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US-amerikanische Mitgliedsfirma von Deloitte nimmt Stellung zum Konvergenzarbeitsplan der SEC

10.08.2011

Die US-amerikanische Mitgliedsgesellschaft von Deloitte hat der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) eine Stellungnahme zu ihrer Sichtweise in Bezug auf das SEC-Stabspapier mit dem Titel 'Arbeitsplan für die Erwägung einer Einbettung der International Financial Reporting Standards in das Rechnungslegungssystem für US-amerikanische Emittenten – Untersuchung einer möglichen Methodik für die Einbettung' übermittelt.

In der Stellungnahme (in englischer Sprache, 321 KB) wird Unterstützung für die IFRS und die Konvergenzbemühungen von IASB und FASB geäußert. Auch wird in der Stellungnahme Unterstützung für einen "Übernahmisierungsansatz" vergleichbar jenem, der im Papier des SEC-Stabs beschrieben wird, geäußert. Zu Hintergrundinformationen zum Stabspapier verweisen wir auf unsere frühere Nachricht.

In der Stellungnahme, die allein die Sichtweise der US-amerikanischen Mitgliedsfirma von Deloitte widerspiegelt, werden die folgenden Ansichten vertreten:


Die SEC [...] muss die verschiedenen Bedürfnisse und Bedenken der Emittenten berücksichtigen (z.B. größere multinationale vs. kleinere, auf den Heimatmarkt ausgerichtete Emittenten), die für den Übergang auf die IFRS verantwortlich wären. Wir ermutigen die Kommission daher, eine vielschichtige Lösung zu erwägen, die Emittenten erlauben würde, die einzelnen Bedenken hinsichtlich des Übergangs in effizienter und kostenbewusster Weise anzugehen. Diesbezüglich sind wir der Ansicht, dass die Verwendung eines Übernahmeansatzes [...] zur Einbettung der IFRS in das US-amerikanische Rechnungslegungssystem in Verbindung mit der Einräumung eines Wahlrechts an die Emittenten, die IFRS während eines Übergangszeitraums freiwillig anzuwenden, das richtige Mittelmaß bei der Behandlung der verschiedenen, von den Erstellern und anderen Adressaten aufgebrachten Bedenken ist. Wir stimmen zu, dass ein Übernahmeansatz die Vorteile (1) eines formelleren Mechanismus zur Behandlung US-spezifischer Sachverhalte und zur Aufrechterhaltung des Mandats der SEC im Hinblick auf den Schutz US-amerikanischer Anleger und (2) der Beibehaltung der US-GAAP als Grundlage der statutarischen Berichterstattung mit sich brächte und somit die Notwendigkeit und die Komplexität der Änderung aller Bezüge von US-GAAP auf die IFRS in den US-amerikanischen Gesetzen, Verordnungen und Verträgen mit sich brächte. [...]

Bei der Umsetzung des Übernahmeansatzes sollte der FASB öffentlich die Adressaten um Eingaben bitten ('Standardsetzungsprozess'), wenn bestehende oder neue IFRS in das US-amerikanische Rechnungslegungssystem eingebettet werden. Wir glauben ferner, dass das Ziel des Standardsetzungsprozesses darin bestehen sollte, die IFRS wie vom IASB herausgegeben ohne Abänderung zu übernehmen. [...]

Wir glauben, dass es sachgerecht für den FASB wäre, ein IFRS-Prinzip vor der Übernahme in US-GAAP nur dann zu überschreiben, wenn er zu dem Ergebnis kommt, dass ein solches Überschreiben im öffentlichen Interesse vonnöten ist, um US-amerikanische Anleger zu schützen oder es rechtliche oder anderweitige operationelle Hürden einer Einbettung des IFRS-Prinzips wie vom IASB herausgegeben gibt (das gilt gleichermaßen für bestehende wie für zukünftige IFRS, die Gegenstand der Übernahme sind). [...] Wir würden erwarten, dass die Notwendigkeit, ein Prinzip in den IFRS zu überschreiben, äußerst selten aufkommen wird. [...]

Wir ermutigen die SEC, weiterhin einer Entscheidungsfindung im Jahr 2011 (oder sobald als machbar) in Bezug auf das Vorgehen bei der Einbettung der IFRS in die US-GAAP verpflichtet zu bleiben, ungeachtet des Umstands, dass FASB und IASB nicht in der Lage sein werden, die MoU-Projekt bis dahin abgeschlossen zu haben. [...] Wir glauben, dass Ersteller, Anleger, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Andere Klarheit dahingehend brauchen, ob, wann und wie die IFRS in die US-GAAP eingebettet werden, bevor sie die Zeit und Mühe auf sich nehmen, sich auf den Übergang auf die IFRS und ein auf den IFRS basierendes System US-amerikansicher Rechnungslegungsgrundsätze vorzubereiten. [...]

Wir empfehlen, börsennotierten US-amerikanischen Unternehmen zu erlauben, die IFRS wie vom IASB herausgegeben vorzeitig anzuwenden. [...]

Wir glauben, dass ein Übergangszeitraum von fünf bis sieben Jahren vernünftig ist, um den Bedürfnisse der Ersteller gerecht zu werden.

IFRS Interpretations Committee Image

Beinahe endgültige Fassung von IFRIC 20 veröffentlicht

10.08.2011

Eine beinahe endgültige Fassung der IFRIC Interpretation 20 'Abraumkosten in der Produktionsphase einer über Tagebau erschlossenen Mine' ist auf der Internetseite des IASB zur Verfügung gestellt worden.

In der Interpretation werden die folgenden Sachverhalte adressiert:

  • Ansatz von Abraumkosten aus der Produktion als Vermögenswert,
  • Erstbewertung des Vermögenswerts aus der Abraumaktivität und
  • Folgebewertung des Vermögenswerts aus der Abraumaktivität.

Die beinahe endgültige Fassung der Interpretation steht auf der Internetseite des IASB zur Verfügung (in englischer Sprache, 226 KB, nur für eIFRS-Abonnenten).

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Polnische Übersetzung des IFRS für KMU verfügbar

10.08.2011

Die IRFS-Stiftung hat bekanntgegeben, dass ab sofort eine polnische Übersetzung des International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) 2009 on-line zur Verfügung steht.

Damit sind nun Übersetzungen des IFRS für KMU in elf Sprachen verfügbar; in sechs Fällen schließen diese Übersetzungen auch die Grundlage für Schlussfolgerungen und die Umsetzungsleitlinien ein. Alle Übersetzungen sind kostenfrei auf der Internetseite des IASB erhältlich. Eine Zusammenfassung der Vorschriften des IFRS für KMU in deutscher Sprache finden Sie hier.
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Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme zur Darstellung des Eigenkapitals

10.08.2011

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat auf seiner Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme veröffentlicht, die die Darstellung des Eigenkapitals im Jahresabschluss der GmbH & Co KG betrifft. Gegenstand der Stellungnahme ist ausschließlich die Darstellung des Eigenkapitals in der Bilanz.

Fragen der Buchung auf den Gesellschafterkonten werden nicht behandelt und verbleiben in der Verantwortung des bilanzierenden Unternehmens. Sie können den Entwurf hier herunterladen (125 KB). Stellungnahmen sind bis zum 9. September 2011 einzureichen.
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Integrierte Berichterstattung in Deutschland auf gutem Kurs

09.08.2011

Um festzustellen, zu welchem Grad sich das Verhalten von Unternehmen und Anlegern in Bezug auf integrierte Berichterstattung (also Zusammenfassung von Finanz-, Umwelt-, sozialen und staatlichen Informationen in einem integrierten Format) international ändert, haben zwei Professoren der Havard Business School, Robert G. Eccles und George Serafeim, die Daten von über 2.000 Unternehmen in 23 Ländern analysiert.

Das Ergebnis ist eine Einordnung der untersuchten Länder nach den Kriterien "Integrierung von Umwelt- und Sozialinformationen in die Finanzberichterstattung" und "Interesse der Anleger an diesen Informationen".

Es ergaben sich vier Gruppen von Ländern:

  • Nachhaltige Länder: In Ländern wie beispielsweise Deutschland und dem Vereinigten Königreich ist die integrierte Berichterstattung durch die Unternehmen auf hohem Niveau, und Anleger in diesen Ländern schauen in einem hohen Maß auf diese Informationen. Diese Länder sollten im globalen Interesse ihre Führungsrolle nutzen, um integrierte Berichterstattung weltweit zu fördern.
  • Nicht nachhaltige Länder: In Ländern wie beispielsweise China und Südkorea gibt es kaum integrierte Berichterstattung und wenig Interesse auf Seiten der Anleger. Diese Ländern müssten im globalen Interesse aus ihrer Gleichgültigkeit geweckt werden. Dies müsste vermutlich auf regulatorischem Weg erfolgen, da es unwahrscheinlich ist, dass die Marktkräfte eine Änderung hervorbringen werden.
  • Länder mit nachhaltigen Unternehmen: In Ländern wie Südafrika, Brasilien und Schweden gibt es zwar gute integrierte Berichterstattung, aber Anleger zeigen wenig Interesse daran. Unternehmen in diesen Ländern sollten die Anleger dazu bringen, zu erkennen, dass auch Nachhaltigkeitsberichterstattung relevante Informationen für Investitionsentscheidungen bieten kann.
  • Länder mit an Nachhaltigkeit interessierten Anlegern: In Ländern wie Indien, Japan und den Vereinigten Staaten gibt es kaum integrierte Berichterstattung aber ein hohes Interesse an solchen Informationen. Anleger in diesen Ländern können durch ihre Investitionsentscheidungen ihrem Verlangen nach integrierter Berichterstattung Ausdruck geben.

Die beiden Forscher stellen ihre Ergebnisse, Analysen und grafischen Darstellungen unter dem Titel Leading and Lagging Countries in Contributing to a Sustainable Society auf der Internetseite der Havard Business School zur Verfügung. Die Ergebnisse der Studie können dort auch in einem Forum diskutiert werden.

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Ergebnisse der 158. DSR-Sitzung

09.08.2011

Der Ergebnisbericht der 158. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrats (DSR) am 28. und 29. Juli 2011 steht jetzt auf derInternetseite des DRSC zum Herunterladen bereit.

Sie finden ihn hier (54 KB). Das dort ebenfalls zu findende Arbeitsprogramm des DSR wurde entsprechend aktualisiert (68 KB).

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159. DSR-Sitzung – Tagesordnung verfügbar

08.08.2011

Die Tagesordnung für die 159. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrats (DSR) am 1. und 2. September 2011 steht jetzt fest.

Unter anderem wird der DSR das Konsultationspapier des IASB zum künftigen Arbeitsprogramm sowie die Standardentwürfe ED/2011/02: Verbesserungen an den IFRS und ED/2011/03: Verpflichtender Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 erörtern. Die vollständige Tagesordnung sowie weitere Informationen (unter anderem die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter) finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

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Neue Ausgabe der Investor Perspectives erschienen

06.08.2011

Im April 2010 haben die Treuhänder der IFRS-Stiftung und der IASB ein Programm ins Leben gerufen, mit dem Anleger stärker in die Entwicklung der International Financial Reporting Standards (IFRS) eingebunden werden sollen.

Einer der Programmpunkte ist ein Newsletter für Anleger. Die Board-Mitglieder Stephen Cooper, Patrick Finnegan und Patricia McConnell veröffentlichen zeitnah Informationen zu Berichterstattungsfragen. Für die jüngste Ausgabe der englischsprachigen Investor Perspectives wurde Ian Mackintosh, der stellvertretende IASB-Vorsitzende, als Gastautor gewonnen. Er legt allen Interessierten an Herz, sich an der Konsultation des IASB zum künftigen Arbeitsprogramm zu beteiligen:

Der IASB archiviert auf seiner Internetseite alle bisher erschienenen Ausgaben der Investor Perspectives.

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EFRAG-Stellungnahme zur Überprüfung der Strategie

05.08.2011

Am 27. April 2011 hat die IFRS-Stiftung einenKonsultationsbericht zur Überprüfung der Strategie der IFRS-Stiftung zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben.

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hatte dazu einen Entwurf einer Stellungnahme entwickelt, der jetzt finalisiert wurde. Da in den bei EFRAG eingegangenen Kommentaren Zustimmung zu den vorläufigen Ergebnissen von EFRAG geäußert wurde, bleiben die damalige Einschätzung und die Empfehlungen von EFRAG im Wesentlichen unverändert. Eine Verknüpfung auf die endgültige Stellungnahme finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

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FSA-Entwurf zur Verlängerung der US-GAAP-Option

04.08.2011

Im Einklang mit jüngsten Entwicklungen und im Nachgang einer Ankündigung des japanischen Ministers für Finanzdienstleistungen aus dem Juni 2011 hat die Finanzdienstleistungsbehörde von Japan (Financial Services Authority of Japan, FSA) gestern einen Entwurf herausgegeben, bei dessen Übernahme die gegenwärtige Option der Anwendung von US-GAAP durch japanische Unternehmen über 2016 hinaus verlängert würde.

Im Dezember 2009 hatte die FSA Kabinettsverordnungen veröffentlicht, nach denen bestimmten japanischen börsennotierten Unternehmen gestattet wurde, ihre Konzernabschlüsse ab dem Berichtsjahr, das am 31. März 2010 endet, nach den IFRS zu erstellen. Gleichzeitig wurde die Anwendung von US-GAAP ab Geschäftsjahren verboten, die nach dem 31. März 2016 enden. Mit der gestern veröffentlichte Entwurf sieht vor, den Teil der Kabinettsverordnungen zurückzunehmen, die die Anwendung von US-GAAP nach 2016 verbieten.

Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 16. August 2011 erbeten. Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung der Internetseite der FSA (nur in japanischer Sprache).

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