Auswirkungen der IFRS auf das aufsichtsrechtliche Kapital europäischer Banken
10.03.2006
Eine Studie des Komitees der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) kommt zu dem Ergebnis, dass die von CEBS im Dezember 2004 herausgegebenen Richtlinien für die an von europäischen Banken berichteten IFRS-Finanzdaten zur Bestimmung des aufsichtsrechtlichen Eigenkapitals vorzunehmenden Anpassungen die Bedenken der Aufsichtsbehörden erfolgreich ausgeräumt haben.
| "die von aufsichtsrechtlichem Eigenkapital zu erfüllenden Kriterien unterminieren könnten, nämlich dass das Kapital (i) dauerhaft sein, (ii) jederzeit zum Ausgleich von Verlusten zur Verfügung stehen und (iii) betragsmäßig verlässlich bestimmbar sein müsse." |
| "Volatilität in die Abschlüsse von Finanzinstitutionen und insbesondere in das aufsichtsrechtliche Eigenkapital bringen, die nicht der wirtschaftlichen Substanz ihrer Finanzlage entspricht." |
Im Rahmen der Studie verglich CEBS die nach nationalen Rechnungslegungsvorschriften erstellten Abschlüsse zum 31. Dezember 2004 in 18 europäischen Ländern mit den IFRS-Bilanzen zum 1. Januar 2005 und kam zu dem Ergebnis, dass "die Umstellung auf IAS/IFRS und der Anwendung der entsprechenden aufsichtsrechtlichen Anpassungen insgesamt eine leichte Abnahme des aufsichtsrechtlichen Eigenkapitals zur Folge hatte: 2% über die gesamte Stichprobe." CEBS kommt zu dem Ergebnis, dass:
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