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Internetsendung des FASB zum neuen Fortschrittsbericht

25.06.2010

Am Donnerstag, 1. Juli 2010, werden die FASB-Boardmitglieder Tom Linsmeier und Marc Siegel in einer Internetsendung den Fortschrittsbericht in Bezug auf die Abarbeitung des aktuellen Arbeitsprogramms von IASB und FASB erläutern.

Sie werden darlegen, welchen Änderungen am gemeinsamen Arbeitsabkommen(Memorandum of Understanding, MoU) vorgenommen wurden und welche Entwürfe demnächst zu erwarten sind. Teilnehmer werden die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen. Die Teilnahme ist kostenfrei, aber eine Anmeldung ist erforderlich.

Thema der Internetsendung: Fortschrittsbericht und aktueller Stand des Arbeitsprogramms

Datum und Uhrzeit: Donnerstag, 1. Juli 2010, 11:00 Uhr amerikanischer Ostküstenzeit

Weiterführende Informationen und Anmeldung: hier

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Neuer IFAC-Leitfaden zur Führung kleinerer Kanzleien in der Praxis

25.06.2010

Der Ausschuss für kleine und mittelgroße Kanzleien (Small and Medium Practices, SMP) des internationalen Wirtschaftsprüferverbands (International Federation of Accountants, IFAC) hat den Leitfaden für die Führung von kleinen und mittelgroßen Kanzleien in der Praxis herausgegeben, um Leitlinien zur Verfügung zu stellten, wie dieser Sektor sein Geschäft besser führen und letztlich in sicherer, profitabler und dem Berufsstand entsprechender Weise arbeiten kann.

Die 455 Seiten umfassende Publikation in englischer Sprache können Sie hier kostenfrei von der Internetseite von IFAC beziehen.
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Fünfte Ausgabe der Investor Perspectives erschienen

25.06.2010

Im April 2010 haben die Treuhänder der IFRS-Stiftung und der IASB ein Programm ins Leben gerufen, mit dem Anleger stärker in die Entwicklung der International Financial Reporting Standards (IFRS) eingebunden werden sollen.

Einer der Programmpunkte ist ein Newsletter für Anleger. Die Board-Mitglieder Stephen Cooper, Patrick Finnegan und Patricia McConnell veröffentlichen zeitnah Informationen zu Berichterstattungsfragen. Die fünfte Ausgabe der englischsprachigen Investor Perspectivessteht nun auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Erste Ausgabe: Do you agree that investors will benefit from the IASB’s proposals to improve pension accounting? (Patricia McConnell, 29. April 2010)

Zweite Ausgabe: Loan loss allowances — to smooth or not? (Stephen Cooper, 11. Mai 2010)

Dritte Ausgabe: Improving the picture of performance for investors (Patrick Finnegan, 4. Juni 2010)

Vierte Ausgabe: Revenue recognition and your mobile phone (Stephen Cooper, 11. Juni 2010)

Fünfte Ausgabe: Will the elimination of operating lease accounting improve financial reporting by lessees? (Patricia McConnell, 24. Juni 2010)

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IDW EPS 700 zur Prüfung von Beihilfen verabschiedet

24.06.2010

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den Entwurf des IDW Prüfungsstandards: Prüfung von Beihilfen nach Artikel 107 AEUV insb. zugunsten öffentlicher Unternehmen (IDW EPS 700) verabschiedet.

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den Entwurf des IDW Prüfungsstandards: Prüfung von Beihilfen nach Artikel 107 AEUV insb. zugunsten öffentlicher Unternehmen (IDW EPS 700) verabschiedet. Der IDW EPS 700 steht in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen der Internetseite des IDW zur Verfügung. Außerdem wird er in Heft 7/2010 der IDW Fachnachrichten veröffentlicht werden. Einen Kurzüberblick finden Sie in der Presseerklärung des IDW. Eine Möglichkeit zur Stellungnahme besteht bis zum 15. Januar 2011.
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Mitschrift von der Sondersitzung von IASB und FASB am 23. Juni 2010

24.06.2010

IASB und FASB haben eine weitere gemeinsame Sondersitzung am 23. Juni 2010 abgehalten.

Einziger Tagesordnungspunkt der Sitzung, die von 14 bis 18 Uhr Londoner Zeit in den Geschäftsräumen des IASB in London stattfand, war das Projekt zu Versicherungen. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte bei dieser Sitzung angefertigt haben, finden Sie hier.
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Übernahme von Änderungen an IFRS 1 - Zusätzliche Ausnahmen für erstmalige Anwender

24.06.2010

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 24. Juni 2010 diverse Verordnungen veröffentlicht.

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 24. Juni 2010 die Verordnung (EG) Nr. 550/2010(814 KB) der Kommission vom 23. Juni 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit dieser Verordnung werden die Änderungen an IFRS 1 in Bezug auf zusätzliche Ausnahmen für erstmalige Anwender für die Anwendung in Europa übernommen.
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Gemeinsamer Entwurf von IASB und FASB zur Erlöserfassung

24.06.2010

Der International Accounting Standards Board (IASB) und der US-amerikanische Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB) haben heute einen Entwurf zur Stellungnahme veröffentlicht, mit dem die Berichterstattung über Erlöse aus Verträgen mit Kunden und die zugehörigen Kosten verbessert und angeglichen werden soll.

Bei Übernahme würde aus dem Entwurf ein einziger Standard für die Erlöserfassung nach den IFRS und nach US-GAAP entstehen, der über verschiedenen Branchen und Kapitalmärkte hinweg anzuwenden wäre. Die Veröffentlichung dieses gemeinsamen Entwurfs stellt einen bedeutenden Schritt bei der weltweiten Harmonisierung in einem der wichtigsten und am häufigsten auftretenden Bereiche der Finanzberichterstattung dar. Der vorgeschlagene Standard würde IAS 18 Erlöse, IAS 11 Fertigungsaufträgeund die zugehörigen Interpretationen ersetzen. Unter US-GAAP würde er die meisten Leitlinien zur Erlöserfassung in Topic 605 der FASB-Kodifizierung ersetzen.

Das Kernprinzip des Standards ist, dass ein Unternehmen Erlöse aus Verträgen mit Kunden dann erfassen soll, wenn es Dienstleistungen gegenüber dem Kunden erbringt oder Güter an ihn überträgt. Der zu erfassende Betrag entspricht der pGegenleistung, die das Unternehmen vom Kunden erhält oder zu erhalten erwartet. Der vorgeschlagene Standard würde IFRS und US-GAAP in folgenden Punkten verbessern:

  • die Uneinheitlichkeiten in den bestehenden Vorschriften würden beseitigt;
  • es würde ein solideres Rahmenkonzept für Fragen der Erlöserfassung geschaffen;
  • die Vergleichbarkeit über Unternehmen, Branchen und Kapitalmärkte hinweg würde erhöht;
  • es würden verbesserte Angaben gefordert; und
  • die Bilanzierung von Vertragskosten würde klargestellt.

Die Presseerklärung des IASB finden Sie hier (in englischer Sprache, 114 KB). Der Entwurf selbst ist Ihnen hier zugänglich. In Kürze sollen ein Snapshot und eine live ausgestrahlte Internetsendung zum Entwurf folgen. Die Kommentierungsfrist endet am 22. Oktober 2010.

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Formale Korrekturen an den IFRS

24.06.2010

Der IASB hat auf seiner Internetseite einige formale Korrekturen und Änderungen an seinen Verlautbarungen zur Verfügung gestellt.

Betroffen sind unter anderem das Bound Volume 2010, IFRS 9 Finanzinstrumente (herausgegeben im November 2009) und die begrenzte Ausnahme hinsichtlich Vergleichsangaben nach IFRS für Erstanwender (herausgegeben im Januar 2010). Die Korrekturen waren bereits im Mai 2010 zur Verfügung gestellt worden, wurden jetzt aber noch einmal geändert. Sie können sie hier einsehen.
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IASB und FASB wenden sich an die G-20

24.06.2010

IASB und FASB haben gemeinsam an den kanadischen Premierminister geschrieben, der Gastgeber des G-20-Gipfels in Toronto an diesem Wochenende sein wird.

Die beiden Standardsetzer erläutern in ihrem Schreiben, warum – entgegen der auf dem G-20-Gipfel in Pittsburgh gemachten Zusagen – einige Projekte des Konvergenzprogramms jetzt erst nach dem Juni 2011 abgeschlossen sein werden. Nachfolgend finden Sie eine Übersetzung der relevanten Passagen des Schreibens. Das vollständige Schreiben in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite des IASBzur Verfügung (52 KB).

Dieses Schreiben [der beiden Standardsetzer an die G-20] hob unsere gemeinsame Verpflichtung zur Verbesserung der International Financial Reporting Standards (IFRS) und der US-amerikanischen Rechungslegungsgrundsätze (US-GAAP) sowie die von uns angestrebte Harmonisierung hervor. Es strich außerdem heraus, dass wir uns der Bedeutung bewusst sind, die das Ziel Juni 2011 für die G-20-Mitglieder hat, die die IFRS 2011 oder 2012 einführen wollen, sowie für andere Länder einschließlich Japan und die Vereinigten Staaten, die die fortlaufende Verbesserung und Harmonisierung im Hinblick auf eine Entscheidung beobachten, welche Rolle die IFRS in ihren Kapitalmärkten spielen sollen. Wir haben auch festgestellt, dass viele Interessengruppen Bedenken geäußert haben, dass sie keine hochwertige Meinungsäußerungen zu den vielen bedeutenden Entwürfen einreichen könnten, die für eine Veröffentlichung im zweiten Quartal dieses Jahres vorgesehen waren. Aus diesem Grund waren wir bereits zu dem Zeitpunkt, zu dem wir an die G-20-Finanzminister schrieben, damit befasst, eine geänderte Strategie zu entwickeln, bei der das Abschlussdatum Juni 2011 oder früher für die Projekte beibehalten wurde, bei denen die Verbesserung der IFRS und US-GAAP am dringendsten ist. Wir haben außerdem die Projekte identifiziert, bei denen ein späteres Abschlussdatum sachgerecht wäre, weil sie sich Sachverhalten widmen, die unserer Meinung nach eine vergleichsweise niedrigere Dringlichkeit aufweisen oder bei denen weitere Untersuchungen und Analysen notwendig sind.

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Singapur schlägt Einführung des IFRS für KMU vor

23.06.2010

Der Rat für Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Council, ASC) von Singapur hat eine Absichtserklärung veröffentlicht, in der die Gründe dargelegt werden, warum der ASC beabsichtigt, den International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) des IASB als singapurischen Rechnungslegungsstandard für kleine Unternehmen (Singapore Financial Reporting Standards for Small Entities, SFRS for Small Entities) zu übernehmen.

Der SFRS für kleine Unternehmen wäre eine Option bei der Berichterstattung von Unternehmen in Singapur, die nicht öffentlich rechenschaftspflichtig sind und bestimmte Kriterien erfüllen.

 

"Der ASC ist der Meinung, dass die Einführung des IFRS für KMU kleineren Unternehmen in Singapur nutzen würde, in dem eine übermäßige Belastung bei der Berichterstattung, die aus der beachtlichen Menge von Ansatz- und Bewertungsgrundlagen und detaillierten Angabevorschriften entsteht, verringert wird."

Die Absichtserklärung des ASC können sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 258 KB). Die Kommentierungsfrist endet am 18. August 2010.

 

Singapurische Unternehmen, die für eine Anwendung des IFRS für KMU in Frage kommen:

Ein Unternehmen kommt für eine Anwendung des IFRS für KMU in Frage, wenn folgendes gilt: (I) Es ist nicht öffentlich rechenschaftspflichtig; und (II) es gilt als kleines Unternehmen, weil es mindestens zwei der drei Größenkriterien erfüllt, die vom ASC vorgeschrieben werden.

(I) Ein Unternehmen gilt als öffentlich rechenschaftspflichtig, wenn mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft:

  1. Seine Schuldtitel und Eigenkapitalinstrumente werden an einem öffentlichen Markt gehandelt, oder das Unternehmen ist dabei, solche Instrumente für einen Handel an einem öffentlichen Markt zu emittieren (beispielsweise an einer in- oder ausländischen Börse oder einem OTC-Markt, einschließlich lokaler und regionaler Märkte).
  2. Es ist im Einlagengeschäft tätig und/oder hält Vermögenswerte in treuhänderischer Eigenschaft für eine große Gruppe von Außenstehenden als hauptsächlichen Geschäftszweck. Dies ist typischerweise der Fall bei Banken, Versicherungsunternehmen, Wertpapierbroker und -händler, Investmentfonds und Investmentbanken.
  3. Es ist nach dem Aktiengesetz von Singapur ein börsengehandeltes Unternehmen.
  4. Es ist ein Wohltätigkeitsunternehmen nach dem Wohlfahrtsgesetz.
  5. Es ist eine Kreditgesellschaft nach dem Genossenschaftsgesetz oder eine Gesellschaft, die nach der Änderung des Genossenschaftsgesetzes von 2008 als Kreditgesellschaft anzusehen ist.

(II) Ein Unternehmen gilt als kleines Unternehmen, wenn es mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllt (auf konsolidierter Basis):

  1. Gesamtjahreseinkünfte von nicht mehr als 10 Millionen singapurischen Dollar;
  2. Gesamtbruttovermögen von nicht mehr als 10 Millionen singapurischen Dollar; oder
  3. nicht mehr als 50 Mitarbeiter.

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