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Die neue lingua franca der Finanzwelt bewältigen

22.12.2009

Das weltweite Zentrum für Corporate Governance von Deloitte hat die zweite Jahresausgabe seines zum Jahresende erscheinenden Director's Alert veröffentlicht.

Der Bericht mit dem Titel Überleben oder Erfolg: 10 Themen für 2010 stellt eine Zusammenarbeit der Governance-Teams aus elf Mitgliedsfirmen von Deloitte dar. In ihm werden zehn Kernthemen für Vorstand und Aufsichtsrat beschrieben, die im neuen Jahr erwogen werden sollten. Den Bericht können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 244 KB). Eines dieser Kernthemen lautet die neue lingua franca der Finanzwelt bewältigen – wobei mit der lingua francanatürlich die International Financial Reporting Standards gemeint sind.

Die Frage, die sich vielen Vorständen und Aufsichtsräten stellt, lautet: Wie gut 'sprechen' sie die neue lingua franca der Finanzwelt? Die Bewältigung der IFRS stellt einen – genau wie das Erlernen einer neuen Sprache – vor eine Reihe von Herausforderungen:

Verstehen Vorstand und Aufsichtsrat alle Feinheiten in den IFRS? Die Mitglieder mögen die einzelnen 'Worte' und Konzepte verstehen, sie aber gleichwohl nicht in der Weise auslegen, in der sie gedacht sind.

Üben Vorstand und Aufsichtsrat die neue Sprache? Die Mitglieder mögen die neuen Standards lesen; wenn sie aber weiterhin die alten Rechnungslegungsstandards anwenden und der Ansicht sind, dass alle Bilanzierungsrahmenwerke einander ähneln, wird ihr Übergang auf IFRS nie Realität werden.

Machen wir die IFRS einfacher in der Anwendung, indem wir sie vermehrt anwenden? Wenn sich alle – Vorstand und Aufsichtsrat, die Führungskräfte und anderweitige Akteure – in den neuen Standards 'unterhalten', wird ihre Anwendung schneller und wirkungsvoller vonstatten gehen.

Denken wir unmittelbar im Sinne der IFRS, oder überlegen wir uns lediglich, inwiefern sie von den alten Standards abweichen? Wenn man die Unterhaltungen allein auf die IFRS ausrichtet, werden die Leute gezwungen, ihre Kuschelecke zu verlassen; gleichzeitigt wird damit aber der Grundstock für einen weitaus effizienteren Übergang gelegt.

Vorstände und Aufsichtsräte, die die Rechnungslegung überwachen, müssen sich mit dem neuen Bilanzierungsrahmen so schnell wie möglich vertraut machen. Mitglieder des Prüfungsausschusses haben ein weiteres Thema: Viele Rechtskreise stellen an sie die Anforderung, dass sie 'in Finanzfragen kundig sind', was bedeutet, dass sie sich in einer IFRS-Welt auskennen. Es ist wahrscheinlich, dass viele Mitglieder ihre Fähigkeiten in einem IFRS-Regime werden aufpolieren müssen. In diesem Alert werden einige Schritte vorgeschlagen, die Mitglieder unternehmen können, um die Sprache der IFRS zu bewältigen.

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Neuer Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme

22.12.2009

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat den Entwurf einer Stellungnahme "Fragen der IFRS-Bilanzierung und -Berichterstattung im Zusammenhang mit der Einführung der Gruppenbesteuerung" veröffentlicht.

Die wesentlichen Änderungen gegenüber der Stellungnahme vom Dezember 2008 lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Bilanzierung von aus Steuerausgleichsvereinbarungen resultierenden Steuerumlagen und allfälligen latenten Steueransprüchen und -schulden: Grundsätzlich ist für die Berechnung latenter Steuern bei einem Gruppenmitglied der geltende Steuersatz heranzuziehen. Wenn aus einer Umlagevereinbarung der künftige Umlagesatz zuverlässig bestimmbar ist, kann auch dieser herangezogen werden. Dies ist aber nur bei der Belastungsmethode („stand-alone“) und bei der Periodenabrechnungsmethode (Vereinbarung eines festen Umlagesatzes) möglich. Die Anhangangaben sollen diesbezüglich klarstellend erweitert werden.

Bilanzierung des Steuervorteils aus der Firmenwertabschreibung gemäß § 9 Abs 7 KStG 1988: Der Steuervorteil aus der Firmenwertabschreibung ist kein identifizierbarer Vermögenswert des erworbenen Unternehmens. Die Bilanzierung hat unter Anwendung der IFRSs zu erfolgen. In den Grundlagen der Schlussfolgerungen werden Beispiele, wie dies erfolgen kann, gebracht. Dies kann beispielsweise die Anwendung von IAS 12.44 („out side basis differences“), IAS 12.34 („tax credits“) oder IAS 12.32A (Ansatz latenter Steueransprüche, soweit ein Geschäfts-/Firmenwert geringer als seine steuerliche Basis ist) sein. Die Anhangangaben sollen diesbezüglich klarstellend erweitert werden.

Inkrafttreten: Prospektiv auf Unternehmenszusammenschlüsse in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1.Juli 2009 beginnen; eine frühere Anwendung wird empfohlen.

Die vollständige Stellungnahme können Sie hier herunterladen (99 KB).

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Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS

22.12.2009

Unsere kanadischen Kollegen haben die Dezemberausgabe ihres Countdown-Newsletters zum Übergang auf IFRS freigegeben.

Im Newsletter werden praktische Fragen erörtert, denen kanadische Unternehmen beim Übergang auf IFRS gegenüberstehen, und die jüngsten Ereignisse im Bereich der IFRS zusammengefasst. Zu den in dieser Ausgabe behandelten Themen gehören:

IFRS in Kanada – das Jahr im Rückblick

Der 'Hammer' – Wiederholung der und Rückblick auf die richtig wichtigen Sachverhalte und Lösungen beim Fortschritt im IFRS-Übergang über das vergangene Jahr

Zwischenabschlüsse im Jahr der IFRS-Anwendung

Endgültige Bilanzierungsstandards für nicht börsennotierte Unternehmen freigegeben

Deloitte-Veröffentlichungen und -Veranstaltungen

Aktueller Stand bei aktuellen IFRS-Ereignissen – einschließlich verschiedener wichtiger Standardentwürfe und Diskussionspapiere

Englische oder französische Fassung des Newsletters:

Dezemberausgabe 2009 des Countdown-Newsletters in englischer Sprache (1.483 KB)

Dezemberausgabe 2009 des Countdown-Newsletters in französischer Sprache (Compte à Rebours, 1.467 KB)

Weiterführende Informationen zur Rechnungslegung in Kanada finden Sie auf unserer Länderseite Kanada.

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EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zur Preisregulierung

21.12.2009

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite ihre Stellungnahme zum IASB-Entwurf zu preisregulierten Geschäftsvorfällen zur Verfügung.

In der Stellungnahme (in englischer Sprache, 188 KB) heißt es, dass EFRAG gutheißt, dass der IASB sich des Problems annimmt, dass die im Entwurf vorgeschlagene Bilanzierung aber auf einem Rechnungslegungsmodell beruhe, dass konzeptionell fehlerhaft sei und zu Vorschlägen führe, die unklar und schwer zu befolgen seien.
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Neuer Entwurf des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht

21.12.2009

Der Basler Ausschusses für Bankenaufsicht stellt einen neuen Entwurf mit dem Titel Stärkung der Widerstandskraft des Bankensektors zwecks öffentlicher Stellungnahme zur Verfügung (in englischer Sprache).

In den Textziffern 53 und 244 heißt es darin: "Der Ausschuss wird sich für einen Ansatz der erwarteten Verluste aussprechen, der tatsächliche Verluste auf transparentere Weise einfängt und außerdem weniger prozyklisch ist als der gegenwärtige Ansatz der 'eingetretenen Verluste'".
Interessant ist, dass der Basler Ausschuss von dem Ein-Jahres-Horizont abrückt und erwartete Verluste jetzt über die Lebensdauer des Kredites definiert. Eine Begründung, warum erwartete Verluste näher an tatsächlichen Verlusten sein sollen und warum diese weniger prozyklisch sein sollen, wird nicht gegeben.
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DSR verabschiedet Stellungnahme zum Diskussionspapier Erfolgsberichterstattung

21.12.2009

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme zu Diskussionspapier der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) verabschiedet, das den Titel trägt Erfolgsberichterstattung: Ein europäisches Diskussionspapier.

Obwohl der DSR zustimmt, dass die Messung von Erfolg ein kompliziertes, vielschichtiges Thema ist, stimmt er EFRAG nicht zu, dass es keine allgemein anerkannte Vorstellung davon gebe, was Erfolg oder genauer finanzieller Erfolg eigentlich sei. Die Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie hier (28 KB).
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Anwendung des BilMoG

21.12.2009

In einer Presseinformation weist das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) noch einmal zusammenfassend auf seine neuen Verlautbarungen zum BilMoG hin.

Schwerpunkte dieser Stellungnahmen zur Rechnungslegung sind Übergangsregelungen, Pensionsrückstellungen und Anhangangaben. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz bringt neue Angabepflichten mit sich, die schon für Jahres- und Konzernabschlüsse zum 31. Dezember 2009 gelten.
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Wir stimmen der vorläufigen Entscheidung von IFRIC zu bedingten Erfüllungen nicht zu

20.12.2009

In unserer Stellungnahme an IFRIC führen wir aus, dass wir der vorläufigen Entscheidung von IFRIC, der Bitte um Aufnahme einer Interpretation zur sachgerechten Anwendung von IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen auf Geschäftsvorfälle, bei denen die Art der Erfüllung von zukünftigen Ereignissen abhängt, auf die Agenda, nicht nachzukommen, nicht zu.

Wir glauben, dass IFRIC sein durch den IASB erweitertes Mandat ausschöpfen und Leitlinien zur Behandlung von IFRS-2-Transaktionen, bei denen die Art der Erfüllung von zukünftigen Ereignissen abhängt, im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses vorschlagen sollte. Wir denken, dass der Sachverhalt hinreichend eng abgegrenzt ist, um im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses behandelt werden zu können (statt als Teil der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 2 – was die Behandlung des Sachverhaltes um mehrere Jahre verzögern könnte). Unsere Stellungnahme an IFRIC können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 26 KB).
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Wir nehmen Stellung zu der vorgeschlagenen Ausnahme von IFRS 7

20.12.2009

Wir haben unsere Stellungnahme zum Standardentwurf ED/2009/13 Begrenzte Ausnahme von Vergleichsangaben nach IFRS 7 für erstmalige Anwender übermittelt.

In dem Entwurf wird vorgeschlagen, IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS dahingehend zu ändern, dass ein Unternehmen keine Vergleichsinformationen für frühere Perioden zu jenen Sachverhalten bereitstellen muss, die durch die im März 2009 bewirkten Änderungen an IFRS 7 mit dem Titel Verbesserte Angaben zu Finanzinstrumenten eingeführt wurden, wenn es die IFRS erstmalig vor dem 1. Januar 2010 anwendet. Wir befürworten die in dem Standardentwurf vorgeschlagenen Änderungen. Allerdings ruft die Notwendigkeit dieser Änderung Bedenken hinsichtlich der Eile des Boards bei dessen Standardsetzungsprozess hervor (siehe dazu den nachstehenden Kasten). Unsere Stellungnahme können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 17 KB). Alle zurückliegenden Stellungnahmen finden Sie hier.

Wir möchten zudem den Umstand hervorheben, dass der Standardentwurf unseres Erachtens fehlende Strenge auf Seiten des Boards bei der Erstellung der ursprünglichen Folgeänderungen an den IFRS offenbart, die durch die im März 2007 herausgegebenen Änderungen an IFRS 7 erforderlich wurden. Wir sind weiterhin besorgt, dass der Gesamteffekt aus ehrgeizigen Abschlusszeitpunkten, verkürzten Zeiträumen für Stellungnahmen und Erörterungen sowie das mächtige Arbeitsprogramm des Boards der ist, dass diese und möglicherweise andere Folgeänderungen nicht zum rechten Zeitpunkt gefunden werden, was dazu führt, dass wertvolle Boardzeit für die Behebung von Problemen verwendet wird, die man hätte herausfinden können, hätte man ursprünglich solchen Sachverhalten größere Aufmerksamkeit geschenkt.

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Neuer Newsletter von Deloitte Deutschland: IAS PLUS aktuell

19.12.2009

Das deutsche IFRS Centre of Excellence von Deloitte hat einen neuen Newsletter entwickelt: Mit „IAS PLUS aktuell“ informieren wir Sie zukünftig zeitnah und in knapper Form über bedeutsame Entwicklungen in der internationalen Rechnungslegung.

Wir werden uns immer dann an Sie wenden, wenn sich wichtige Veränderungen in der Welt der IFRS abzeichnen, die einen Einfluss auf deutsche Unternehmen haben könnten. Jede Ausgabe ist einem Thema gewidmet, zu dem wir Ihnen die Kernpunkte aufzeigen — in klarer, einfacher Sprache. Unsere erste Ausgabe, IAS PLUS aktuell 12/2009, behandelt das Thema Leasingbilanzierung. Sie steht Ihnen hier zur Verfügung (547 KB). Wenn Sie IAS PLUS aktuell in Zukunft automatisch zugesendet bekommen möchten, schreiben Sie uns bitte eine E-mail. Wir werden jede neue Ausgabe selbstverständlich auch auf IAS PLUS.de zur Verfügung stellen.

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