Der International Accounting Standards Board (IASB) hat heute die Verbesserungen an den IFRS – eine Sammlung vorgenommener Änderungen an sieben International Financial Reporting Standards (IFRS) – als jüngsten Satz jährlicher Verbesserungen herausgegeben.
Der IASB verwendet den Prozess jährlicher Verbesserungen, um notwendige, aber nicht dringliche Änderungen an den IFRS vorzunehmen, die nicht Teil eines größeren Projekts sind. Die Änderungen in der heute herausgegebenen Veröffentlichung spiegeln Sachverhalte wider, die im Entwurf vorgeschlagener Änderungen an den IFRS vom August 2009 enthalten waren. Daneben beinhalten sie eine Änderung an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards, die Unternehmen betrifft, deren Geschäftstätigkeit einer Preisregulierung unterliegt. Diese Änderung war Teil des Standardentwurfs Preisregulierte Tätigkeiten, der im Juli 2009 veröffentlicht worden war. Durch Darstellung der Änderungen in einem einzigen Dokument statt einer Reihe von Kleinständerungen hofft der IASB, die Hürde für alle, die von den Änderungen betroffen sind, zu senken.
Soweit nicht anders angegeben, treten die Änderungen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen, in Kraft. Eine frühere Anwendung ist zulässig, für in der EU domizilierte Unternehmen bedarf dies jedoch der Übernahme der Änderungen durch die Kommission und der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union.
IFRS
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Thema der Änderung
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IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS
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Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Jahr der Anwendung
Neubewertungsbasis als angenommene Anschaffungskosten
Verwendung angenommener Anschaffungskosten für Geschäftstätigkeiten, die der Preisregulierung unterliegen
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IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
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Übergangsvorschriften für bedingte Gegenleistungen aus einem Unternehmenszusammenschluss, der vor dem Daten des Inkrafttretens des überarbeiteten IFRS stattfand
Bewertung der nicht beherrschenden Anteile
Nicht ersetzte und freiwillig ersetzte anteilsbasierte Vergütungsleistungen
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IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben
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Klarstellung von Angaben
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IAS 1 Darstellung des Abschlusses
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Klarstellung der Aufstellung über die Änderungen im Eigenkapital
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IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse
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Übergangsvorschriften für Änderungen als Folge von IAS 27
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IAS 34 Zwischenberichterstattung
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Bedeutende Ereignisse und Geschäftsvorfälle
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IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme
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Beizulegender Zeitwert der Prämiengutschriften
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