Heads Up-Newsletter zu den FASB-Vorschlägen zu Pensionen

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06.04.2006

In der letzten Woche veröffentlichte der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) seinen Entwurf Employers’ Accounting for Defined Benefit Pension and Other Postretirement Plans (Rechnungslegung von Arbeitgebern über leistungsorientierte Pensions- und andere Pläne für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses).

Im Rahmen dieses Entwurfs werden Änderungen der FASB Statements 87, 88, 106 und 132(R) vorgeschlagen. Diese Änderungen haben u.a. zur Folge, dass Unternehmen, die leistungsorientierte Versorgungspläne für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses anbieten, in der gesamten Höhe einer gegenwärtig bestehenden Über- bzw. Unterdeckung ihres leistungsorientierten Plans einen Vermögenswert bzw. eine Schuld ansetzen müssen. Der Vorschlag ist dafür vorgesehen, bestimmte bedeutende Mängel in der heutigen Rechnungslegung für Pensionen teilweise zu beheben, die der FASB aufgetan hat:

Veränderungen des Vermögens und der leistungsorientierten Verpflichtung eines Plans werden nicht zu dem Zeitpunkt angesetzt, zu dem sie auftreten.

Wichtige Informationen über leistungsorientierte Pläne für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden eher in den Anhang verbannt, anstatt diese in der Bilanz zu zeigen.

Die wichtigsten Konzepte dieses Entwurfs werden in einer neuen Ausgabe des Heads Up-Newsletters zusammengefasst, der von unseren amerikanischen Deloitte-Kollegen herausgegeben wird. Sie können den Newsletter hier herunterladen (in englischer Sprache, 128 KB).

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