Finanzinstrumente: Umfassendes Projekt

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Der Stab führte in das Thema ein, indem er feststellte, dass das endgültige Ergebnis des Projekts darin bestünde, einen einheitlichen Standard nach IFRS und US-GAAP zu haben. Er stellte dem Board seine Empfehlungen zum Gegenstandsbereich des Projekts wie folgt vor: 'die Entscheidungsnützlichkeit der Rechnungslegung von Finanzinstrumenten für die Nutzer zu verbessern.'

Ein Boardmitglied des IASB meinte, dass man kaum gegen diese Zielsetzung sein könne. Er fuhr fort, dass der Stab ein Ziel ermitteln müsse, auf dass er sich zubewegen wolle. Ein weiteres Boardmitglied wollte klarstellen, dass alle Aspekte des Rahmenkonzepts und der darin enthaltenen Definition von Entscheidungsnützlichkeit bei der Beurteilung jedweder Vorschläge angewendet würden. Man stellte weiter fest, dass jedwede Verbesserung zu einer Vereinfachung führen müsse - einige meinten, dass die fast von selbst passiere.

Der Vorsitzende des IASB erinnerte die Teilnehmer darin, dass sich beide Board verpflichtet hätten, verbesserte Leitlinien binnen Monaten zu entwickeln, nicht Jahren. Ein Boardmitglied des IASB meinte, dass dies bedeute, dass man nicht mit einem leeren Blatt Papier begänne.

Einer der Projektmanager hob hervor, dass die Zielsetzung darin bestünde, die Berichterstattung über Finanzinstrumente verständlicher für die Nutzer zu gestalten.

Der Stab wandte sich sodann den Kriterien zu, nach denen der sachgerechte Bewertungsmaßstab bestimmt würde. Es schien Einigkeit rund um den Tisch zu bestehen, dass für Bewertungszwecke mindestens zwei Kategorien erforderlich seien: beizulegender Zeitwert (Startpunkt) und 'etwas Anderes' (offensichtlich fortgeführte Anschaffungskosten oder eine Gegenwartsbewertung, die nicht auf einem Abgangsbetrachtung fußt).

Die Boardmitglieder betonten, dass die Trennlinie zwischen den Kategorien entscheidend sei und verständlich sein müsse.

Man ermittelte drei mögliche Ansätze für die Kategorisierung:

entsprechend den Charakteristika des Instruments, insbesondere der Zahlungsströme (Variabilität - die zu definieren wäre)

entsprechend der Handelbarkeit des Instruments

entsprechend der Verwendungsabsicht der Geschäftsleitung/dem Geschäftsmodell

Ein Mehrheit der Boardmitglieder stimmte darin überein, dass bestimmte Instrumente, v.a. Derivate, weiterhin zum beizulegenden Zeitwert geführt werden müssten.

Der Stab stellte dann seinen Projektaufbau vor:

Ziele des Projekts (auf dieser Sitzung erörtert)

Alternative Bewertungsmaßstäbe

Zuordnung von Finanzinstrumenten zu Bewertungskategorien

Wertminderungsmodell (falls fortgeführte Anschaffungskosten als Bewertungsmaßstab identifiziert werden

Umklassifizierungen und eine Fair Value Option

Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Entscheidung, dieses Thema in diesem oder möglicherweise in einem eigenständigen Projekt anzusprechen)

Ausweis, Angaben, Datum des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

Ein Boardmitglied des IASB merkte an, dass die Wahl eines jedweden Bewertungsattributs auch auf der Grundlage der Darstellung von Wertänderungen beurteilt werden sollte. Er betonte, dass einige Themen in der Liste miteinander verbunden seien. Ein Boardmitglied des FASB fragte, ob der Stab beabsichtige, irgendeine Art der Erfassung von Wertänderungen unmittelbar im sonstigen vollständigen Einkommen vorzuschlagen. Der Stab antwortete, dass er dies zu diesem Zeitpunkt nicht beabsichtige.

Der Vorsitzende des IASB fasste sodann die Sitzungsergebnisse zusammen:

Das Ziel bestünde darin, zwei Bewertungsmaßstäbe zu haben, einen dritten aber in Erwägung zu ziehen.

Dieser dritte mögliche Bewertungskandidat müsse sauber definiert werden.

Es müsse ein Wertminderungsmodell definiert werden.

Derivate sollten zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (der Vorsitzende ließ darüber abstimmen, und 13 Mitglieder beider Boards stimmten dem zu).

Mögliche Trennlinien einer Zuordnung von Finanzinstrumenten zu den Bewertungskategorien müssten untersucht und bewertet werden (s.o.).

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