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Britischer Bericht zur Unternehmensfortführung enthält Beurteilung der Wirksamkeit der IFRS

03.11.2011

Der Sharman-Untersuchungsausschuss, der auf Einladung des britischen Rats für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) eingerichtet wurde, um Fragen in Bezug auf die Unternehmensfortführung und das Liquiditätsrisiko zu untersuchen, hat einen vorläufigen Bericht veröffentlicht und erste Empfehlungen ausgesprochen.

Das Ziel der Untersuchung lag darin, Lehren in Bezug auf die Unternehmensfortführung und das Liquiditätsrisiko für Unternehmen und Prüfer zu identifizieren und Empfehlungen auszusprechen, wie (wenn überhaupt) das bestehende Berichtssystem und die entsprechenden Leitlinien für Unternehmen und Prüfer verbessert werden können. Der Ausschuss empfiehlt, dass bei allen Unternehmen der Fokus der Prüfung der Annahme der Unternehmensfortführung nicht nur auf dem kurzfristigem Liquiditätsrisiko sondern auch auf Insolvenzrisiken liegen sollte, die das Überleben eines Unternehmens über das Geschäftsjahr hinweg bedrohen oder bedeutenden Schaden für die Gemeinde und das Umfeld auslösen könnte.

Die Vorgaben für den Untersuchungsausschuss beinhalteten auch, zu prüfen, ob die Angaben, die nach den IFRS in Bezug auf die Unternehmensfortführung und das Liquiditätsrisiko gefordert werden, zeitnahe und relevante Informationen für Anleger liefern. In dem nun veröffentlichten Bericht werden eine Reihe von IFRS-bezogenen Aussagen getätigt, unter anderem die folgenden:

  • Der Ausschuss ist übereingekommen und der Meinung, dass die nach IFRS und UK-GAAP mindestens zu untersuchenden Perioden größere Bedeutung für den Zeitraum haben, über den detaillierte Budgets und Vorhersagen erstellt werden müssen, als für für den Zeitraum, über den sich eine Untersuchung anderer Faktoren eine Unternehmensfortführung erstrecken sollte (insbesondere sollten "Stresstests" in Bezug auf die jeweiligen wirtschaftlichen Aussichten und Geschäftszyklen angewendet werden).
  • Anleger und eine große Menge anderer Betroffener haben Fragen in Bezug auf die Verwendbarkeit von IFRS-Informationen für die Einschätzung des Insolvenzrisikos erhoben. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass in der Finanzbranche die Beurteilung des Mindesteigenkapitals ein besserer Ausgangspunkt als IFRS-Informationen sei, dass eine IFRS-Bilanz nicht wirklich nützlich für die Einschätzung der Kapitalausstattung sei, weil das Prinzip der Vorsicht fehle, oder dass IFRS-Informationen Anpassungen um Vorsichtsfaktoren erforderten, um sicherzustellen, dass die gehaltene Menge an Kapital robust ist und einem zumutbaren Grad von Druck aushalten kann.
  • Kapitalmanagement ist für Anleger wichtig – sie wollen verstehen, welche Maßnahmen ergriffen werden, und sie wollen dies aus der Sichtweise der Unternehmensführung gezeigt bekommen. Die Angaben nach IAS 1 Darstellung des Abschlusses bieten nicht immer, was Anleger wollen, obwohl die Vorschriften im Prinzip genutzt werden könnten, um diese Angaben zu leisten.
  • Die Einschätzung der Unternehmensfortführung ist ein zukunftsgerichteter Prozess – obwohl er auf Daten aus der Vergangenheit aufbaut, werden auch mögliche Ergebnisses berücksichtigt, die bisher noch nicht eingetreten sind. Dies "passt nicht gut zu den IFRS-Informationen, die im Wesentlichen rückwärts gerichtete Informationen sind".
  • Das Modell der eingetretenen Verluste wird inzwischen weitgehend als nicht sachgerecht angesehen und wird auch im Bericht adressiert. Eine Reihe von Befragten und Stellungnehmenden gaben an, "dass das Gefühl herrsche, dass die IFRS eine Geisteshaltung fördere, die nur auf Einhaltung bedacht sei, und dass ein mehr prinzipienbasierter Ansatz sachgerecht sei".
  • Ein Bereich, der bei den Regulatoren Bedenken auslöst ist die Uneinheitlichkeit, die sie bei der Bewertung der gleichen Finanzinstrumente bei der Verwendung unterschiedlicher Modelle beobachteten, und "es gibt inhärente Probleme mit Punktschätzungen".

Auf der Internetseite des FRC finden Sie eine englischsprachige Presseerklärung zur Veröffentlichung des Berichts. Unsere Länderseite mit Informationen zur Rechnungslegung in Großbritannien finden Sie hier.

Unternehmenstypenspezifische Synopse der Rechnungslegungsunterschiede von Finanzinstrumenten nach IFRS und HGB Image

Unternehmenstypenspezifische Synopse der Rechnungslegungsunterschiede von Finanzinstrumenten nach IFRS und HGB

02.11.2011

Dr. Knut Henkel, von dem wir bereits ein in zwei Teilen erschienenes Glossar zur Rechnungslegung von Finanzinstrumenten nach IFRS (und HGB) und einen zweisprachigen Leitfaden Accounting Financial Instruments/ Rechnungslegung von Finanzinstrumenten IFRS/HGB auf IAS PLUS zur Verfügung gestellt haben, hat seine Dissertation mit dem Titel Eine unternehmenstypenspezifische Synopse der Rechnungslegungsunterschiede von Finanzinstrumenten nach IFRS und HGB veröffentlicht.

Gegenstand der Dissertation ist eine systematische Gegenüberstellung der Rechnungslegungsunterschiede (inklusive BilMoG und IFRS für KMU) und der Versuch, die Unterschiede zu quantifizieren. Des Weiteren wird dargestellt, inwiefern die Rechnungslegungsunterschiede für unterschiedliche Unternehmenstypen (wie beispielsweise Banken, kapitalmarktorientierte Unternehmen, Mittelstand) überhaupt relevant sind.

Wir stellen Ihnen die Dissertation mit freundlicher Genehmigung von Herrn Dr. Henkel zur Verfügung. Alle Rechte verbleiben beim Autor.

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Tagesordnung für die Sitzung mit dem weltweiten Forum der Ersteller

02.11.2011

Der IASB hat auf seiner Internetseite die Tagesordnung für die Sitzung von IASB-Vertretern mit dem Globalen Forum der Ersteller (Global Preparers Forum, GPF) eingestellt, die am 8. November von 10 bis 16 Uhr Londoner Zeit stattfinden wird.

Die zur Erörterung anstehenden Themen sind die folgenden:

Weiterführende Informationen:

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Studie des CFA-Instituts zu Erwartungen von Abschlussadressaten an Angaben nach IFRS 7

02.11.2011

Das Institut der eingetragenen Finanzanalysten (Chartered Financial Analyst Institute, CFA-Institut) hat einen Bericht mit dem Titel Sicht der Abschlussadressaten auf Angaben zu Risiken aus Finanzinstrumenten nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) – Teil 1 herausgegeben.

In dem Bericht werden die Erwartungen und Empfehlungen der Adressaten im Hinblick auf die Risikoangaben nach IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben dargestellt.

Dem Bericht liegt eine Studie des CFA-Instituts zur Qualität der bestehenden Angaben zu Risiken aus Finanzinstrumenten zugrunde, in der Angaben zu Kredit-, Liquiditäts-, Markt- und Sicherungsbilanzierungsrisiken nach IFRS 7 adressiert werden. Im Bericht werden allgemeine und spezifische Empfehlungen hinsichtlich der Verbesserung dieser Risikoangaben ausgesprochen. Unter anderem werden die folgenden Empfehlungen genannt.

  • Zusammenfassende Darstellung. Den Angaben sollte eine zusammenfassende Darstellung beigegeben werden, in der die unternehmensweite Risikoaussetzung und die Wirksamkeit der Risikomanagementmechanismen in Bezug auf die verschiedenen Risikoarten, die für bedeutend für bestimmte Geschäftsmodelle gehalten werden, erläutert werden.
  • Differenzierte Marktrisikokategorien. Bei den Angaben zum Marktrisiko sollten die einzelnen Komponenten unterschieden und in sinnvolle Kategorien getrennt werden (Zinsrisiko, Fremdwährungsrisiko, güterbezogenen Risiken), und über diese sollte mit dem gleichen Grad der Differenzierung berichtet werden wie Kredit- und Liquiditätsrisiken nach IFRS 7.
  • Verbesserter Zusammenhang von qualitativen und quantitativen Angaben. Bei den qualitative Angaben sollte der Zusammenhang mit zugrundeliegenden quantitativen Bewertungen besser erläutert werden.
  • Standardisierung und Prüfung von quantitativen Angaben. Standardisierte und in sachgerechtem Umfang geprüfte quantitative Angaben sind notwendig, um eine verbesserte Vergleichbarkeit herzustellen.
  • Verbesserte und integrierte Darstellung der Angaben. Integrierte, zentral zusammengefasste, tabellarische Risikoangaben sollten zur Verfügung gestellt werden. Im Bericht wird beispielsweise empfohlen, a) die Angaben zur Risikoaussetzung und zum Risikomanagement zu integrieren und b)das Zusammenwirken der verschiedenen Risikofaktoren darzustellen.
  • Bereiche, in denen bestimmte risikoangaben verbessert werden können. Zu diesen zählt, dass die folgenden Angaben verbessert bzw. zur Verfügung gestellt werden sollten: a) aussagekräftige unternehmensspezifische qualitative Angaben, b) verbesserte und aussagekräftigere Sensitivitätsanalysen, c) ausreichende Untergliederung zur Erläuterung von den jeweiligen Risikoaussetzungen, d) vollständige Angabe in Bezug auf Ausfallrisiken und e) Angaben zu Risiken aus außerbilanziellen Risikoaussetzungen.
  • Kommunikation im Gegensatz zu bloßer Einhaltung von Vorschriften. Im Bericht heißt es: "Eine prinzipienbasierte Definition von Angaben ist kein wirksames Mittel gegen Ängste in Bezug auf Allgemeinplätze und wenig aussagekräftige Angaben."

Teil 2 des Berichts soll zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden und wird die Erwartungen der Abschlussadressaten in Bezug auf Angaben zu Derivaten und Sicherungsbilanzierung beinhalten.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite des CFA-Instituts herunterladen (840 KB).

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Mitschrift von der Sondersitzung von IASB und FASB am 1. November

02.11.2011

IASB und FASB hielten am 1. November 2011 eine zusätzliche Sitzung in London ab.

Wir stellen Ihnen die Mitschrift, die Beobachter von Deloitte bei der Sitzung angefertigt haben, zur Verfügung:

Dienstag, 1. November 2011

  • Leasingverhältnisse
    • Bilanzierung auf Seiten des Leasinggebers: Angaben
    • Übergang: Sonstige Erwägungen
    • Übergang: Sale-and-Leaseback-Geschäftsvorfälle

Die vorläufige und inoffizielle Mitschrift stellen wir Ihnen wie immer auf einer eigenen Seite bereit. Wie bereits zuvor berichtet findet am 7. November 2011 eine weitere Sondersitzung des IASB statt.

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Entwurf der überarbeiteten Rechnungslegungsrichtlinien in deutscher Sprache

02.11.2011

Der Entwurf der überarbeiteten 4. und 7. EU-Richtlinie, der am 25. Oktober 2011 veröffentlicht wurde, liegt jetzt auch in deutscher Sprache vor.

In dem Entwurf schlägt die EU-Kommission Änderungen zu den EU Bilanzrichtlinien vor mit dem Ziel der Vereinfachung und der Verbesserung für KMU im täglichen Umgang mit Bilanzierung. Sie können sich den deutschsprachigen Entwurf direkt von der Internetseite der EU-Kommission herunterladen (389 KB).
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Bilanzierung von Fremdwährungspositionen und -transaktionen angesichts der derzeitigen Frankenstärke – Einladung zum Dialog

02.11.2011

Wie am 18. Oktober 2011 berichtet wurde in der letzten Ausgabe des KMU-Newsletters der schweizerischen Treuhand-Kammer auf die Bilanzierung von Tochtergesellschaften im Ausland angesichts der derzeitigen Frankenstärke eingegangen. Aufgrund der Frankenstärke und der zunehmenden internationalen Verflechtungen auch der Schweizer KMU nehmen die Fragen rund um die Bilanzierung von Fremdwährungsgeschäften und Fremdwährungspositionen zu.

Die Treuhand-Kammer lädt jetzt dazu ein, mit ihr in einen Dialog zu treten und ihr kritische Praxisfälle mitzuteilen. Diese Fälle sollen gesammelt und in den Fachkommissionen diskutiert werden. Bei entsprechenden Rückmeldungen aus dem Mitgliederkreis ist zu gegebener Zeit eine weitere Publikation in Form von Fragen und Antworten vorgesehen.

Eine Kontaktaufnahme mit der Treuhand-Kammer ist über deren Internetseite möglich.

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Nächste TEG-Sitzung

02.11.2011

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird das nächste Mal vom 7. bis 8. November 2011 tagen.

Die Sitzung steht Beobachtern offen (Anmeldung). Die Tagesordnung der Sitzung finden Sie hier (in englischer Sprache, 42 KB).
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Tagesordnung für die Sondersitzung des IASB am 7. November

02.11.2011

Am Montag, den 7. November wird der IASB von 15:30h bis 17:00h deutscher Zeit eine Sondersitzung zum Thema Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 abhalten.

Es wird sowohl die Verschiebung des verpflichtenden Datums des Inkrafttretens erörtert als auch die Vorschriften in Bezug auf die Vergleichsangaben. Die Agendapapiere und die Möglichkeit zur Anmeldung für die Internetübertragung finden Sie auf der Internetseite des IASB.
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Befreiende Anwendung der IFRS im Einzelabschluss – Podiumsdiskussion des Bankenverbands

02.11.2011

Der Bundesverband deutscher Banken veranstaltet am 30. November 2011 in Berlin eine Podiumsdiskussion mit dem Titel 'Befreiende Anwendung der IFRS im Einzelabschluss – ein wesentlicher Schritt zum Bürokratiekostenabbau' mit hochkarätigen Referenten aus Wissenschaft, Politik und Wirtschaft.

Während der Diskussion sollen Lösungsmöglichkeiten und notwendige gesetzgeberische Schritte aufgezeigt werden. Weitere Informationen, das genaue Programm und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Internetseite des Bankenverbands.

 

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