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Mitschnitte vom sechsten Forschungsforum des IASB

04.11.2019

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 28. und 29. Oktober 2019 sein sechstes Forschungsforum in Short Hills, New Jersey abgehalten. Er stellt jetzt auf seiner Internetseite Audioaufzeichnungen und Präsentationsfolien von den einzelenen Vorträgen zur Verfügung.

Beim Forum wurden vier wissenschaftliche Arbeiten vorgestellt, es gab Antworten von Akademikern und Standardsetzern sowie eine allgemeine Diskussion mit dem Publikum. Darüber hinaus wurden zwei Fallstudien während Einzelgruppensitzungen diskutiert.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB. Zugang zu den Präsentationsfolien und Aufzeichnungen haben Sie hier.

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Jüngste Entwicklungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

04.11.2019

Kurzer Überblick über jüngste Entwicklungen bei der Europäischen Kommission, GRI, Deloitte, CFA Society Dänemark, CDSB und SSE.

Die Europäische Kommission hat einen Abschlussbericht ihrer Fachexpertengruppe für nachhaltige Finanzierungen über EU-Klimabenchmarks und ESG-Angaben im Zusammenhang mit Benchmarks veröffentlicht. Der Bericht empfiehlt eine Reihe von Angabevorschriften für Umwelt, Soziales und Governance (ESG), einschließlich des für die Berichterstattung zu verwendenden Standardformats. Der Abschlussbericht und die Begleitdokumente sind hier verfügbar.

Die Global Reporting Initiative (GRI) lädt Unternehmen und Interessengruppen ein, am 5. Dezember an einem Webinar teilzunehmen, um die Zukunft der Berichterstattung über die Beschaffung verantwortungsvoll gewonnener Mineralien zu diskutieren. Weitere Informationen und Zugang zum Bericht Advancing Reporting on Responsible Minerals Sourcing, auf dem das Webinar aufbaut, finden Sie auf der Internetseite von GRI.

Deloittes Annual Report Insights 2019 zeigt basierend auf der Analyse von Berichten von 100 britischen Unternehmen, dass Unternehmen zunehmend über finanzielle Treiber hinausgehen und sich auf Erfolgsfaktoren wie gesellschaftliche und ökologische Auswirkungen konzentrieren. Sie können sich den Bericht hier herunterladen.

Die CFA Society Dänemark hat die Publikation ESG key figures in the annual report veröffentlicht, die 15 Vorschläge für ESG-Standardkennzahlen in Bezug auf die Umwelt- und Klimaauswirkungen von Unternehmen sowie für ihr soziales und unternehmerisches Engagement enthält, die große dänische Unternehmen in den Jahresbericht aufnehmen können. Der Bericht ist auch in einer englischsprachigen Version verfügbar und kann hier abgerufen werden.

GRI hat mit der indonesischen Regierung eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, in der sich GRI verpflichtet, die Verpflichtungen des Landes im Hinblick auf die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung zu unterstützen und den Rahmen für die Berichterstattung bereitzustellen. Ziel der Vereinbarung ist es, die SDG-Berichterstattung von börsennotierten Unternehmen unter Verwendung der GRI-Standards zu fördern. Die entsprechende Pressemitteilung finden Sie auf der Internetseite von GRI.

GRI gibt außerdem bekannt, dass die drei universellen Standards und alle 33 themenspezifischen Standards auf Italienisch veröffentlicht wurden und nun für alle italienischsprachigen Organisationen zum Herunterladen und Verwenden frei verfügbar sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite von GRI.

Der Rat für Standards zu Umweltangaben (Climate Disclosure Standards Board, CDSB) gibt bekannt, dass seine TCFD-Umsetzungsleitlinien nun auch in japanischer Übersetzung verfügbar sind. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des CDSB.

Die Initiative nachhaltiger Börsen (Sustainable Stock Exchanges, SSE) der Vereinten Nationen und die weltweite Vereinigung der Börsen (World Federation of Exchanges, WFE) haben die Zusammenarbeit der beiden Organisationen in einer Absichtserklärung festgehalten. Die Absichtserklärung skizziert auch mögliche Bereiche der weiteren Zusammenarbeit, einschließlich des Aufbaus von Kapazitäten und der fachlichen Unterstützung der Börsen bei ESG-Angaben. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite der SSE.

Das SSE-Mitglied Luxemburger Börse (LuxSE) hat eine neue Reihe von Leitlinien für die Berichterstattung von ESG-Informationen gegenüber Anlegern veröffentlicht. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite der SSE.

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Präsentationen bei der ISAR 36

04.11.2019

Die 36. Sitzung der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe der Experten zu internationalen Bilanzierung- und Berichtsstandards (Intergovernmental Working Group of Experts on International Standards of Accounting and Reporting, ISAR) der Welthandelskonferenz (United Nations Conference on Trade and Development, UNCTAD) fand vom 30. Oktober bis 1. November 2019 in Genf statt. Die Präsentationen von der Sitzung sind jetzt öffentlich verfügbar.

Die beiden Hauptthemen der Sitzung waren:

  • Praktische Umsetzung, einschließlich der Messung, von Kernindikatoren für die Berichterstattung der Unternehmen über den Beitrag zur Erreichung der Ziele der nachhaltigen Entwicklung
  • Überprüfung der aktuellen Entwicklungen der internationalen Rechnungslegungs- und Berichterstattungsstandards im öffentlichen und privaten Sektor

Die Hintergrundpapiere zu diesen beiden Themen sind in Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Spanisch und Russisch verfügbar und können hier abgerufen werden (Reiter "Documents").

Zu den Referenten bei ISAR 35 gehörten Chungwoo Suh, IASB-Mitglied, und Vertreter von AOSSG, EFRAG, PAFA, IPSASB, SASB, UNCTAD und ACCA. Alle 42 bei der Sitzung vorgestellten Präsentationen sind hier verfügbar (Reiter "Presentations").

Der Workshop vor der diesjährigen ISAR-Sitzung war dem Thema "Praktische Umsetzung von klimabezogenen Finanzangaben und deren Beziehung zu den Zielen der nachhaltigen Entwicklung" gewidmet. Zu den Referenten gehörten Vertreter von CDSB, SASB, der Europäischen Kommission, EFRAG, ACCA, WBCSD und UNCTAD. Alle Präsentationen aus dem Workshop finden Sie hier (Reiter "Presentations").

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DRÄS 10 verabschiedet

01.11.2019

Das DRSC gibt bekannt, dass DRÄS 10 verabschiedet und zum Zweck der Bekanntmachung an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz weitergeleitet wurde.

Mit DRÄS 10 werden hauptsächlich die Regelungen in DRS 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss zur Inflationsbereinigung durch Indexierung klargestellt. Darüber hinaus werden redaktionelle Änderungen an DRS 16 Halbjahresfinanzberichterstattung, DRS 19 Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises und DRS 23 Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss) vorgenommen.

Das DRSC stellt auf seiner Internetseite eine Presseerklärung und eine Vergleichsdokument mit den Änderungen gegenüber E-DRÄS 10 zur Verfügung.

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IASB-Podcast zu jüngsten Boardentwicklungen (Oktober 2019)

31.10.2019

Der IASB hat einen Podcast mit dem IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst, der stellvertretenden Vorsitzenden Sue Lloyd und der Stabmitarbeiterin Kasia Gilewska aufgezeichnet, in dem die Erörterungen bei der IASB-Sitzung im Oktober 2019 sowie weitere Entwicklungen zusammengefasst werden.

Auf die folgenden Themen wird in dem 19-minütigen Podcast kurz eingegangen:

  • Änderungen an den IFRS-Standards als Ergebnis der zweiten Phase des IBOR-Projekts
  • Arbeit an dem Rechnungslegungsmodell, das es Investoren ermöglichen soll, das dynamische Risikomanagement eines Unternehmens zu verstehen
  • Zeitrahmen für das Projekt zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital
  • Entwicklungen im Projekt zur Lageberichterstattung
  • Der Vorgängeransatz, der vom Board für die Bilanzierung von Zusammenschlüssen von Unternehmen unter gemeinsamer Kontrolle geprüft wird

Der Podcast kann über die entsprechende Presseerklärung auf der Internetseite des IASB abgerufen werden. Unsere Sitzungsmitschriften von der Oktobersitzung in deutscher Sprache finden sie hier.

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Tagesordnung für die Sitzung von EFRAG-TEG

31.10.2019

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 5. und 6. November 2019 in Brüssel tagen. Für die Sitzung sind jetzt eine Tagesordnung und die Sitzungsunterlagen verfügbar.

Die Tagesordnung und Papiere für die Sitzung finden Sie hier. Anmelden für die Sitzung können Sie sich über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG. Dort finden Sie auch die Möglichkeit, sich für die Live-Übertragung zu registrieren.

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Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im Oktober

31.10.2019

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im Oktober 2019.

Wie bereits berichtet, waren im Oktober folgende Höhepunkt zu verzeichnen:

Der Newsletter bietet außerdem Zusammenfassungen der Sitzung des EFRAG-Boards am 8. Oktober und der Telefonkonferenz von TEG am 14. Oktober.

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

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IFRS-Musterkonzernabschluss 2019 in englischer Sprache

30.10.2019

Das IFRS Global Office von Deloitte hat die Publikation 'International GAAP Holdings Limited — Musterkonzernabschluss für am 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahre' veröffentlicht.

In diesem Musterkonzernabschluss wird die Anwendung der Ausweis- und Angabevorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS) für Geschäftsjahre, die am 31. Dezember 2019 enden, durch ein Unternehmen, das kein Erstanwender der IFRS ist, veranschaulicht. Er zeigt die Auswirkungen der Anwendung der IFRS, die verpflichtend anzuwenden sind, auf die Berichterstattung über Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2019 beginnen.

Sie können sich die englischsprachige Publikation hier herunterladen.

Ein Anhang, der den Übergang auf IFRS 16 Leasingverhältnisse nach dem kumulativen Aufholansatz veranschaulicht, wird in Kürze verfügbar sein.

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Mitschriften von der IASB-Sitzung im Oktober 2019

29.10.2019

Der IASB ist am 22. und 23. Oktober 2019 in London zu seiner allmonatlichen Sitzung zusammengekommen. Es wurden 10 Themen erörtert. Wir haben die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung für Sie übersetzt.

IFRS-Umsetzungsfragen:

  • Belastende Verträge: Für die geplanten Änderungen an IAS 37 beschloss der Board, die im Entwurf vorgeschlagenen Beispiele durch eine Klarstellung zu ersetzen, dass die Kosten, die sich direkt auf den Vertrag beziehen, sowohl aus den zusätzlichen Kosten für die Erfüllung dieses Vertrags als auch aus einer Aufteilung der Kosten bestehen, die sich direkt auf die Erfüllung dieses und anderer Verträge beziehen.
  • Sachanlagen — Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung: Der Board beschloss, dass die kommenden Änderungen an IAS 16 einen Zeitpunkt des Inkrafttretens zum 1. Januar 2022 haben und rückwirkend anzuwenden sind, jedoch nur für Sachanlagen, die zur Verwendung zu oder nach Beginn der frühesten Berichtsperiode zur Verfügung gestellt werden, die in dem Abschluss, in dem ein Unternehmen die Änderungen anwendet, dargestellt sind. Die Änderungen verbieten den Abzug der Erlöse aus der Prüfung von Sachanlagen, bevor sie in der Lage sind, in der von der Unternehmensleitung beabsichtigten Weise zu arbeiten, von ihren Kosten.
  • Verkauf eines Unternehmens, das aus einem einzigen Vermögenswert besteht und Immobilien enthält: Das IFRS Interpretations Committee hat einen Sachverhalt den Board verwiesen hat, nämlich ob der Verkauf eines Unternehmens, das nur einen Vermögenswert (Immobilien) umfasst, in den Anwendungsbereich von IFRS 10 oder IFRS 15 fallen soll. Der Board bat den Stab um weitere Analysen, damit der Board beurteilen kann, ob er eine eng umrissene Änderung von IFRS 10 oder IFRS 15 vornehmen sollte.  

Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle: Der Board entschied, dass der Erwerber bei der Anwendung eines Vorgängeransatzes für einen Unternehmenszusammenschluss unter gemeinsamer Kontrolle Vermögenswerte und Schulden mit den im Abschluss des übertragenen Unternehmens enthaltenen Buchwerten (und nicht mit den im Konzernabschluss des gemeinsamen Beherrschers enthaltenen Beträgen) bilanzieren und bewerten sollte. Der Erwerb wird prospektiv bilanziert, d.h. die Vergleichsinformationen des Erwerbers werden nicht angepasst.

Lageberichterstattung: Der Board entschied, dass das überarbeitete Leitliniendokument besagt, dass die verstärkenden qualitativen Merkmale der Vergleichbarkeit, Überprüfbarkeit, Zeitnähe und Verständlichkeit für den Lagebericht relevant sind, zusammen mit Leitlinien für die Anwendung dieser Merkmale. Der Board hat auch mit der Erörterung des Geschäftsmodells begonnen.

Änderungen von Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen: Der Board entschied, die vorgeschlagenen Änderungen der Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen zu finalisieren, ohne die Definition der Rechnungslegungsmethoden zu ändern.

Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU: Der Board entschied, dass in der Bitte um Informationsübermittlung gefragt wird, ob der IFRS für KMU aktualisiert werden sollte, indem die Definitionen von "Kontrolle" und "gemeinsame Kontrolle" (nicht aber die Ansatz- und Bewertungsvorschriften) angeglichen werden und drei Kategorien (d.h. gemeinsam kontrollierte Geschäftstätigkeiten, gemeinsam kontrollierte Vermögenswerte, gemeinsam kontrollierte Unternehmen) beibehalten werden.

Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital: Der Board hat beschlossen, Änderungen an IAS 32 zu entwickeln, um Praxisprobleme zu adressieren, die Grundprinzipien in IAS 32 zu präzisieren und zusätzliche Anwendungsleitlinien zu entwickeln. Der Board hat die Gesamtziele des Projekts und den Projektzeitplan erörtert, aus dem sich ein Entwurf im Jahr 2021 ergeben könnte.

Dynamisches Risikomanagement: Der Board hat den Plan für Einbindungsaktivitäten festgelegt, die sich auf die Beurteilung der Durchführbarkeit und Funktionsfähigkeit des Modells des dynamischen Risikomanagements und die Frage konzentrieren, ob das Modell die Risikomanagementstrategie eines Unternehmens widerspiegelt. Die Aktivitäten werden sich ausschließlich auf Finanzinstitute konzentrieren und sollen dem Board bis Juni 2020 Rückmeldungen verschaffen.

Tochtergesellschaften, die KMU sind: Der Board entschied, dass er bei der Anpassung der Angabevorschriften für Tochtergesellschaften, die KMU sind, wenn es keinen Ansatz und Bewertungsunterschied zwischen den vollen IFRS und dem IFRS für KMU gibt, die Angaben im IFRS für KMU verwenden wird. Besteht ein Ansatz- und Bewertungsunterschied, wird er die Grundsätze in BC157 des IFRS für KMU berücksichtigen und die Angaben anpassen, sofern sie durch einen der Grundsätze gestützt werden.

IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung: Der Board entschied, IFRS 9 zu ändern, um klarzustellen, dass ein Unternehmen zunächst die praktische Erleichterung in Bezug auf IBOR anwenden sollte, indem es den Effektivzinssatz auf der Grundlage des alternativen Referenzsatzes aktualisiert und dann die aktuellen Vorschriften von IFRS 9 anwendet (aber ohne erläuterndes Beispiel). Im Zusammenhang mit der IBOR-Reform kam der Board zu dem Schluss, dass die derzeitigen Vorschriften in IFRS 9 eine ausreichende Grundlage bieten, um festzustellen, ob andere Änderungen an diesem Finanzinstrument wesentlich sind, und schlägt keine weiteren Änderungen an IFRS 9 vor.

Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge: Der Board erörterte die Ergebnisse aus Einbindungsaktivitäten.

Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie am Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften.

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E-DRS 36 'Segmentberichterstattung'

29.10.2019

Der HGB-Fachausschuss des DRSC hat den Entwurf des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 36 'Segmentberichterstattung' (E-DRS 36) zwecks Konsultation veröffentlicht.

Zentraler Regelungsbereich des Standardentwurfs ist die Segmentberichterstattung, um die der Konzernabschluss gem. § 297 Abs. 1 Satz 2 HGB erweitert werden kann.

Stellungnahmen werden bis zum 31. Dezember 2019 erbeten.

Zugang zum Entwurf und zu weiterführenden Informationen haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

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