2009

Zusätzliche Boardsitzung am 5. Mai 2009

30.04.2009

Auf seiner Sitzung im April wies der IASB darauf hin, dass man im Mai eine zusätzliche Boardsitzung abhalten wolle, um die Arbeit am Projekt zur Ersetzung der bestehenden Vorschriften für Finanzinstrumente fortzusetzen.

Die Sitzung ist nun für den 5. Mai 2009 angesetzt und beginnt um 9:30 Uhr Londoner Zeit. Sie ist in mehrfacher Hinsicht virtuell: Aufgrund der kurzfristigen Anberaumung können nicht alle Boardmitglieder persönlich in London sein und werden zum Teil per Konferenzschaltung teilnehmen. Außerdem wird derzeit der Sitzungsraum des IASB renoviert, so dass keine Beobachter zugelassen werden können – die Sitzung wird allerdings wie gewohnt im Internet übertragen:

Agendapapiere zur Sitzung

Registrierung als Zuhörer

IAS Plus-Newsletter – Jährliche Verbesserungen 2009

29.04.2009

Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IAS Plus Update-Newsletter zu den jährlichen Verbesserungen an den IFRS 2009 herausgegeben (in englischer Sprache, 108 KB), in dem die endgültigen Verbesserungen an 12 IFRS erläutert werden, die der IASB am 16. April 2009 veröffentlicht hat.

Der IASB benutzt das jährliche Verbesserungsprojekt, um notwendige, aber nicht zeitkritische Änderungen an den IFRS anzubringen, die nicht Teil eine anderen größeren Projekts sind. Die jüngsten Änderungen waren Teil eines Standardentwurfs vorgeschlagener Änderungen an den IFRS, die im Oktober 2007, August 2008 und Januar 2009 veröffentlicht worden waren. Die meisten Änderungen treten für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen; Unternehmen dürfen sie allerdings auch früher anwenden. Frühere Ausgaben der IAS Plus-Newsletter finden Sie hier.

Agenda für die IFRIC-Sitzung am 7. Mai 2009

28.04.2009

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wird am Donnerstag, den 7. Mai 2009 von 10:00 Uhr bis 17:30 Uhr in den Räumen des IASB in London zu einer Sitzung zusammenkommen (Sitzungsdauer nur ein Tag).

Die Sitzung ist öffentlich und wird im Internet übertragen. Die vorläufige Tagesordnung ist nachfolgend wiedergegeben.

 

Tagesordnung für die IFRIC-Sitzung
Donnerstag, 7. Mai 2009

  • Einleitung
  • Kosten der Befolgung von REACH (Europäische Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe)
  • Wagniskapitalkonsolidierungen und Teilnutzung der Fair-Value-Option
  • Festlegung von Zahlungsmitteläquivalenten
  • Überprüfung der vorläufigen Agendaentscheidungen, die in der Märzausgabe des IFRIC Updateveröffentlicht wurden
    • Klassifizierung von Tonnagesteuern
    • Angabe von nicht genutzten Vermögenswerten und Anlagen im Bau
    • Bilanzierung von Kosten des Verkaufs
    • Partizipationsrechte und Berechnung des Effektivzinssatzes
    • Klassifizierung nicht geglückter Kreditsyndizierungen
    • Annahmen zum Abzinsungssatz, der für Berechnungen des beizulegenden Zeitwerts herangezogen wird
    • Freiwillig vorausgezahlte Beiträge unter einer Mindestfinanzierungsvereinbarung
  • Empfehlungen des Stabs zu vorläufigen Agendaentscheidungen
    • IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
    • Erwerbsbezogene Kosten in einem Unternehmenszusammenschluss
    • Vorzeitige Anwendung des überarbeiteten IFRS 3
    • Behandlung von Transaktionskosten beim Erwerb oder der Veräußerung nicht beherrschender Anteile
    • Mögliche Auswirkungen von IFRS 3 (2008) und IAS 27 (2008) auf die Bilanzierung nach der Equity-Methode
    • Wertminderungen von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen
    • Absicherung unter Verwendung von mehr als einem Derivat als Sicherungsinstrument (Anwendungsleitlinien F.2.1)
    • Bedeutung von "bedeutend" oder "nachhaltig"
    • Anwendungsbereich von IFRIC 12
    • Anwendbarkeit auf den Kunden
  • Administrativer Sitzungsteil – Stand der Arbeiten

Neue IDW-Verlautbarungen

28.04.2009

Zwei IDW-Verlautbarungen wurden veröffentlicht.

Folgende IDW-Verlautbarungen sind jetzt zur Veröffentlichung freigegeben, nachdem sie vom Hauptfachausschuss in seiner letzten Sitzung verabschiedet wurden:

Entwurf IDW Prüfungsstandard: Die Beurteilung des Risikomanagements von Kreditinstituten im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW EPS 525)

IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur Bilanzierung von Verträgen über den Kauf oder Verkauf von nicht-finanziellen Posten nach IAS 39 (IDW RS HFA 25)

Die Verlautbarungen werden in Heft 5/2009 der IDW-Fachnachrichten publiziert werden. Der IDW EPS 525 steht als Download zur Verfügung (51 KB).

Leasinggeschäfte nach SWISS GAAP FER

27.04.2009

Auf der Internetseite der schweizerischen Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (FER) wird ein Artikel zur Verfügung gestellt, der in der Ausgabe 4/2009 des Schweizer Treuhänders erschienen ist.

Der Artikel mit dem Titel "Leasinggeschäfte nach SWISS GAAP FER" wurde von Prof. Dr. Conrad Meyer, dem Präsidenten der FER, mit verfasst. Leasinggeschäfte sind gemäß Swiss GAAP FER nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt und nicht nach Maßgabe der rechtlichen Form anzusetzen. Die Problematik liegt dabei in der Beurteilung der rechtlichen und wirtschaftlichen Sachverhalte, die in Swiss GAAP FER 13 explizit geregelt wird. Der Beitrag zeigt, unter welchen Voraussetzungen und auf welche Art eine Bilanzierung von Leasinggeschäften im Rahmen der Swiss GAAP FER vorzunehmen ist und welche bilanziellen Konsequenzen sich ergeben.

EFRAG Update Februar und März 2009 erschienen

27.04.2009

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Februarausgabe und die Märzausgabe 2009 des EFRAG Update-Newsletters veröffentlicht.

Darin werden jeweils die Erörterungen des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) des entsprechenden Monats zusammengefasst.

EFRAG Update-Newsletter vom Februar 2009 (in englischer Sprache, 299 KB)

EFRAG Update-Newsletter vom März 2009 (in englischer Sprache, 306 KB)

Internetsendung von Deloitte – IFRS im Immobiliensektor

26.04.2009

Am 30. April 2009 werden unsere amerikanischen Kollegen eine Livesendung über das Internet mit dem Titel "Ein frischer Blick auf die Internationale Financial Reporting Standards: Was werden die Auswirkungen auf den Immobiliensektor sein?" für alle Interessierten zur Verfügung stellen.

Am 30. April 2009 werden unsere amerikanischen Kollegen eine Livesendung über das Internet mit dem Titel Ein frischer Blick auf die Internationale Financial Reporting Standards: Was werden die Auswirkungen auf den Immobiliensektor sein? für alle Interessierten zur Verfügung stellen.

Hier die Details:

Thema: Zunehmend berücksichtigen US-amerikanische Unternehmen die IFRS bei ihren strategischen Planungen – selbst in dieser Zeit, wo sie sich auf die wirtschaftlichen Herausforderungen konzentrieren. Wie können US-amerikanische Unternehmen des Immobiliensektors ihre Bemühungen, bei den IFRS am Ball zu bleiben, festigen? In der Internetsendung werden folgende Themen behandelt:

Die aktuelle Wirtschaftskrise und ihre Auswirkung auf die IFRS in den USA.

Lehren aus den europäischen Erfahrungen mit den IFRS.

Der IFRS-Fahrplan der SEC und der Zeitplan für die Übernahme der IFRS.

Auswirkungen der IFRS auf börsennotierte und nicht börsennotierte Immobilienunternehmen und -fonds.

Datum: Donnerstag, 30. April 2009

Uhrzeit: 16:00 Uhr deutscher Zeit (11:00 Uhr Amerikanische Ostküstenzeit)

Moderatorin: Dorothy Alpert, Principal – Deloitte LLP

weitere Informationen und Registrierung

iGAAP 2009 – Fassung in chinesischer Sprache

25.04.2009

Unsere taiwanesischen Kollegen haben den ersten Band der chinesischen Fassung von iGAAP 2009 veröffentlicht.

Dieser dreibändige Satz in traditionellem Chinesisch enthält den gesamten Inhalt der englischen Originalfassung. Die chinesische Fassung ist wie folgt gegliedert:

 

Band 1: Vorwort, Rahmenkonzept, IAS 1, IAS 8, IAS 16, IAS 40, IAS 38, IAS 36, IAS 2, IAS 12, IAS 18, IAS 19, IFRS 2, IFRS 8, IAS 26

Band 2: enthält alle iGAAP-Abschnitte mit Bezug zu Finanzinstrumenten (IAS 32, IAS 39, IFRS 7) und Versicherungsverträgen (IFRS 4)

Band 3: IAS 37, IAS 23, IAS 21, IFRS 5, IAS 7, IAS 10, IAS 24, IAS 27, IFRS 3, IAS 28, IAS 31, IAS 33, IAS 34, IAS 11, IAS 20, IAS 29, IAS 41, IFRS 1

Für Informationen zum Erwerb von iGAAP 2009 in chinesischer Sprache senden Sie bitte eine Email an fltsai@deloitte.com.tw.

Beschlüsse des IASB zu den FSPs des FASB

25.04.2009

Der IASB hat zwei jüngst erschienene Positionspapiere des FASB-Stabs (FASB Staff Positions, FSPs) zum beizulegenden Zeitwert und zu Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte geprüft und Beschlüsse gefasst.

Der IASB hat zwei jüngst erschienene Positionspapiere des FASB-Stabs (FASB Staff Positions, FSPs) zum beizulegenden Zeitwert und zu Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte geprüft und die folgenden Beschlüsse gefasst:

FSP FAS 157-4, das Leitlinien zur Feststellung des beizulegenden Zeitwerts enthält, wenn die Marktaktivität zurückgegangen ist. Der IASB hat sich darauf verständigt, dass die Leitlinien in FSP FAS 157-4 im Großen und Ganzen im Einklang mit den Prinzipien für den beizulegenden Zeitwert in den IFRS und den Empfehlung des beratenden Expertenpanels des IASB stehen. Der IASB plant, relevante Leitlinien aus dem FSP in den Standardentwurf des IASB zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert einzufügen, der im Mai veröffentlicht wird.

FSP FAS 115-2 und FAS 124-2, mit denen nicht vorübergehende Wertminderungen für Schuldtitel behandelt werden. Der IASB hat sich entschieden, die Schlussfolgerungen in diesem FSP nicht zu übernehmen. Dieses FSP findet auf Schuldtitel Anwendung und verlagert den Fokus für die Beurteilung einer Wertminderung von der Absicht des Unternehmens, sie bis zur Wertaufholung zu halten, auf dessen Absicht, sie zu verkaufen.

FSP FAS 115-2 und FAS 124-2 sehen Folgendes vor:

Ein Unternehmen muss feststellen, ob (a) es beabsichtigt, den Schuldtitel zu verkaufen oder (b) mehr dafür als dagegen spricht, dass dass Unternehmen gezwungen sein wird, den Schuldtitel vor dessen erwarteter Werterholung zu veräußern (bspw. um Kapitalanforderungen gerecht zu werden).

Wenn es beabsichtigt zu verkaufen (oder es nicht unterstellen kann, dass mehr dafür als dagegen spricht, dass es die Wertpapiere nicht vor deren Erholung verkaufen muss), hat es den Vermögenswert erfolgswirksam auf den beizulegenden Zeitwert abzuschreiben.

Wenn ein Unternehmen nicht beabsichtigt, einen Schuldtitel zu verkaufen (zur Veräußerung verfügbar oder bis zur Fälligkeit gehalten), es aber wahrscheinlich ist, dass das Unternehmen nicht alle gemäß den vertraglichen Regelungen fälligen Beträge einnehmen kann, hat das Unternehmen den Wertminderungsbetrag aufzuteilen:

Der auf Bonitätsverschlechterungen entfallende Teil der Wertminderung, bemessen als Unterschied zwischen den fortgeführten Anschaffungskosten und dem Barwert der zukünftig erwarteten Zahlungsströme, die mit dem Effektivzins der Schuldverschreibung abgezinst werden, ist erfolgswirksam zu erfassen.

Der verbleibende Wertminderungsbetrag (der nicht bonitätsbezogene Teil) würde im sonstigen vollständigen Einkommen erfasst (getrennt von anderen nicht realisierten Bewertungsergebnissen auf Wertpapiere, die zur Veräußerung verfügbar sind). Der nicht bonitätsbezogene, im sonstigen vollständigen Einkommen erfasste Teil bei Wertpapieren, die bis zur Fälligkeit gehalten werden, ist über die Restlaufzeit des Wertpapiers prospektiv aufzulösen (wobei der gegenläufige Betrag den Wert des Vermögenswerts erhöht).

Mit der Entscheidung, FSP FAS 115-2 und FAS 124-2 nicht zu übernehmen, verlautbarte der IASB, dass er sich stattdessen des Themas der Wertminderungen gesamthaft im Zuge seiner Umfassenden Überprüfung von IAS 39 widmen will. Der IASB glaubt, dass eine unmittelbare Reaktion auf die jüngsten FSPs zu Wertminderungen unnötig seien. Der IASB gab zudem einen Zeitplan für die Überprüfung von IAS 39 bekannt, wonach die Veröffentlichung eines Standardentwurfs für eine geplante Ersetzung von IAS 39 bis Oktober 2009 vorgesehen ist.

Weiterführende Informationen:

Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 112 KB).

weitergehende Informationen zu den FSPs

Neue Verordnung über Ratingagenturen

24.04.2009

Europäischer Rat und Europäisches Parlament haben einen Verordnungsvorschlag über Ratingagenturen der Europäische Kommission verabschiedet.

Die Verordnung wird erheblichen Einfluss auf die Tätigkeit von Ratingagenturen haben, die die Kreditwürdigkeit von Unternehmen, Staaten und komplexen Finanzinstrumenten beurteilen. Vorgesehen sind unter anderem folgende Neuregelungen:
  • Ratingagenturen dürfen Finanzinstrumente nur dann bewerten, wenn sie hierfür über genügend fundierte Informationen verfügen.
  • Sie müssen die Modelle, Methoden und grundlegenden Annahmen, auf die sie ihre Ratings stützen, veröffentlichen.
  • Sie müssen die Ratings von komplexeren Produkten mit einer speziellen Kennzeichnung versehen.

Ratingagenturen haben in hohem Maße zu den derzeitigen Problemen auf den Finanzmärkten beigetragen. Sie haben das Risiko, dass die Emittenten bestimmter komplizierter Finanzinstrumente ihre Schulden nicht zurückzahlen können, klar unterschätzt. Da sie vielen dieser komplexen Instrumente die besten Noten gegeben haben, fühlten sich auch unerfahrene Anleger dazu ermutigt, sie ohne angemessene Risikobewertung zu erwerben. Die Presseerklärung der EU-Kommission finden Sie hier.

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