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Sitzung der Weltstandardsetzer im September

26.08.2021

Die nächste Sitzung der Weltstandardsetzer wird am 27. und 28. September 2021 stattfinden. Sie wird vollständig virtuell abgehalten. Ein vorläufiges Programm und weiterführende Informationen sind auf der Internetseite des IASB verfügbar.

Im Vorfeld der Konferenz wird es Video-Updates zu den Aktivitäten des IASB, des IFRS Interpretations Committee und der Nachhaltigkeitsinitiative der IFRS-Stiftung geben. Auf der Konferenz selbst wird es dann Fragerunden zu diesen Themen geben, für die die Teilnehmer im Voraus Fragen einreichen können.

Die Teilnehmer sind außerdem eingeladen, im Vorfeld der Konferenz eine Umfrage zu beantworten, in der untersucht wird, wie sich die Pandemie auf die Zusammenarbeit der nationalen Standardsetzer mit der IFRS-Stiftung auswirkt. Während der Konferenz wird es eine Podiumsdiskussion zu den Ergebnissen der Umfrage geben.

Die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

Montag, 27. September 2021 (09:30h - 15:30h)

  • Angebot des Austauschs zu den folgenden Themen
    • Übersetzungen, Übernahme, Urheberrecht
    • IFRS-Publikationen
    • Regionalgruppe Asien-Ozeanien
    • Regionalgruppe Afrika
  • Fragen und Antworten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Begrüßung durch den neuen IASB-Vorsitzenden
  • Wie hat die Pandemie die Zusammenarbeit mit der IFRS-Stiftung verändert?
  • Die Zukunft des Arbeitsprogramms des IASB — Agendakonsultation: Wie geht es weiter?
  • Einzelgruppensitzungen zu folgenden Themen
    • Reduzierte Angaben für Tochtergesellschaften
    • Angabenvorschriften in IFRS — Ein Pilotansatz
    • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Klassifizierung und Bewertung
  • Angebot des Austauschs zu den folgenden Themen
    • Übersetzungen, Übernahme, Urheberrecht
    • IFRS-Publikationen
    • Regionalgruppe Europa
    • Regionalgruppe Nord- und Südamerika

Dienstag, 28. September 2021 (10:00h - 15:30h)

  • Angebot des Austauschs zu den folgenden Themen
    • Übersetzungen, Übernahme, Urheberrecht
    • IFRS-Publikationen
    • Regionalgruppe Asien-Ozeanien
    • Regionalgruppe Afrika
  • Fragen und Antworten zu den Aktivitäten von IASB und IFRS Interpretations Committee
  • Hin zu einem überarbeiteten Leitliniendokument zur Lageberichterstattung
  • Einzelgruppensitzungen zu folgenden Themen
    • Reduzierte Angaben für Tochtergesellschaften
    • Angabenvorschriften in IFRS — Ein Pilotansatz
    • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Klassifizierung und Bewertung
  • Angebot des Austauschs zu den folgenden Themen
    • Übersetzungen, Übernahme, Urheberrecht
    • IFRS-Publikationen
    • Regionalgruppe Europa
    • Regionalgruppe Nord- und Südamerika
  • Abschließende Anmerkungen

Alle bis jetzt verfügbaren Informationen können hier auf der Internetseite des IASB abgerufen werden.

Direkt an die WSS-Sitzung wird sich die Sitzung des Internationalen Forums der Standardsetzer auf dem Gebiet der Bilanzierung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) am 29. und 30. September 2021 anschließen.

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EFRAG sucht Experten für die Überprüfung der Entwürfe der EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

25.08.2021

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) ruft externe Experten zur Teilnahme an Arbeitsgruppen auf, um die Entwürfe der EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS) zu überprüfen, die derzeit von einer Arbeitsgruppe entwickelt werden.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG. Bewerbungen werden bis zum 15. September 2021 entgegengenommen.

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Hochinflationäre Rechtskreise - aktualisierte Beobachtungsliste der IPTF verfügbar

23.08.2021

In IAS 29 'Rechnungslegung in Hochinflationsländern' werden allgemeine Leitlinien für die Beurteilung, ob die Volkswirtschaft eines bestimmten Rechtskreises als hochinflationär anzusehen ist, definiert und zur Verfügung gestellt. Allerdings nennt der IASB keine bestimmten Rechtskreise. Die International Practices Task Force (IPTF) des US-amerikanischen Zentrums für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ) beobachtet den Status 'hochinflationärer' Länder. Obwohl die Task Force diese Beobachtung für Zwecke der Anwendung von US-GAAP durchführt, ähneln ihre Kriterien für die Identifizierung solcher Länder denen für die Identifizierung "hochinflationärer Volkswirtschaften" nach IAS 29.

Im Agendapapier für die Sitzung am 18. Mai 2021, das jetzt verfügbar ist, wird die folgende Sichtweise der Gruppe zum Ausdruck gebracht:

Länder, in denen die kumulative Inflation in den letzten drei Jahren über 100% betrug:

  • Argentinien
  • Iran
  • Libanon
  • Simbabwe
  • Sudan
  • Südsudan
  • Venezuela

Länder, in denen die vorhergesagte kumulative Inflation in den letzten drei Jahren über 100% betrug:

  • Surinam

Länder, in denen die kumulative Inflation in jüngster Vergangenheit über drei Jahre über 100% betrug:

In dieser Katergorie finden sich in dieser Periode keine Einträge.

Länder, in denen die kumulative Inflation in jüngster Vergangenheit über drei Jahre nach einer Hochinflation in einer diskretionären Periode über 100% betrug:

In dieser Katergorie finden sich in dieser Periode keine Einträge.

Länder, in denen die vorhergesagte kumulative Inflation zwischen 70% und 100% liegt oder in denen in der laufenden Periode ein deutliche Steigerung (mehr als 25%) der Inflation auftrat:

  • Angola
  • Haiti
  • Jemen
  • Liberia

Die IPTF weist auch darauf hin, dass es weitere Länder geben könnte, deren kumulative Inflationsraten in den letzten drei Jahren 100% überschritten haben oder die aus anderen Gründen überwacht werden sollten, die aber nicht in die Analyse einbezogen werden, da die erforderlichen Daten nicht verfügbar sind. Als Beispiel wird Syrien angeführt.

Das Agendapapier mit exakten Zahlen, detaillierten Erläuterungen der Berechnung und Anmerkungen der IPTF finden Sie auf der Internetseite des CAQ.

 

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MASB veröffentlicht Bulletins zur islamischen Rechnungslegung und zu MFRS 17 'Versicherungsverträge'

20.08.2021

In den letzten Monaten hat der malaysische Standardsetzer Malaysian Accounting Standards Board (MASB) drei Bulletins herausgegeben, in denen die Anwendung von MFRS 17 'Insurance Contracts' (äquivalent zu IFRS 17 'Versicherungsverträge') auf Takaful, eine islamische oder Scharia-konforme Alternative zu konventionellen Versicherungen, erörtert wird.

Issues Bulletin 1 MFRS 17 Insurance Contracts: Definition and Scope for Takaful kommt zu dem Schluss, dass Takaful in den Anwendungsbereich von MFRS 17 Insurance Contracts fallen würden.

Issues Bulletin 2 Columnar Presentation of Takaful Funds in Takaful Entity Financial Statements bekräftigt, dass bei der Anwendung von MFRS 17 Insurance Contracts eine spaltenweise Darstellung in den primären Abschlüssen eines Takaful-Unternehmens erfolgen kann.

Issues Bulletin 3 Reporting Qard in the Takaful Fund Column within Takaful Entity Financial Statements kommt zu dem Schluss, dass aus Sicht des Takaful-Fonds Qard Teil der Erfüllungs-Cashflows gemäß MFRS 17 Insurance Contracts ist.

Der MASB hat sich auch mit den Auswirkungen von Qard auf die Rechnungslegung befasst, falls sich ein Takaful-Unternehmen dafür entscheidet, eine separate Spalte als Takaful-Betreiber in seinem Abschluss zu erstellen. Die Erörterung und Anleitung zu Qard aus der Perspektive des Takaful-Betreibers ist in einem Anhang zum Issues Bulletin 3 verfügbar.

Hinweis: Alle vorgenannten Verknüpfungen verweisen auf die Internetseite des MASB.

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Öffentliche Diskussionsveranstaltung des DRSC zur Überprüfung bestehender Angabevorschriften

18.08.2021

Das DRSC lädt gemeinsam mit Vertretern von EFRAG zu einer vierstündigen öffentlichen Diskussionsveranstaltung zum Entwurf 'Angabevorschriften in den IFRS - Ein Pilotansatz (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 und IAS 19)' ein.

Die Veranstaltung findet am 7. Oktober 2021 von 10:00h bis 14:00h statt. Sie wird in deutscher Sprache und aufgrund der Coronavirus-Pandemie virtuell abgehalten.

Weiterführende Informationen entnehhmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

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IFRS-Stiftung ernennt drei neue Mitglieder für das IFRS Interpretations Committee

17.08.2021

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben die Ernennung von Andre Besson, Karen Higgins and M P Vijay Kumar zu Mitgliedern des IFRS Interpretations Committee bekannt gegeben. Die neuen Mitglieder werden für eine dreijährige Amtszeit ernannt, die am 1. Juli 2021 in Kraft trat.

Sie ersetzen Jongsoo Han und Robert Uhl (Ende der Amtszeit) und Bertrand Perrin (in den Board des IASB berufen).

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

DRSC Image

DRSC sucht Mitglieder für seinen Fachausschauss zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

17.08.2021

Nach der beschlossenen Satzungsänderung, die zur Einrichtung eines neuen Fachausschusses „Nachhaltigkeitsberichterstattung“ und zur Zusammenlegung der bisherigen IFRS- und HGB-Fachausschüsse in einem Fachausschuss „Finanzberichterstattung“ führen wird, sucht der Nominierungsausschuss des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. DRSC elf unabhängige, ehrenamtlich tätige Mitglieder für den Fachausschusses Finanzberichterstattung.

Gesucht werden Interessentinnen und Interessenten mit Berufserfahrung auf dem Gebiet der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten und strategischem Nachhaltigkeitsmanagement. Gleiches gilt für entsprechende Erfahrungen aus der Prüfung solcher Berichte, aus der Hochschule sowie als Nutzer von Nachhaltigkeitsdaten. Mitglieder werden für die Dauer von drei bis fünf Jahren gewählt, wobei eine Wiederwahl zulässig ist. Die maximale Amtszeit soll zehn Jahre in der Regel nicht überschreiten.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

ASAF - Sitzung Image

Zusammenfassung von der Sitzung des ASAF im Juni

11.08.2021

Der Stab des IASB hat eine Zusammenfassung der Erörterungen des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) bei dessen Sitzung am 28. und 29. Juni 2021 veröffentlicht.

Die folgenden Themen wurden erörtert (die Nummern in Klammern verweisen auf die entsprechenden Textziffern in der Zusammenfassung):

  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung (1–13): Die ASAF-Mitglieder befassten sich mit dem IASB-Outreach und diskutierten, wann und in welcher Weise die Erwerbsmethode und die Buchwertmethode bei der Berichterstattung von Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Beherrschung angewendet werden sollten.
  • Dritte Agendakonsultation (14–39): Die ASAF-Mitglieder diskutierten die strategische Richtung und Ausgewogenheit der Aktivitäten des IASB sowie die Kriterien für die Priorisierung von Themen der finanziellen Berichterstattung, die in das Arbeitsprogramm des IASB aufgenommen werden könnten.
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung (40–44): Die ASAF-Mitglieder erhielten ein Update zum Nachhaltigkeits-Projekt der Treuhänder.
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle (45–66): Die ASAF-Mitglieder diskutierten den IASB Entwurf ED/2021/1 und hierbei u.a. den Anwendungsbereich, die Bewertung und die Wechselwirkung mit IFRS 12.
  • Goodwill und Wertminderung (67–84): Die ASAF-Mitglieder tauschten sich aus zu wesentlichen Punkten, die der IASB im Rahmen seiner Beratungen berücksichtigen sollte, und befassten sich mit Fragen zur Konvergenz zwischen den derzeitigen Sichtweisen des IASB und den US GAAP.
  • Angabeninitiative — Gezielte Überprüfung von Angaben auf Standardebene (85–91): Die ASAF-Mitglieder diskutierten die im Zusammenhang mit dem IASB Entwurf ED/2021/3 durchgeführten Feldversuche und Befragungen.
  • Planung der nächsten Tagesordnung (92–96): Die ASAF-Mitglieder diskutierten mögliche Tagesordnungspunkte für die Sitzung im Oktober 2021.

Die Zusammenfassung der Sitzung in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

DRSC - Sitzung Image

Tagesordnungen für die kommenden Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC

11.08.2021

Die Tagesordnungen für die kommende Sitzung des Gemeinsamen Fachausschusses am 2. September 2021 sowie die Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC am 2. und 3. September 2021 stehen jetzt zur Verfügung.

Während seiner 23. Sitzung wird der Gemeinsame Fachausschuss den IASB-Entwurf ED/2021/6 Lageberichterstattung diskutieren.

Die genaue Tagesordnung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während seiner 105. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss die folgenden Themen besprechen:

  • IASB-Entwurf ED 2021/3 Angabevorschriften in den IFRS - Ein Pilotansatz (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 und IAS 19)
  • IASB-Bitte um Informationsübermittlung - Dritte Agendakonsultation
  • EFRAG-Diskussionspapier zu immateriellen Vermögenswerten
  • IASB-Entwurf ED 2021/8 Erstanwendung von IFRS 17 und IFRS 9 - Vergleichsinformationen
  • IASB-Diskussionspapier DP/2020/2 Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung

Die genaue Tagesordnung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Hinweis: Die Sitzungen werden aus technischen Gründen nicht als Live-Webcast zur Verfügung stehen, sondern nur im Anschluss an die Sitzungen als Mitschnitt.

 

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IPSASB schlägt Verbesserungen seiner Standards vor

06.08.2021

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat einen Entwurf 'Verbesserungen an den IPSAS, 2021' veröffentlicht, der verschiedene vorgeschlagene geringfügige Änderungen an den Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) umfasst.

Die im Entwurf ED 80 Improvements to IPSAS, 2021 vorgeschlagenen Änderungen adressieren zum einen von Stakeholdern aufgebrachte Sachverhalte und zum anderen jüngste Veröffentlichungen des IASB. Stellungnahmen können bis zum 30. September 2021 eingereicht werden.

Weitere Informationen finden sich in der Pressemitteilung auf der Internetseite des IPSASB.

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