EFRAG äußert Bedenken gegen IASB-Bewertungspapier

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11.02.2006

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Stellungnahmen zu ihrer vorläufigen Antwort auf das Diskussionspapier des IASB Measurement Bases for Financial Accounting – Measurement on Initial Recognition (Ansatzgrundlagen in der Rechnungslegung - Bewertung beim Erstansatz). In ihrer vorläufigen Antwort äußert EFRAG eine „Reihe grundlegender Bedenken gegen die in dem Papier verfolgte Argumentation und getroffenen Schlussfolgerungen‟, einschließlich der folgenden: .

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Stellungnahmen zu ihrer vorläufigen Antwort auf das Diskussionspapier des IASB Measurement Bases for Financial Accounting – Measurement on Initial Recognition (Ansatzgrundlagen in der Rechnungslegung - Bewertung beim Erstansatz). In ihrer vorläufigen Antwort äußert EFRAG eine „Reihe grundlegender Bedenken gegen die in dem Papier verfolgte Argumentation und getroffenen Schlussfolgerungen‟, einschließlich der folgenden:

Der ausschließliche Fokus auf die erstmalige Bewertung ohne Beachtung der Folgebewertung.

Die „grundsätzliche Annahmee, dass vollkommene Märkte (oder zumindest aktive und liquide Märkte, mit nur geringen Transaktionakosten) für jeden Vermögenswert und jede Schuld existieren‟. Nach Ansicht von EFRAG ist dies nur eine Ausnahme und nicht die Regel.

Die Notwendigkeit eine Entscheidung hinsichtlich der Bilanzkonzeptionen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu treffen, bevor man sich mit Bewertungsfragen auseinander setzt.

Das Fehlen von Beweisen der Überlegenheit der Marktbewertung über die unternehmensspezifische Bewertung. „Wenn die Argumente des Papiers die einzigen Argument dafür sind, und in dem Papier auf die bestmögliche Art und Weise zum Ausdruck kommen, verstehen wir nicht, wie das Papier zu den getroffenen Schlussfolgerungen kommen konnte.‟

Zum Download der vorläufigen EFRAG-Stellungnahme (in englischer Sprache, 100 KB) klicken Sie bitte hier. Die Kommentierungsfrist endet am 1 Mai 2006.

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