EFRAG-Sichtweise zu den Konvergenzaktivitäten von IASB und FASB

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01.11.2006

In den Notizen zur Board-Sitzung vom 17. Oktober 2006 hatten unsere internationalen Kollegen die Erörterungen zwischen dem IASB und Vertretern der europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hinsichtlich der Konvergenzaktivitäten des IASB und FASB zusammengefasst.

EFRAG hat nun eine eigene Zusammenfassung auf seiner Website veröffentlicht, die eine Erweiterung unserer Ausführungen darstellt. Klicken Sie auf den folgenden Link zur Ansicht der englischsprachigen Zusammenfassung von EFRAG. Nachfolgend ein Auszug:

EFRAG informierte den IASB über seine allgemeine Unterstützung der Konvergenzaktivitäten zwischen IASB und FASB. EFRAG äußerte allerdings seine Bedenken zu einigen Projekten und zur Vorgehensweise im Allgemeinen. Die wesentlichen europäischen Ansichten zu verschiedenen Themen sind nachfolgend zusammengefasst:

Bilanzierung von Eigen- und Fremdkapital: Es ist eine weit verbreitete Meinung, dass die derzeitigen Vorschriften zur Klassifizierung von Fremd- und Eigenkapital nicht zufriedenstellend sind. Diese Probleme stellen ein Hindernis der weiteren Verbreitung der IFRS in einigen europäischen Ländern dar. EFRAG fordert den IASB auf sicherzustellen, dass das Projekt zum Rahmenkonzept und das Projekt zur Klassifizierung von Eigen- und Fremdkapital zeitgleich voran getrieben werden.

Darstellung des Abschlusses: Europa wurde bislang noch nicht von der Notwendigkeit grundsätzlicher, den Vorstellungen des IASB entsprechender Änderungen überzeugt. Aus diesem Grunde ist es von höchster Wichtigkeit, dass dieses Thema sehr gründlich im vorgeschlagenen Diskussionspapier des IASB erörtert wird. Europa ist bezüglich bestimmter vom IASB vorgeschriebener Arbeitsgrundsätze etwas besorgt, zum Teil deshalb, da diese - ungeachtet ihrer Bedeutung - zuvor nicht umfassend erörtert wurden.

Unternehmenszusammenschlüsse: Aus europäischer Sicht ist es nicht angemessen, eine grundlegende Änderung des bestehenden Bewertungsmodells vorzuschlagen oder zu umzusetzen, solange keine Erörterungen bezüglich der Bewertung durchgeführt wurden. EFRAG äußerte auch Bedenken gegenüber der "Full-Goodwill" Methode, insbesondere bei Minderheitenanteilen. Schließlich erkundigte sich Europa über die Ansichten des IASB zum Standardsetzungsverfahren (Due Process) bei diesem Projekt, insbesondere mit Blick darauf, dass der IASB gegenwärtig nicht vielen Änderungen, die vermutlich die wesentlichen aufgekommenen Bedenken adressieren, zugestimmt hat, obwohl die Vorschläge breiter Kritik seitens derjenigen ausgesetzt waren, die Stellung bezogen haben.

Rahmenkonzept: Aus europäischer Sicht gab es Bedenken hinsichtlich des Gewichts einiger Behauptungen, die im ersten Abschnitt des Diskussionspapiers angesprochen wurden, ohne diese jedoch zu rechtfertigen. EFRAG zeigte auch die europäische Sichtweise zur im Rahmenkonzept vorgeschlagenen Behandlung von Rechenschaftspflicht und Verantwortlichkeit auf, welche als ein Unterziel der entscheidungsnützlichen Ressourcenverteilung gesehen wird. Schließlich war EFRAG der Meinung, dass es zurzeit nicht angemessen sei, die Formulierung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (substance over form) als Untermerkmal guter Finanzberichterstattung zu eliminieren.

Ertragsrealisierung: Der deutsche Standardsetter and EFRAG arbeiten im Rahmen der europäischen PAAinE-Inititiative gemeinsam an einem Papier zur Ertragsrealisierung. Die Fertigstellung des Papiers steht kurz bevor, und die Veröffentlichung wird Anfang Dezember erwartet.

Fremdkapitalkosten: EFRAG traf die Entscheidung, die Vorschläge des kürzlich erschienenen Entwurfs hinsichtlich dieses kurzfristigen Konvergenzsachverhalts nicht zu unterstützen. Diese Angelegenheit wurde diskutiert und EFRAG hinterfragte, ob das durch diese Vorschläge zu erreichende Maß an Konvergenz ausreicht, um die Unterbrechung zu rechtfertigen, die die Anwendung der vorgeschlagenen Änderungen nach sich zieht.

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