Nachrichten

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AFRAC-Stellungnahme zum vorgeschlagenen neuen Standard zur allgemeinen Darstellung und Angaben im Abschluss

15.10.2020

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2019/7 'Allgemeine Darstellung und Angaben' eingereicht, den dieser am 17. Dezember 2020 veröffentlicht hat.

Allgemein stimmt AFRAC den Vorschlägen des IASB und dem Ziel des Entwurfs und den vorgeschlagenen Änderungen der Gewinn- und Verlustrechnung und anderen Berichtsbestandteilen zu. Die bisherigen Anforderungen in Bezug auf die Posten und Zwischensummen in der Gewinn- und Verlustrechnung seien für die moderne Finanzberichterstattung nicht ausreichend und führten zu einer mangelnden Vergleichbarkeit der offengelegten Erfolgskennzahlen der Unternehmensleitungen. Der Entwurf stelle ein Gleichgewicht zwischen Vergleichbarkeit (und sogar eine gewisse Einheitlichkeit) und unternehmensspezifischen Anforderungen her.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der der Internetseite von AFRAC herunterladen.

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Neue Termine für die öffentlichen Diskussionsveranstaltungen des DRSC zum IASB-Diskussionspapier zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

15.10.2020

Das DRSC lädt gemeinsam mit Vertretern des IASB und von EFRAG zu zwei alternativen, jeweils vierstündigen öffentlichen Diskussionsveranstaltungen zum IASB-Diskussionspapier DP/2020/1 'Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung' ein. Beide Termine finden jetzt im November 2020 statt.

Die folgenden beiden Termine werden angeboten:

  • Montag, 2. November 2020, 10:00-15:00h (mit einer Pause von 60 Minuten nach den ersten zwei Stunden)
  • Freitag, 20. November 2020, 12.30h-17:00h (mit einer Pause von 30 Minuten nach den ersten zwei Stunden)

Die Veranstaltungen finden in deutscher Sprache und aufgrund der Coronaviruspandemie virtuell statt.

Weiterführende Informationen entnehhmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

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IFRS-Stiftung veröffentlicht dritte Zusammenstellung von Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee

14.10.2020

Die IFRS-Stiftung hat "Compilation of Agenda Decisions - Volume 3" veröffentlicht; die Publikation enthält alle Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee von April 2020 bis September 2020.

Die IFRS-Stiftung hat diese neue Publikationsreihe im Oktober 2019 angestoßen und gibt nun halbjährlich neue Zusammenstellungen im April und Oktober heraus. Weiterführende Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB. Dort steht Ihnen auch die neue Zusammenstellung der Agendaentscheidungen zur Verfügung.

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Tagesordnung für die morgige Sitzung von TEG

14.10.2020

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) von EFRAG wird am 15. Oktober 2020 eine halbtägige Sitzung per Videokonferenz abhalten.

Die Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung finden Sie hier. Ausschließliches Thema der Sitzung wird die endgültige EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zu primären Abschlussbestandteilen sein. Anmeldeinformationen für die Sitzung sind hier verfügbar.

Blatt - Nachhaltigkeit Image

Jüngste Entwicklungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

13.10.2020

Kurzer Überblick über jüngste Entwicklungen bei CDSB, TNFD, GRI/SASB, GRI, PRI, in Neuseeland und Hongkong, bei AccountAbility, IAASB und CAQ.

Zusätzlich zu den jüngsten größeren Entwicklungen bei der Europäischen Kommission, dem CFA-Institut, den fünf ESG-Standardsetzern, dem Weltwirtschaftsforum und den Treuhänder der IFRS-Stiftung im Hinblick auf die Erarbeitung eines gemeinsamen Satzes von Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung sind folgende kleinere Entwicklungen aufgetreten:

  • Der Rat für Standards zu Umweltangaben (Climate Disclosure Standards Board, CDSB) hat Anwendungsleitlinien für das CDSB-Rahmenkonzept für die Angabe klimabezogener Daten veröffentlicht. Die Veröffentlichung ist die erste in einer Reihe von Leitlinien zu naturbezogenen finanziellen Angaben, wobei die Leitlinien für Wasser Anfang nächsten Jahres folgen werden. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des CDSB..
  • Der CDSB bietet auch eine kostenlose Beratung zur klimabezogenen Berichterstattung für EU-Unternehmen an. Nähere Informationen finden Sie hier.
  • Es sind Bemühungen im Gange, eine Arbeitsgruppe für naturbezogene finanzielle Angaben (Task Force for Nature-related Financial Disclosures, TNFD) einzurichten. Es wurde eine informelle Arbeitsgruppe gegründet, die 2021 zur Schaffung der TNFD selbst führen soll. Die Schaffung eines Berichtsrahmens für die Auswirkungen und Abhängigkeiten des Finanzsektors von der Natur wird als entscheidend für die Eindämmung des Verlusts an biologischer Vielfalt und Ökosystemen angesehen. Eine TNFD-Internetseite ist bereits verfügbar.
  • Nach der Aufnahme der Zusammenarbeit zwischen der Global Reporting Initiative (GRI) und dem Rat für Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (Sustainability Accounting Standards Board, SASB) arbeiten die Standardsetzer gemeinsam an der Entwicklung von Materialien, die zeigen, wie die beiden Berichtsstandards gemeinsam genutzt werden können. Als nächster Schritt in der Zusammenarbeit wurde eine gemeinsame Umfrage gestartet, um die aktuellen Erfahrungen von Organisationen, die einen oder beide Standardsätze für ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung verwenden, besser zu verstehen. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite von GRI.
  • Außerdem hat eine kürzlich von GRI durchgeführte öffentliche Meinungsumfrage zur sozialen und ökologischen Unternehmensleistung gezeigt, dass das Vertrauen in die Nachhaltigkeitsberichterstattung weltweit zunimmt. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite von GRI
  • Die von den Vereinten Nationen ausgegebenen Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investment (Principles for Responsible Investment, PRI) haben einen Aufruf von Investorengruppen an Unternehmen veröffentlicht, klimabezogene Risiken in der Finanzberichterstattung zu berücksichtigen. Sie betonen die Ansicht der Anleger, dass klimabedingte Risiken wesentliche Faktoren sind, die in den Jahresabschlüssen angemessen berücksichtigt werden sollten. Weiterführende Informationen sind auf der Internetseite von PRI verfügbar.
  • Neuseeland wird als erstes Land die obligatorische Berichterstattung über Klimarisiken in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der TCFD einführen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung der neuseeländischen Regierung.
  • Die Hong Kong Money Authority, HKMA, hat vor kurzem einen Aufsichtsansatz festgelegt, der sicherstellen soll, dass Banken gegenüber klimabedingten Risiken widerstandsfähiger werden. Hinsichtlich der Angaben und Daten hält die HKMA fest, dass die beaufsichtigten Finanzinstitute die Empfehlungen der TCFD berücksichtigen und gleichzeitig einen "angemessenen" Ansatz zur Angabe von klimabedingten Risiken entwickeln sollten, der die Transparenz erhöht. Weitere Informationen finden Sie hier.
  • AccountAbility gibt drei Entwicklungen bekannt:
    • Übersetzungen der AA1000 AccountAbility Principles ins Deutsche und in chinesische Kurzzeichen (Presseerklärung)
    • Übersetzungen der AA1000 AccountAbility Principles ins Spanische, Portugiesische und Indonesische (Presseerklärung)
    • Jüngste Leitlinien zur Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen (Presseerklärung)
  • Der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat einen Staff Audit Practice Alert The Consideration of Climate-Related Risks in an Audit of Financial Financial Statements herausgegeben. Der Staff Audit Practice Alert hilft Prüfern zu verstehen, was bereits heute in den internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) enthalten ist und in welchem Zusammenhang dies mit den Überlegungen der Prüfer zu klimabedingten Risiken bei der Prüfung von Jahresabschlüssen steht. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des IAASB.
  • Das Zentrum für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ) des US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hat einen neuen Bericht veröffentlicht, der feststellt, dass externe Prüfer zur Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit von Nicht-GAAP-Finanzkennzahlen und KPIs beitragen können - Informationen, die außerhalb der geprüften Jahresabschlüsse bereitgestellt werden. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des CAQ.
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Studie zur Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte durch KMU

13.10.2020

Die europäische Vereinigung der Rechnungsleger und Prüfer für KMU (European Federation of Accountants and Auditors for SMEs, EFAA) hat die Ergebnisse einer Studie veröffentlicht, die den Grad der Harmonisierung der Rechnungslegung für immaterielle Vermögenswerte von KMU in Europa untersucht hat.

Immaterielle Vermögenswerte sind häufig und in zunehmendem Maße die primären Treiber des Werts eines Unternehmens. Während es in der Europäischen Union bedeutende Regelungen darüber gibt, wie öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen immaterielle Vermögenswerte in ihren Abschlüssen auszuweisen haben, enthält die Rechnungslegungsrichtlinie mit Ausnahme der Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten keine ausdrücklichen Regelungen für KMU. Daher führte die EFAA eine Studie durch, um Einblicke in die bilanzielle Behandlung immaterieller Vermögenswerte in den verschiedenen Rechtskreisen der EFAA-Mitgliedsorganisationen zu gewinnen.

Die Ziele der Studie waren:

  • Den jeweils geltenden regulatorischen Rahmen für die Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte in jedem Rechtskreis zu eruieren;
  • diese Rahmen zu vergleichen;
  • festzustellen, ob es Anreize gibt, die den Erwerb und die Bewertung von immateriellen Vermögenswerten beeinflussen; und
  • die aktuelle Debatte über immaterielle Vermögenswerte in Europa zu informieren.

Es überrascht nicht, dass die Studie zeigt, dass es bei der bilanziellen Behandlung immaterieller Vermögenswerte durch KMU erhebliche Unterschiede zwischen den Rechtskreisen in Europa gibt, und dass folglich die Adressaten von KMU-Abschlüssen auf die mangelnde Vergleichbarkeit von Informationen über immaterielle Vermögenswerte achten müssen.

Die englischsprachige Studie The Financial Reporting of Intangibles by SMEs in Europe steht Ihnen auf der Internetseite der EFAA zur Verfügung.

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AFRAC 2020

13.10.2020

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) lädt am 2. Dezember 2020 zu seinem Forum "AFRAC 2020" ein, das diesmal in virtueller Form abgehalten wird. Einladung und Programm sind jetzt verfügbar.

Insgesamt sind bei der AFRAC 2020 folgende Vorträge vorgesehen:

  • Auswirkungen von COVID-19 auf das Enforcement
  • Überblick über die Facharbeiten des AFRAC
  • Änderungen von Abschlüssen im UGB
  • Währungsumrechnung im UGB

Anmeldungen für die Veranstaltung sind bis 23. November 2020 möglich. Zur Einladung auf der Internetseite des AFRAC gelangen Sie hier.

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Übernahme der Änderungen an IFRS 16 in Bezug auf Mietkonzessionen als Ergebnis der Coronavirus-Pandemie in europäisches Recht

12.10.2020

Die Europäische Union hat die IASB-Verlautbarung 'Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen (Änderung an IFRS 16)' für die Anwendung in Europa übernommen.

Die Änderungen zielen darauf ab, Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung zu gewähren, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession eine Leasingmodifikation ist.

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens in der Europäischen Union ist derselbe wie der des IASB (1. Juni 2020).

Die Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde am 9. Oktober 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Vor dem Hintergrund der Übernahme haben wir unsere Übersicht aktualisiert, der Sie entnehmen können, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind. Auch EFRAG hat den Bericht zum Stand der Übernahme in der EU aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass die Verlautbarung für die Anwendung in Europa übernommen wurde.

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IDW-Positionspapier zu nachhaltiger Finanzierung

12.10.2020

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat ein Positionspapier 'Sustainable Finance als Teil der nachhaltigen Transformation — Auswirkungen auf Kreditinstitute' herausgegeben.

in dem Papier werden die Auswirkungen von bedeutenden Sustainable-Finance-Maßnahmen auf Kreditinstitute erläutert - unte anderem auch im Bereich Berichterstattung im Abschluss und Lagebericht. Zugang zum Positionspapier auf der Internetseite des IDW haben Sie hier.

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Treuhänderin der IFRS-Stiftung erörtert Nachhaltigkeitsberichterstattung

09.10.2020

Auf der Internetseite des IASB wurde ein Artikel der Treuhänderin der IFRS-Stiftung, Teresa Ko, veröffentlicht, in dem die mögliche Rolle der IFRS-Stiftung bei der Entwicklung international anerkannter Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung erörtert wird.

Konkret erörterte Ko die Arbeiten der Europäischen Kommission, des CFA-Instituts, von fünf ESG-Standardsetzern, des Weltwirtschaftsforums und der Treuhänder der IFRS-Stiftung im Hinblick auf die Erarbeitung eines gemeinsamen Satzes von Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung. Ko erläuterte auch den neuen Board für Nachhaltigkeitsstandards und die wichtige Rolle, die dieser bei der Entwicklung von Nachhaltigkeitsstandards spielen wird, sowie die Frage, wie die IFRS-Stiftung bei der Schaffung wirksamer Synergien mit der bestehenden Finanzberichterstattung helfen kann. Sie wies insbesondere auf Folgendes hin:

Die Treuhänder der Stiftung sind sich der enormen Aufgabe bewusst, die mit der Entwicklung eines globalen Satzes von Nachhaltigkeitsstandards verbunden ist. Die Trustees sind sich darüber im Klaren, dass der Aufbau auf und die Zusammenarbeit mit regionalen Initiativen ein "Muss" ist, um globale Konsistenz zu erreichen und die Komplexität und hoffentlich auch die Kosten zu reduzieren. [...] Der neue Sustainability Standards Board muss eine Struktur und Kultur entwickeln, die darauf abzielt, effektive Synergien mit der bestehenden Finanzberichterstattung aufzubauen. Dies sollte der IFRS-Stiftung einen zusätzlichen Vorteil verschaffen, eine Schlüsselrolle im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu spielen. Es wäre nicht richtig, eine Form der Berichterstattung auf Kosten einer anderen zu betonen. [...] Bei einem solchen Ansatz würden alle von den entscheidungsnützlichen und weltweit vergleichbaren Informationen und Daten profitieren, die sich daraus ergeben würden.

Der vollständige Artikel in englischer Sprache steht hier auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

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