Bericht der Europäischen Zentralbank zu IFRS

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21.12.2006

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat einen Bericht mit dem Titel "Untersuchung der Rechnungslegungsstandards aus der Perspektive finanzieller Stabilität" (Assessment of Accounting Standards from a Financial Stability Perspective) veröffentlicht.

Dieser Bericht wurde vom Ausschuss für die Bankenaufsicht des Europäischen Systems der Zentralbanken (European Systems of Central Banks Banking Supervion Comittee) erstellt. Der Ausschuss besteht aus Vertretern der nationalen Zentralbanken und der Bankaufsichtsbehörden der Europäischen Union sowie der EZB.

Beurteilungskriterien. Zuerst nennt der Bericht 10 Kriterien, die aus der Perspektive finanzieller Stabilität wichtig erscheinen und mit denen Rechnungslegungsstandards im Einklang stehen sollten. Zu den ausgewählten Kriterien zählen:

Vertrauen auf prinzipienbasierte Rechnungslegungsstandards;

Verwendung von verlässlichen und relevanten Werten;

Erfassung der Risikoverteilung und -größenordnung;

Bereitstellung von vergleichbaren Abschlüssen;

Bereitstellung von klaren und verständlichen Abschlüssen;

Darstellung der Finanzlage von Banken (Bonität, Profitabilität, Liquidität);

Angleichung von Rechnungslegungsvorschriften und sachgerechten Risikomanagementmethoden;

Förderung einer zukunftsgerichteten Risikoerfassung;

Vermeidung von negativen und Förderung von positiven externen Effekten, insbesondere in Bezug auf das Verhalten von Banken; und

Ausbau des Marktvertrauens und der Corporate Governance.

Positive Ergebnisse. Der Bericht untersucht die IFRS auf der Grundlage dieser Kriterien. Zu den im Bericht aus der Perspektive finanzieller Stabilität identifizierten positiven Merkmalen der IFRS zählen:

die allgemeine Steigerung der Vergleichbarkeit und der Transparenz, die die gemeinsame Grundlage zwischen Finanzinstitutionen erweitert und die Marktdisziplin stärkt;

die Bereitstellung von Frühwarnsignalen zur Risikopositionen, die sowohl für die Risikomanagementaufgaben von Finanzinstitutionen als auch für eine wirksame Marktdisziplin relevant sind; und

die Verwendung eines prinzipienbasierten Rahmenkonzeptes, das für einen angemessenen Grad an Flexibilität bei der Umsetzung sorgt.

Bedenken. Danach geht der Bericht auf Bedenken ein, die aus der Perspektive finanzieller Stabilität entstehen könnten. Zu diesen zählen:

die Verlässlichkeit von beizulegenden Zeitwerten: Beizulegende Zeitwerte sollten präzise hergeleitet und sachgerecht dokumentiert werden, um eine unangemessene frühzeitige Erfassung von Gewinnen und Verhaltensweisen zu vermeiden, die sich auf Rechnungslegungsgrößen und nicht auf die zugrunde liegenden wirtschaftlichen Faktoren gründen;

die wirtschaftliche Grundlage für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen: das Rechnungslegungsrahmenkonzept sollte die zugrunde liegende wirtschaftliche Situation widerspiegeln und auf angemessene Art und Weise streng dokumentierte Risikomanagementmethoden berücksichtigen, da dies ein besseres Risikomanagement weiter fördern würde;

Rückstellungen: Die Vorgehensweise für Rückstellungen sollte nicht zu einer Prozyklität beitragen, jedoch die Verwendung von Methoden fördern, die auf die Identifizierung von Kreditausfällen ausgerichtet sind, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt in einem bestimmten Kreditportfolio bereits inhärent sind.

Klicken Sie auf die folgenden Links zur Ansicht der englischsprachigen Dokumente:

EZB-Bericht (833 KB); und

EZB-Pressemitteilung.

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