Rahmenkonzept Phase C: Bewertung

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Wahl zwischen einem gegenwärtigen und einem nicht gegenwärtigem Maßstab

Der Board führte eine lebhafte, wenn auch ergebnislose, Diskussion eines Aspekts in dem Kapitel zu Bewertungen des vorgeschlagenen Rahmenkonzepts. Der Stab ist weiter dabei, Sachverhalte für die Einbeziehung in ein Diskussionspapier zu entwickeln. Nach der letzten Erörterung dieses Bewertungsaspekts durch den Board (siehe dazu die Mitschrift von IAS PLUS vom November 2008) hatte der Stab festgestellt, dass eine 'Gewichtung der Bewertungsflusses' der primär zu verwenden Faktor bei der Unterscheidung zwischen Sachverhalten sei, die zu 'Gegenwartsbeträgen' angesetzt werden, und Posten, die mit einem Transaktionsbetrag aus der Vergangenheit erfasst würden. Dementsprechend untersuchte der Stab dies weiter und verwendete es, um die Grundgesamtheit an Vermögenswerten und Schulden in zwei Untergruppen aufzuteilen:

diejenigen, deren Wert unmittelbar realisiert wird

diejenigen, deren Wert mittelbar realisiert wird

Der Stab stellt auch die Ansicht eines Boardmitglieds dar, der eine alternative Sichtweise vorgeschlagen hatte, für deren Einbezug in die Tagungsunterlagen es aber zu spät war. Diese Sichtweise drehte sich um die Tatsache, dass zukünftige Zahlungsströme für Anleger von entscheidender Bedeutung seien und eine bessere Art der Umsetzung dieser Vorstellung bei der Bewertung darin bestünde, die 'erwartete Realisierung oder Erfüllung' in diesen Maßstab einzubauen. Damit würde die Frage beantwortet, ob (a) es einen Markt für den Posten gebe und (b) das Unternehmen diesen Markt für diesen Vermögenswert aufsuchen würde. Gebe es keinen Markt für den Posten und bestünden feste oder vertragliche Zahlungsströme, würde der Posten auf Grundlage dieser vertraglichen Zahlungsströme bewertet. Im Ergebnis würde die Darstellung der Vermögenslage Bewertungen enthalten, die jene Zahlungsströme widerspiegele, die das Unternehmen erwarte.

Der Board erörterte dieses alternative Modell für eine Weile (bevor er sich dem vom Stab vorgetragenen Modell zuwandte). Ein Boardmitglied meinte, dass sein Boardkollege mit dem alternativen Ansatz einen Bewertungsmaßstab vorschlüge, der auf der Absicht der Geschäftsleitung fuße (oder einem 'Unternehmensmodell', das er als Synonym für die Absicht der Geschäftsleitung ansehe). Andere Boardmitglieder fühlten sich unwohl dabei, einen alternativen Ansatz ohne vernünftige Darlegung oder Analyse zu diskutieren.

Die Diskussion wandte sich dann wieder dem Papier des Stabs zu. Während der Erörterung stellte der Stab klar, dass Finanzinstrumente - und hier insbesondere finanzielle Verbindlichkeiten - seiner Ansicht nach mittels Verwendung einer unmittelbaren Bewertung bemessen werden sollten.

Ein Boardmitglied stellte fest, dass der 'unmittelbare' Ansatz zu einem 'gegenwärtigen Maßstab' führe, der nicht dem 'beizulegenden Zeitwert' entspreche, wie ihn der Board in dem in Kürze erscheinenden Standardentwurf zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert definiert habe. Somit würde ein Posten auf der Grundlage gegenwärtiger Inputfaktoren für einige, nicht aber notwendigerweise alle Wertkomponenten des Postens bestimmt. Er meinte zudem, dass, wenn alle Komponenten der mittelbaren Bewertung richtig erfolgten, der so erhaltene Maßstab derselbe sein sollte, den man nach der unmittelbaren Methode erhielte. Sollte dies tatsächlich der Fall sein, hätte der Stab eine Unterscheidung ohne einen Unterschied vorgeschlagen.

Ein weiteres Boardmitglied erklärte sich mit den Schlussfolgerungen des Stabs nicht einverstanden. Das Mitglied dachte, dass ein 'gegenwärtiger Maßstab' nichts Anderes als der Barwert der erwarteten, zukünftigen Zahlungsströme sein könne und dieser Maßstab immer besser als ein mittelbarer Maßstab sein solle, der auf Anschaffungskosten basiere. Zudem unterstützte das Boardmitglied die Überlagerung von Erwägungen eines Geschäftsmodells/Absichten der Geschäftsleitung über die Bewertungsmaßstäbe nicht. Ein anderes Boardmitglied teilte diese Bedenken, vor allem im Hinblick auf biologische Vermögenswerte (für die mittelbare, auf Anschaffungskosten basierende Bewertungen bedeutungslos seien) und Renditeimmobilien (die Elemente von unmittelbaren und mittelbaren Maßstäben in sich trügen).

Mindestens ein Boardmitglied stimmte seinen Kollegen nicht zu und fand den vorgeschlagenen Ansatz des Stabs nützlich: Er sein ein Abbild dessen, wie Anleger einen Geschäftsbetrieb sähen. Posten, die zusammen mit anderen Dingen wie beispielsweise Arbeitnehmern oder nicht aktivierten immateriellen Vermögenswerten Werte schüfen, würden mittelbar bewertet; diejenigen, die zur Veräußerung oder Realisierung gehalten würden, würden unmittelbar bewertet.

Nach langer Diskussion griff ein Boardmitglied ein und meinte, dass der Stab seine Vorschläge entlang der folgenden Linien neu strukturieren müsse:

Der beste Bewertungsmaßstab für alle Vermögenswerte und Schulden sollte der beizulegende Zeitwert sein, es gibt aber Situationen, in denen die Nützlichkeit oder Kosten-Nutzen-Erwägungen dergestalt seien, dass der beizulegende Zeitwert Anlegern keine nutzbringende Information brächte.

In dem Maße, wie der beizulegende Zeitwert bestimmbar ist, sollte er verwendet werden.

Punktschätzungen für den beizulegenden Zeitwert (vor allem im Hinblick auf einige Schulden) mögen nicht die Art Information zur Verfügung stellen, die Nutzer wollten oder bräuchten, weil sie z.B. keine Information über die Variabilität des Ergebnisses vermittelten.

Zudem wird ein gegenwärtiger Bewertungsmaßstab Anlegern nicht die nützlichste Information übermitteln, daher sei ein anderer Bewertungsmaßstab (als der beizulegende Zeitwert) notwendig. Es ist wahrscheinlich, dass ein derartiger Bewertungsmaßstab auf den Anschaffungskosten fuße, mag aber nicht eine 'reine' Bewertung zu Anschaffungskosten sein.

Der zu wählende Bewertungsmaßstab müsse so gewählt werden, dass er die Nützlichkeit bei der Bestimmung zukünftiger Zahlungsströme widerspiegele.

Der Stab wird auf dieses Thema bei einer späteren Sitzung eingehen und dabei die von Boardmitgliedern zur Kenntnis gebrachten Sichtweisen zu den Vorschlägen des Stabs sowie den Vorschlag, wie man sie neu strukturieren kann, berücksichtigen.

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

Mitschrift von der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB23.-24. März 2009

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