ISSB-Konsultation zu Agendaprioritäten

 

Hintergrund

Der International Sustainability Standards Board (ISSB) wird sein anfängliches Arbeitsprogramm in Abhängigkeit der Ergebnisse einer öffentlichen Konsultation zu Agendaprioritäten entwickeln und verfolgen.

Als ersten Schritt des Projekts hat der ISSB eine Bitte um Informationsübermittlung veröffentlicht, um Meinungen zu folgenden Themen einzuholen:

  • der strategische Ausrichtung und Ausgewogenheit der ISSB-Aktivitäten;
  • der Eignung vorgeschlagener Kriterien für die Bewertung der Priorität von nachhaltigkeitsbezogenen Sachverhalten (einschließlich Themen, Branchen und Aktivitäten), die in das Arbeitsprogramm des ISSB aufgenommen werden könnten; und
  • einer vorgeschlagene Liste von nachhaltigkeitsbezogenen Sachverhalten (einschließlich Themen, Branchen und Aktivitäten), die in das Arbeitsprogramm des ISSB aufgenommen werden könnten.

Die erhaltenen Rückmeldungen werden in die Erstellung des Arbeitsprogramms des ISSB für die ersten zwei Jahre nach der Konsultation einfließen.

 

Aktueller Stand des Projekts

Die Agendakonsultation wurde am 24. Juni 2024 mit Veröffentlichung eines Berichts über die Rückmeldungen abgeschlossen.

Zu den Fragen, zu denen in der Bitte um Informationsübermittlung konsultiert wurde, erhielt der ISSB folgende Rückmeldungen und traf folgende Entschedungen:

Strategische Ausrichtung und Balance der Aktivitäten des ISSB Die Rückmeldungen zeigten, dass die meisten Interessengruppen die Unterstützung der Umsetzung von IFRS S1 und IFRS S2 als die höchste Priorität für den ISSB in den nächsten zwei Jahren ansahen. Der ISSB beschloss, der Unterstützung der Umsetzung von IFRS S1 und IFRS S2 hohe Priorität einzuräumen und der Verbesserung der SASB-Standards und dem Beginn neuer Forschungsprojekte etwas weniger Bedeutung beizumessen.
Kriterien für die Beurteilung von Fragen der Nachhaltigkeitsberichterstattung, die in das Arbeitsprogramm des ISSB aufgenommen werden könnten Die meisten Stellungnehmenden stimmten zu, dass die vom ISSB festgelegten Kriterien angemessen sind. Einige Stellungnehmende meinten, die Kriterien sollten Überlegungen zur Interoperabilität, zu unterschiedlichen Konzepten der Wesentlichkeit, zur globalen Anwendbarkeit und zur Verknüpfung mit dem Arbeitsprogramm des IASB enthalten. Der ISSB beschloss, an sechs der sieben in der Bitte um Informationsübermittlung vorgeschlagenen Kriterien keine wesentlichen Änderungen vorzunehmen und das Kriterium über die Beziehung des vorgeschlagenen Projekts zu anderen Projekten dahingehend zu ändern, dass ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass der ISSB die Arbeit anderer relevanter Standardsetzer berücksichtigen wird.
Neue Forschungs- und Standardsetzungsprojekte, die in das Arbeitsprogramm des ISSB aufgenommen werden könnten Einer der beiden Hauptabschnitte der Bitte um Informationsübermittlung. Er enthielt allgemeine Überlegungen und stellte potenzielle Projekte zu (i) biologischer Vielfalt, Ökosystemen und Ökosystemleistungen, (ii) Humankapital und (iii) Menschenrechten vor. Für jedes Thema wurden Unterthemen identifiziert, und die Stellungnehmenden wurden gebeten, diese zu priorisieren. Die Stellungnehmenden waren unterschiedlicher Meinung darüber, welches Projekt oder welche Projektgruppe der ISSB vorrangig behandeln sollte. Die meisten Stellungnehmenden sprachen sich dafür aus, dass der ISSB mindestens einem der in der Bitte um Informationsübermittlung vorgeschlagenen Projekte Priorität einräumen sollte, aber die Ansichten über die relative Priorität der einzelnen Projekte waren uneinheitlich. Der ISSB beschloss, sein Arbeitsprogramm um Forschungsprojekte zu Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt, Ökosystemen und Ökosystemdienstleistungen sowie Humankapital zu erweitern.
Integration der Berichterstattung Der andere Hauptabschnitt der Bitte um Informationsübermittlung. Während ursprünglich ein gemeinsames Projekt mit dem IASB zum Thema Konnektivität in der Berichterstattung, das auf dem Projekt zur Lageberichterstattung des IASB und dem Rahmenkonzept für die integrierte Berichterstattung aufbaut, ins Auge gefasst wurde, wurde in der Bitte um Informationsübermittlung davor gewarnt, dass ein solches Projekt ressourcenintensiv sein könnte, und gefragt, ob ein solches Projekt (gemeinsam oder nur vom ISSB allein ausgeführt) Teil des ersten zweijährigen Arbeitsprogramms des ISSB sein sollte. Die Rückmeldungen der Stellungnehmenden zeigten, dass die Integration in der Berichterstattung zwar für viele Interessengruppen wichtig ist, aber für die meisten Anleger keine Priorität hat. Etwa zwei Drittel der Anleger gaben an, dass ein Projekt zur Integration in der Berichterstattung für den ISSB eine geringere Priorität haben sollte, oder sie äußerten sich nicht zur Integration in der Berichterstattung und baten den ISSB, sich auf andere Aktivitäten zu konzentrieren. Als Reaktion auf diese Rückmeldungen stellte der ISSB fest, dass er weiterhin auf den bedeutenden Errungenschaften von IFRS S1 und IFRS S2 aufbauen könnte, indem er Verbindungen in den Informationen zwischen nachhaltigkeitsbezogenen Finanzangaben und Abschlüssen herstellt, und bekräftigte seine Unterstützung für die weitere Verwendung und Übernahme des Rahmenkonzepts für integrierte Berichterstattung.

 

Projektmeilensteine

Datum Entwicklung Anmerkungen
Juli 2022 Projekt erstmalig vom ISSB erörtert Eine Bitte um Informationsübermittlung soll im vierten Quartal 2022 veröffentlich werden.
4. Mai 2023 Bitte um Informationsübermittlung veröffentlicht Ende der Stellungnahmefrist: 1. September 2023
24. Juni 2024 Agendakonsultation mit Veröffentlichung eines Berichts über die Rückmeldungen abgeschlossen

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