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Neues Forschungspapier zu nicht auf Rechnungslegungsprinzipien basierenden Informationen

06.08.2012

Ein neues Forschungspapier ist veröffentlicht worden, in dem untersucht wird, wie Investoren und Analysten nicht auf Rechnungslegungsprinzipien basierenden Informationen suchen, verwenden und von ihnen beeinflusst werden. Zu diesen Informationen gehören beispielsweise auch Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsfragen sowie weitere Angaben, die Unternehmen veröffentlichen, um ein bestimmtes Bild in der Öffentlichkeit zu präsentieren (beispielsweise in Transaktionsunterlagen oder Marktankündigungen). Der Bericht zeigt, dass die Mehrheit der zu diesem Zweck befragten Investoren und Analysten diese zusätzlichen Informationen für relevant oder äußerst relevant für die Entscheidungsfindung bei Investitionen oder Analysen halten.

Der Bericht mit dem Titel Der Wert von zusätzlichen Informationen, die nicht auf Rechnunglsegungsprinzipien basieren - Was Investoren und Anleger sagen ist das Ergebnis einer Umfrage, die die Globale Berichterstattungsinitiative (Global Reporting Initiative, GRI) und das vom britischen Thronfolger ins Leben gerufene Projekt zur Nachhaltigkeitsbilanzierung (The Prince’s Accounting for Sustainability Project, A4S) in Auftrag gegeben haben und die von der Beratungsfirma Radley Yeldar durchgeführt wurde. Die Umfrage wurde bei einer relativ kleinen Gruppe von Investoren und Analysten durchgeführt, aber wird als "nützliche Momentaufnahme der Einstellug von Investoren und Analysten zu nicht auf Rechnungslegungsprinzipien basierenden Informationen zum gegenwärtigen Zeitpunkt" angesehen.

Einige der Ergebnisse sind die folgenden:

  • Über 80% der Befragten sind der Meinung, dass zusätzliche Informationen, die nicht auf Rechnungslegungsprinzipien basieren, äußerst relevant oder relevant für ihre Entscheidungsfindung bei Investitionen oder Analysen sind.
  • Investoren und Analysten verwenden verschiedene Quellen, um relevante Finanzinformationen und zusätzliche Informationen zusammenzutragen, aber sie bevorzugen Quellen, die umfassend und spezialisiert sind - wobei einem direkten Kontakt zu Mitgliedern der Vorstandsebene formale Berichterstattungswerkzeuge wie Nachhaltigkeitsbericht, Jahresbericht und intergrierter Bericht als bedeutendste Informationsquellen folgen.
  • Über 80% der befragten Investoren und Analysten sind der Meinung, dass die integrierte Berichterstattung  für ihre Analysen und Unternehmenseinschätzungen nützlich sein wird - sie halten die integrierte Berichterstattung für nützlich oder sehr nützlich zur Erhöhung der Verlässlichkeit, Verfügbarkeit  und Vergleichbarkeit von Informationen, die nicht auf Rechnungslegungsprinzipien basieren, und sie glauben auch, dass die integrierte Berichterstattung die Vorhersage künftiger Leistungen eines Unternehmens veressern kann.
  • Ein Mehrheit der Befragten war mit der Unternehmensberichterstattungssprache XBRL (eXtensible Business Reporting Language) nicht vertraut; weniger als 10% gaben an, dass sie XBRL verwenden und dass XBRL einen Einfluss darauf hat, wie sie Finanzinformationen wahrnehmen.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache und eine Verknüpfung auf den Bericht finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von GRI.

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Zusammenfassung von der Sitzung der Treuhänder im Juli 2012

02.08.2012

Der IASB stellt auf seiner Internetseite eine Zusammenfassung der Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung zur Verfügung, die am 12. Juli 2012 in Washington stattfand.

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung, dem Gremium, das für die Führung und Aufsicht des International Accounting Standards Board (IASB) zuständig ist, erörerten die folgenden Themen:

  • Bericht des Vorsitzenden des IASB im Hinblick auf die vier großen Konvergenzprojekte des Arbeitsabkommens mit dem FASB sowie die Fortschritte, die der IASB bei der Bestimmung seiner künftigen Agenda macht.
  • Bericht des Vorsitzenden des IFRS-Beirats über die Sachverhalte, die bei der Sitzung des Beirats im Juni dikutiert wurden, und über Anmerkungen, die die Mitglieder des Beirats zum Entwurf des Handbuchs zum Konsultationsprozess haben.
  • Bericht des Vorsitzenden des Ausschusses für die Aufsicht über den Konsultationsprozess zu den ersten Rückmeldungen, die zum Entwurf des Handbuchs zum Konsultationsprozess eingegangen sind, der derzeit zwecks Stellungnahme veröffentlicht ist, und zu der umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU.
  • Informationen zum IFRS für KMU in Form eines detaillierten Berichts zu jüngsten Entwicklungen durch den Vorsitzenden von SMEIG.
  • Regionale Einbindungsveranstaltungen, die der Frage gewidmet waren, ob und wie die IFRS in das US-amerikanische Finanzberichterstattungssystem übernommen werden könnten.
  • Gemeinsame Sitzung mit dem Überwachungsgremium (Monitoring Board) zu den Fortschritten bei der Umsetzung der Empfehlungen der Überprüfungen der Führungsstruktur und der Strategie der Organisation.

Sie können sich die englischsprachige Zusammenfassung direkt von der Internetseite des IASB herunterladen. Die nächste Sitzung der treuhänder der IFRS-Stiftung wird am 12. Oktober 2012 in Brüssel stattfinden.

 

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Themenvorschläge an den IFRS-Fachausschuss des DRSC

02.08.2012

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC lädt die fachlich interessierte Öffentlichkeit zur Einreichung von Themenvorschlägen ein.

Solche Themenvorschläge können zweierlei Charakter haben:

  • Bitte um Erarbeitung von Verlautbarungen in der Form von
    • Interpretationen der IFRS oder
    • DRSC Anwendungshinweisen (IFRS)
  • Bitte um für erforderlich gehaltene Ergänzungen bereits veröffentlichter Verlautbarungen

Der Fachausschuss betont, das beide Arten von Themenvorschlägen jederzeit willkommen und ausdrücklich erwünscht sind.

Auf Wunsch beziehungsweise bei sachlicher Begründung leitet der IFRS-Fachausschuss Themenvorschläge als sogenannte Potential Agenda Item Requests an das IFRS Interpretations Committee weiter – allerdings nur nach Rücksprache und in Abstimmung mit den Beteiligten.

Anhand festgelegter Kriterien wird der Fachausschuss zunächst vorläufig über die Aufnahme der Themenvorschläge in sein Arbeitsprogramm entscheiden.

Für die Themenvorschläge wurden die folgenden Kriterien definiert:

  • das Thema ist in der Praxis für eine Vielzahl der nach IFRS bilanzierenden Unternehmen bedeutsam,
  • Unterschiede in den Bilanzierungspraktiken bzw. den Rechtsauslegungen sind feststellbar oder im Falle von neu auftretenden Bilanzierungsfragen absehbar und lassen eine Verlautbarung erforderlich erscheinen,
  • die Erwartung einer Vereinheitlichung der Bilanzierungspraxis und damit einer Verbesserung der IFRS-Bilanzierung aufgrund einer Verlautbarung durch den IFRS-Fachausschuss ist berechtigt,
  • das Thema bzw. die Fragestellung ist ausreichend klar und detailliert beschrieben – falls zutreffend mit Darstellung alternativer Lösungsansätze.

Im Falle einer Interpretation muss darüber hinaus ein deutlich dominierender nationaler
Bezug der Fragestellung vorliegen.

Zu den vorläufigen Entscheidungen kann die interessierte Öffentlichkeit Stellung nehmen, bevor sich der Fachausschuss unter Berücksichtigung eingegangener Stellungnahmen abschließend für die Annahme beziehungsweise Ablehnung eines Themas entscheidet.

Der IFRS-Fachausschuss hat eine förmliche Einladung zur Einreichung von
Themenvorschlägen beim IFRS-Fachausschuss
veröffentlicht, die Sie direkt auf der Internetseite des DRSC einsehen können.

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IVSC bittet um Sichtweisen zur Bewertung von zweckgebundenen Immobilien

02.08.2012

Der Rat für internationale Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat ein Diskussionspapier zur Bewertung von zweckgebundenen Immobilien herausgegeben. Zu diesen Immobilien gehören Gebäude oder andere Bauten die gezielt für eine bestimmte Geschäftstätigkeit errichtet wurden. Beispiele sind Hotels, Theater und Tankstellen sowie auch Bars, Restaurants, Casinos, Clubs und Arztpraxen.

Der IVSC hatte zuvor den Leithinweis (Guidance Note, GN) Nr.12 Die Bewertung von zweckgebundenen Immobilien herausgegeben und außerdem einen Entwurf herausgegeben, mit dem der Leithinweis aktualisiert und im Rahmen der umfassenden Erneuerung der Bewertungstsandards veröffentlicht werden sollte, die schließlich im Juli 2011 herausgegeben wurden.

Der IVSC entschloss sich jedoch, den Bewertungsstandard zu diesem Thema nicht zu finalisieren, weil es Fragen gab, ob genügend Leitlinien zu zweckgebundenen Immobilien bereits in anderen Standards enthalten seien, weil es schien, dass es Verwirrung bei der Unterscheidung von unbeweglichem Vermögen und geschäftszweckgebundenem Vermögen gab, und weil ein Bedarf zu bestehen schien, zu eruieren, ob spezifische Bewertungsleitlinien dieser Art benötigt würden.

Mit dem Diskussionspapier soll die Meinung von Anwendern dazu eingeholt werden, ob es praktisch umsetzbar und generell notwendig ist, eine eigene Kategorie von unbeweglichem Vermögen für Bewertungszwecke zu definieren, die davon abhängt, zu welchem Grad ein Gebäude oder andere Bauten auf einen speziellen zweck zugeschnitten sind. Außerdem werden verschiedene Sachverhalte im Zusammenhang mit einer solchen Bewertung erörtert.

Der IVSC bittet um Stellungnahmen zum Diskussionspapier bis zum 31. Oktober 2012. Das englischsprachige Diskussionapapier kann auf der Internetseite des IVSC abgerufen werden.

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FASB bittet um Stellungnahmen zu einem Rahmenkonzept für nicht börsennotierte Unternehmen

01.08.2012

Der US-amerikanische Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB) hat eine Einladung zur Stellungnahme zu einem Stabpapier herausgegeben, in dem ein Ansatz umrissen wird, der hilft, zu entscheiden, ob und unter welchen Umständen Änderungen an den US-GAAP für nicht börsennotierte Unternehmen vorgenommen werden sollen.

In dem Papier mit dem Titel "Rahmenkozept für die Entscheidungsfindung in Bezug auf nicht börsennotierte Unternehmen: Ein Rahmenkonzept für die Beurteilung von Finanzberichterstattungsleitlinien für nicht börsennotierte Unternehmen" empfiehlt der FASB Kriterien für die Bestimmung, wann es angemessen ist, die Finanzberichterstattungsvorschriften für die Zwecke nicht börsennotierter Unternehmen anzupassen. Die Zielsetzung des Entscheidungsrahmenkonzepts sind, (1) dem FASB und dem neuen Rat für nicht börsennotierte Unternehmen (Private Company Council, PCC) zu helfen, die Bedürfnisse der Adressaten von nicht börsennotierten Unternehmen zu identifizieren, und (2) Möglichkeiten zu eröffnen, die Komplexität und die Kosten zu reduzieren, die mit der Erstellung von Abschlüssen von nicht börsennotierten Unternehmen nach US-GAAP verbunden sind.

Bevor es umgesetzt wird, muss das vorgeschlagene Entscheidungsrahmenkonzept vom FASB und vom PCC verabschiedet werden. Wie im Mai 2012 berichtet wurde der PCC von der US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung (Financial Accounting Foundation, FAF) eingerichtet, um den Prozess der Standardsetzung für nicht börsennotierte Unternehmen zu verbessern, die US-GAAP anwenden. In Zusammenarbeit mit dem FASB und unter Berücksichtigung des Rahmenkonzepts wird der PCC bestimmen, ob Ausnahmen von oder Änderungen an bestehendes US-GAAP-Vorschriften notwending sind, um den Bedürfnissen von Adressaten von Abschlüssen nicht börsennotierter Unternehmen gerecht zu werden. Der PCC wird vorgeschlagene Änderungen identifizieren und erörtern und dann darüber abstimmen. Die Änderungen müssen dann vom FASB verabschiedet und zwecks öffentlicher STellungnahme herausgegeben werden, bevor sie Bestandteil der Rechnungslegungsvorschriften werden können.

Die Empfehlungen, die in der Einladung zur Stellungnahme enthalten sind, spiegeln wider, was diverse Interessensgruppen hinsichtlich ihrer Erfahrungen bei der Anwendung, Erstellung, Prüfung und Zusammenstellung von Abschlüssen von nicht-börsennotierten Unternehmen kommuniziert haben. Der Stab hat sechs bedeutende Faktoren identifiziert, die Erwägungen in Bezug auf die Finanzberichterstattung durch nicht börsennotierte Unternehmen charakterisieren: Art und Anzahl der Abschlussadressaten, Zugang zum Management, Investmentstrategien, Eigentümerschaft und Kapitalstruktur, Rechnungslegungsressourcen sowie Zugang zu Kenntnissen im Hinblick auf neue Rechnungslegungvorschriften.

In der Einladung zur Stellungnahme werden auch Fragen zu fünf Bereichen gestellt, in denen die Rechnungslegungs- und Berichterstattungsvorschriften für börsennotierte und nicht-börsennotierte Unternehmen voneinander abweichen könnten: Ansatz und Bewertung, Angaben, Darstellung, Daten des Inkrafttretens sowie Übergangsmethoden.

Der Board wird die Themen in der Einladung zur Stellungnahme nicht erörtern, bis Stellungnahmen der Interessensgruppen zu den vorläufigen Empfehlungen eingegangen sind und alle Mitglieder des PCC berufen wurden. Der FASB und der PCC werden dann gemeinsam vorläufige Schlussfolgerungen hinsichtlich der Kriterien erarbeiten, die in das Rahmenkonzept aufgenommen werden sollen.

Um Rückmeldungen zu der Einladung zur Stellungnahme des FASB wird bis zum 31. Oktober 2012 gebeten.

Die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite des FASB bietet weiterführende Informationen und Zugang zur Einladung zur Stellungnahme.

Gluehbirne Image

Bleiben Sie on-line am Ball – Neueste Informationen zu IFRS und UK GAAP

01.08.2012

Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in London sendet eine Serie von einstündigen, internetbasierten Informationssendungen zum neuesten Stand der Rechnungslegung mit dem Titel 'Stay Tuned Online – IFRS and UK GAAP Update'.

Diese sollen an Finanzinformationen interessierten Gruppen helfen, bei IFRS und anderen Rechnungslegungssachverhalten auf dem neuesten Informationsstand zu bleiben. Jede Sendung dauert nicht länger als eine Stunde. Die Sitzungen werden dreimal im Jahr abgehalten – etwa jeweils Ende März, Juli und November. Wir beabsichtigen, die Aufzeichnung jeder dieser Sitzungen auf IAS Plus über einen Zeitraum von mindesten vier Monaten nach Ausstrahlungsdatum zur Verfügung zu stellen.

Folgende Themen werden in der Sendung vom Juli 2012 abgedeckt:

  • Neueste IFRS-Entwicklungen
  • Andere Entwicklungen in der britischen Rechnungslegung
  • Unsicherheiten in der Eurozone
  • Die Zukunft der Finanzinstrumente

Zur Aufzeichnung der Sendung gelangen Sie hier.

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Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften bei der Rechnungslegung

01.08.2012

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der sogenannten Micro-Richtlinie 2012/6/EU über Erleichterungen der Rechnungslegung für Kleinstkapitalgesellschaften (MicroBilG) veröffentlicht. Mit den Neuregelungen werden die Optionen, die die im April in Kraft getretene Micro-Richtlinie gewährt, weitestgehend ausgenutzt.

Inhaltlich sieht der Gesetzentwurf folgende wesentlichen Erleichterungen im Bereich der Rechnungslegung und Offenlegung vor:

  • Kleinstunternehmen können auf die Erstellung eines Anhangs zur Bilanz vollständig verzichten, wenn sie bestimmte Angaben (etwa zu Vorschüssen und Krediten an Mitglieder der Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgane und – im Falle einer Aktiengesellschaft – Angaben zu eigenen Aktien) unter der Bilanz ausweisen.
  • Darüber hinaus werden weitere Optionen zur Verringerung der Darstellungstiefe im Jahresabschluss eingeräumt ( vereinfachte Gliederungsschemata).
  • Kleinstkapitalgesellschaften können künftig wählen, ob sie die Offenlegungspflicht durch Veröffentlichung (Bekanntmachung der Rechnungslegungsunterlagen) oder durch Hinterlegung der Bilanz erfüllen. Zur Sicherung eines einheitlichen Verfahrens wird die elektronische Einreichung der Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers auch für die Hinterlegung vorgeschrieben. Im Fall der Hinterlegung können Dritte – wie in der Richtlinie vorgegeben – auf Antrag (kostenpflichtig) eine Kopie der Bilanz erhalten.

Weiterführende Informationen können Sie der Presseerklärung auf der Internetseite des BMJ sowie dem dort verfügbaren Referentenentwurf entnehmen.

Newsletter zur Versicherungsbilanzierung Image

Versicherungsbilanzierung - Sonderausgabe Juli 2012

01.08.2012

Unsere Kollegen haben eine Sonderausgabe des Newsletters zur Versicherungsbilanzierung mit dem Titel "IASB macht eine Bestandsaufnahme mit der Insurance Working Group und Auswirkungen des abschließenden IFRS-Berichts der SEC" erstellt.

Diese Ausgabe bietet eine Zusammenfassung der jüngsten gemeinsamen Erörterungen von IASB und FASB im Rahmen des Projekts zu Versicherungsverträgen.

Übersetzungen der Mitschriften der Erörterungen des IASB zum Thema Versicherungsverträge finden Sie auch auf unserer Seite zum Versicherungsprojekt des IASB.

IDW Image

IDW-Stellungnahme zum Standardentwurf des IPSASB zur Lageberichterstattung im öffentlichen Sektor

01.08.2012

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) stellt auf seiner Internetseite eine Stellungnahme gegenüber dem Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) zu dessen Standardentwurf zur Lageberichterstattung zu Verfügung. Das IDW ist der Meinung, dass Lageberichte auch zukunftsgerichtete Informationen enthalten müssen.

Der IPSASB hatte den Standardentwurf ED 47 Lageberichterstattung Anfang April 2012 herausgegeben. Der Entwurf enthielt auch eine abweichende Meinung, da der IPSASB insgesamt beschlossen hatte, dass zukunftsgerichtete Informationen nicht im Lagebericht enthalten sein müssen, was nicht alle Mitglieder des IPSASB teilten.

In seiner Stellungnahme unterstützt das IDW die abweichende Meinung des entsprechenden Boardmitglieds und spricht sich dafür aus, dass alle Einheiten der öffentlichen Hand, die ihren Jahresabschluss gemäß den Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) nach dem System der doppischen Rechnungslegung aufstellen, einen Bericht zu verfassen haben, der – einschließlich der Zukunftsausrichtung – dem deutschen Lagebericht vergleichbar ist.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

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DRSC nimmt Stellung zu IAS 19-Agendaentscheidung des IFRS Interpretations Committee

31.07.2012

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat durch seinen IFRS-Fachausschuss gegenüber dem IFRS Interpretations Committee bezüglich der vorläufigen Agendaentscheidung zu IAS 19 'Leistungen an Arbeitnehmer - Bilanzierung von beitragsbasierten Zusagen - Auswirkungen der Änderungen an IAS 19 aus dem Jahr 2011' Stellung genommen.

Der Sachverhalt war dem IFRS Interpretations Committee durch das DRSC angetragen worden. Er betraf die Frage, inwieweit die Änderungen an IAS 19, mit denen unter anderem die Behandlung von Risikobeteiligungsmerkmalen in Bezug auf leistungsorientierte Verpflichtungen klargestellt werden, auch die Bilanzierung von beitragsbasierten Zusagen (sog. contribution-based promises) betreffen.

Das Komitee verweist in seiner Agendaentscheidung darauf, dass die Änderungen an IAS 19 Vereinbarungn gelten, in denen die Kosten einer Pensionszusage zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geteilt werden. Elemente, die für beitragsbasierte Zusagen spezifisch sind, sollten nicht adressiert werden. Daher war das Komitee nicht der Meinung, dass sich Änderungen in der Bilanzierung von beitragsbasierten Zusagen ergeben, es sei denn, solche Zusagen weisen ebenfalls Risikobeteiligungsmerkmale auf.

Das DRSC akzeptiert die Entscheidung des Komitees, den Sachverhalt aus den genannten Gründen nicht auf seine Agenda zu nehmen, schlägt aber zusätzliche Formulierungen vor, mit denen die Begriffe 'Riskobeteiligungsmerkmale' und 'Elemente von Risikobeteiligungsvereinbarungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern' der vorläufigen Agendaentscheidung klargestellt werden.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.