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PCAOB veröffentlicht Antwort zu einer Umsetzungsfrage bei der Auftragsqualität

22.02.2010

Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat eine Frage mit der entsprechen Antwort des Stabs zu Prüfungsstandard Nr. 7 herausgegeben.

Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat eine Frage mit der entsprechen Antwort des Stabs zu Prüfungsstandard Nr. 7 Prüfung der Auftragsqualität herausgegeben (in englischer Sprache, 84 KB). Prüfungsstandard Nr. 7 gibt einen Rahmen für den Prüfer der Auftragsqualität vor, mit dessen Hilfe er die bedeutenden getroffenen Ermessensentscheidungen und die entsprechenden Schlussfolgerungen beurteilen kann, die das Prüfungsteam getroffen hat, sodass er zu einer abschließende Beurteilung des Auftrags gelangen kann. Wir hatten bereits früher über die Verabschiedung von Prüfungsstandard Nr. 7 berichtet.
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Stellungnahmen zur vorgeschlagenen IFRS-XBRL-Taxonomie 2010 erbeten

21.02.2010

Die IASC-Stiftung bittet um Stellungnahmen zur vorgeschlagenen IFRS-XBRL-Taxonomie für 2010. Die vorgeschlagene Taxonomie steht im Einklang mit den vollen IFRS sowie dem IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen.

Es wird keine eigenständige Taxonomie für den IFRS für KMU geben. Die IFRS-Taxonomie 2010 ist eine Übersetzung der IFRS, die bis zum 1. Januar 2010 erschienen sind, in XBRL (eXtensible Business Reporting Language). Stellungnahmen zur vorgeschlagenen IFRS-Taxonomie 2010 werden bis zum 22. April 2010 erbeten. Die vorgeschlagene Taxonomie und zugehöriges Material können Sie hier einsehen. Die Herausgabe der endgültigen Fassung wird für Ende April 2010 erwartet.
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Mitschrift vom fünften und letzten Tag der IASB-Sitzung im Februar 2010

20.02.2010

Der IASB hält seine reguläre monatliche Sitzung im Februar 2010 von Montag bis Freitag, 15.-19. Februar 2010, in seinen Büroräumen in London ab.

Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift des letzten Tages, die Beobachter von Deloitte bei der Sitzung angefertigt haben, finden Sie hier.
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EFRAG Update Januar 2010 erschienen

19.02.2010

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Januarausgabe 2010 des EFRAG Update-Newsletters veröffentlicht.

Darin werden die Erörterungen des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) des letzten Monats zusammengefasst.

EFRAG Update-Newsletter vom Januar 2010 (in englischer Sprache, 339 KB)

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Mitschrift vom vierten Tag der IASB-Sitzung im Februar 2010

19.02.2010

Der IASB hält seine reguläre monatliche Sitzung im Februar 2010 von Montag bis Freitag, 15.-19. Februar 2010, in seinen Büroräumen in London ab.

Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift des vierten Tages, die Beobachter von Deloitte bei der Sitzung angefertigt haben, finden Sie hier.
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Neue IFRIC-Mitglieder gesucht

19.02.2010

Die IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), die Dachorganisation des IASB, sucht vier neue Mitglieder für das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC).

Interpretationen der IAS und IFRS werden von IFRIC entwickelt. Das Gremium wurde geschaffen, um die strenge Anwendung und weltweite Vergleichbarkeit von Abschlüssen, die auf der Grundlage der internationalen Standards erstellt werden, zu verbessern, indem möglicherweise umstrittene Bilanzierungssachverhalte ausgelegt werden. Die entwickelten Interpretationen sind Teil der verbindlichen Verlautbarungen des IASB. Die Amtszeit der neu zu ernennenden IFRIC-Mitglieder soll am 30. Juni 2013 enden. Bewerbungen werden bis zum 12. März 2010 erbeten. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der englischsprachigen Presseerklärung des IASB.
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Was Aufsichtsräte und Prüfungsausschüsse in Bezug auf die IFRS bedenken sollten

19.02.2010

Die IFRS sind auch 2010 weiterhin ein Thema, auf das führende Finanzverantwortliche in den Vereinigten Staaten viel Aufmerksamkeit richten sollten.

Die Bewegung hin zu den IFRS hat nicht nur amerikanische Regulierer dazu gebracht, gegenwärtige Berichterstattungsvorschriften und die Bedürfnisse von Anlegern neu zu überdenken, sie hat auch wichtige Fragen für amerikanische Unternehmensführungen dahingehend aufgeworfen, wie man mit den Änderungen umgehen soll, die mit den internationalen Bilanzierungsstandards im Zusammenhang stehen. Um Aufsichtsräten und Prüfungsausschüssen dabei zu helfen, auf dem aktuellen Stand hinsichtlich dieses wichtigen und sich stets weiter entwickelnden Themas zu bleiben, haben unsere US-amerikanischen Kollegen eine Veröffentlichung mit dem Titel IFRS: Was sollten Aufsichtsräte und Prüfungsausschüsse jetzt bedenken?herausgegeben. Darin werden die Hauptfragen angesprochen, und es finden sich auch einige praktische Hinweise und Informationen. Unter anderem sind die folgenden Abschnitte enthalten:

Vorwort von Jim Quigley, Gesamtvorsitzender von Deloitte Touche Tohmatsu

Wo stehen wir jetzt?

Was machen US-amerikanische Firmen heute?

Was sollten Aufsichtsräte und Prüfungsausschüsse jetzt bedenken?

Ein praxisbezogener "Problemkatalog", in dem einige mögliche Bilanzierungsunterschiede zwischen IFRS und US-GAAP dargestellt werden sowie Fragen aufgeführt werden, die der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss mit der Unternehmensführung bedenken können.

Sie können sich die englischsprachige Publikation IFRS: What Should Boards and Audit Committees be Considering Now? kostenfrei herunterladen (623 KB). Viele weitere Publikationen von Deloitte stehen Ihnen in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung.

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FEI spricht Empfehlungen zu Konvergenz von IASB und FASB aus

19.02.2010

Der Ausschuss für Unternehmensberichterstattung (Committee on Corporate Reporting, CCR) des US-amerikanischen Instituts Financial Executives International (FEI) hat zwei Schreiben an den Financial Accounting Standards Board (FASB) sowie an den International Accounting Standards Board (IASB) gesendet.

Sie enthalten Empfehlungen zum Projekt der Boards zur Harmonisierung ihrer Standards:

In einem der Schreiben(in englischer Sprache, 111 KB) werden die Daten des Inkrafttretens und die Art des Übergangs bei den großen zu harmonisierenden Standards angesprochen. Der CCR äußert die Meinung, dass die gegenwärtig vorgeschlagenen Daten Herausforderungen hinsichtlich einer hochwertigen Umsetzung darstellen. Der CCR empfiehlt, dass die Boards die Daten des Inkrafttretens überdenken und den Übergang auf die großen Harmonisierungsstandards als Paket anbieten und nicht auf Einzelstandardgrundlage. Dies sei deshalb sinnvoll, da die Standards einen inneren Zusammenhang aufweisen und bedeutende Auswirkungen auf Unternehmen haben. Der CCR nennt die Darstellung des Abschlusses, Leasingverhältnisse, Pensionen und die Berichterstattung über Kapitalflüsse aus der operativen Tätigkeit nach der direkten Methode als die Aspekte, die die größten Auswirkungen auf die Bilanzierungsinformationssysteme haben werden. Der CCR empfiehlt,

ein gemeinsames Datum des Inkrafttretens für die endgültigen Harmonisierungsstandards einzurichten, das eine Umsetzungsfrist von drei Jahren gewährt, wobei einen vorzeitige Anwendung gestattet sein soll, und

den Erstellern soviel Flexibilität wie möglich dabei einzuräumen, die Art der erstmaligen Anwendung selbst zu bestimmen (rückwirkende Neudarstellung, Darstellung der kumulativen Auswirkungen oder prospektive Anwendung).

In dem anderen Schreiben (in englischer Sprache, 84 KB) bietet der CCR an, dem IASB und dem FASB bei den laufenden Projekten des Arbeitsabkommens zu helfen. Der CCR hält fest, dass diese Projekte eine "Vielzahl möglicher Herausforderungen" enthalten würden. Dazu zählten die Verlässlichkeit der geforderten Informationen, das Sammeln solcher Daten in einem global aufgestellten Unternehmen sowie die Umsetzung und die Kosten von Systemänderungen in disparaten Systemumfeldern, die in den meisten Unternehmen vorkommen würden. Der CCR schlägt vor, dass die Mitgliedorganisationen von FEI Vertreter aus dem Unternehmensbereich zur Verfügung stellen, die im Rahmen kleinerer Informationslieferungsgruppen mit den Projektmanagern von IASB und FASB zusammenarbeiten, während die Harmonisierungsprojekte weiter vorangetrieben werden.

Die englischsprachige Presseerklärung von FEI finden Sie hier.

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Hochinflationsländer

19.02.2010

Sowohl nach IFRS als auch nach US-GAAP ist vorgeschrieben, dass der Abschluss eines Unternehmens, das in der Währung eines Hochinflationslandes Bericht erstattet, in der Bewertungseinheit erstellt werden muss, die zum Bilanzstichtag gilt.

Anders ausgedrückt, die Beträge in dem Abschluss müssen nach Maßgabe der Änderungen in der Kaufkraft der Berichtswährung neu dargestellt werden. Seit einer Reihe von Jahren hat die Arbeitsgruppe für Fragen internationaler Praxis des US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) inoffizielle Leitlinien zum Inflationsstatus von Ländern herausgegeben, in denen anscheinend Hochinflation herrscht oder die diesem Status sehr nahe kommen. Das AICPA hat soeben (über sein Zentrum für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ)) den CAQ Alert Nr. 2010-11 Überwachung des Inflationsstatus bestimmter Länderherausgegeben. Darin wird die folgende Einschätzung der Arbeitsgruppe wiedergegeben:

Die Währungen der folgenden Länder sollten mit Stand vom 30. September 2009 weiterhin als hochinflationär angesehen werden:

Myanmar

Simbabwe

Die Währungen der folgenden Länder sollten für Perioden, die am oder nach dem 1. Dezember 2009 beginnen, als hochinflationär angesehen werden:

Venezuela

Die folgenden Länder stehen auf der Beobachtungsliste der Arbeitsgruppe:

Äthiopien

Guinea

Iran

Irak

Demokratische Republik Kongo

São Tomé und Príncipe

Seychellen

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Bekanntmachung von DRÄS 4 und DRÄS 5

18.02.2010

Im Bundesanzeiger Nr. 27 sind zwei Änderungsstandards bekannt gemacht worden.

Im Bundesanzeigen Nr. 27 vom 18. Februar 2010 (Beilage 27a) sind der Deutsche Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 4 (DRÄS 4) zu Anpassungen in den Standards nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und der Deutsche Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 5 (DRÄS 5) zur Lageberichterstattung durch das Bundesministerium der Justiz gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden.

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