IASB-Sitzung — 19. bis 20. November 2019

Beginn:

Ende:

Ort: London

IASB (International Accounting Standards Board)

Überblick über die Sitzung

Der IASB ist am 19. und 20. November 2019 in London zu seiner allmonatlichen Sitzung zusammengekommen. Es wurden 7 Themen erörtert.

Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge: Im Juni 2019 hat der Board den Entwurf ED/2019/4 Änderungen IFRS 17 veröffentlicht. Der Stab hat die Rückmeldungen aus den Stellungnahmen zu den zehn Fragen im Entwurf und die Rückmeldungen zu Bereichen zusammengefasst, für die Änderungen an IFRS 17 geprüft, aber nicht vorgeschlagen wurden. Der Board unterstützte den vom Stab empfohlenen Plan für die erneuten Erörterungen.

IFRS-Umsetzungsfragen:

  • Mangel an Umtauschbarkeit (IAS 21): Im Juni 2019 erörterte das IFRS Interpretations Committee die Schwierigkeiten bei der Anwendung von IAS 21, wenn eine Währung unter einer extremen langfristigen mangelnden Umtauschbarkeit leidet und wenn ein ausländischer Geschäftsbetrieb nicht in der Lage gewesen ist, über die verfügbaren rechtlichen Umtauschmechanismen, wie beispielsweise mit dem venezolanischen Bolivar, auf Fremdwährungen zuzugreifen. Der Board ist zu dem Schluss gekommen, dass diese Angelegenheit weit verbreitet ist und erhebliche Auswirkungen auf die Betroffenen haben könnte, und es ist notwendig, IAS 21 zu ändern, um die Angelegenheit zu adressieren.
  • Jährliche Verbesserungen: Der Board hat den Entwurf ED/2019/2 Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018–2020 im Mai 2019 veröffentlicht. In dieser Sitzung hat der Board die eingegangenen Stellungnahmen zu den Vorschlägen erörtert: Tochterunternehmen als Erstanwender (Änderungen an IFRS 1); Gebühren im ‘10%-Test’ in Bezug auf Ausbuchung (Änderungen an IFRS 9); Leasinganreize (Änderungen an den erläuternden Beispielen zu IFRS 16); Besteuerung bei Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert (Änderungen an IAS 41).
  • Kryptovermögenswerte: Der Board hat aktuelle Informationen zur Verfügung gestellt bekommen, die der Stab durch die Beobachtung der Entwicklung der Bestände an Kryptowährungen oder der Erstausgabe von Coins erhalten hat. Er entschied, dass der Stab die Beobachtungen fortsetzen soll.

Primäre Abschlussbestandteile: Bei der Erarbeitung des Entwurfs zur Ersetzung von Teilen von IAS 1 ist der Stab zu dem Schluss gekommen, dass er vom Board keine ausreichenden Leitlinien dazu hat, wie Gewinne und Verluste aus der Veräußerung oder Wertminderung von integralen assoziierten Unternehmen und Joint Ventures zu klassifizieren sind. Der Board entschied, sie zusammen mit dem Anteil am Gewinn oder Verlust sowie den Wertminderungen und Wertaufholungen aus diesen Investitionen auszuweisen.

IFRS 3 — Verweis auf das Rahmenkonzept: Im Mai 2019 veröffentlichte der Board den Entwurf ED/2019/3 Verweis auf das Rahmenkonzept (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 3), in dem Änderungen an IFRS 3 vorgeschlagen wurden. Der Board hat die eingegangenen Stellungnahmen erörtert. Alle Stellungnehmenden befürworteten die Aktualisierung der Verweise in IFRS 3, wenn auch mit einigen unterschiedlichen Sichtweisen in Bezug auf einzelne Aspekte des Entwurfs. Der Board fällte keine Entscheidungen, aber einige Boardmitglieder betonten, dass Sachverhalte außerhalb des Umfangs des Projekts, die in Stellungnahmen aufgebracht wurden, die zeitliche Planung des Projekts nicht beeinflussen sollten.

Lageberichterstattung: Der Board entschied, in das überarbeitete Leitliniendokument Leitlinien in Bezug auf das Geschäftsmodell eines Unternehmens aufzunehmen.

Angabeninitiative: Der Board hat sich weiterhin mit den Angabevorschriften in IAS 19 und IFRS 13 befasst. Insbesondere hat er entschieden, Änderungen dieser Standards vorzuschlagen, so dass einige Vorschriften eine präskriptive Sprache verwenden ("soll") und andere eine weniger präskriptive Sprache verwenden (z.B. "sollte erwägen" oder "würde normalerweise angeben").

Tochtergesellschaften, die KMU sind: Ziel dieses Projekts ist es, Tochtergesellschaften, die KMU sind, Angabeerleichterungen zu gewähren. Der Board entschied, das Projekt auf der Grundlage des ursprünglichen Umfangs fortzusetzen (d.h. nur Tochtergesellschaften zu betrachten, die KMU sind), aber später zu prüfen, ob der Umfang erweitert werden kann, ohne die bereits erzielten Ergebnisse wesentlich zu beeinträchtigen.

IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung: In den Oktoberpapieren stand, dass der Stab die in Phase 2 auftretenden Fragen des Hedge Accounting in dieser Sitzung mit dem Board erörtern würde. Diese Diskussion stand nicht auf der Tagesordnung für November.

 

Tagesordnung für die Sitzung

Dienstag, 19. November 2019 (13:00h-17:15h)

  • Primäre Abschlussbestandteile — Erträge und Aufwendungen aus integralen assoziierten Unternehmen und Joint Ventures
  • Tochtergesellschaften, die KMU sind — Erörterung, wie das Projekt Tochtergesellschaften zugute kommen kann, und Umfang des Projekts
    • Angabeninitiative — Berücksichtigung von sprachlichen Formulierungen und Informationen in Bezug auf die Angaben zu IAS 19 und IFRS 13

      Mittwoch, 20. November 2019 (9:30h-16:00h)

      • IFRS 3 — Verweis auf das Rahmenkonzept — Analyse der eingegangenen Stellungnahmen
      • Lageberichterstattung — Erörterung wie im überarbeiteten Leitliniendokument erläutert werden soll, was das Geschäftsmodell eines Unternehmens ist
      • Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge — Zusammenfassung der Rückmeldungen aus den Stellungnahmen zum Entwurf und Entscheidung über die zeitliche Planung der erneuten Erörterungen
      • IFRS-Umsetzungsfragen
        • Mangel an Umtauschbarkeit (IAS 21)
        • Jährliche Verbesserungen
        • Kryptovermögenswerte

      Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

      Zugehörige Themen

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