"Bad Banks" - Auslagerung von strukturierten Wertpapieren in Zweckgesellschaften

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14.05.2009

Die Bundesregierung hat gestern ein Gesetz über die mögliche Auslagerung von strukturierten Wertpapieren in Zweckgesellschaften (sogenannte Bad Banks) beschlossen.

Finanzholding-Gesellschaften oder Kreditinstitute oder deren Tochtergesellschaften sollen demnach ihre strukturierten Wertpapiere mit einem Abschlag von 10 Prozent an Zweckgesellschaften übertragen können — es sei denn, dass dies die Kernkapitalquote des Instituts unter 7 Prozent drückt. Dafür erhalten sie in gleicher Höhe von den Zweckgesellschaften begebene und vom Finanzmarktstabilisierungsfonds garantierte Anleihen. In der Begründung für diesen Schritt heißt es:

Mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz und dem darauf aufbauenden Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz wurden bereits maßgebliche Schritte zur Stabilisierung der Finanzmärkte in der aktuellen Krise unternommen. Die Vertrauensbildung an den Finanzmärkten wird jedoch weiterhin durch große Bestände strukturierter Wertpapiere in den Bilanzen von Kreditinstituten beeinträchtigt. Bei strukturierten Wertpapieren handelt es sich um Schuldverschreibungen, die im Rahmen komplexer Verbriefungstransaktionen entstehen (z.B. Asset Backed Securities, Collateralized Loan Obligations, Collaterialized Debt Obligations, CDOs of ABS) und in einem volatilen und durch Unsicherheiten geprägten Marktumfeld nur sehr schwer bewertbar und kaum veräußerbar sind. Die mit den Wertpapieren verbundenen Kredit- und Liquiditätsrisiken, die einen hohen Abschreibungsbedarf von den Buchwerten mit sich bringen können, führen dazu, dass das Vertrauen gegenüber den Haltern dieser Instrumente und ihre Finanzmöglichkeiten stark beeinträchtigt sind. Vor diesem Hintergrund schlägt die Bundesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Maßnahmen zur kurzfristigen Bereinigung der Bilanzen von Finanzholding-Gesellschaften oder Kreditinstituten oder deren Tochtergesellschaften von strukturierten Wertpapieren bei gleichzeitiger Schaffung von Planungssicherheit hinsichtlich erforderlicher Abschreibungen vor. Finanzholding-Gesellschaften oder Kreditinstituten oder deren Tochtergesellschaften wird die Möglichkeit eröffnet, die strukturierten Wertpapiere mit einem Abschlag vom Buchwert an Zweckgesellschaften zu übertragen. Im Gegenzug erhalten die übertragenden Unternehmen in gleicher Höhe vom Finanzmarktstabilisierungsfonds garantierte Anleihen, die von den Zweckgesellschaften begeben werden. Die mit den Maßnahmen verbundenen Kosten sollen jedoch letztlich von den Eigentümern der übertragenden Unternehmen getragen werden, um eine Belastung der öffentlichen Haushalte zu vermeiden. Zu diesem Zweck sieht das Gesetz die ratierliche Ausschüttung aus dem an die Anteilseigner auszuschüttenden Betrag an den Garantiegeber in Höhe der Differenz zwischen dem reduzierten Buchwert und Fundamentalwerten über die Laufzeit der Garantie, maximal 20 Jahre, sowie eine Verlustbeteiligung der Anteilseigner und die Zahlung einer marktgerechten Vergütung für die Garantie vor.

Über den Entwurf (178 KB), der auf der Internetseite des Finanzministeriums zur Verfügung steht, muss nun das Parlament abstimmen.

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