esterer, Mitglied des Kapitalmarktbeirats des IASB
  • zur Kommentierung stehende Dokumente des IASB
  • aktuelle Nachrichten und Hinweise auf Materialien für Anleger

Die neueste Ausgabe der Investor Updates steht Ihnen hier auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. 

IASB - Rede Image

IASB-Vorsitzender blickt zurück und nach vorn

16.12.2020

Der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst sprach heute bei einer virtuellen Konferenz des japanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (Japanese Institute of Certified Public Accountants, JICPA).

Den ersten Teil seiner Rede widmete Hoogervorst den Errungenschaften seiner zehnjährigen Amtszeit, die sich langsam dem Ende zuneigt. In jüngster Vergangenheit hat natürlich die Coronovirus-Pandemie die Aktivitäten des IASB bestimmt - in direkten Reaktionen auf die Pandemie und die entsprechende Rechnungslegung sowie in der Neujustierung des Arbeitsprogramms und der laufenden Konsultationen.

Wichtig waren ihm vor allem aber die Finalisierung der großen neuen Standards (IFRS 9, IFRS 15, IFRS 16 und IFRS 17) und des überarbeiteten Rahmenkonzepts, in dem sich zeige, dass der IASB nicht vom beizulegenden Zeitwert "besessen" sei, und die zunehmende Einbindung der Anleger in den Standardsetzungsprozess.

In die Zukunft blickend ging Hoogervorst auf drei große Themen ein. Bezogen auf das Thema Nachhaltigkeit ging er auf die Überarbeitung des IFRS-Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung, die verfügbaren Lehrmaterialien und die Konsultation der Treuhänder zur Einrichtung eines Boards für Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ein.

Er sprach auch über das Thema Werthaltigkeit von Geschäfts- und Firmenwerten, das in Japan ein bedeutendes Thema ist, und verwies auf das entsprechenden jüngste Diskussionspapier des IASB, bevor er auf die kommende Agendakonsultation des IASB verwies, mit Hilfe derer Interessengruppen ihre Meinung dazu kundtun können, mit welchen Themen und mit welcher relativen Priorität sich der IASB künftig auseinandersetzen soll.

Der vollständige Redebeitrag in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

IFRS-Stiftung Image

IFRS-Stiftung ernennt drei neue Treuhänder

16.12.2020

Die IFRS-Stiftung gibt bekannt, dass sie drei neue Treuhänder berufen hat: Robert Pozen, Kenneth Robinson und Erhard Schipporeit. Die dreijährige Amtszeiten beginnen ab dem 1. Januar 2021 und laufen bis zum 31. Dezember 2023.

Robert Pozen ist Senior lecturer an der MIT Sloan School of Management und non-resident Senior fellow an der Brookings Institution.

Kenneth Robinson ist Treuhänder der Financial Accounting Foundation und Aufsichtsratmitglied bei Paylocity and Morgan Stanley.

Erhard Schipporeit ist selbständiger Unternehmensberater und Aufsichtsratsmitglied in mehreren deutschen Unternehmen.

Darüber hinaus wurden die derzeitigen Treuhänder Colette Bowe, Teresa Ko, Larry Leva, Michel Madelain, Ross McInnes, Vinod Rai und Lucrezia Reichlin für eine zweite dreijährige Amtszeit, ebenfalls ab dem 1. Januar 2021, wiederbestellt.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

DRSC - Sitzung Image

Ergebnisse der 93. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

16.12.2020

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 3. Dezember 2020 per Videokonferenz getagt. Ein Ergebnisbericht ist jetzt verfügbar.

Während seiner 93. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss das folgende Thema besprochen:

  • IASB-Diskussionspapier DP/2020/1 Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung

Den Ergebnisbericht finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Europäische Union - neu Image

Übernahme der Änderungen an IFRS 4 in Bezug auf die befristete Befreiung von der Anwendung von IFRS 9

16.12.2020

Die Europäische Union hat die IASB-Verlautbarung 'Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 (Änderungen an IFRS 4)' für die Anwendung in Europa übernommen.

Mit den Änderungen wird das feste Auslaufsdatum für die befristete Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente in IFRS 4 Versicherungsverträge geändert, so dass Unternehmen verpflichtet sind, IFRS 9 für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, anzuwenden (und nicht bereits zum 1. Januar 2021).

Die Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde am 16. Dezember 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Vor dem Hintergrund der Übernahme haben wir unsere Übersicht aktualisiert, der Sie entnehmen können, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind. Auch EFRAG hat den Bericht zum Stand der Übernahme in der EU aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass die Verlautbarung für die Anwendung in Europa übernommen wurde.

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IVSC veröffentlicht Entwurf zur Bewertung von Finanzinstrumenten

15.12.2020

Im Dezember 2018 richtete der internationalen Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) einen neuen Board für die Bewertung von Finanzinstrumenten ein, der die Aufgabe hat, IVS 500 'Financial Instruments' zu überprüfen und zu verbessern. Der Board hat nun einen ersten Entwurf veröffentlicht, der vorgeschlagene Verbesserungen an IVS 500 in Bezug auf Governance und Daten enthält.

Zum Thema Governance enthält der Entwurf Leitlinien zu den Prozessen, die Unternehmen befolgen sollten, um eine ordnungsgemäße Governance bei der Bewertung von Finanzinstrumenten sicherzustellen. Die Leitlinien sehen vor, dass ein Bewertungsprozess systematisch, konsistent angewendet, wirtschaftlich fundiert und kontrolliert sein sollte.

Der Abschnitt über Daten beschreibt die Grundsätze für die Erstellung einer Datentaxonomie oder eines Datenwörterbuchs, um alle Daten, die in Bewertungen verwendet werden, zu kategorisieren, zu bewerten und zu kontrollieren. Es wird auch auf die spezifischen Voraussetzungen hingewiesen, die für verschiedene Arten von Daten erfüllt werden müssen. Der Abschnitt beschreibt auch die Kontrollen, die für die Aggregation und das Management von Daten in einer Organisation notwendig sind, und wie das Konzept der Proportionalität bei der Bestimmung der Vorschriften für die Verwendung von Daten anzuwenden ist.

Der Entwurf vorgeschlagener Verbesserungen an IVS 500 wird in mehreren Schritten veröffentlicht. Dieser erste Entwurf befasst sich mit der Governance und den Daten, während Methoden und Modelle sowie Kontrollen und Berichterstattung später behandelt werden. Da es Interdependenzen zwischen den Bereichen gibt, werden die verschiedenen Versionen des Entwurfs kumulativ sein. Der Entwurf, der die Vorschläge zu Methoden und Modellen sowie zu Kontrollen und Berichterstattung enthält, wird auch die Abschnitte dieses ersten Entwurfs enthalten, um etwaige Interdependenzen zu berücksichtigen und den Interessengruppen die Kommentierung der Vorschläge zu erleichtern.

Stellungnahmen zu diesem ersten Entwurf werden bis zum 19. April 2021 erbeten. Er ist auf der Internetseite des IVSC verfügbar.

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