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Chinesische Übersetzungen der IFRS in Focus-Newsletter

11.11.2010

Unsere Kollegen haben eine Reihe der vom IFRS Global Office von Deloitte herausgegebenen IFRS in Focus-Newsletter ins Chinesische übersetzt.

Unsere Kollegen haben eine Reihe der vom IFRS Global Office von Deloitte herausgegebenen IFRS in Focus-Newsletter ins Chinesische übersetzt:

IASB gibt Entwurf zu latenten Steuern heraus: Rückgewinnung der zugrunde liegenden Vermögenswerte (181 KB)

IASB ändert Angaben zur Übertragung von finanziellen Vermögenswerten (201 KB)

IASB schließt erste Phase des gemeinsamen Projekts zum Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung ab (163 KB)

IASB gibt Entwurf zur erstmaligen Anwendung der IFRS nach einer Phase ausgeprägter Hochinflation heraus (176 KB)

IASB gibt Entwurf zur Streichung der festen Daten für Erstanwender heraus (198 KB)

IFRS Interpretations Committee gibt Interpretationsentwurf zu Abraumkosten in der Produktionsphase einer Mine heraus (191 KB)

Versicherungsverträge (316 KB)

IASB gibt Standardentwurf zur Leasingbilanzierung heraus (292 KB)

IASB gibt Entwurf zu Angaben bei der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert heraus (176 KB)

Die englischen Originale der Newsletter finden Sie hier. Regelmäßig werden auch Übersetzungen ins Französische, Japanische und Spanische angefertigt. Auf unserer Schwesterseite CAS Plus finden Sie regelmäßig Übersetzungen von ausgewählten Nachrichten der internationalen Seite und viele weitere Ressourcen in chinesischer Sprache.

IASB Nov 2010 Image

Änderung der Agenda für die reguläre IASB-Sitzung im November

11.11.2010

Die Tagesordnung für die reguläre Novembersitzung des IASB nächste Woche hat sich geändert.

Die Besprechung des Punktes Sonstiges Gesamtergebnis wurde auf Mittwoch vorgezogen. Dadurch haben sich auch einige Änderungen in den sonstigen Zeiten ergeben. Den aktuellen Stand der Tagesordnung können Sie hier einsehen.
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Telefonkonferenz des PRC zur pro-aktiven Arbeit von EFRAG

11.11.2010

Am Mittwoch, den 17. November 2010 wird der Ausschuss für Planung und Ressourcen (Planning and Resource Committee, PRC) der europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine Telefonkonferenz abhalten, in der der Rechenschaftsbericht zur Berücksichtigung der Stellungnahmen, die auf die Konsultation zur pro-aktiven Arbeit von EFRAG eingegangen sind, abgeschlossen werden soll.

Interessierte haben die Möglichkeit, sich in die Telefonkonferenz einzuwählen. Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung von EFRAG.
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CSA geben IFRS-bezogene Aktualisierung und Änderungen heraus

10.11.2010

Die kanadischen Wertpapieraufsichten (Canadian Securities Administrators, CSA) haben eine Aktualisierung des Stabhinweises 52-306 'Nicht auf GAAP beruhende Finanzwerte und Werte in Ergänzung von GAAP-Werten' herausgegeben, um den Übergang auf die International Financial Reporting Standards (IFRS) widerzuspiegeln.

Insbesondere geht es um eine Einfügung zu bestimmten Leitlinien für Emittenten in Bezug auf zusätzliche GAAP-Werte, die unter den IFRS gefordert werden. Die CSA haben außerdem IFRS-bezogene Änderungen an der Verlautbarung NP 41-201 Income Trusts und andere indirekte Angebote herausgegeben, um die Änderungen am Stabhinweis 52-306 widerzuspiegeln. Weiterführende Informationen:
IFRS Foundation Image

Offizielle Übersetzungen der IASB-Verlautbarungen

10.11.2010

Unter der Ägide der IFRS-Stiftung werden offizielle Übersetzungen des IASB-Verlautbarungen erarbeitet.

Übersetzungen sind ein notwendiger Bestandteil der Bemühungen der IFRS-Stiftung, einen einzigen Satz hochwertiger und weltweit anwendbarer Rechungslegungsstandards zu erarbeiten. Übersetzungen könne einen entscheiden Ausschlag geben, wenn ein Land erwägt, die IFRS einzuführen. In regelmäßigen Abständen informiert die Stiftung über den aktuellen Stand der Übersetzungen. Sie können sich darüber im IFRS Translations Update informieren, der Ihnen hier zur Verfügung steht (Sie können den Newsletter dort auch abonnieren). Alle verfügbaren Übersetzungen können on-line beim IASBerworben werden. Derzeit ist der aktuelle Stand der folgende:

 

Jüngst veröffentlichte Übersetzungen:

Spanische Übersetzung des roten Buchs 2010

Französische Übersetzung des roten Buchs 2010

Französische Übersetzung des IFRS für KMU

Koreanische Übersetzung der XBRL-Taxonomie für IFRS 2010

Japanische Übersetzung des roten Buchs 2010

In Kürze zur Verfügung stehende Übersetzungen:

Arabische Übersetzung der XBRL-Taxonomie für IFRS 2010

Arabische Übersetzung des roten Buchs 2010 (vor Ende des Jahres)

Deutsche Übersetzung des roten Buchs 2010 (im ersten Quartal 2011)

Polnische Übersetzung des roten Buchs 2010 (im zweiten Quartal 2011)

Übersetzung des roten Buchs 2010 in traditionelles Chinesisch (wird in einzelnen Schritten auf der Seite der Taiwanesischen Finanzaufsicht zur Verfügung gestellt)

Außerdem in Arbeit: Übersetzung des roten Buchs 2010 in brasilianisches Portugiesisch, Übersetzung des IFRS für KMU in brasilianisches Portugiesisch und serbische Übersetzung des IFRS für KMU

Aktueller Stand bei den russischen Übersetzungen: Das rote Buch 2009, der IFRS für KMU und die Trainingsmodule für den IFRS für KMU sind bereits übersetzt worden aber müssen noch einer Prüfung durch den Expertenbeirat unterzogen werden. Im Lauf des Jahres 2011 werden die Übersetzungen kontinuierlich aktualisiert, um die IFRS-Einführung in Ländern mit russischer Amtssprache zu fördern.

Über die derzeit zur Verfügung stehenden deutschen Übersetzungen hatten wir Sie bereits im Oktober informiert.

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EFRAG finalisiert Stellungnahme zu latenten Steuern

10.11.2010

Der IASB hat am 10. September 2010 den Entwurf Latente Steuern: Rückgewinnung der zugrunde liegenden Vermögenswerte zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben.

Mit dem Vorschlag würde ein Aspekt in IAS 12 Ertragsteuern glattgezogen. Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat jetzt ihre Stellungnahme gegenüber dem IASB finalisiert, in der zwar wie im Stellungnahmeentwurf bereits vorläufig mitgeteilt die Tatsache unterstützt wird, dass sich der IASB des Themas annimmt, jedoch der Meinung Ausdruck verliehen wird, dass das Problem besser durch die Entwicklung von Anwendungsleitlinien als durch die Einrichtung einer Ausnahme gelöst werden sollte. Die englischsprachige Presseerklärung, die eine Verknüpfung auf die Stellungnahme enthält, finden Sie hier.
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Japanische Übersetzung unseres IFRS in Focus-Newsletters zu den Daten des Inkrafttretens

10.11.2010

Das japanische IFRS Centre of Excellence von Deloitte hat eine japanische Übersetzung des folgenden IFRS in Focus-Newsletters herausgebracht: IASB veröffentlicht Bitte um Stellungnahmen zu Fragen des Übergangs und der Daten des Inkrafttretens für bestimmte IASB-Projekte (54 KB).

Die englische Fassung finden Sie hier (97 KB). Zu den Internetseiten zu IFRS des japanischen Centres of Excellence gelangen Sie hier (in japanischer Sprache).
IASB und FASB Image

Mitschrift vom ersten Tag der Sondersitzung von IASB und FASB

10.11.2010

Der IASB und der FASB halten derzeit gemeinsam eine dreitägig Sondersitzung zum Thema Wertminderung von Finanzinstrumenten ab.

Die Übersetzung der Mitschrift vom ersten Tag der Sitzung, die Beobachter von Deloitte angefertigt haben, finden Sie hier.
DRSC Image
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Gemeinsames Diskussionsforum von DRSC und EFRAG

10.11.2010

Wie bereits berichtet veranstalten das DRSC und EFRAG am 30. November 2010 ein gemeinsames Diskussionsforum zum IASB-Arbeitsentwurf eines Standards zur Darstellung des Abschlusses, um den IASB bei der Einholung der europäischen Ansichten bezüglich seiner vorläufigen Entscheidungen im Rahmen des Projekts zu unterstützen.

Die Teilnehmer der Veranstaltung wurden gebeten eine Umfrage vorab auszufüllen, die als Grundlage der Diskussion dienen soll. Für alle Personen und Organisationen, die nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, aber gerne ihre Meinung mitteilen wollen, besteht die Möglichkeit diese Umfrage bis zum 1. Dezember 2010 hier ebenfalls auszufüllen.
Deloitte Comment Letter Image

Wir nehmen Stellung zum Entwurf ED/2010/11

10.11.2010

Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2010/11: Latente Steuern: Rückgewinnung der zugrunde liegenden Vermögenswerte eingereicht.

Mit dem Vorschlag würde ein Aspekt in IAS 12 Ertragsteuernglattgezogen. Nach IAS 12 hängt die Bewertung von latenten Steuerschulden und latentem Steuervermögen davon ab, ob das Unternehmen davon ausgeht, den Vermögenswert dadurch zurückzugewinnen, dass er genutzt wird, oder dadurch, dass er veräußert wird. In einigen Fällen ist es schwierig und subjektiv gefärbt, zu beurteilen, ob eine Rückgewinnung durch Veräußerung oder durch Nutzung erfolgen wird. Um einen pragmatischen Ansatz für solche Fälle zur Verfügung zu stellen, sieht die vorgeschlagene Änderung vor, eine widerlegbare Annahme einzuführen, dass der Vermögenswert allein durch Veräußerung zurückgewonnen wird, wenn dem Unternehmen nicht eindeutige Hinweise vorliegen, dass die Rückgewinnung auf eine andere Art und Weise erfolgt.

Wir begrüßen die Tatsache, dass der Board sich bemüht, die schwierigen praktischen Fragen zu lösen, die aufkommen können, wenn latente Steuern berechnet und bewertet werden, die im Zusammenhang mit Vermögenswerten stehen, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet oder neubewertet werden. Wir unterstützen die vorgeschlagene Ausnahme von den Prinzipien in IAS 12 jedoch nicht. Die Übersetzung eines Auszuges aus unserer Stellungnahme finden Sie nachfolgend. Die gesamte Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie hier (58 KB). All unserer früheren Stellungnahmen stehen Ihnen hier zur Verfügung.

Obwohl wir zustimmen, dass zusätzliche Leitlinien in diesem Bereich hilfreich wären, unterstützen wir die Einführung einer Ausnahme von den bestehenden Prinzipien in IAS 12 nicht. Stattdessen empfehlen wir, dass der Board zusätzliche Umsetzungsleitlinien zur Verfügung stellt, mit denen verdeutlicht wird, wie die bestehenden Prinzipien in IAS 12 angewendet werden sollten. Bei der Entwicklung dieser Leitlinien sollte der Board einen Ansatz in Erwägung ziehen, der auf dem zugrunde liegenden Geschäftsmodell aufbaut. Wir sind der Meinung, dass ein solcher Ansatz im Einklang mit den gegenwärtigen Vorschriften in IAS 12.52 stehen würde.

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