Dieser Bericht wurde vom Ausschuss für die Bankenaufsicht des
Europäischen Systems der Zentralbanken (European Systems of Central Banks
Banking Supervion Comittee) erstellt.
Der Ausschuss besteht
aus Vertretern der nationalen Zentralbanken und der Bankaufsichtsbehörden
der Europäischen Union sowie der EZB.
Beurteilungskriterien. Zuerst nennt der Bericht 10 Kriterien, die aus
der Perspektive finanzieller Stabilität wichtig erscheinen und mit denen
Rechnungslegungsstandards im Einklang stehen sollten. Zu den ausgewählten
Kriterien zählen:
| Vertrauen auf
prinzipienbasierte Rechnungslegungsstandards;
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| Verwendung von
verlässlichen und relevanten Werten;
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| Erfassung der
Risikoverteilung und -größenordnung;
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| Bereitstellung
von vergleichbaren Abschlüssen;
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| Bereitstellung
von klaren und verständlichen Abschlüssen;
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| Darstellung der
Finanzlage von Banken (Bonität, Profitabilität, Liquidität);
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| Angleichung von
Rechnungslegungsvorschriften und sachgerechten
Risikomanagementmethoden;
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| Förderung einer
zukunftsgerichteten Risikoerfassung;
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| Vermeidung von
negativen und Förderung von positiven externen Effekten,
insbesondere in Bezug auf das Verhalten von Banken; und
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| Ausbau des
Marktvertrauens und der Corporate Governance.
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Positive
Ergebnisse. Der Bericht untersucht die IFRS auf der Grundlage dieser
Kriterien. Zu den im Bericht aus der Perspektive finanzieller Stabilität
identifizierten positiven Merkmalen der IFRS zählen:
| die allgemeine
Steigerung der Vergleichbarkeit und der Transparenz, die die
gemeinsame Grundlage zwischen Finanzinstitutionen erweitert und die
Marktdisziplin stärkt;
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| die
Bereitstellung von Frühwarnsignalen zur Risikopositionen, die sowohl
für die Risikomanagementaufgaben von Finanzinstitutionen als auch
für eine wirksame Marktdisziplin relevant sind; und
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| die Verwendung
eines prinzipienbasierten Rahmenkonzeptes, das für einen
angemessenen Grad an Flexibilität bei der Umsetzung sorgt.
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Bedenken.
Danach geht der Bericht auf Bedenken ein, die aus der Perspektive
finanzieller Stabilität entstehen könnten. Zu diesen zählen:
| die
Verlässlichkeit von beizulegenden Zeitwerten: Beizulegende Zeitwerte
sollten präzise hergeleitet und sachgerecht dokumentiert werden, um
eine unangemessene frühzeitige Erfassung von Gewinnen und
Verhaltensweisen zu vermeiden, die sich auf Rechnungslegungsgrößen
und nicht auf die zugrunde liegenden wirtschaftlichen Faktoren
gründen;
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| die
wirtschaftliche Grundlage für die Bilanzierung von
Sicherungsbeziehungen: das Rechnungslegungsrahmenkonzept sollte die
zugrunde liegende wirtschaftliche Situation widerspiegeln und auf
angemessene Art und Weise streng dokumentierte
Risikomanagementmethoden berücksichtigen, da dies ein besseres
Risikomanagement weiter fördern würde;
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| Rückstellungen:
Die Vorgehensweise für Rückstellungen sollte nicht zu einer
Prozyklität beitragen, jedoch die Verwendung von Methoden fördern,
die auf die Identifizierung von Kreditausfällen ausgerichtet sind,
die zum gegenwärtigen Zeitpunkt in einem bestimmten Kreditportfolio
bereits inhärent sind.
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