EFRAG hat nun eine eigene
Zusammenfassung auf seiner
Website
veröffentlicht, die eine Erweiterung unserer Ausführungen darstellt. Klicken Sie auf den folgenden Link zur Ansicht der
englischsprachigen
Zusammenfassung von EFRAG. Nachfolgend ein Auszug:
EFRAG informierte den IASB über seine allgemeine
Unterstützung der Konvergenzaktivitäten zwischen IASB
und FASB. EFRAG äußerte allerdings seine Bedenken zu einigen
Projekten und zur Vorgehensweise im Allgemeinen. Die
wesentlichen europäischen Ansichten zu verschiedenen
Themen sind nachfolgend zusammengefasst:
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Bilanzierung von Eigen- und Fremdkapital: Es ist
eine weit verbreitete Meinung, dass die derzeitigen
Vorschriften zur Klassifizierung von Fremd- und
Eigenkapital nicht zufriedenstellend sind. Diese
Probleme stellen ein Hindernis der weiteren Verbreitung
der IFRS in einigen europäischen Ländern dar. EFRAG
fordert den IASB auf sicherzustellen, dass das
Projekt zum Rahmenkonzept und das Projekt zur
Klassifizierung von Eigen- und Fremdkapital zeitgleich
voran getrieben werden.
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Darstellung des
Abschlusses: Europa wurde bislang noch nicht von der
Notwendigkeit grundsätzlicher, den Vorstellungen des IASB
entsprechender Änderungen überzeugt. Aus diesem Grunde
ist es von höchster Wichtigkeit, dass dieses Thema
sehr gründlich im vorgeschlagenen Diskussionspapier des IASB erörtert wird. Europa ist
bezüglich bestimmter vom IASB vorgeschriebener
Arbeitsgrundsätze
etwas besorgt, zum Teil deshalb, da diese - ungeachtet
ihrer Bedeutung
-
zuvor nicht umfassend erörtert wurden.
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Unternehmenszusammenschlüsse: Aus europäischer Sicht
ist es nicht angemessen, eine grundlegende Änderung des
bestehenden Bewertungsmodells vorzuschlagen oder zu
umzusetzen, solange keine Erörterungen bezüglich der
Bewertung durchgeführt wurden. EFRAG äußerte auch
Bedenken gegenüber der "Full-Goodwill" Methode,
insbesondere bei Minderheitenanteilen. Schließlich
erkundigte sich Europa über die Ansichten des IASB zum
Standardsetzungsverfahren (Due Process) bei diesem
Projekt, insbesondere mit Blick darauf, dass der IASB
gegenwärtig nicht vielen Änderungen, die vermutlich
die wesentlichen aufgekommenen Bedenken adressieren, zugestimmt hat,
obwohl die Vorschläge breiter Kritik seitens derjenigen ausgesetzt waren,
die Stellung bezogen haben.
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Rahmenkonzept:
Aus europäischer Sicht gab es Bedenken hinsichtlich des
Gewichts einiger Behauptungen, die im ersten Abschnitt des
Diskussionspapiers angesprochen wurden, ohne diese
jedoch zu rechtfertigen. EFRAG zeigte auch die
europäische Sichtweise zur im Rahmenkonzept
vorgeschlagenen Behandlung von Rechenschaftspflicht und
Verantwortlichkeit auf, welche als ein Unterziel der
entscheidungsnützlichen Ressourcenverteilung gesehen
wird. Schließlich war EFRAG der Meinung, dass es zurzeit
nicht angemessen sei, die Formulierung der
wirtschaftlichen Betrachtungsweise (substance over form)
als Untermerkmal guter Finanzberichterstattung zu
eliminieren.
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Ertragsrealisierung:
Der deutsche Standardsetter and EFRAG arbeiten im Rahmen
der europäischen PAAinE-Inititiative gemeinsam an einem
Papier zur Ertragsrealisierung. Die Fertigstellung des
Papiers steht kurz bevor, und die Veröffentlichung wird
Anfang Dezember erwartet.
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Fremdkapitalkosten:
EFRAG traf die Entscheidung, die Vorschläge des kürzlich
erschienenen Entwurfs hinsichtlich dieses kurzfristigen
Konvergenzsachverhalts nicht zu unterstützen. Diese
Angelegenheit wurde diskutiert und EFRAG hinterfragte,
ob das durch diese Vorschläge zu erreichende Maß an
Konvergenz ausreicht, um die Unterbrechung zu
rechtfertigen, die die Anwendung der vorgeschlagenen
Änderungen nach sich zieht.
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