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ESMA veröffentlicht 'Überprüfung europäischer Enforcementstellen zur Umsetzung von IFRS 8'

10.11.2011

Die Europäische Wertpapieraufsicht (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat einen Bericht zu ihrer Überprüfung von IFRS 8 'Geschäftssegmente' nach dessen Einführung freigegeben. In dem Bericht wird die Anwendung der Vorschriften von IFRS 8 durch europäische Unternehmen angesprochen und jene Gebiete untersucht, die Anleger, Ersteller und/oder die Enforcementstellen vor erhebliche Herausforderungen stellen. Der Bericht enthält ferner ESMAs vorläufige Empfehlungen zur Verbesserung der Anwendung des Standards.

Die von den europäischen Enforcementstellen in dem Bericht erzielten Beschlüsse sehen so aus, dass '(i) die Umsetzung von IFRS 8 im Vergleich zu dessen Vorgängerregelung IAS 14 zu einem ziemlich ähnlichen Niveau an Informationen führt und (ii) die Sachverhalte, denen sich europäische Enforcementstellen bei der Durchsetzung dieses Standards ausgesetzt sehen, homogen sind. Dies rührt aus einer Kombination von Schwächen in dem Standard und einem Mangel auf Seiten der Ersteller zusammen, dessen Vorschriften vollauf zu befolgen.'

Den englischsprachigen Bericht können Sie auf der Internetseite von ESMA einsehen.

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Konsultationspapier von ESMA zur Wesentlichkeit

10.11.2011

Die Europäische Wertpapieraufsicht (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat ein Konsultationspapier mit dem Titel 'Erwägungen der Wesentlichkeit in der Rechnungslegung' veröffentlicht.

Die offenkundig unterschiedlichen Sichtweisen hinsichtlich der praktischen Anwendung des Konzepts der Wesentlichkeit auf Seiten der Ersteller, der Prüfer, möglicherweise der Abschlussnutzer und, in einigen Fällen, der Prüfstellen für die Bilanzierung stellt ein wiederkehrendes Diskussionsthema auf den Sitzungen der europäischen Enforcement-Einrichtungen (European Enforcers Coordination Sessions (EECS, ein Forum, in dem alle nationalen Prüfstellen für Finanzinformationen in Europa zusammenkommen, um Ansichten auszutauschen und Erfahrungen bei der Durchsetzung der IFRS zu erörtern). ESMA hat sich deshalb entschieden, ein Konsultationspapier zu veröffentlichen, um Stellungnahmen von interessierten Kreisen hinsichtlich ihres Verständnisses der verschiedenen Aspekte der Wesentlichkeit einzuholen, um zu einer einheitlichen Anwendung bei diesem wichtigen Konzept in der Rechnungslegung beizutragen.

Das Konsultationspapier gliedert sich in die Abschnitte IFRS-Regelungen, Eigenschaften von Kernnutzern und die Zielsetzung von Finanzberichten, Merkmale von Informationen, Fehlern, Weglassungen und Falschdarstellungen und Zusammenfassungen, Angaben sowie Zwischenberichte – jeder mit einer ausführlichen Untersuchung und Fragen. Ein Anhang zum Papier (Anhang II) enthält eine Liste der IFRS-Bezüge zur Wesentlichkeit und eine Liste ausgewählter Nutzer von IFRS-Abschlüssen.

Stellungnahmen zum Konsultationspapier werden bis zum 29. Februar 2012 erbeten.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

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Zusammenfassung der Oktobersitzung der Treuhänder IFRS-Stiftung

10.11.2011

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben eine Presseerklärung mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse ihrer Sitzung in Paris am 13. Oktober 2011 veröffentlicht.

Die Treuhänder ihre eigenen regionalen Einbindungsaktivitäten, insbesondere in Europa, und nahmen Berichte des IASB-Vorsitzenden und des Vorsitzenden des IFRS-Beirats über die Arbeit dieser Gremien entgegen. Sie erörterten außerdem Rückmeldungen, die als Antwort auf die Veröffentlichung der vorläufigen Ergebnisse der Überprüfung der Strategie der Treuhänder eingegangen sind.

Ebenfalls erörtert wurden die Fortschritte, die in Bezug auf die Ernennung eines neuen Vorsitzenden der Treuhänder der IFRS-Stiftung gemacht wurden. Die Treuhänder haben sich mit dem Überwachungsgremium (Monitoring Board, MB) der IFRS-Stiftung auf eine engere Auswahl von Kandidaten geeinigt. Im dritten Quartal 2011 wurden Gespräche mit diesen Kandidaten geführt. Die Treuhänder werden nun das Überwachungsgremium über den von ihnen bevorzugten Kandidaten informieren, der dann vom MB genehmigt werden muss.

Die englischsprachige Zusammenfassung der Sitzung steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Es gibt auch eine Audioaufzeichnung von der Sitzung, zu der Sie hier gelangen.

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EFRAG erbittet Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahmeempfehlung für IFRIC 20

10.11.2011

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme der am 19. Oktober 2011 veröffentlichten Interpretation IFRIC 20 Abraumkosten in der Produktionsphase einer über Tagebau erschlossenen Mine.

Es wird sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung der Interpretation vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen gebeten, die sich aus der Übernahme der Interpretation in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fällen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen. Stellungnahmen in Bezug auf diese vorläufige Entscheidungen werden bis zum 9. Dezember 2011 erbeten. Details können Sie der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG entnehmen.

 

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IASB nimmt Stellung zu den Schlussfolgerungen der G-20

09.11.2011

Der IASB hat seine Stellungnahme zu den Schlussfolgerungen der G-20 aktualisiert, die diese auf ihrer Sitzung am 3. und 4. November in Cannes verabschiedet hatten.

In der Stellungnahme, die in ähnlicher Form der schon nach dem letzten G-20-Gipfel veröffentlicht worden war, beschreibt der IASB folgende Fortschritte:
  • die Überprüfung der bilanzunwirksamen Finanzierung wurde abgeschlossen,
  • die Überarbeitung der Vorschriften zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wurde abgeschlossen,
  • die erste Phase der Überarbeitung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten wurde abgeschlossen,
  • die Mehrzahl der Projekte aus dem Arbeitsabkommen mit dem FASB wurde abgeschlossen und
  • die Aktivitäten zur Einbindung der Anwender und Interessensgruppen wurden bedeutend ausgeweitet.

Weiterführende Informationen:

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Gemeinsame Sitzung der Standardsetzer aus China, Japan und Korea

09.11.2011

Die Standardsetzer von China, Japan und der Republik Korea tagten am 26. Oktober 2011 gemeinsam im chinesischen Xiamen.

Bei der Sitzung waren neben Delegierten aus drei weiteren Ländern sowie aus Hongkong und Macau Vertreter des chinesischen Accounting Standard Committees (CASC), japanischen Accounting Standards Boards (ASBJ), des koreanischen Accounting Standards Board (KASB) sowie des International Accounting Standards Boards anwesend.

Auf der Sitzung wurde der Fortschritt bei der Konvergenz der Bilanzierungsstandards, die derzeit beim IASB anhängigen Projekte und dessen zukünftiges Arbeitsprogramm sowie die zukünftigen Bemühungen der Gruppe der Standardsetzer aus Asien und Ozeanien (Asian-Oceanian Standard Setters Group, AOSSG) erörtert.

Die Delegierten verständigten sich darauf, die Kommunikation zwischen den Ländern aufrechtzuerhalten (zu den Projekten, zur Konvergenz und anderen Themen), die Sichtweisen zu den Projekten des IASB abzustimmen und die Kommunikation und Zusammenarbeit in der Region Asien-Ozeanien zu verbessern. Die Einrichtung eines regionalen asiatisch-ozeanischen Verbindungsbüros des IASB, das im Oktober 2012 in Tokio eingerichtet werden soll, erhielt die volle Unterstützung.

Die nächste Sitzung wird 2012 in Korea stattfinden. Eine Presseerklärung in englischer Sprache können Sie hier herunterladen (Verknüpfung auf die Internetseite des ASBJ).

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Entwurf der überarbeiteten Transparenz-Richtlinie in deutscher Sprache

09.11.2011

Der Entwurf der überarbeiteten Transparenz-Richtlinie, der am 25. Oktober 2011 veröffentlicht wurde, liegt jetzt auch in deutscher Sprache vor.

Außerdem wurde eine Zusammenfassung der Folgenabschätzung erstellt, in der die Lösungsvorschläge in Bezug auf a) kleine und mittlere Emittenten und b) die Mitteilungspflichten in Bezug auf bedeutende Stimmrechtsanteile analysiert werden. Beide Dokumente sind Ihnen über die Internetseite des DRSC zugänglich.

Wir hatten bereits darauf hingewiesen, dass inzwischen auch der Entwurf der überarbeiteten 4. und 7. EU-Richtlinie in deutscher Sprache verfügbar ist. Sie können ihn sich direkt von der Internetseite der EU-Kommission herunterladen (389 KB).

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IIRC-Internetsendung zur integrierten Berichterstattung

08.11.2011

Der internationale Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) bietet am 15. November 2011 um 9:00 Uhr deutscher Zeit eine Internetsendung zur integrierten Berichterstattung an.

Die Sendung wird eine Stunde dauern, und es werden Themen wie der Grund für die Bewegung hin zu einer integrierten Berichterstattung, die ersten Vorschläge für die Entwicklung eines Rahmenkonzepts für die integrierte Berichterstattung und die nächsten Schritte in Bezug auf die weitere Entwicklung und Einführung dieses Rahmenkonzepts besprochen.

Weiterführende Informationen:

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IFRS-Musterkonzernabschluss für 2011 erschienen

08.11.2011

Das IFRS Global Office von Deloitte hat die Publikation 'International Financial Reporting Standards — Musterkonzernabschluss ohne vorzeitige Anwendung' veröffentlicht.

In diesem Musterkonzernabschluss wird die Anwendung der Ausweis- und Angabevorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS) für Geschäftsjahre, die am 31. Dezember 2011 enden, durch ein Unternehmen, das kein Erstanwender der IFRS ist, veranschaulicht. Er enthält auch zusätzliche Angaben, die als best practice angesehen werden, v.a. dort, wo solche Angaben in den veranschaulichenden Beispielen in einem bestimmten Standard enthalten sind.

Mit dem Musterkonzernabschluss wird die Auswirkung einer Reihe neuer und geänderter Standards und Interpretationen, die verpflichtend zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten sind, veranschaulicht. Allerdings zeigen sie nicht die Auswirkung einer vorzeitigen Anwendung neuer oder geänderter Standards und Interpretationen, die zum 1. Januar 2011 noch nicht verpflichtend anzuwenden sind (z.B. IFRS 9 Finanzinstrumente, IFRS 10 Konzernabschlüsse, IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen und IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen).

Weiterführende Informationen:

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Ergebnisse der Sitzung des Ausschusses für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses

08.11.2011

Der Treuhänderausschuss der IFRS-Stiftung für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) hat am 11. Oktober 2011 in Paris getagt.

Zu der Sitzung wurde jetzt ein Ergebnisprotokoll veröffentlicht. Der Ausschuss erörterte die folgenden Themen:

  • Entwicklung eines zu befolgenden Protokolls für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses,
  • Mechanismen und zeitliche Planung der Überprüfung von Standards nach deren Einführung,
  • Konsultation des IASB zum künftigen Arbeitsprogramm,
  • Überprüfung der Arbeitsweisen des IFRS Interpretations Committee,
  • Korrespondenz mit dritten Parteien,
  • Fragen in Bezug auf den Konsultationsprozess zu derzeit in der Entwicklung befindlichen Standards,
  • Beaufsichtigung von XBRL-Aktivitäten,
  • Zusammenarbeit mit nationalen und regional organisierten Standardsetzern.

Unter dem Punkt "Korrespondenz mit dritten Parteien" wurde auch das angeblich private Schreiben des IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst an den ESMA-Vorsitzenden Steven Maijoor vom August 2011 kritisch erörtert, in dem dieser Besorgnis in Bezug auf die Bilanzierung in Europa im Zusammenhang mit der Eurokrise geäußert hatte.

Das englischsprachige Ergebnisprotokoll der Sitzung des DPOC steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

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