Februar

IVSC veröffentlicht aktualisierten Satz von IVS

02.02.2024

Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat eine aktualisierte Fassung der internationalen Bewertungsstandards (International Valuation Standards, IVS) herausgegeben. Sie treten am 31. Januar 2025 in Kraft.

Die Version 2024 enthält neue Kapitel über Daten und Eingaben, Dokumentation und Finanzinstrumente. Der Abschnitt über allgemeine Standards wurde ebenfalls neu geordnet, um den modernen Bewertungsprozess sowie die vielen Beteiligten, die an der Erstellung, Überprüfung und Verwendung von Bewertungen beteiligt sind, besser widerzuspiegeln. Eine erweiterte Berücksichtigung von ESG-Faktoren bei Bewertungen, einschließlich eines eigenen Anhangs, ist ebenfalls enthalten.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IVSC.

Mitschriften von der IASB-Sitzung im Januar 2024

01.02.2024

Der IASB hat am 22., 23. und 25. Januar 2024 in London getagt. Die Sitzung am 25. Januar war eine gemeinsame Sitzung mit dem ISSB. Wir haben die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei diesen Sitzungen für Sie übersetzt.

Die folgenden Themen standen bei den beiden Sitzungen auf der Tagesordnung:

Strombezugsverträge: Der IASB erörterte die vorläufigen Sichtweisen des Stabs zur Adressierung von Bilanzierungsfragen im Zusammenhang mit Strombezugsverträgen. Es wurden keine Entscheidungen gefällt.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden: Der IASB hat die Rückmeldungen erörtert, die als Reaktion auf die Bitte um Informationsübermittlung zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15 eingegangen sind, sowie einen Plan für die nächste Phase des Projekts. Der IASB geht davon aus, dass er seine Entscheidungen bis zum dritten Quartal 2024 abschließen wird.

Standardpflege und einheitliche Anwendung: Der IASB widersprach der Finalisierung einer vom IFRS Interpretations Committee veröffentlichten Agendaentscheidung nicht. Darüber hinaus stellte der Stab  das jüngste IFRIC Update vor.

Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten: Der IASB entschied, die Vorschläge im Entwurf zur Änderung der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten in Bezug auf die Bewertung vertraglicher Zahlungsströme, finanzieller Vermögenswerte ohne Rückgriffsmöglichkeit und vertraglich verknüpfte Instrumente entscheiden, zu finalisieren.

Aktualisierung der IFRS-Rechnungslegungstaxonomie — Änderungen an IAS 12, IAS 21, IAS 7 und IFRS 7: Der IASB erörterte die Rückmeldungen zu der vorgeschlagenen Aktualisierung der IFRS-Taxonomie: Internationale Steuerreform — Säule 2-Modellregeln, Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen und Mangel an Umtauschbarkeit. Es wurden keine Entscheidungen getroffen.

Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMUDer IASB hat seine erneuten Erörterungen zu den Vorschlägen im Entwurf der dritten Version des IFRS für KMU fortgesetzt. Der IASB fällte Entscheidungen in Bezug auf Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten, fruchttragende Pflanzen, Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten und Leasingverhältnisse.

Angabeninitiative — Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: AngabenDer IASB fällte Entscheidungen über einige eher ermessensabhängige Änderungen der Angabenvorschriften, die im Entwurf für Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht vorgeschlagen werden, die sich aus der Umsetzung des in früheren Sitzungen diskutierten modifizierten Ansatzes ergeben.

Anpassung des Standards für Tochtergesellschaften ohne öffentliche RechenschaftspflichtDer IASB entschied, Angabenvorschriften vorzuschlagen, die in einem Aufholentwurf nach der Veröffentlichung des kommenden IFRS-Rechnungslegungsstandards zu Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht enthalten wären. Die Angaben beziehen sich auf Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen, die internationale Steuerreform - Säule-zwei-Modellregeln und den Mangel an Umtauschbarkeit.

Rückmeldungen zur ISSB-Agendakonsultation (gemeinsame Sitzung mit dem ISSB): Die Boards haben die Rückmeldungen erörtert, die als Reaktion auf die Bitte um Informationsübermittlung des ISSB zur Konsultation über Agendaprioritäten in Bezug auf integrierte Berichterstattung und Konnektivität eingegangen sind, um zu entscheiden, welche nächsten Schritte vom ISSB bzw. IASB unternommen werden sollten. Es wurden keine Entscheidungen getroffen. Der IASB wird in einem nächsten Schritt die Richtung des Projekts zur Erstellung von Lageberichten erörtern, während der ISSB die Rückmeldungen zur Bitte um Informationsübermittlung weiter erörtern und Entscheidungen auf der Grundlage dieser Rückmeldungen treffen wird.

Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie am Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Eine Analyse, wie sich das Arbeitsprogramm des IASB als Ergebnis des Sitzung verändert hat, finden Sie hier.

Diskussionspapier zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Schweiz

01.02.2024

Die Fachkommission Swiss GAAP FER hat beschlossen, eines Dokuments im Bereich Nachhaltigkeit zu entwickeln, das als praxisorientierte Orientierungshilfe dienen soll.

Das Dokument zielt darauf ab, kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) – einschliesslich jener, die FER anwenden – bei der Integration von Nachhaltigkeitsmanagement und dessen Berichterstattung zu unterstützen. Das Dokument kombiniert ein Diskussionspapier mit einem praxisorientierten Leitfaden.

Das Diskussionspapier beleuchtet den aktuellen Stand der Nachhaltigkeitsberichterstattung und berücksichtigt dabei unterschiedliche internationale Ansätze. In Ergänzung dazu richtet der praxisorientierte Leitfaden sein Augenmerk speziell auf die Bedürfnisse und Anforderungen von KMUs, da diese spezifische Herausforderungen erleben, wenn sie versuchen, Nachhaltigkeit in ihrer Kultur und in ihrem Geschäftsmodell zu verankern. Zugleich ist das Interesse an einer transparenten Nachhaltigkeitsberichterstattung spürbar gestiegen. 

Zugang zu dem Dokument haben Sie auf der Internetseite der Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung. Stellungnahmen werden bis zum 14. April 2024 erbeten.

IPSASB veröffentlicht Entwürfe zu natürlichen Ressourcen

01.02.2024

Im Rahmen seines umfassenderen Projekts zu natürlichen Ressourcen hat der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) zwei Entwürfe zu mineralischen Rohstoffen veröffentlicht.

Um die Lücke in der IPSAS-Literatur zur Bilanzierung natürlicher Ressourcen zu adressieren, hat der IPSASB im Mai 2022 ein Konsultationspapier herausgegeben, und der IPSASB arbeitet auch weiter an der Entwicklung von Grundsätzen für die Erfassung und Bewertung natürlicher Ressourcen, wobei die Veröffentlichung eines Entwurfs in der zweiten Hälfte des Jahres 2024 geplant ist. Nachdem jedoch Rückmeldungen zum Konsultationspapier eingegangen sind, die das Fehlen von Leitlinien für spezifische Aktivitäten im Zusammenhang mit mineralischen Rohstoffen hervorhoben, wird zunächst dies mit der Veröffentlichung von zwei Entwürfen zur öffentlichen Stellungnahme adressiert:

  • Entwurf ED 86 Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcenschlägt einen Standard für die Bilanzierung von Kosten vor, die bei der Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen anfallen, basierend auf der Wahl einer Bilanzierungsmethode, die festlegt, welche Ausgaben als Vermögenswerte für Exploration und Evaluierung zu erfassen sind. ED 86 ist an die Vorschriften für den privaten Sektor in IFRS 6 Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen angeglichen, mit begrenzten Änderungen für den Kontext des öffentlichen Sektors.
  • Entwurf ED 87 Abraumkosten in der Produktionsphase einer über Tagebau erschlossenen Mine (Änderungen an IPSAS 12) schlägt vor, einen verbindlichen Anhang zu IPSAS 12 Vorräte hinzuzufügen. Die vorgeschlagenen Vorschiriften stellen klar, wann Kosten für die Beseitigung von Abraummaterial im Tagebau zu aktivieren oder als Aufwand zu erfassen sind. Entwurf 87 ist an die Vorschriften in IFRIC 20 Abraumkosten in der Produktionsphase einer über Tagebau erschlossenen Mine angeglichen, mit begrenzten Änderungen für den Kontext des öffentlichen Sektors.

Stellungnahmen zu den Entwürfen werden bis zum 31. Mai 2024 erbeten. Weiterführende Informationen und Zugang zum Entwurf finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite des IPSASB.

DRSC-Stellungnahme zur dritten ESRS-Umsetzungsleitlinie

01.02.2024

Das DRSC hat gegenüber der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) Stellung zm Entwurf von Umsetzungsleitlinien zu den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) zum Thema Datenpunkte Stellung genommen.

Das DRSC begrüßt diesen Teil der Umsetzungsleitlinien ausdrücklich, da sie unter anderem den Unternehmen dabei hilft, ein besseres Verständnis über die ESRS zu erlangen. Aus Sicht des DRSC sollten jedoch einige Details in der Liste korrigiert bzw. nachgeschärft werden. Ferner bedürfe es einer Prüfung, ob die Umsetzungsleitlinien an einigen Stellen über die ESRS-Anforderungen hinausgehen. 

Zugang zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC haben Sie hier.

Zu den Entwürfen von Umsetzungsleitlinien zu den Themen Wesentlichkeitsbeurteilung und Wertschöpfungskette hat das DRSC bereits am 16. Januar 2024 Stellung genommen.

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