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CICA-Publikation zu IFRS-Angaben im Lagebericht

27.01.2011

Das kanadische Institut der Wirtschaftsprüfer (Canadian Institute of Chartered Accountants, CICA) hat eine besondere Publikation zum Jahresende herausgegeben, die vom Stab des CICA-Rats zur Berichterstattung (Canadian Reporting Performance Board) herausgegeben wurde, der verschiedene Erwägungen in Bezug auf die Lageberichterstattung durch Unternehmen prüft.

In der Publikation wird die Schwerpunktlegung auf die Erörterung des IFRS-Übergangs im Lagebericht hervorgehoben. Diese sollte sich von einem Fortschrittsbericht in Bezug auf den Plan für den Übergang auf IFRS zu einer Darstellung der Auswirkungen des Übergangs wandeln. Es wird auch hervorgehoben, dass die Adressaten verstehen wollen werden, welcher Anteil der dargestellten Leistung eines Unternehmens im ersten Quartal 2011 sich auf wirtschaftliche Leistung bezieht und welcher auf die Änderung der Rechnungslegung. Sie können sich den englischsprachigen Alert direkt von der Internetseite des CICA herunterladen (241 KB).
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Bericht des "Blue Ribbon"-Panel zur Rechnungslegung durch nicht börsennotierte Unternehmen

26.01.2011

Das "Blue Ribbon"-Panel, das sich der Frage widmet, wie die US-amerikanischen Rechnungslegungsstandards am besten den Bedürfnissen der Adressaten von Abschlüssen von nicht börsennotierten Unternehmen angepasst werden können, hat einen Bericht mit Empfehlungen an die Treuhänder der US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung (US Financial Accounting Foundation, FAF) übergeben.

Das "Blue Ribbon"-Panel, das sich der Frage widmet, wie die US-amerikanischen Rechnungslegungsstandards am besten den Bedürfnissen der Adressaten von Abschlüssen von nicht börsennotierten Unternehmen angepasst werden können, hat einen Bericht mit Empfehlungen an die Treuhänder der US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung (US Financial Accounting Foundation, FAF) übergeben.

Im Bericht werden grundlegende Änderungen am Standardsetzungssystem einschließlich der Schaffung eines neuen Boards gefordert, der sich unter dem Dach der FAF darauf konzentrieren würde, Ausnahmen und Änderungen für nicht börsennotierte Unternehmen bei den US-GAAP zu erarbeiten, die den Bedürfnissen des Sektors der nicht börsennotierten Unternehmen gerecht werden. Im Bericht wird außerdem empfohlen, ein unterscheidendes Rahmenkonzept zu schaffen (also einen Satz von Entscheidungskriterien), um dem jeweiligen Standardsetzer die Möglichkeit zu geben, sachgerechte und vertretbare Ausnahmen und Änderungen vorzunehmen. Im Bericht wird keine Empfehlung ausgesprochen, separate, in sich abgeschlossene Rechnungslegungsstandards für nicht börsennotierte Unternehmen zu schaffen oder die Rechnungslegungsgrundsätze grundsätzlich neu zu ordnen.

Der Bericht spiegelt die Ansicht des Panels wider, dass die verpflichtende Anwendung des IFRS für KMU derzeit in den Vereinigten Staaten nicht angebracht ist. Da das US-amerikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) jedoch inzwischen den IASB als maßgeblichen Standardsetzer anerkennt, können in vielen Fällen nicht börsennotierte Unternehmen (die keine Finanzinstitute sind) ihre Abschlüsse auch nach IFRS oder dem IFRS für KMU erstellen, wobei das Panel sich warnend äußert. Wir übersetzen Ihnen einen Auszug:

US-amerikanische nicht börsennotierte Unternehmen sollten nicht in Masse auf IFRS-basierte Standards übergehen, bevor die SEC eine Entscheidungen in Bezug auf US-amerikanische börsennotierte Unternehmen gefällt hat. Das gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund des Umfangs der Umlernbemühungen, die Anteilseigner und Adressaten von Abschlüssen von nicht börsennotierten Unternehmen auf sich nehmen müssten.

Die englischsprachige Presseerklärung der FAF, die eine Verknüpfung auf den Bericht enthält, finden Sie hier.

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Kasachstan erwägt die Einführung des IFRS für KMU

26.01.2011

Kasachstan wird eventuell den IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) übernehmen.

Die Weltbank und die IFRS-Stiftung wurden eingeladen, einen Workshop in Astana abzuhalten, bei dem die wesentlichen Merkmale des Standards vorgestellt werden sollten. Etwa 50 Teilnehmer aus dem Büro des Premierministers, dem Finanzministerium, des staatlichen Immobilienausschusses, des Finanzkontrollausschusses, der Steuerbehörden, der Rechnungslegungsorganisationen und der Universitäten nahmen an dem Workshop teil. Die Regierung von Kasachstan erwägt derzeit, ob der IFRS für KMU anstelle der bisherigen nationale Rechnungslegungsstandards von Kasachstan (Kazakh National Accounting Standards, KNAS) für Unternehmen übernommen werden soll, die keine Unternehmen des öffentlichen Interesses (Public Interest Entities, PIE) sind. Nach dem Workshop sagte Michael Wells von der IFRS-Stiftung: "Siebzig Länder wenden den IFRS für KMU bereits an oder erwägen, dies in den nächsten Jahren zu tun. Ich hoffe, dass Kasachstan das erste zentralasiatische Land sein wird, dass den Standard übernimmt."

Weiterführende Informationen:

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FASB entschärft Fair-Value-Vorschlag

26.01.2011

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat einen Schritt Abstand von seinen früheren Plänen genommen, von Unternehmen zu fordern, alle Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.

Gestern entschied der FASB vorläufig, dass finanzielle Vermögenswerte, die zum Zweck der Erzielung vertraglich geregelter Zahlungsströme im Rahmen eines Kredits oder Darlehens gehalten werden, zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden sollen. Diese Abwendung von der ursprünglichen Idee, dass fast alle finanziellen Vermögenswerte einschließlich Bankdarlehen zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden sollen, bringt den FASB näher an das gemischte Modell des IASB, nach dem einige Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert und andere zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Der FASB bietet auf seiner Internetseite eine englischsprachige Zusammenfassung dieser vorläufigen Entscheidung. Unsere Seite zum Finanzinstrumenteprojekt des IASB finden Sie hier.

 

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IDW-Stellungnahme zur Unternehmensberichterstattung

26.01.2011

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber der Europäischen Kommission Stellung genommen zur Konsultation über die Offenlegung von Informationen nicht-finanzieller Art durch Unternehmen.

Das IDW begrüßt die grundsätzliche Zielsetzung der EU-Kommission, die Unternehmensberichterstattung über soziale und ökologische Belange zu verbessern. Allerdings seien angesichts der internationalen Dimension dieses Themas nationale oder europäische Regelungen nicht zielführend. Vielmehr solle sich die Europäische Union in eine international abgestimmten Entwicklung weltweit gültiger Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung einbringen. Dazu biete es sich an, die Aktivitäten des unlängst gegründeten International Integrated Reporting Committee (IIRC) zu unterstützen. Die englischsprachige Stellungnahme des IDW finden Sie hier (65 KB).
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Podcast des IASB zum Versicherungsprojekt

25.01.2011

Der IASB stellt auf seiner Internetseite einen Podcast zu den jüngsten Entwicklungen beim IASB-Projekt zu Versicherungsverträgen zur Verfügung.

IASB-Mitglied Warren McGregor fasst die Erörterungen bei der letzten gemeinsamen Boardsitzung von IASB und FASB im Januar zusammen, äußert sich zu einigen Anregungen aus den eingegangenen Stellungnahmen und gibt einen Überblick darüber, was auf der Boardsitzung im Februar erörtert werden soll.

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Internetpräsentation zum demnächst erwarteten Entwurf zur Aufrechnung in der Bilanz

25.01.2011

Am Montag, den 31. Januar 2011 bietet der Stab des IASB zwei Internetpräsentationen zum Standardentwurf zur Aufrechnung in der Bilanz an, mit dessen Veröffentlichung am gleichen Tag gerechnet wird.

  • Thema: Standardentwurf zur Aufrechnung in der Bilanz
  • Datum und Uhrzeit: Montag, 31. Januar 2011, 11:00 Uhr deutscher Zeit und Wiederholung um 16:00 Uhr deutscher Zeit
  • Weitere Informationen zur Internetsendung und Anmeldung: hier
  • Weitere Informationen auf IAS PLUS: Zusammenfassung des IASB-Projekts zur Aufrechnung in der Bilanz
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Erinnerung an den Ablauf von Kommentierungsfristen — Daten des Inkrafttretens

25.01.2011

Wir erinnern unsere Leser daran, dass Stellungnahmen zum Konsultationsdokument 'Daten des Inkrafttretens und Übergangsmethoden' bis Montag, den 31. Januar 2011 beim IASB eingehen müssen.

Da eine Reihe von großen Projekten 2011 abgeschlossen werden sollen, haben IASB und FASB Stellungnahmen dazu erbeten, ob und wie die Daten des Inkrafttretens gestaffelt werden sollen, um die Belastung für die betroffenen Parteien zu reduzieren.

 

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Öffentliche Telefonkonferenz von TEG

25.01.2011

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am Freitag, den 28. Januar 2011 eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten.

Weitere Informationen und Möglichkeit zur Anmeldung als einwählender Beobachter finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung von EFRAG.

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Finanzinstitute fordern mehr Informationen zum Klimawandel und seinen Auswirkungen

25.01.2011

Die Finanzinitiative (FI) des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (United Nations Environment Program, UNEP) und das deutsche Institut für nachhaltige Geschäftsentwicklung Sustainable Business Institute (SBI) haben gemeinsam einen Bericht zu einer Studie zum Bedarf des Finanzsektors an Informationen zum Klimawandel und dessen Auswirkungen herausgegeben.

Die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Studie stellt die Ergebnisse einer internationalen Umfrage unter 60 Institutionen aus Industrie- und Entwicklungsländern dar. Die Umfrage wurde durch die Arbeitsgruppe zum Klimawandel (Climate Change Working Group, CCWG) der UNEP FI und das SBI durchgeführt.

Die Studie zeigt, dass die gegenwärtige Verfügbarkeit von und der Zugang zu Klimainformationen nicht ausreichend ist, und bestätigt die zunehmende Relevanz des Klimawandels und die Tatsache, dass Finanzdienstleister bessere Informationen und weitere Informationsservices zu den Auswirkungen des Klimawandels benötigen. Die Umfrage hat offengelegt, dass Lücken hinsichtlich der Verfügbarkeit notwendiger Informationen, durch weitere Forschung in Bezug auf belastbarere Klimamodelle und -vorhersagen sowie durch verbesserte Übersetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse und vorhandener Informationen in anwendergerechte Informationen geschlossen werden können.

Die Presseerklärung von SBI und UNEP FI finden Sie hier (112 KB); die Studie selbst ist Ihnen hier zugänglich (in englischer Sprache, 1,15 MB).

Auf der Seite des SBI-Forschungsprojekts zu Klimawandel, Finanzmärkten und Innovation (Climate Change, Financial Markets and Innovation, CFI) finden Sie weitere Publikationen zum gleichen Thema und Ergebnisse älterer Studien.

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