Nachrichten

News default Image

Leasingarbeitsgruppe von IASB und FASB wird tagen

26.09.2008

Die gemeinsame Arbeitsgruppe von IASB und FASB zu Leasingverhältnissen wird am Dienstag, den 7. Oktober 2008 in den Räumen des FASB in Norwalk, Connecticut tagen.

Hauptpunkt der Sitzung wird die Erörterung eines Stabentwurfs des Diskussionspapiers zu Leasingverhältnissen sein. In dem Entwurf des Diskussionspapiers, der bisher noch nicht vom IASB oder vom FASB genehmigt wurde, würde die vorläufige Ansicht des Boards ausgedrückt, dass das bisherige Rechnungslegungsmodell für Leasingverhältnisse durch ein neues Modell ersetzt werden soll. Nach dem derzeitigen Modell werden Leasingverhältnisse als Finanzierungs- oder Mietleasingverhältnisse klassifiziert, wobei ersteres im Wesentlichen als finanzierter Erwerb des geleasten Vermögenswertes bilanziert wird. Nach dem vorgeschlagenen neuen Modell würde der Leasingnehmer als Vermögenswerte und Schulden alle wesentlichen Rechte und Verpflichtungen aus allen Leasingverträgen ansetzen, auch solche Rechte und Verpflichtungen, die aus Leasingverhältnissen entstehen, die derzeit als Mietleasingverhältnisse klassifiziert sind. Ein Leasingnehmer würde also folgendes ansetzen:

einen Vermögenswert, der das Recht darstellt, den Leasinggegenstand für die Dauer des Leasingverhältnisses zu nutzen, und

eine Schuld für die Verpflichtungen, die Leasingzahlungen zu leisten.

Die Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Mietleasingverhältnis würde wegfallen. Die Materialien für Beobachter enthalten einen Entwurf des Diskussionspapier, sie können sie sich hier herunterladen (in englischer Sprache, 930 KB).

 Image

Stellungnahme des DSR zu den Kapiteln 1 und 2 eines verbesserten Rahmenkonzepts

26.09.2008

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme (in englischer Sprache, 112 KB) zum IASB-Standardentwurf zu den Kapiteln 1 und 2 eines verbesserten Rahmenkonzepts, die Aussagen zu einer weiterentwickelten Zielsetzung der Rechnungslegung, den qualitativen Merkmalen von Rechnungslegungsinformationen und Beschränkungen der erforderlichen Informationsbereitstellung enthalten, verabschiedet.

Auch wenn der DSR der Ansicht ist, dass die Erarbeitung eines neuen Rahmenkonzepts ein Projekt von großer Wichtigkeit ist, so meldet er doch Bedenken an, die gerade in der Verfahrensweise der Erarbeitung liegen. Nach Meinung des DSR ist unter anderem folgendes zu bedenken:

Da die vorliegenden Kapitel nur ein Teil des gesamten Rahmenkonzepts sind, wird sich nicht verhindern lassen, dass die Schlussfolgerungen und Entscheidungen noch einmal überprüft werden müssen, wenn die weiteren Teile fertig gestellt sind. Auf jeden Fall sollte nach Abschluss des Projekts das gesamte Rahmenkonzept noch einmal überarbeitet werden, um Einheitlichkeit zu gewährleisten.

Das Veröffentlichen einzelner Kapitel führt zu einer Vermischung des alten und des neuen Rahmenkonzepts. Das widerspricht der Anforderung, dass das Rahmenkonzept eine stabile Grundlage für die Rechnungslegungsstandards und für die Fälle bilden sollte, zu denen keine Regelungen vorliegen.

Der IASB sollte festlegen, wie mit der derzeitigen Mischung von altem und neuem Rahmenkonzept auf Seiten der Standardsetzer und der Ersteller umzugehen ist, um unbeabsichtigte Inkonsistenzen zu vermeiden. Es bestehe hier ein Konflikt zwischen der zügigen Abarbeitung des Projekts und dem Bedarf an einer stabilen Grundlage für die Bilanzierung. Nach Meinung des DSR sollte daher das neue Rahmenkonzept Grundlage für die Erarbeitung neuer Standards sein, das alte Rahmenkonzept jedoch Grundlage für die Anwendung und Interpretation der bestehenden Standards.

efrag.gif Image

EFRAG will Arbeitsgruppe zu Versicherungen neu besetzen

25.09.2008

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) möchte die Arbeitsgruppe zur Rechnungslegung von Versicherungsverträgen (Insurance Accounting Working Group, IAWG) neu besetzen, um frische Expertise zu erhalten.

Die Rolle der IAWG liegt in der Unterstützung von EFRAG bei der Einflussnahme auf die Entwicklung von IFRS und IFRIC im Zusammenhang mit versicherungstechnischen Fragen. Des Weiteren soll die Anwendung der Verlautbarungen in Europa durch fachliche Analysen und den Austausch mit Vertretern anderer Organisationen aus der Versicherungsbranche gefördert werden. Kandidaten sollten über ein starke fachliche Expertise in Bezug auf die Berichterstattung über Versicherungen und die Rechnungslegung von Finanzinstrumenten verfügen sowie allgemeines IFRS-Fachwissen mitbringen. Bewerbungsschluss ist der 10. Oktober 2008. Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung von EFRAG.
News default Image

Neuer Global IFRS and Offerings Services-Newsletter erschienen

25.09.2008

Auf IAS Plus.com haben wir die Ausgabe September 2008 des Global IFRS and Offerings Services (GIOS)-Newsletters zum Download bereitgestellt (in englischer Sprache, 216 KB), die alle Nachrichten bis zum 4. September 2008 enthält.

Global IFRS and Offerings Services ist ein internationales Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Der GIOs-Newsletter ist eine Aktualisierung der relevanten Rechnungslegungsvorschriften, aufsichtsrechtlicher und anderer Themen, Webcasts und Publikationen mit Links zu den Quellen. Frühere Ausgaben finden Sie hier (in englischer Sprache).
 Image

IASB schlägt Änderung an der Definition eines aufgegebenen Geschäftsbereichs vor

25.09.2008

Der IASB hat einen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche herausgegeben.

Die Vorschläge sehen eine Änderung der Definition eines aufgegebenen Geschäftsbereichs vor und fordern zusätzliche Angaben über Teile eines Unternehmens, von dem es sich getrennt hat oder das zur Veräußerung gehalten wird. Die Vorschläge sind das Ergebnis eines gemeinsamen Projekts von IASB und dem US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board zur Entwicklung einer gemeinsamen Definition eines aufgegebenen Geschäftsbereichs und Forderung nach einheitlichen Angaben über diese. Der FASB veröffentlicht zeitgleich Vorschläge zur Änderung seiner Standards. Hier können Sie die Pressemitteilung herunterladen (in englischer Sprache, 35 KB). Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen läuft am 23. Januar 2009 ab. Der Entwurf kann kostenfrei von der Website des IASB heruntergeladen werden (in englischer Sprache, 368 KB).
 Image

IASB schlägt Änderung an IFRS 1 vor

25.09.2008

Der IASB hat einen Entwurf vorgeschlagener zusätzlicher Ausnahmen für Erstanwender: Änderungen an IFRS 1 herausgegeben.

Ursprünglich gehen die Änderungen auf Anfragen zurück, die vom kanadischen Standardsetzer (Canadian Accounting Standards Board, AcSB) und der kanadischen Öl- und Gasindustrie eingereicht worden waren. Der IASB beabsichtigt, Ende des Jahres eine strukturell überarbeitete Version von IFRS 1 auf Grundlage von Vorschlägen herauszugeben, die im Oktober 2007 veröffentlicht worden waren. Die Neustrukturierung wird die heute veröffentlichen Vorschläge inhaltlich nicht beeinflussen. Hier können Sie die Pressemitteilung herunterladen (in englischer Sprache, 47 KB). Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen läuft am 23. Januar 2009 ab. Der Entwurf kann kostenfrei von der Website des IASB heruntergeladen werden (in englischer Sprache, 435 KB).

Im Entwurf wird folgendes vorgeschlagen:

Unternehmen werden von der rückwirkenden Anwendung der IFRS für Öl- und Gasvermögenswerte bei Anwendung der Vollkostenmethode und für preisregulierte Geschäfte ausgenommen.

Unternehmen mit bestehenden Leasingverträgen, die in Übereinstimmung mit IFRIC 4 Beurteilung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält bilanziert werden, sind von der Neueinschätzung der Klassifizierung dieser Verträge nach den IFRS ausgenommen, wenn dieselbe Klassifizierung vorher schon in Übereinstimmung mit den vorher angewendeten Rechnungslegungsstandards vorgenommen wurde.

News default Image

IASB wird einen weiteren Sitzungstag am 2. Oktober einlegen

24.09.2008

Während der Septembersitzung haben die Mitglieder des IASB vereinbart, einen zusätzlichen Sitzungstag am 2. Oktober 2008 einzuschieben.

An dem Tag sollen mögliche Änderungen an IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben und eine Stabversion eines Entwurfs des vorgeschlagenen Standards zur Konsolidierung erörtert werden. Da die Sitzung so kurzfristig anberaumt wurde, werden manche Boardmitglieder per Videoschaltung teilnehmen. Um die verschiedenen Zeitzonen berücksichtigen können, wird die Sitzung zweimal stattfinden: Von 9:00h bis 12:00h und von 15:00h bis 18:00h Londoner Zeit. Diskutiert werden jeweils die gleichen Themen. Beide Sitzungsteile stehen Beobachtern offen. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung des IASB.
 Image

IDW ES 7 veröffentlicht

24.09.2008

Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW hat den Entwurf eines IDW Standards: Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen durch Wirtschaftsprüfer (IDW ES 7) verabschiedet (58 KB).

IDW S 7 soll die gleichnamige IDW Stellungnahme HFA 4/1996 ersetzen. Der Entwurf aktualisiert die Anforderungen, die gelten, wenn ein Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer erstellt wird und passt die Formulierungen für die Bescheinigungen an mittlerweile berufsübliche Formate an. IDW ES 7 wird im Heft 10 der „IDW Fachnachrichten‟ 2008 und dem Supplement 4/2008 der Zeitschrift „Die Wirtschaftsprüfung‟ veröffentlicht werden.
 Image

Stellungnahmen des DSR zu den Änderungen an IAS 19

24.09.2008

Der Deutsche Standardisierungsrat hat seine Stellungnahme zum IASB-Diskussionspapier zu Vorläufigen Ansichten zu Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer verabschiedet (in englischer Sprache, 167 KB).

Im Wesentlichen werden die folgenden drei Punkte zum Ausdruck gebracht:

Der Board sollte die neue Klassifizierung (leistungsbasierte Pläne) fallenlassen und die bestehende Unterscheidung nach IAS19 in leistungsorientierte und beitragsorientierte Pläne beibehalten. Der DSR schließt Vorschläge zum Umgang mit problematischen Plänen in seine Stellungnahme ein.

Der DSR unterstützt die Ansicht, dass der aufgeschobene Ansatz von leistungsbasierten Zusagen und der Korridoransatz beseitigt werden sollten.

Hinsichtlich der Darstellung leistungsbasierter Zusagen zieht den DSR den im Diskussionspapier dargestellten Ansatz 3 in Verbindung mit der Methode des erwarteten Ertrags für die Bewertung der Zinseinkünfte vor.

efrag.gif Image

EFRAG erbittet Stellungnahmen zur fachlichen Einschätzung von IAS 39

24.09.2008

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat um Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme von Änderungen an IAS 39 hinsichtlich Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren für die Anwendung in Europa gebeten.

Es wird sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung der Änderungen vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen gebeten, die sich aus der Einführung der Änderungen in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fragen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen. Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung von EFRAG.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.