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IFRS-Stiftung konsultiert zu einem separaten Board für Nachhaltigkeitsstandards

30.09.2020

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben ein Konsultationspapier veröffentlicht, um den Bedarf an globalen Nachhaltigkeitsstandards zu ermitteln und zu prüfen, welche Rolle die Stiftung bei der Entwicklung solcher Standards spielen könnte.

Nach einer einleitenden Darstellung der aktuellen Situation, in der der wachsende und dringende Bedarf und die Notwendigkeit einer einheitlichen Berichterstattung und vergleichbarer Informationen betont wird, legt das Konsultationspapier allgemeine Handlungsoptionen für die IFRS-Stiftung dar. Diese Optionen werden als Beibehaltung des Status quo, Förderung bestehender Initiativen oder Schaffung eines Sustainability Standards Board (SSB) und damit Einrichtung eines eigenen Standardsetzers, der mit bestehenden Initiativen zusammenarbeitet und auf deren Arbeit aufbaut, erläutert.

Für die Einrichtung eines möglichen neuen Boards für Nachhaltigkeitsstandards könnte die bestehende dreistufige Governance-Struktur der IFRS-Stiftung genutzt werden. Der neue Board könnte neben dem International Accounting Standards Board (IASB) im Rahmen der bestehenden Governance-Struktur arbeiten, auf bestehenden Entwicklungen aufbauen und mit anderen Gremien und Initiativen im Bereich der Nachhaltigkeit zusammenarbeiten, wobei er sich zunächst auf klimabezogene Fragen konzentrieren könnte. Das Konsultationspapier legt jedoch kritische Erfolgsfaktoren für die Schaffung eines SSB dar. Dazu gehören:

  • Erzielung ausreichender Unterstützung durch öffentliche Institutionen und Marktteilnehmer;
  • Zusammenarbeit mit regionalen Initiativen, um globale Konsistenz zu erreichen und die Komplexität in der Berichterstattungslandschaft zu reduzieren;
  • Erreichen eines angemessenen Finanzierungsniveaus; und
  • Sicherstellung, dass die gegenwärtige Mission der IFRS-Stiftung nicht gefährdet wird.

Wenn die Stellungnehmenden der Meinung sind, dass der SSB von der IFRS-Stiftung eingerichtet werden könnte und sollte, schlägt das Diskussionspapier einen "Climate-First"-Ansatz vor, schlägt vor, dass der SSB seine Bemühungen zunächst auf die Nachhaltigkeitsinformationen konzentrieren sollte, die für Investoren und andere Marktteilnehmer am relevantesten sind, und könnte im weiteren Verlauf seiner Arbeit überlegen, wie sein Geltungsbereich ausgeweitet werden könnte, und erläutert Prüfungsaspekte.

Das Konsultationspapier enthält zehn Fragen an die Stellungnehmenden und ermuntert die Interessengruppen, weitere Kommentare oder relevante Sachverhalte zur Erwägung durch die Treuhänder aufzubringen. Stellungnahmen zu der Konsultation werden bis zum 31. Dezember 2020 erbeten.

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB zur Verfügung:

In einer Engführung der jüngsten Bemühungen um eine globale Nachhaltigkeitsberichterstattung haben die fünf führenden Nachhaltigkeitberichterstattungsorganisationen als Reaktion in einem offenen Brief an IOSCO ihre Absicht erneut zum Ausdruck gebracht zusammenzuarbeiten und sich ggf. unter das Dach der IFRS-Stiftung zu begeben. Thedéen würdigte den Brief und die Konsultation der IFRS-Stiftung in einer Rede, in der er festhielt: "Obwohl diese Initiativen derzeit parallel laufen, erwarte ich, dass sie zusammenkommen werden."

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat eine Erklärung veröffentlicht, in der er sowohl die Konsultation der IFRS-Stiftung als auch den offenen Brief der Nachhaltigkeitberichterstattungsorganisationenbegrüßt und unterstützt.

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Wir nehmen Stellung zu einer vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS IC

29.09.2020

Wir haben gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zu seiner im 'IFRIC Update' vom Juni 2020 veröffentlichten vorläufigen Entscheidung Stellung genommen, eine Bitte um Klarstellung, wie Verbindlichkeiten darzustellen sind, auf die sich Reverse-Factoring-Vereinbarungen beziehen, und welche Informationen in Bezug auf diese Vereinbarungen in den Jahresabschlüssen angegeben werden müssen, nicht auf die Agenda zu nehmen.

Wir stimmen zu, dass die Schlussfolgerungen des IFRS Interpretations Committee bezüglich der Finanzierungsvereinbarungen in der Lieferkette die Vorschriften der IFRS widerspiegeln und dass das Ergebnis der Anwendung dieser Vorschriften zu unterschiedlichen Ausweisen in der Bilanz, unter Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Verbindlichkeiten oder sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten führen wird, je nach den Bedingungen der Vereinbarung und der relativen Ähnlichkeit der Art und Funktion der Verbindlichkeit im Rahmen der Vereinbarung mit herkömmlicheren Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Wir sind jedoch besorgt, dass die Anwender nicht von einem umfassenderen Verständnis dieser Vereinbarungen profitieren, da die von IFRS 7 geforderten spezifischen Angaben fehlen. Aufgrund der zunehmenden Verbreitung alternativer Finanzierungsmodelle wie diesen und des Wechsels weg von der Finanzierung durch ein breites Spektrum von Anbietern hin zu einem konzentrierteren Ansatz mit einer einzigen oder wenigen Finanzinstitutionen oder anderen Finanzierungsinstrumenten könnte der Board erwägen, ein Projekt zur Verbesserung der Angaben in diesem Bereich in sein Arbeitsprogramm aufzunehmen, möglicherweise durch erläuternde Beispiele.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

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Ergebnisse der 11. Sitzung des Gemeinsamen Fachausschusses des DRSC

29.09.2020

Der Gemeinsame Fachauschuss des DRSC hat am 16. September 2020 per Videokonferenz getagt.

Die Sitzung war die vierte in der Reihe zur Fertigstellung der CSR-Studie, mit der das DRSC vom BMJV beauftragt wurde. Bei dieser Sitzung wurden die Beratungen zum Geltungsbereich und zur Verortung der nichtfinanziellen Berichterstattung fortgesetzt und abgeschlossen.

Der Bericht von der zweistündigen Sitzung ist jetzt auf der Internetseite des DRSC verfügbar.

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Mitschnitt von der Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

29.09.2020

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat gestern per Videokonferenz getagt.

Während seiner 90. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss das folgende Thema besprochen:

  • IASB-Diskussionspapier DP/2020/1 Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung

Den Mitschnitt von der Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

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IASB veröffentlicht formale Korrekturen

29.09.2020

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den zweiten Satz formaler Korrekturen 2020 herausgegeben.

Der neue Satz von Korrekturen betrifft das Rote Buch und das annotierte Rote Buch 2020 sowie das Blaue Buch und das annotierte Blaue Buch 2020. Gegenstand der Korrekturen sind IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben, IFRS 9 Finanzinstrumente und das Glossar. Der einzige eigenständige Standard, der betroffen ist, ist IFRS 17 Versicherungsverträge.

Formale Korrekturen haben keine Auswirkungen auf die Bedeutung oder die Anwendung von Verlautbarungen; sie betreffen lediglich unbeabsichtigte Fehler. Der neue Satz formaler Korrekturen steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

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DRSC nimmt Stellung zu einer vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS IC

28.09.2020

Das DRSC hat gegenüber dem IFRS Interpretations Committee Stellung zu der vorläufigen Agendaentscheidung vom Juni 2020 Stellung genommen.

Bei der Sitzung hat das Interpretations Committee unter anderem das Thema 'Finanzierung der Lieferkette - Reverse Factoring' erörtert und entschieden, eine vorläufige Agendaentscheidung zu veröffentlichen, in der dargelegt wird, wie die IFRS auf verschiedene Aspekte der Bilanzierung von Reverse-Factoring-Vereinbarungen angewendet werden. Das DRSC stimmt der vorläufigen Agndaentscheidung grundsätzlich zu, schlägt jedoch einige Anpassungen des Wortlauts der Begründung vor.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

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IASB-Vorsitzender sagt, Treuhänder 'erwägen' Nachhaltigkeitsberichterstattung

28.09.2020

In seiner Grundsatzrede bei der virtuellen Konferenz der IFRS-Stiftung sprach der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst über die Nachhaltigkeitsberichterstattung und darüber, wie die "traditionelle" Finanzberichterstattung dazu beitragen kann, klimabezogene Finanzthemen besser sichtbar zu machen.

In seiner Rede, in der er auch kurz auf Themen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie einging, stellte Hoogervorst fest, dass die wachsende Dringlichkeit des Klimawandels das Interesse an der Nachhaltigkeitsberichterstattung in den letzten Jahren verstärkt hat. Bei der Erläuterung der Beziehung zwischen finanzieller Berichterstattung und nichtfinanzieller Berichterstattung hielt er die folgenden Punkte fest:

  • Keiner der IFRS erwähnt auch nur "Klimawandel" oder "Nachhaltigkeit". Die Finanzberichterstattung versucht lediglich, die wirtschaftliche Realität, so wie sie ist, neutral zu beschreiben.
  • Das bedeutet jedoch nicht, dass es eine Entkopplung zwischen den IFRS und Nachhaltigkeitsfragen gibt, und die Finanzberichterstattung auf der Grundlage der aktuellen IFRS kann Nachhaltigkeitsfragen stärker widerspiegeln, als vielen Menschen bewusst ist.
  • Der prinzipienbasierte Ansatz der IFRS bedeutet, dass viele Aspekte durch die Vorschriften erfasst werden können, sowohl in Bezug auf den Ansatz und die Bewertung als auch auf die Angaben. Tatsächlich könnten bereits separate Angaben zu den Auswirkungen des Klimawandels auf der Grundlage der Wesentlichkeitsvorschriften vorgeschrieben sein.
  • Die Nachhaltigkeitsberichterstattung hat einen wichtigen Mehrwert für die Jahresabschlüsse. Wie unsicher diese Informationen auch sein mögen, sie können für Anleger sehr wohl wesentlich sein.
  • Die Nachhaltigkeitsberichterstattung kann auch dazu dienen, ein Unternehmen viel früher auf die finanziellen Folgen solcher Sachverhalte aufmerksam zu machen.
  • Es besteht die Hoffnung, dass Finanzberichterstattung und Nachhaltigkeitsberichterstattung in Zukunft noch enger zusammenrücken werden.

Hoogervorst merkte auch an, dass die Treuhänder der IFRS-Stiftung als ein separates Vorhaben, das die Vorschriften der IFRS und die Arbeit des IASB zu Lageberichten ergänzen soll, derzeit Nachhaltigkeitsberichterstattung in Erwägung ziehen. Sie sind dabei, sich auf ihre nächste alle fünf Jahre stattfindende Strategieüberprüfung vorzubereiten, und eine Arbeitsgruppe der Treuhänder hat Untersuchungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung durchgeführt. Hoogervorst erläuterte, dass die Treuhänder beabsichtigen, auf den Ergebnissen dieser Untersuchungen aufzubauen, und in Kürze zu diesem Thema konsultieren wollen.

Das vollständige Manuskript der Rede von Hoogervorst in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des IASB.

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Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms des IASB (September 2020)

28.09.2020

Im Nachgang der Sitzung des IASB im September 2020 haben wir für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus der Sitzung und aus anderen Entwicklungen im letzten Monat ergeben haben. Sechs Datumsangaben wurden konkretisiert, und ein Projekt verzögert sich.

Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 28. August 2020.

Standardsetzung

  • Lageberichterstattung — ein Entwurf wird jetzt im ersten Quartal 2021 erwartet (zuvor: erste Jahreshälfte 2021)
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle — ein Entwurf wird jetzt im ersten Quartal 2021 erwartet (zuvor: viertes Quartal 2020) 

Standardpflege

  • IAS 12 — Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen — eine Entscheidung über die weitere Projektausrichtung wird jetzt im Oktober 2020 erwartet (zuvor: viertes Quartal 2020)
  • Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion — ein Entwurf wird jetzt im November 2020 erwartet (zuvor: viertes Quartal 2020)

Forschungsprojekte

  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle — ein Diskussionspapier wird jetzt im November 2020 erwartet (zuvor: viertes Quartal 2020)
  • Dynamisches Risikomanagement — die Einbindungsaktivitäten zum Kernmodell werden jetzt im Oktober 2020 erwartet (zuvor: viertes Quartal 2020)
  • Pensionsleistungen, die von Vermögenswertrenditen abhängen — eine Überprüfung der Forschungsergebnisse wird jetzt im November 2020 erwartet (zuvor: viertes Quartal 2020)

Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen vom 28. August 2020 und 28. September 2020 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden Sie hier.

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Tagesordnung für die kommende Sitzung des Kapitalmarktbeirats und des Erstellerforums

25.09.2020

Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) werden am Donnerstag, den 8. Oktober 2020 mit dem Kapitalmarktbeirat (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) und dem Globalen Forum der Ersteller (Global Preparers Forum, GPF) per Videokonferenz tagen. Die Tagesordnung für die gemeinsame Sitzung wurde jetzt bekanntgegeben.

Die einzelnen Tagesordnungspunkte sind die folgenden:

Donnerstag, 8. Oktober 2020 (11:00h-16:00h)

  • Begrüßung und Anleitung für die virtuelle Sitzung
  • Diskussionspapier zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten
    • Erörterung zu drei Bereichen von Rückmeldungen zu den vorläufigen Sichtweisen des Boards, zu denen der Stab bis jetzt Stellungnahmen erhalten hat
  • Primäre Abschlussbestandteile
    • Erörterungg der Rückmeldungen zu den Vorschlägen des Boards, die bei den Einbindungsveranstaltungen zum Entwurf eingegangen sind
  • Optionaler Sitzungsteil
    • Anwendung der IFRS 2020
    • Sachverhalte im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie

Die Arbeitspapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

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Ergebnisse der Befragung des DRSC zum Standardentwurf 'Allgemeine Darstellung und Angaben' des IASB

25.09.2020

Der Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) hat die Ergebnisse einer durchgeführten Befragung (webbasierter Fragebogen) zum IASB-Standardentwurf ED/2019/7 Allgemeine Darstellung und Angaben veröffentlicht.

Im Juli 2020 hatte der DRSC die fachlich interessierte Öffentlichkeit dazu aufgerufen, an der Befragung teilzunehmen. Mit der Befragung sollte ein fundiertes und breites Meinungsbild zu den Änderungsvorschlägen des IASB erlangt werden. Insgesamt haben 38 Vertreter aus den Bereichen Abschlussersteller, Hochschule, Investoren und Wirtschaftsprüfung teilgenommen.

Die Mehrheit der Befragten unterstützt die Vorschläge einer einheitlichen Definition der Zwischensummen „Ergebnis vor Finanzierung und Ertragsteuern“ und „Operatives Ergebnis“ sowie die Einführung verbindlicher Vorgaben, welche Erträge und Aufwendungen in diese Zwischensummen einbezogen werden sollen. Der Implementierungsaufwand einzelner Vorschläge wird jedoch als äußerst aufwendig eingeschätzt.

Eine Präsentation mit den Ergebnissen der Befragung und eine zusammenfassende Nachricht hierzu sind auf der Website des DRSC abrufbar.

 

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