Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital

Date recorded:

Finanzinstrumente, die in Eigenkapitaltiteln erfüllt werden: fixed-for-fixed-Bedingung

Agendapapier 5

Bei der Boardsitzung im Oktober 2019 diskutierte der Board den Projektplan für das Projekt zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital. Insbesondere erörterte der Board die Praxisfragen, die er im Rahmen des Projekts klären könnte, und einen vorläufigen Projektzeitplan, der den voraussichtlichen Beginn der Beratungen des Board zu jedem Thema beschreibt.

Zielsetzung dieser Sitzung war es, mit der Diskussion über die Klassifizierung von Finanzinstrumenten zu beginnen, die in eigenen Eigenkapitalinstrumenten des Emittenten (sowohl derivativen als auch nicht-derivativen Instrumenten) erfüllt werden sollen oder werden können. Insbesondere hat der Stab im Rahmen dieser Diskussion sondiert, welche Klarstellungen zum Grundprinzip der fixed-for-fixed-Bedingung vorgenommen werden könnten.

In dem Papier untersuchte der Stab die gegenwärtigen Vorschriften in IAS 32 sowie die Historie der Entwicklung der fixed-for-fixed-Bedingung. Anschließend analysiert der Stab die in diesem Zusammenhang auftretenden Praxisfragen und schlug Klarstellungen zum Grundsatz der fixed-for-fixed-Bedingung vor, einschließlich einer Erklärung, wie diese Klarstellungen angewendet werden sollen. Darauf aufbauend schloss der Stab mit einer vorläufigen Sichtweise.

Vorläufige Sichtweise des Stabs

Der Stab beabsichtigt, in einer zukünftigen Sitzung zu empfehlen, die Vorschriften in IAS 32:16 zu präzisieren, um die Begründung der fixed-for-fixed-Bedingung zu erläutern und Leitlinien für deren Anwendung zu geben. Zum jetzigen Zeitpunkt prüft der Stab die folgenden Klarstellungen:

  • a) Ein Derivat auf Eigenkapital, das der fixed-for-fixed-Bedingung entspricht, sollte am Erfüllungstag einen beizulegenden Zeitwert (Erfüllungswert) haben, für den gilt:
    • i) er ist nur von Kursschwankungen der zugrunde liegenden Eigenkapitalinstrumente betroffen (einem Aktienkursrisiko ausgesetzt); und
    • ii) er ist nicht von Schwankungen anderer Variablen betroffen, denen der Inhaber der zugrunde liegenden Eigenkapitalinstrumente nicht ausgesetzt wäre (nicht anderen Risiken ausgesetzt).
  • b) Wenn ein Derivat einer Anpassung des Betrags der liquiden Mittel oder eines anderen finanziellen Vermögenswertes oder der Anzahl der eigenen Eigenkapitalinstrumente unterliegt, würden die Anpassungen nicht ausschließen, dass das Derivat die fixed-for-fixed-Bedingung erfüllt, wenn die Anpassungen:
    • i) die relativen wirtschaftlichen Interessen des Derivatehalters und des Inhabers des zugrunde liegenden Eigenkapitalinstruments wahren; oder
    • ii) den Emittenten dafür entschädigen, dass das Derivat zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt wird.

Bei dieser Sitzung wurde nicht um Entscheidungen gebeten.

Erörterung durch den Board

Der Board stimmte der Analyse des Stabs zu, dass die vorgeschlagenen Klarstellungen in IAS 32:16 aus der Sicht des Emittenten des Instruments zu betrachten sind, da die Verpflichtungen beim Emittenten liegen. Allerdings sollten die in diesem Papier beschriebenen Ausnahmen aus der Sicht des Derivatehalters berücksichtigt werden. Ein Vorschlag eines Boardmitglieds, das Wort "nur" aus Absatz (a) i. der vorgeschlagenen Klarstellungen zu streichen, um das gewünschte Ergebnis der Vorschläge zu erzielen, wurde allgemein unterstützt. Ein anderes Boardmitglied schlug vor, dass das Grundprinzip für das Kriterium "Anpassungen, die den Derivatehalter auf Kosten der zugrunde liegenden Eigenkapitalgeber begünstigen, die über die Zwecke einer "Erhaltungsanpassung" oder einer "Zeitverschiebung" hinausgehen" sein sollten. Der Stab wies jedoch darauf hin, dass es Situationen geben kann, in denen dies nicht der Fall ist, und würde daher diese Definition nicht als Grundprinzip, sondern als Ausgangspunkt für die Beurteilung, ob ein Instrument die fixed-for-fixed-Bedingung erfüllt, verwenden. Der Board bat den Stab um Klarstellung, dass, wenn es eine Möglichkeit gibt, dass der Emittent an den Derivatehalter mehr Wert übertragen müsste, man sich überlegen müsse, ob es sich dabei um Erhaltungsanpassungen oder um den Zeitablauf handelt. Ein Boardmitglied befürchtete, dass die in diesem Papier beschriebenen Erhaltungsanpassungen als eine abschließende Liste interpretiert werden könnten, und schlug vor, dass zusätzliche Leitlinien für Erhaltungsanpassungen zur Verfügung gestellt werden sollten.

Es wurden keine Entscheidungen gefällt.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.