März

Britische Rechnungslegungsfakultät

21.03.2009

Die neue Rechnungslegungsfakultät, die vom Institut der Wirtschaftsprüfer in England und Wales (Institute of Chartered Accountants in England and Wales, ICAEW) im Dezember 2008 aufgesetzt wurde, hat ihre ersten 1.000 Mitglieder gewonnen.

Die Fakultät, der Deloitte-Partner Andy Simmonds vorsteht, steht allen offen und bietet einen freien Zugang auf die elektronische Fassung der IFRS, die Möglichkeit, Sachverhalte über eine Blogplattform einzustellen und zu kommentieren sowie bedeutende IFRS-Ressourcen, einschließlich eines Tools zur Nachverfolgung von Standards ("Standards Tracker"), mit dem verschiedene Versionen der IFRS-Standards überwacht und verlinkt werden. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite der Fakultät.

IASB bittet um Übermittlung von Sichtweisen zu Vorschlägen des FASB

21.03.2009

Wie wir bereits in unserer Nachricht vom 19. März angekündigt haben, hat der IASB eine Bitte um Übermittlung von Sichtweisen zu den Vorschlägen des US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) veröffentlicht, die Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte zum Gegenstand haben.

Beide Vorschläge des FASB wurden als Entwurfsfassung von Stabspositionen (FASB Staff Position, FSP) herausgegeben und sind dazu gedacht, zusätzliche Anwendungsleitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zu vermitteln und die Wertminderungsbestimmungen für bestimmte Anlagen in Schuld- und Beteiligungstiteln zu ändern. Bei den Vorschlägen handelt es sich um:

Vorgeschlagene FSP FAS 157-e Bestimmung, ob ein Markt inaktiv ist und ein Geschäftsvorfall nicht unter Druck erfolgt (62 KB)

Vorgeschlagene FSP FAS 115-a, FAS 124-a und EITF 99-20-b Ansatz und Darstellung nicht vorübergehender Wertminderungen (80 KB)

Obwohl die vorgeschlagenen FSPs eine unmittelbare Reaktionen auf spezifische Ersuchen in den USA sind, ist der IASB der Ansicht, dass (angesichts seiner Selbstverpflichtung, gemeinsam mit dem FASB bei der Adressierung von Sachverhalten zusammenzuarbeiten, die im Zuge der Finanzmarktkrise entstanden sind), es nützlich wäre, die Sichtweise interessierter Kreise zu den vorgeschlagenen FSPs des FASB abzufragen, bevor eine Entscheidung darüber getroffen wird, ob die Vorschläge formal mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht werden. Jedwede vorgeschlagene Änderung an den IFRS würde Gegenstand des üblichen Standardsetzungsprozesses sein. Sie können das IASB-Dokument kostenfrei von der Internetseite des IASB herunterladen (in englischer Sprache, 61 KB). Der IASB sähe es gern, wenn Sichtweisen bis zum 20. April 2009 bei ihm per Email eingingen (iasb @ iasb.org).

Mitschrift vom fünften und letzten Tag der IASB-Sitzung im März

21.03.2009

Der IASB hält seine Märzsitzung 2009 von Montag bis Freitag, 16. bis 20. März 2009, in seinen Büroräumen in London ab.

Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die von Deloitte-Beobachtern der Sitzung angefertigt wurde, steht Ihnen auf einer separaten Seite zur Verfügung.

Märzausgabe 2009 des EITF Snapshot-Newsletters

21.03.2009

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben die Märzausgabe 2009 des EITF Snapshot-Newsletters herausgegeben (in englischer Sprache, 84 KB), in welchem die Ergebnisse der Sitzung der Emerging Issues Task Force (EITF) des FASB vom 19. März 2009 zusammengefasst werden.

Der EITF Snapshot ermöglicht Lesern, die für sie relevanten Sachverhalte zu identifizieren und die Ergebnisse der Sitzung schnell zu verstehen. Zurückliegende Ausgaben können Sie hierherunterladen. In dieser Ausgabe von EITF Snapshot werden die folgenden Sachverhalte abgedeckt, die auf der EITF-Sitzung erörtert wurden:

Sachverhalt 08-1 Erlösvereinbarungen mit mehreren durchzuführenden Arbeiten – vorläufige Beschlussfassung

Sachverhalt 08-9 Meilensteinmethode für die Erlöserfassung – Beschlussfassung zur Stellungnahme

Sachverhalt 09-1 Bilanzierung von Wertpapierleihvereinbarungen über eigene Anteile in Erwartung der Emission einer Wandelanleihe – Beschlussfassung zur Stellungnahme

Sachverhalt 09-2 Vermögenswerte im Bereich von Forschung und Entwicklung, die beim Kauf eines Vermögenswerts erworben wurden – vorläufige Beschlussfassung

Sachverhalt 09-3 Anwendbarkeit von SOP 97-2 auf bestimmte Vereinbarungen, die Softwareelemente beinhalten – vorläufige Beschlussfassung

Erstmalige Beschlussfassungen der EITF (sog. 'Beschlussfassungen zur Stellungnahme') werden mit der Bitte um Stellungnahme für eine bestimmte Zeit nach Ratifizierung durch den FASB veröffentlicht. Auf der ersten planmäßigen Sitzung nach Ablauf der Kommentierungsfrist erwägt die EITF die eingegangenen Stellungnahmen und bestätigt, sofern gerechtfertigt, seine Beschlussfassung zur Stellungnahme als endgültige Beschlussfassung. Diese Beschlussfassungen werden dann an den Board zur endgültigen Ratifizierung übermittelt.

Mitschrift vom vierten Tag der IASB-Sitzung im März

20.03.2009

Der IASB hält seine Märzsitzung 2009 von Montag bis Freitag, 16. bis 20. März 2009, in seinen Büroräumen in London ab.

Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die von Deloitte-Beobachtern der Sitzung angefertigt wurde, steht Ihnen auf einer separaten Seitezur Verfügung. Unter anderem wurden am vierten Sitzungstag folgende Entscheidungen getroffen:

Der IFRS für nicht öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen wird ohne erneute Veröffentlichung zur Stellungnahme herausgegeben. 13 Boardmitglieder deuteten an, dem Standard zustimmen zu wollen, ein Boardmitglied deutete Ablehnung an.

Der IASB wird den FASB-Entwurf FSP FAS 157-e nicht zur Stellungnahme veröffentlichen. Ebenso wenig wird der IASB der Veröffentlichung seines eigenen Entwurfs zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zurückhalten, um den FASB-Entwurf zu erörtern. In der Einladung zur Stellungnahme wird auf den Entwurf der FSP und die entsprechenden Aktivitäten des IASB hingewiesen.

Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften 2008

20.03.2009

Wir haben für Sie eine deutschsprachige Übersetzung der IFRS-Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften für die zum 31. Dezember 2008 endenden Geschäftsjahre erstellt (3.204 KB).

Die Checklist ist so formatiert, dass die Prüfung des Abschlusses dokumentiert werden kann und Platz ist, ja/nein/nicht anwendbar für jeden Ausweis- und Angabeposten zu vermerken. Wir haben für Sie einen Quicklink auf die Publikation rechts oben auf unserer Startseite eingerichtet. Ziel der Checkliste ist es, den Nutzer bei der Erfüllung der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) vorgeschriebenen Darstellungs- und Angabepflichten zu unterstützen. Die Ansatz- und Bewertungsvorschriften der IFRS selbst sind nicht Gegenstand dieser Checkliste. Die Checkliste beinhaltet die Ausweis- und Angabevorschriften der zum 31. Dezember 2008 vom IASB veröffentlichten Standards und Interpretationen. Bitte beachten Sie, dass die für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2008 relevanten Änderungen an IAS 39 zur Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte vom November 2008 sowie die Interpretation IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen den Endorsement-Prozess der EU noch nicht vollständig durchlaufen haben, d.h. noch nicht von der EU-Kommission übernommen wurden und insofern in einem nach den in der EU zur Anwendung freigegebenen IFRS aufgestellten Abschluss nicht angewendet werden dürfen.

DRSC stellt Präsentationen und Protokoll der Öffentlichen Diskussion vom 13. März 2009 ein

20.03.2009

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat die Präsentationen und das Protokoll zur Öffentlichen Diskussion vom 13. März 2009 auf seiner Internetseite eingestellt.

Auf der Tagesordnung standen:

ED 10 Konzernabschlüsse

ED Änderungen an IAS 24 Beziehungen zum Staat

Überprüfung der Satzung der IASCF (2. Teil)

Die Unterlagen können Sie hier herunterladen.

Heads Up zu den vom FASB vorgeschlagenen FSP

20.03.2009

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben eine neue Ausgabe des Heads Up-Newsletters erstellt: Leitlinien vorgeschlagen zu inaktiven Märkten, Notverkäufen und nicht vorübergehendenden Wertminderungen (in englischer Sprache, 118 KB).

Darin werden die zwei vorgeschlagenen Positionen des FASB-Stabs (FASB Staff Positions, FSP) FSP FAS 157-e und FSP FAS 115-a, FAS 124-a und EITF 99-20-b.2 erläutert, die vom FASB als Reaktion auf die Empfehlungen der SEC in deren Marktbewertungsstudie und die Anhörungen im Kongress letzte Woche veröffentlicht worden waren (siehe unsere Nachrichten vom 17. März und 18. März 2009).

Musterkonzernabschluss 2008

20.03.2009

Wir haben für Sie eine deutschsprachige Fassung des IFRS-Musterkonzernabschlusses für die zum 31. Dezember 2008 endenden Geschäftsjahre erstellt (3.811 KB).

Der Musterkonzernabschluss der International GAAP Holding Limited wurde konzipiert, um die Darstellungs- und Angabevorschriften nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) zu veranschaulichen. Er enthält auch zusätzliche, als „Best Practice“ geltende Angaben, insbesondere, wenn diese konkret in den erläuternden Beispielen eines Standards enthalten sind. Wir haben für Sie einen Quicklink auf die Publikation rechts oben auf unserer Startseite eingerichtet. Bitte beachten Sie, dass die für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2008 relevanten Änderungen an IAS 39 zur Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte vom November 2008 sowie die Interpretation IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen den Endorsement-Prozess der EU noch nicht vollständig durchlaufen haben, d.h. noch nicht von der EU-Kommission übernommen wurden und insofern in einem nach den in der EU zur Anwendung freigegebenen IFRS aufgestellten Abschluss nicht angewendet werden dürfen.

Rechtsausschuss des Bundestages hat sich für BilMoG ausgesprochen

19.03.2009

Am 18. März 2009 hat sich der Rechtsausschuss des Bundestages mit den Stimmen der Koalition und der FDP für eine veränderte Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) ausgesprochen.

Vor diesem Hintergrund ist gegenwärtig zu erwarten, dass die 2. und die 3. Lesung im Bundestag in der 13. Kalenderwoche erfolgen. Der Bundesrat könnte dem Gesetz dann – sein Einverständnis zu einer Fristverkürzung vorausgesetzt – noch in seiner Sitzung am 3. Aprilv2009 zustimmen. Geschieht dies nicht, kann die Zustimmung frühestens in der Sitzung des Bundesrates am 15. Mai 2009 erteilt werden.

Pressemitteilung des Bundestages

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