Ziel und Zweck des Berichts ist es, der Europäischen Kommission eine allgemeine Analyse der Anwendung der IFRS in der EU im Jahr 2006 an die Hand zu geben, damit die Dienststellen der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen die Entwicklungen in Bezug auf die Stetigkeit der Rechnungsführungsmethoden bei den unter die IAS-Verordnung fallenden Unternehmen in der EU insbesondere im Vergleich zum ersten Jahr der IFRS-Anwendung (2005) verfolgen können. In dem Bericht werden unter anderem folgende Schlussfolgerungen gezogen:
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Die Anwendung der IFRS hilft dem Ziel einer verbesserten Vergleichbarkeit.
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Die geprüften Angaben zeigen verstärkte Bemühungen von Erstellern und Prüfern.
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Sachverhalte in Bezug auf Standardsetzung, Übernahme und Durchsetzung:
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Allgemeine Durchsetzungsfragen sollten adressiert werden, um Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit zu erhöhen. Der Grad der Durchsetzung weicht in den einzelnen Mitgliedstaaten noch vorneinander ab.
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Wenige Unternehmen wenden neue Standards vorzeitig an. Das scheint darauf hinzudeuten, dass die meisten Ersteller nicht der Meinung sind, dass ihnen Schaden daraus erwächst, auf die vollständige Übernahme durch die EU-Kommission zu warten.
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Eine Reihe von standardspezifischen Fragen muss entweder aus Standardsetzungs- oder aus Standarddurchsetzungsperspektive noch erörtert werden. [Im Bericht werden verschiedenen Einzelpunkte aufgeführt.]
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Es gibt eine Nachfrage nach Ausweitung der IFRS-Anwendung.
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Auf der Internetseite der Generaldirektion Binnenmarkt stehen Ihnen sowohl der Bericht (5.964 KB) als auch eine Zusammenfassung (180 KB) in englischer Sprache zur Verfügung.