Auswirkungen der IFRS auf das aufsichtsrechtliche Kapital europäischer Banken

  •  Image

10.03.2006

Eine Studie des Komitees der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) kommt zu dem Ergebnis, dass die von CEBS im Dezember 2004 herausgegebenen Richtlinien für die an von europäischen Banken berichteten IFRS-Finanzdaten zur Bestimmung des aufsichtsrechtlichen Eigenkapitals vorzunehmenden Anpassungen die Bedenken der Aufsichtsbehörden erfolgreich ausgeräumt haben.

Aufsichtsbehörden hatten Bedenken dahingehend geäußert, dass die Einführung der IFRS möglicherweise

"die von aufsichtsrechtlichem Eigenkapital zu erfüllenden Kriterien unterminieren könnten, nämlich dass das Kapital (i) dauerhaft sein, (ii) jederzeit zum Ausgleich von Verlusten zur Verfügung stehen und (iii) betragsmäßig verlässlich bestimmbar sein müsse."

"Volatilität in die Abschlüsse von Finanzinstitutionen und insbesondere in das aufsichtsrechtliche Eigenkapital bringen, die nicht der wirtschaftlichen Substanz ihrer Finanzlage entspricht."

Im Rahmen der Studie verglich CEBS die nach nationalen Rechnungslegungsvorschriften erstellten Abschlüsse zum 31. Dezember 2004 in 18 europäischen Ländern mit den IFRS-Bilanzen zum 1. Januar 2005 und kam zu dem Ergebnis, dass "die Umstellung auf IAS/IFRS und der Anwendung der entsprechenden aufsichtsrechtlichen Anpassungen insgesamt eine leichte Abnahme des aufsichtsrechtlichen Eigenkapitals zur Folge hatte: 2% über die gesamte Stichprobe." CEBS kommt zu dem Ergebnis, dass:

Die Analyse der gesamten Stichprobendaten bestätigt, dass die Richtlinien den bei der IAS/IFRS-Umstellung beobachteten, negativen Effekt auf das aufsichtsrechtliche Eigenkapital von Finanzinstitutionen neutralisieren.

Die Ergebnisse dieser Analyse - zusammen mit den Schlussfolgerungen einer 2005 von CEBS durchgeführten Untersuchung bezüglich der Umsetzung der Richtlinien, wonach die teilnehmenden CEBS-Mitgliedsinstitutionen die Empfehlungen der Richtlinien zufrieden stellend umgesetzt haben - sollten helfen, die Bedenken der Aufsichtsbehörden zu zerstreuen.

Zum Download des CEBS-Berichts (in englischer Sprache, 165 KB) klicken Sie bitte hier

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.